Juni

Heads Up-Newsletter zu vorgeschlagenen Angabeforderungen des FASB bezüglich Kreditderivaten

04.06.2008

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen vorgeschlagenen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) veröffentlicht, um die Angabeerfordernisse für Unternehmen zu verbessern, die Kreditderivate oder Finanzgarantien verkaufen.

Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2008. Die Angabeerfordernisse würden für Abschlüsse und Zwischenberichte in Kraft treten, die nach dem 15. November 2008 enden. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt (in englischer Sprache, 89 KB), in dem der Standpunkt erläutert wird. Den vorgeschlagenen Standpunkt selbst (in englischer Sprache, 38 KB) können Sie direkt von der Internetseite des FASB herunterladen. Bezüglich der Konvergenz mit den IFRS heißt es dort:

Im August 2005 hat der IASB IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. Der Anwendungsbereich von IFRS 7 schließt alle Finanzinstrumente ein, nicht nur derivative Instrumente. Der FASB hat sich auf Grund des kurzfristigen Bedarfs, die Regelungslücken bezüglich der Angaben hinsichtlich möglicher Risiken und Auswirkungen auf die Kapitalströme aus diesen Derivaten entschieden, den Anwendungsbereich dieses vorgeschlagenen FSP auf Kreditderivate zu beschränken. Möglicherweise wird der FASB zu einem späteren Zeitpunkt ein längerfristiges Projekt aufnehmen, um die Angabeerfordernisse bezüglich aller Finanzinstrumente zu verbessern und größere Konvergenz mit den IFRS zu erzielen.

Öffentliche Anhörung zu Anlageprodukten für Kleinanleger

04.06.2008

Die Europäische Kommission veranstaltet am 15. Juli 2008 in Brüssel eine Öffentliche Anhörung zu Anlageprodukten für Kleinanleger (Programm in englischer Sprache, 159 KB).

Die Anhörung wird hochrangige politische Entscheidungsträger, Industrievertreter und Repräsentanten von Verbraucherorganisationen zusammenbringen, um ein Thema zu diskutieren, welches in den letzten Monaten im Zentrum der Aufmerksamkeit stand. Hierbei geht es um den sich entwickelnden Markt der Anlageprodukte für Kleinanleger und namentlich darum, ob der gegenwärtig zersplitterte Rechtsrahmen eine hinreichende Grundlage dafür bietet, dass Anleger die erforderlichen Informationen und die Beratungsqualität erhalten, um eine angemessene Anlageentscheidung treffen zu können (s. dazu auch unsere Seite zur Finanzmarktkrise). Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Veranstaltungsort finden Sie auf der EU-Binnenmarktseite.

IOSCO prüft Fragen zu Prüfungsdienstleistungen

04.06.2008

Die Projektgruppe für Prüfungsdienstleistungen des Fachausschusses der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) wird im Laufe des nächsten Jahres den Umfang ihrer Arbeiten ausweiten, um eine Reihe von Fragen zu Prüfungsdienstleistungen mit aufzunehmen.

Insbesondere wird sich die Projektgruppe folgenden Sachverhalten mit Prüfungsbezug widmen:

Transparenz und Führung von Prüfungsgesellschaften einschließlich Überschneidungen von Geschäftsführung mit Rentabilität der Gesellschaft und Prüfungsqualität.

Umfang von Prüfungsberichten einschließlich verschiedener Grade der prüfungsnahen Beratung unter verschiedenen Umständen, der Möglichkeit verbesserter Angaben bezüglich der verschiedenen Grade der prüfungsnahen Beratung und der möglichen Rolle von gemeinsamen Prüfungen.

Mögliche Ausweitung von zulässigen organisatorischen Strukturen und Formen, um eine größere Rentabilität der Prüfungsgesellschaften und stärkeren Branchenwettbewerb zu ermöglichen.

Lesen Sie die Presseerklärung der IOSCO (in englischer Sprache, 67 KB). Die Projektgruppe hat außerdem ein Dokument erstellt, das IOSCO-Mitgliedern dabei behilflich sein soll, sich auf mögliche Gegebenheiten in Bezug auf Prüfungsgesellschaften einzustellen und vorzubereiten, die Auswirkung auf die Erbringung von Prüfungsdienstleistungen auf den Kapitalmärkten weltweit haben könnten. Laden Sie sich Alternativplanung für Ereignisse und Umstände, die die Verfügbarkeit von Prüfungsdienstleistungen betreffen herunter (in englischer Sprache, 131 KB).

Abschließendes Kommuniqué der Jahreskonferenz von IOSCO

04.06.2008

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat das abschließende Kommuniqué zu ihrer dritten Jahreskonferenz veröffentlicht (in englischer Sprache, 85 KB), die vom 26. bis 29. Mai 2008 in Paris stattfand.

Auf der Konferenz wurde Christopher Cox, Vorsitzender der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zum Vorsitzenden des Fachausschusses der IOSCO gewählt. Der Fachausschuss besteht aus 15 IOSCO-Mitgliedern, die einige der größeren, weiter entwickelten und internationalisierten Märkte beaufsichtigen. Eines der Kernziele des Ausschusses ist es, praxisnahe Antworten auf bedeutende Aufsichtsfragen in Bezug auf den Betrieb von Wertpapiermärkten zu entwickeln und diesbezüglich Prinzipien und Standards zu verabschieden. Der Fachausschuss überwacht die Aktivitäten der IOSCO im Bereich der Bilanzierung.

IOSCO veröffentlicht Empfehlungen zur Finanzmarktkrise

04.06.2008

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat den abschließenden Bericht ihrer Fachausschussprojektgruppe zur Finanzmarktkrise veröffentlicht.

Der Bericht enthält eine Analyse der Gründe, die der Finanzmarktkrise zugrunde liegen, und der Auswirkungen auf die internationalen Kapitalmärkte sowie Empfehlungen bezüglich der Fragen, denen sich Wertpapieraufsichten derzeit gegenüber sehen. Ebenfalls im Bericht enthalten sind Empfehlungen des Fachausschusses hinsichtlich künftiger Arbeiten der IOSCO, um diesen Fragen in drei Bereichen (einschließlich der Bilanzierung) gegenüber zu treten. Diese drei Bereiche sind:

Transparenz auf Seiten der Emittenten und Sorgfaltspflicht der Anleger

Risikomanagement und -aufsicht bei Unternehmen

Bewertungs- und Bilanzierungsfragen

Folgende weitere Informationsquellen stehen Ihnen zur Verfügung:

Presseerklärung der IOSCO (in englischer Sprache, 57 KB)

vollständiger Bericht der Projektgruppe (in englischer Sprache, 434 KB)

umfassende IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

FASB verkündet Änderungen an der Führung des fachlichen Stabs

04.06.2008

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die unten genannten Änderungen an der Führung seines fachlichen Stabs bekannt gegeben.

Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Russ Golden, der vorher FASB-Direktor für fachliche Anwendungs- und Umsetzungsfragen war, ist der neue fachliche Direktor mit Gesamtverantwortung für die Arbeit des Stabs für alle Projekte auf Standardebene. Dies umfasst sowohl die eigentlichen Projekte als auch Umsetzungsfragen. Er wird weiterhin Vorsitzender der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) bleiben.

Ron Lott, vormals ein leitender fachlicher Berater des FASB, nimmt die neu eingerichtete Stelle des Forschungsdirektors ein. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt zum Rahmenkonzept und für alle Forschungsaktivitäten einschließlich der neuen Initiative zur Forschung zu Rechnungslegungsstandards des FASB (Financial Accounting Standards Research Initiative).

Sue Bielstein, frühere FASB-Direktorin für bedeutende Projekte und fachliche Fragen, wird Direktorin für Planung und Unterstützung.

Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des FASB.

Neue Daten zu ausländischen Unternehmen bei SEC und NYSE

03.06.2008

Wir haben unsere statistische Datenbank aktualisiert.

Die neuen Zahlen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) deuten zum einen die Verflechtung der Kapitalmärkte weltweit an, sie zeigen zum anderen aber auch deutlich die Auswirkungen der verschärften Regulierungsanforderungen des Sarbanes-Oxley-Acts (Reduzierung der ausländischen, bei der SEC registrierten Unternehmen um 15% seit 2004). Auch die Zahl der der an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange, NYSE) notierten ausländischen Unternehmen ist rückläufig (Abnahme um 11% seit 2003):

Nicht US-amerikanische Unternehmen, die bei der SEC registriert sind:

1.058 Unternehmen aus 52 Ländern (12/2007)

1.145 Unternehmen aus 53 Ländern (12/2006)

1.236 Unternehmen aus 53 Ländern (12/2005)

1.240 Unternehmen aus 55 Ländern (12/2004)

Es gibt 648 weitere Unternehmen, deren Wertpapiere in den USA gehandelt werden aber die von der Registrierung bei der SEC ausgenommen sind, weil sie in ihrem Heimat- oder anderen Land registriert sind und dort vergleichbare Informationen einreichen (letzter verfügbarer Informationsstand 21. Juni 2005).

Nicht US-amerikanische Unternehmen, die an der NYSE notiert sind:

414 Unternehmen aus 45 Ländern (04/2008)

422 Unternehmen aus 45 Ländern (12/2007)

451 Unternehmen aus 47 Ländern (12/2006)

453 Unternehmen aus 47 Ländern (12/2005)

460 Unternehmen aus 47 Ländern (12/2004)

467 Unternehmen aus 50 Ländern (12/2003)

Die neuesten Daten im einzelnen (alle Dokumente in englischer Sprache):

SEC: alphabetische Auflistung der ausländischen Unternehmen 2007(1.658 KB)

SEC: geographische Auflistung der ausländischen Unternehmen 2007 (1.676 KB)

SEC: Auflistung der US-Märkte, auf dem die Aktien der ausländischen Unternehmen gehandelt werden 2007 (170 KB)

SEC: Auflistung der Herkunftsländer 2007 (26 KB)

nicht US-amerikanische Unternehmen, die an der New Yorker Börse notiert sind (30. April 2008, 55 KB)

Neunotierungen ausländischer Unternehmen an der New Yorker Börse 2000-2008 bis einschließlich 30. April 2008 (40 KB)

Diese und weitere Daten stehen Ihnen dauerhaft in unserer statistischen Datenbank zur Verfügung, die Sie in der Rubrik Ressourcen in der linken Spalte unserer Startseite finden.

Bericht von der Zusammenkunft des FASB und des ASBJ letzte Woche

02.06.2008

Vertreter des US-amerikanischen Standardsetzers FASB und des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) sind letzte Woche in Tokio zusammengekommen, um globale Konvergenz zu erörtern.

Dies war das fünfte Treffen dieser Art zwischen dem FASB und dem ASBJ. Unter anderem erörterten die Vertreter beider Boards die jüngste internationale Finanzmarktkrise, den aktuellen Stand ihrer Arbeiten bei ihren Projekten zu Konsolidierung von Zweckgesellschaften, Erlöserfassung, Darstellung des Abschlusses und die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Lesen Sie den zusammenfassenden Bericht in der Presseerklärung des FASB (in englischer Sprache).

Vierteljährlicher Newsletter zu Rechnungslegungssachverhalten in Südafrika

02.06.2008

Unsere Kollegen von Deloitte Südafrika geben vierteljährlich einen Newsletter mit dem Titel Genau genommen (Technically speaking) heraus, der Hintergründe, Leitlinien und Zusammenfassungen zu Sachverhalten bietet, die das Bilanzierungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtliche Umfeld in Südafrika berühren.

Weitere Sachverhalte von allgemeinem Interesse werden ebenfalls dargestellt. Laden Sie sich die Ausgabe vom Mai 2008 herunter (in englischer Sprache, 515 KB). Unter den Themen mit IFRS-Bezug in dieser Ausgabe sind die folgenden:

Neueste Entwürfe des IASB

Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 – Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen

Überarbeitung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS

IFRS 7 und die Angabeerfordernisse zu Liquiditätsrisiken

IFRS-Fragen:

Kann ein verkürzter Zwischenbericht als in Übereinstimmung mit den IFRS stehend bezeichnet werden?

Aufnahme von Überziehungskrediten in die Zahlungsmitteläquivalente

Nehmen Sie Abschied von der Überleitungsrechnung auf US-GAAP

Standardentwurf und Diskussionspapier zum Rahmenkonzept frei verfügbar

02.06.2008

Wie in unseren Nachrichten vom 31. Mai 2008 angekündigt, stehen ab heute der Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts und das Diskussionspapier zur Vorläufigen Sichtweise hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit auf der Internetseite des IASB auch für Nichtabonnenten kostenfrei zur Verfügung.

Das Rahmenkonzept stellt die Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Standards dar. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Entwurf: Kapital 1 und 2 des verbesserten Rahmenkonzepts (Zielsetzung und qualitative Anforderungen) Im Entwurf wird die Zielsetzung der Finanzberichterstattung, die qualitativen Eigenschaften von Informationen, die in Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden, und Beschränkungen hinsichtlich der Zurverfügungstellung dieser Informationen erörtert. Der Entwurf spiegelt die aktuellen Vorschläge des Boards im Licht der Berücksichtigung der Stellungnahmen wider, die zu einem ersten Konsultationsdokument vom Juli 2006 eingegangen waren. Im Entwurf wird die folgende Zielsetzung der Finanzberichterstattung vorgeschlagen:

Die Zielsetzung von Finanzberichterstattung in Mehrzweckabschlüssen liegt darin, Informationen über die Berichtseinheit zu liefern, die entscheidungsnützlich für derzeitige und potentielle Anleger, Darlehens- und andere Kreditgeber in ihrer Eigenschaft als Kapitalgeber sind. Kapitalgeber sind die eigentlichen Adressaten der Finanzberichterstattung. Zur Erreichung des gesetzten Ziels müssen Finanzberichte folgende Informationen zur Verfügung stellen: wirtschaftliche Ressourcen des Unternehmens und Ansprüche darauf sowie die Geschäftsvorfälle und anderen Ereignisse und Umstände, die sie beeinflussen. Der Grad, zu dem solche Finanzinformationen nützlich sind, hängen von ihren qualitativen Eigenschaften ab.

Im Entwurf wird außerdem eine verbesserte Beschreibung von „glaubwürdiger Darstellung‟ gegeben – eine der qualitativen Eigenschaften, die Finanzinformationen besitzen sollten, wenn sie eine nützliche Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen darstellen sollen:

Um in der Finanzberichterstattung von Nützlichkeit zu sein, müssen Informationen eine glaubwürdige Darstellung der wirtschaftlichen Phänomene bieten, die sie abzubilden behaupten. Eine glaubwürdige Darstellung wird erreicht, wenn die Beschreibung eines wirtschaftlichen Phänomens vollständig, neutral und frei von wesentlichen Fehlern ist. Finanzinformationen, die ein wirtschaftliches Phänomen glaubwürdig darstellen, beschreiben den wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde liegenden Geschäftsvorfalls (bzw. der zugrunde liegenden Ereignisse oder Umstände) – dies ist nicht immer deckungsgleich mit der gesetzlichen Form.

Diskussionspapier: Vorläufige Ansichten zum Konzept der Berichtseinheit In diesem Dokument werden die vorläufigen Ansichten des Boards zum Konzept der Berichtseinheit und verwandter Sachverhalte dargestellt. Obwohl das Konzept der Berichteinheit einige wichtige Aspekte der Finanzberichterstattung bestimmt, wird es im bestehenden Rahmenkonzept nicht explizit angesprochen. Die vorläufigen Ansichten des Boards sind die folgenden:

Eine Berichtseinheit ist ein abgeschlossener Bereich von Geschäftsaktivitäten, die für derzeitige und zukünftige Eigenkapital-, Darlehens- und andere Kreditgeber von Interesse ist.

Beherrschung ist die Grundlage für die Bestimmung der Zusammensetzung einer Berichtseinheit eines Konzerns.

Konzernabschlüsse sollten aus der Sicht der Berichtseinheit des Konzerns erstellt sein.

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