Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums

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09.04.2009

Die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 137 KB), die die Führer der Gruppe der 20 (G-20) im Nachgang zu deren Sitzung am 2. April 2009 in London herausgegeben haben, ruft das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) infolge der Ausweitung seines Mandats der Förderung der Finanzstabilität zu einer Erweiterung und veränderten Zusammensetzung mit einer stärkeren institutionellen Basis und einer verbesserten Kapazität als Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) auf.

Dem ist das FSF nunmehr nachgekommen – sehen Sie sich dazu die Presseerklärungan (in englischer Sprache, 20 KB). Zu den Mitgliedern des FSB werden alle Staaten der G-20 sowie Spanien und die Europäische Kommission gehören. Der FSB steht unter dem Vorsitz von Mario Draghi, dem Gouverneur der Bank von Italien. Er hat sein Sekretariat am Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel.

Pflichten der Mitglieder des Finanzstabilitätsrats:

Im Zuge ihrer Mitgliedschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten und -gebiete, die Erhaltung der Finanzstabilität zu verfolgen, die Offenheit und Transparenz des Finanzsektors aufrechtzuerhalten, internationale Finanzstandards umzusetzen (einschließlich der 12 internationalen Kernstandards und -regeln) und ihr Einverständnis zu geben, sich regelmäßigen Peer Reviews zu unterziehen, bei denen als Nachweis u.a. die öffentlich zugänglichen Berichte von IWF und Weltbank aus deren Programm zur Beurteilung des Finanzsektors verwendet werden. Der FSB wird diese Pflichten und den Prozess ihrer Evaluation ausarbeiten und berichten. Die 12 internationalen Kernstandards und -regeln beinhalten die International Financial Reporting Standards und die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

Gleichzeitig hat der FSF einen aktualisierten Satz an Empfehlungen und Prinzipien zur Stärkung des Finanzsystems herausgegeben. Die Presseerklärung (in englischer Sprache, 64 KB) enthält einen Überblick über die Empfehlungen und Prinzipien sowie Links, über die vier einzelne, die Empfehlungen und Prinzipien enthaltende Berichte heruntergeladen werden können:

In den Empfehlungen werden die bislang erfolgten Tätigkeiten des IASB festgehalten:

Einheitliche Leitlinien sind vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten sowie zur Umgliederung von Vermögenswerten zwischen Bewertungskategorien in seltenen Umständen herausgegeben worden. Der IASB hat zudem überarbeitete Standards zur Konsolidierung und zu Angaben über außerbilanzielle Einheiten und damit zusammenhängende Risikopositionen vorgeschlagen. Der IASB hat im März 2009 eine Änderung an IFRS 7 abgeschlossen, mit den Verbesserungen hinsichtlich erforderlicher Angaben zu Risiko und Bewertung von finanziellen Aktivitäten einschließlich komplexer Finanzinstrumente eingeführt werden.

Zur Rechnungslegung und Prozyklizität wird in den Empfehlungen Folgendes ausgeführt:

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sollte beurteilen, wie man die Auswirkungen der Unterschiede zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Bilanzierungsstandards (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP), die sachgerechte Behandlung außerbilanzieller Risikopositionen und Garantien sowie die Behandlung hochliquider Staatsanleihen angehen kann.

FASB und IASB sollten eine Erklärung herausgeben, mit der sie den maßgeblichen Regulatoren, Finanzinstitutionen und deren Prüfern noch einmal deutlich machen, dass die bestehenden Standards bei der Bestimmung eines eigetretenen Verlusts im Zuge der Risikovorsorge für Forderungsverluste Ermessensentscheidungen erfordern.

FASB und IASB sollten das Modell der eingetretenen Verluste überdenken, indem sie alternative Ansätze für die Erfassung und Bemessung von Forderungsverlusten untersuchen, bei denen eine größere Spannbreite an verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigt wird. Das FSF empfiehlt FASB und IASB die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um Input zu fachlichen Fragestellungen zu erhalten und das Projekt beschleunigt abzuschließen.

Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten den Einsatz von Bewertungsrücklagen oder Anpassungen für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente untersuchen, wenn die für die Untermauerung ihrer Bewertung erforderlichen Daten oder Modelle schwach sind.

Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten mögliche Änderungen an den relevanten Standards untersuchen, um möglicherweise mit der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert verbundene adverse Kräfte abzudämpfen. Zu den möglichen Wegen, diese möglicherweise bestehende Auswirkung zu verringern, gehören die folgenden:

eine Verbesserung des Bilanzierungsmodells in der Weise, dass die Anwendung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente von Kreditintermediären sorgfältig untersucht wird;

Umgliederungen zwischen den Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte;

eine Erleichterung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Ausführliche Informationen zur Finanzmarktkrise stellen wir Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

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