2007

Öffentlich zugängliche Kursdatenbank des Massachusetts Institute of Technology

18.03.2007

Es könnte für Besucher von IAS Plus von Interesse sein, die öffentlich zugängliche Kursdatenbank MIT Open Course Ware (MIT OCW) des Massachusetts Institute of Technology (MIT) kennenzulernen.

MIT OCW ist eine umfangreiche webbasierte Veröffentlichungsinitiative, durch die Lehrenden, Studierenden und am Selbststudium Interessierten ein gebührenfreier Zugang mit Suchfunktion zu allen Unterrichtsmaterialien des MIT weltweit gewährt wird.

Um Zugang zu MIT OCW zu erlangen, ist keine Registrierung erforderlich. Allerdings gewährt das MIT damit keine Abschlüsse, Bescheinigungen oder den Zugang zum Fachbereich.

MIT OCW gewährt freien Zugang zum Selbststudium in Form von Kursen. Erhältlich sind die Vorlesungsunterlagen, Aufgaben und Lösungen von Dozenten und zusammenfassende Übersichtsmaterialien, üblicherweise im PDF-Format. Es besteht auch manchmal die Möglichkeit, Zugang zu Online-Diskussionrunden mit Studierenden zu erhalten.

Rechnungswesen wird beim MIT an der Sloane School of Management (Hochschule für Unternehmensführung) unterrichtet. Durch MIT OCW sind Unterrichtsmaterialien für 133 Unterrichtseinheiten aus dem Master- und Doktorandenstudium erhältlich, einschließlich Materialien zu Kursen des Rechnungswesens. MIT OCW erhält Unterstützung in Form einer Partnerschaft zu drei Organisationen, die die MIT OCW-Kursmaterialien in die spanische, portugiesische sowie einfache und traditionelle chinesische Sprache übersetzen. Zur Ansicht weiterer englischsprachiger Informationen klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

Homepage zur MIT Open Courseware

Kurse der Sloane School of Management (scrollen Sie nach oben oder unten für weitere verfügbare Kurse)

IASB-Arbeitsgruppe zu Leistungen an Arbeitnehmer

17.03.2007

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung seines Projektes zu Leistungen an Arbeitnehmer gebildet.

Die Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern mit erheblicher praktischer Erfahrung im Bereich der Unternehmenstätigkeit, Unternehmensführung, Bewertung, Finanzberichterstattung, Prüfung oder der Vorschriften von verschiedenartigen Vereinbarungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nachfolgend sind die Mitglieder und offiziellen Beobachter aufgelistet. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (53 KB).

Mitglieder der IASB-Arbeitsgruppe zu Leistungen an Arbeitnehmer

Name

Unternehmen

Rechtskreis

Matthew Annable

Barclay Global Investors

Großbritannien

David Blackwood

ICI

Großbritannien

Kim Bromfield

KPMG

Südafrika

Frank D'Andrea

Hydro One Inc

Kanada

Yasuyuki Fujii

Sumitomo Trust & Banking Co

Japan

Ron Gebhardtsbauer

American Academy of Actuaries

USA

Ji-Hyun Han

Kyobo Life Insurance Company & Accounting Corporation

Korea

Zainal Abidin Mohd. Kassim

Mercer

Malaysia

Dane Mott

Bear Stearns

USA

Manuel Peraita

International Actuarial Association

Spanien

Uday Phadke

Mahindra & Mahindra Limited

Indien

Regis Renard

AON

Belgien

Diana Scott

Towers Perrin

USA

Crispin Southgate

Pentangle Pensions Consulting

Großbritannien

Ralph L. Ter Hoeven

Deloitte

Niederlande

Hans Wagner

AXA

Frankreich

Offizielle Beobachter

Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)

Europäische Kommission

Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO)

CPA Australia unterstützt die Beseitigung von Rechnungslegungsdifferenzen zu den IFRS

17.03.2007

CPA Australia befürwortet mit Nachdruck die Entscheidung des australischen Accounting Standards Board (AASB), die Unterschiede zwischen den 'australischen Äquivalenten zu den IFRS' (A-IFRS) und den wie vom IASB verabschiedeten IFRS zu beseitigen.

Bei der erstmaligen Übernahme der A-IFRS durch den AASB entfernte dieser einige Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte, die in den IFRS zur Verfügung stehen, und fügte eine erhebliche Anzahl von Angaben hinzu, die für Australien spezifisch sind. In dem kürzlich vom AASB herausgegebenen Standardentwurf 151 (Exposure Draft 151) wurde vorgeschlagen, die Unterschiede rückgängig zu machen. In einem an den AASB gerichteten Brief (in englischer Sprache, 53 KB) wurde das Nachfolgende von CPA Australia aufgeführt:

CPA Australia befürwortet ausdrücklich die Entscheidung des AASB, die Vorschriften den International Financial Reporting Standards (IFRS) in Bezug auf gewinnorientierte Unternehmen anzugleichen [...]. CPA Australia ist der Meinung, dass gewinnorientierte Unternehmen nur einen vollständigen Nutzen aus der australischen Übernahme der IFRS ziehen können, wenn die Vorschriften der A-IFRS denen der IFRS entsprechen. Einige unserer Mitglieder drückten Bedenken aus, dass einige der in den IFRS enthaltenen Wahlrechte nicht in eine hochqualitative Finanzberichterstattung münden. Wir haben Verständnis für diese Bedenken. Allerdings wurde durch unsere Analyse bezüglich aller Wahlrechte der IFRS festgestellt, dass wir keinen Bedarf des AASB sehen, jedes einzelne Wahlrecht gemäß Abschnitt 227 des Australian Securities and Investment Commission Act von 2001 einzuschränken, um der Financial Reporting Council-Richtlinie, wie für gewinnorientierte Unternehmen vorgesehen, zu entsprechen - "[...] die gemäß des Acts von Unternehmen anzuwendenden Rechnungslegungsstandards werden die Standards sein, die vom International Accounting Standards Board verabschiedet wurden [...]".

Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (18 KB).

Neue Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

17.03.2007

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 78 KB), der die Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des US-Standardsetters FASB vom 15. März 2007 zusammenfasst.

Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen von Deloitte veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Ein verwandter Newsletter, EITF-Roundup, wird unmittelbar nach dem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem sich der FASB mit den vorläufigen Schlussfolgerungen und den erreichten Konsensbeschlüssen befasst hat. Der EITF Roundup-Newsletter enthält detailliertere Informationen zu jedem der Themengebiete. Sie finden frühere Ausgaben beider Newsletter hier.

Korea wird sich in Richtung IFRS bewegen

16.03.2007

Die Finanzaufsichtskommission und das koreanische Rechnungslegungsinstitut haben einen Fahrplan für die Übernahme der koreanischen Äquivalente der International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgelegt.

Die Veranstaltung zur Bekanntgabe fand in Seoul am 15. März statt. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie begrüßte dies.

Der koreanische Fahrplan hin zu den IFRS

 

  • Börsennotierte Unternehmen (ausschließlich Finanzinstitutionen) werden dazu verpflichtet werden, ihre Jahresabschlüsse gemäß den K-IFRS von 2011 an zu erstellen und es wird Ihnen gestattet werden, dies bereits von 2009 an zu tun. Bis zur Anwendung der K-IFRS werden börsennotierte Unternehmen weiter die koreanischen Rechnungslegungsstandards anwenden.
  • Obwohl alle börsennotierten Unternehmen quartalsweise und halbjährlich Abschlüsse erstellen müssen, werden jene mit einem Vermögen von unter 2 Billionen koreanischen Won (ca. 2,2 Mrds. US-Dollar) nicht dazu verpflichtet werden, Zwischenabschlüsse auf konsolidierter Basis bis 2013 zu erstellen. Alle müssen nicht-finanzielle Posten quartalsweise und halbjährlich auf konsolidierter Basis offenlegen.
  • Nicht-börsennotierte Unternehmen wird gestattet werden, „vereinfachte Rechnungslegungsvorgehensweisen“ zu verwenden, die der koreanische Accounting Standards Board (KASB) bis 2011 übernommen haben wird. Diese Unternehmen können sich jedoch dazu entscheiden, K-IFRS Abschlüsse herauszugeben. Solange bis die vereinfachten Standards vorhanden sind, werden nicht börsennotierte Unternehmen weiterhin ihre gegenwärtigen koreanischen Rechnungslegungsstandards verwenden.

Klicken Sie hier für die folgenden englischsprachigen Dokumente:

Sonderausgabe der Credit Week zu IFRS von Standard & Poor's

16.03.2007

Standard & Poor's hat eine Sonderausgabe des Magazins CreditWeek dem Thema IFRS nach der Übergangsphase (IFRS Beyond Transition) gewidmet.

Nachfolgende Artikel sind in der Ausgabe enthalten:

IFRS nach der Übergangsphase: Was steht der Kreditausfall-Analyse von Standard & Poor's bevor?

IFRS: Eine überraschende Wendung hinsichtlich der Globalisierung der kanadischen Kapitalmärkte.

Auswirkungen der Übergangsphase der IFRS auf die Anhangangaben der wesentlichen westeuropäischen Banken.

IFRS für Versicherungen: Möglichkeit der Wiederbelebung nach verstärktem Engagement des CFO-Forums.

Verbesserte Verständlichkeit der IFRS-Abschlüsse von europäischen Unternehmen benötigt.

IFRS-Zahlenwerk benötigt wesentliche Anpassungen um die wahre Ertragslage von Emittenten abzuleiten.

Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen: Zurückliegende Versprechungen verfolgen die westeuropäischen Banken.

EBITDA-Kennzahlen sind nicht vergleichbar: Die erstklassigen europäischen Telekommunikationsbetreiber offenbaren eine inflationäre und inkonsistente Darstellung der EBITDA-Kennzahl.

Nachfolgend eine zusammenfassende Ansicht von S&P's:

Der Übergang zu den IFRS lief bei den europäischen Unternehmen bemerkenswert reibungslos, denn die Abschlüsse für 2005 wurden während des Jahres 2006 ohne wesentliche Verzögerungen herausgegebenen. Des Weiteren führte der durch die IFRS verursachte Rechnungslegungswechsel zu keinem veränderten Rating. Die Beurteilung des Ausfallrisikos durch den Ratings Service von Standards & Poor's wurde nicht wesentlich beeinträchtigt. Nichtsdestotrotz wird es aufgrund der IFRS weitere Herausforderungen an Kreditanalysten geben. Erstens wirken sich die Wahlrechte der IFRS auf die Bilanzpolitik und Darstellung aus, was weiterhin näher betrachtet werden muss. Zweitens hat unsere in 2006 veröffentlichte Analyse der vollständigen IFRS-Abschlüsse einige zentrale Themen identifiziert, bei denen durch Verbesserungen der Verständlichkeit der Informationen Unternehmenstransaktionen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und das daraus resultierende Zahlenwerk der Abschlüsse wesentlich verständlicher für Marktteilnehmer werden.

Hinweis: Die entsprechende Ausgabe von CreditWeek wurde hier mit freundlichen Genehmigung von S&P's bis Ende Juli 2010 zur Verfügung gestellt. Auf Bitten von S&P's wurde die Verknüpfung auf das Originaldokument danach gelöscht.

SEC-Vorsitzender äußert sich zu Bericht der US-Handelskammer

16.03.2007

Im Rahmen unserer Nachricht vom 15. März 2007 (siehe unten) wurde ein Bericht der US-Handelskammer zitiert, in dem die Verschlankung der Regulierung der US-Kapitalmärkte gefordert wird.

Eine der Empfehlungen bestand in der Änderung des Sarbanes-Oxley Acts, indem dieser Teil der US-Aktiengesetze wird. Dies würde nach Ansicht der Handelskammer der US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) die Macht geben, "Regeln und Ausnahmen hinsichtlich der Umsetzung dieser Gesetze herauszugeben". In einer Rede an die Handelskammer (in englischer Sprache) sagte der Vorsitzende der US-Börsenaufsichtsbehörde Christopher Cox, dass eine Änderung nicht notwendig sei:

Trotz der Empfehlung in Ihrem Bericht und in der Schumer-Bloomberg Studie, wonach der Kongress den Sarbanes-Oxley Act ändern sollte, möchte ich heute morgen klar und deutlich sagen, dass ich anderer Meinung bin. Obwohl es selbstverständlich Sache des Kongresses ist, seine gesetzgeberischen Prioritäten festzulegen, haben sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat auf formale Art und Weise nach meinem Rat in dieser Angelegenheit bei Anhörungen zum Thema des Sarbanes-Oxley Act gefragt, woraufhin ich diese mehrfach kund getan habe. Wir müssen nicht das Gesetz ändern, sondern die Art der Umsetzung. Die übermäßige Belastung resultiert aus der Umsetzung des Gesetzes und nicht aus dem Gesetz selbst. Es ist wichtig, dies zu unterscheiden. Ich denke nicht, dass diese bis jetzt nur wenige Jahre alten wichtigen Schutzmaßnahmen für Investoren für eine Änderung aufgeschnürt werden sollten, oder müssten.

Die SEC verfügt über die Möglichkeiten und die notwendige Flexibilität, um das Gesetz in einer Art und Weise umzusetzen, die im Sinne der Investoren und der Märkte ist. Ihre Rückmeldungen stellen dabei ein wertvolles Werkzeug dar, diese Änderungen vorzunehmen, damit der Abschnitt 404 so funktioniert, wie es gedacht war. Insbesondere waren wir in der Lage, die Anwendung der 404-Vorschriften stufenweise einzuführen einschließlich angemessener Fristen für börsennotierte Unternehmen verschiedener Größenordnungen, so dass sogar heute, also fünf Jahre nach dem Gesetz, kleinere börsennotierte Unternehmen nicht zur Einhaltung dieser Vorschrift verpflichtet sind.

Ghana ist das jüngste IFRS-Land

15.03.2007

Ghana hat die International Financial Reporting Standards (IFRS) anstelle der nationalen Rechnungslegungsstandards von Ghana mit Wirkung zum 1. Januar 2007 für alle börsennotierten Unternehmen, staatliche Unternehmen, Banken, Versicherungen, Wertpapierhändler, Pensionsfonds und öffentliche Versorgungsunternehmen übernommen.

Die IFRS werden für alle anderen Unternehmen einschließlich KMU von 2009 an verpflichtend sein.

Bericht der US-Handelskammer zu den IFRS und ISA

15.03.2007

Eine von beiden Parteien gebildete Kommission zur Regulierung der US-amerikanischen Kapitalmärkte hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem sie für eine Verschlankung der Regulierung der US-Kapitalmärkte eintritt.

Dabei soll neben weiteren Empfehlungen die Lebensfähigkeit der Wirtschaftsprüfungsbranche sichergestellt und die Umsetzung des Sarbanes-Oxley-Acts verbessert werden. Die Kommission wurde von der US-Handelskammer gebildet. Jim Copeland, der frühere Geschäftsführer von Deloitte, ist eines der Kommissionsmitglieder. Eine Vielzahl der Kommissionsempfehlungen behandelt die Konvergenz der US-Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards mit deren internationalen Gegenstücken sowie die Streichung der Überleitungspflicht der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) für ausländische Emittenten. Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links für:

die Pressemitteilung (35 KB);

die Kurzzusammenfassung (714 KB); und

den vollständigen Bericht (2,16 MB).

Der Bericht und die Kurzzusammenfassung sind mit der freundlichen Genehmigung der US-Handelskammer eingestellt worden. Nachfolgend finden Sie die Kommissionsempfehlungen zu den Gebieten der internationalen Rechnungslegung und Prüfung:

Fortlaufende Konvergenz — Rechnungslegung

Die Kommission unterstützt und fördert die gegenwärtigen Anstrengungen des IASB und des US-amerikanischen FASB zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP. Da es sich bei den IFRS um prinzipienbasierte Standards handelt, empfiehlt die Kommission, dass ausländische Aufsichtsbehörden die Positionen ihrer internationalen Pendants voll und ganz hinsichtlich der Anwendung und Durchsetzung der IFRS zur Kenntnis nehmen, und gleichzeitig ernsthaft versuchen, sich widersprechende Schlussfolgerungen zu vermeiden, wie etwa die von einander abweichenden, auf Derivate anzuwendenden Standards.

Gleichzeitig anerkennt und respektiert die Kommission die Hoheit der IFRS-Staaten in Bezug darauf, dass sie sich auf eine allgemeingültige Vorgehensweise zur Interpretation der IFRS-Prinzipien einigen. Die SEC sollte sich nicht unnötigerweise in den Prozess einschalten. Diesbezüglich begrüßt die Kommission jüngste öffentliche Verlautbarungen des SEC-Direktors für „Corporate Finance“, wonach die SEC nicht beabsichtigt, ein Schlichter für die IFRS zu werden. Außerdem bestärkt die Kommission die SEC darin, die IFRIC-Interpretationen vollumfänglich anzuwenden und auf die Aufsichtsbehörden der jeweiligen Herkunftsländer zu verweisen, wenn es um die Überprüfung der IFRS-Abschlüsse von ausländischen nicht-institutionellen Emittenten geht.

Zusätzlich möchte die Kommission die SEC weiter ermutigen, ihre Anstrengungen zur Arbeit innerhalb der IOSCO hinsichtlich der Konvergenz internationaler Offenlegungsanforderungen fortzuführen und zu intensivieren, insbesondere hinsichtlich finanzieller Offenlegung. Die Modifizierung der Angaben der jeweiligen Herkunftsländer dahingehend, dass sie im Einklang stehen mit vergleichbaren, jedoch abweichenden SEC-Standards führt lediglich zu höheren Kosten für ausländische nicht-börsennotierte Emittenten.

Fortlaufende Konvergenz — Prüfung

Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC und der PCAOB mit ihren internationalen Pendants und dem IAASB hin zu einer weltweiten Konvergenz der US-amerikanischen und internationalen Prüfungsstandards zusammenarbeiten sollen. Die Kommission ist sich sicher, dass es unerlässlich ist, dass die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards von der Konvergenz von Prüfungsstandards begleitet werden muss.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die US-amerikanischen und internationalen Aufsichtsbehörden die Konvergenz von Rechnungslegung und Prüfung innerhalb von fünf Jahren erreicht haben sollten.

Streichung der Überleitungsvorschrift

Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC unmittelbar einen alternativen Ansatz hinsichtlich der Streichung der Überleitungspflicht in Betracht ziehen sollte. Insbesondere schlägt die Kommission vor, dass die SEC einen Prozess einrichtet, wonach sie von Fall zu Fall entscheiden kann, dass die Rechnungslegungsstandards eines Drittstaates ausreichend den US-GAAP entsprechen, so dass ausländische Unternehmen aus diesen Ländern nicht zur Überleitung ihrer Abschlüsse auf die US-GAAP zum Zwecke der SEC-Finanzberichterstattung verpflichtet wären. Das betroffene ausländische Land wäre dann zu Ähnlichem in Bezug auf US-Unternehmen verpflichtet. Als ein mögliches Modell schlägt die Kommission die Betrachtung eines Ansatzes vor, der dem in dem obigen Abschnitt „Ersetzte Einhaltung — Ausländische Makler und Börsen“ (Substituted Compliance — Foreign Brokers and Exchanges) genannten ähnlich ist.

IOSCO-Arbeitsplan und IFRS

14.03.2007

Der Fachausschuss der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) bat um Stellungnahmen zum Arbeitsplan und der Arbeitsschwerpunkten (Work Plan and Priorities, in englischer Sprache, 95 KB).

Der Arbeitsplan beinhaltet die Überwachung der Arbeit, als auch die Versorgung mit Informationen, des IASB und des International Auditing and Assurance Standards Board. IOSCO plant die Veröffentlichung eines Berichts zur Regulierung von prüfungsnahe Dienstleistungen, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeboten werden und möchte Diskussionsrunden zur Prüfungsqualität abhalten. IOSCO bat um Stellungnahmen bis zum 8. Juni 2007. Nachfolgend ein Auszug dieses Plans mit Bezug auf IFRS-Sachverhalte:

Überwachung der Entwicklungen und Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards

IOSCO überwacht sehr genau die Entwicklungen bezüglich der International Financial Reporting Standards (IFRS), nimmt Stellung zu vorgeschlagenen Änderungen und erörtert regelmäßig die Arbeit des Standardsetzungsprozesses mit Vertretern des International Accounting Standards Board (IASB). IOSCO unterstützt das Vorhaben, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards als auch die Anzahl der Ausnahmen von Prinzipien zu verringern. Zusätzlich spricht sich IOSCO für eine angemessene Ausgewogenheit zwischen dem Kosten und Nutzen von Rechnungslegungsstandards aus.

IOSCO betonte schon immer die Bedeutung der konsistenten Anwendung der IFRS weltweit. Um dieses Ziel zu unterstützen, hat der Fachausschuss die IOSCO-Datenbank zur aufsichtsrechtlichen Interpretation und Durchsetzung der IFRS entwickelt. Einen Zugang zur Datenbank ist über Wertpapieraufsichtsbehörden möglich, die eine Teilnahmebescheinigung unterschrieben haben. Die Datenbank ermöglicht eine gemeinsame Nutzung von aufsichtsrechtlichen Interpretationen und Durchsetzungsentscheidungen bezüglich der IFRS. Die IOSCO-Datenbank ist kompatibel mit einer ähnlichen Datenbank des CESR und ist seit Januar 2007 in Betrieb.

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