Die Unterscheidung zwischen Eigen- und
Fremdkapital ist nach Meinung des DSR eines des wichtigsten
Themen auf der derzeitigen Agenda des IASB. IAS 32 sei trotz
der Änderungen aus dem Jahr 2008 von Grund auf
fehlerbehaftet. Bei der Entwicklung eines Nachfolgestandards
sei es unabdingbar,
| Kriterien zu entwickeln, auf die ein Prinzip zur
Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital aufbauen könne,
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| einen Ansatz für die Unterscheidung zwischen Eigen- und
Fremdkapital zu wählen, der auf eine Prinzip aufbaut, das
von einer großen Bandbreite von Unternehmen mit
unterschiedlicher gesetzlicher Form in verschiedenen
Rechtskreisen angewendet werden könne und dennoch
entscheidungsnützliche Informationen liefere, und
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| dabei dennoch die Fehler von IAS 32 nicht zu wiederholen.
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Dies ist nach Ansicht des DSR mit dem jetzigen
Diskussionspapier, das im Wesentlichen aus den vorläufigen
Ansichten des FASB besteht, nicht gelungen:
Wir hätten also erwartet, dass die vorläufigen Ansichten des
FASB mit einer umfassenden Erörterung verschiedener
Kriterien eingeleitet würde sowie einer Untersuchung
der Frage, ob ein Ansatz zur Unterscheidung
zwischen Eigen- und Fremdkapital, der auf diesen Kriterien
aufbaut, zu entscheidungsnützlichen Informationen führt. Die
vorläufigen Ansichten des FASB enthalten keinerlei derartige
Erörterungen. Sogar das Prinzip hinter den gewählten
Kriterien wird nicht erklärt und schon gar nicht erörtert.
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Darüber hinaus weist der DSR darauf hin, dass die
Kapitalabgrenzung von
übergreifender Bedeutung sei und der Umfang des Projekts dieser
Tatsache nicht entspräche. Zum einen beschränke sich die Darstellung
in den vorläufigen Ansichten nur auf Finanzinstrumente und gehe
nicht auf alle Arten von Kapital ein. Zum anderen jedoch
würden Punkte aufgegriffen, die mit der prinzipiellen Frage der
Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital nichts zu tun
hätten (bspw. Fragen der Bewertung), während Punkte wie die Untersuchung der vorgeschlagenen
Ansätze im Konzernzusammenhang und die Auswirkungen der Frage, ob
die Eigentümersichtweise oder die Unternehmenssichtweise gewählt
wird, vernachlässigt würden. Insgesamt kommt der DSR zu folgenden
Schluss:
Insgesamt sind wir enttäuscht, dass die vorläufigen
Ansichten des FASB eine Reihe von Fragen nicht beinhalten,
die wir für essenziell bei der Einschätzung der
verschiedenen Ausgangspunkte für die Unterscheidung zwischen
Eigen- und Fremdkapital halten. Im Gegensatz dazu sind wir
der Meinung, dass das PAAinE-Diskussionspapier zum gleichen
Sachverhalt nicht nur den Erörterungen mehr Platz einräumt,
die wir für essenziell halten, sondern auch von Grund auf
den sogenannten Verlustabsorptionsansatz herleitet und
darstellt, warum dieser Ansatz einer größeren Bandbreite von
Adressaten entscheidungsnützliche Informationen für
Unternehmen in unterschiedlicher rechtlicher Form und in
verschiedenen Rechtskreisen bietet.
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Lesen Sie die vollständige
Stellungnahme des DSR, aus der wir oben übersetzt haben, in
englischer Sprache (186 KB).