Entwurf: Kapital 1 und 2 des
verbesserten Rahmenkonzepts (Zielsetzung und qualitative
Anforderungen)
Im Entwurf wird die Zielsetzung der Finanzberichterstattung,
die qualitativen Eigenschaften von Informationen, die in
Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden, und
Beschränkungen hinsichtlich der Zurverfügungstellung dieser
Informationen erörtert. Der Entwurf spiegelt die aktuellen
Vorschläge des Boards im Licht der Berücksichtigung der
Stellungnahmen wider, die zu einem ersten
Konsultationsdokument vom Juli 2006 eingegangen waren. Im
Entwurf wird die folgende Zielsetzung der
Finanzberichterstattung vorgeschlagen:
Die Zielsetzung von Finanzberichterstattung in
Mehrzweckabschlüssen liegt darin, Informationen über die
Berichtseinheit zu liefern, die entscheidungsnützlich
für derzeitige und potentielle Anleger, Darlehens- und
andere Kreditgeber in ihrer Eigenschaft als Kapitalgeber
sind. Kapitalgeber sind die eigentlichen Adressaten der
Finanzberichterstattung. Zur Erreichung des gesetzten
Ziels müssen Finanzberichte folgende Informationen zur
Verfügung stellen: wirtschaftliche Ressourcen des
Unternehmens und Ansprüche darauf sowie die
Geschäftsvorfälle und anderen Ereignisse und Umstände,
die sie beeinflussen.
Der Grad, zu dem solche Finanzinformationen nützlich
sind, hängen von ihren qualitativen Eigenschaften ab.
Im Entwurf wird außerdem eine verbesserte Beschreibung von
„glaubwürdiger Darstellung‟ gegeben – eine der qualitativen
Eigenschaften, die Finanzinformationen besitzen sollten,
wenn sie eine nützliche Grundlage für wirtschaftliche
Entscheidungen darstellen sollen:
Um in der Finanzberichterstattung von Nützlichkeit zu
sein, müssen Informationen eine glaubwürdige Darstellung
der wirtschaftlichen Phänomene bieten, die sie
abzubilden behaupten. Eine glaubwürdige Darstellung wird
erreicht, wenn die Beschreibung eines wirtschaftlichen
Phänomens vollständig, neutral und frei von wesentlichen
Fehlern ist. Finanzinformationen, die ein
wirtschaftliches Phänomen glaubwürdig darstellen,
beschreiben den wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde
liegenden Geschäftsvorfalls (bzw. der zugrunde liegenden
Ereignisse oder Umstände) – dies ist nicht immer
deckungsgleich mit der gesetzlichen Form.
Diskussionspapier: Vorläufige
Ansichten zum Konzept der Berichtseinheit
In diesem Dokument werden die vorläufigen Ansichten des
Boards zum Konzept der Berichtseinheit und verwandter
Sachverhalte dargestellt. Obwohl das Konzept der
Berichteinheit einige wichtige Aspekte der
Finanzberichterstattung bestimmt, wird es im bestehenden
Rahmenkonzept nicht explizit angesprochen. Die vorläufigen
Ansichten des Boards sind die folgenden:
| Eine Berichtseinheit ist ein abgeschlossener Bereich
von Geschäftsaktivitäten, die für derzeitige und
zukünftige Eigenkapital-, Darlehens- und andere
Kreditgeber von Interesse ist.
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| Beherrschung ist die Grundlage für die Bestimmung
der Zusammensetzung einer Berichtseinheit eines
Konzerns.
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| Konzernabschlüsse sollten aus der Sicht der
Berichtseinheit des Konzerns erstellt sein.
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