Juli

Deutsche Ausgabe der Single Market News

30.07.2009

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Übersetzung der 54. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung gestellt (1.116 KB).

Unter anderem sind vier Interviews enthalten, in denen sich David Wright, der derzeitige stellvertretende Generaldirektor der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, zur Finanzmarktkrise äußert.

Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf zu Ausbuchung

30.07.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf Ausbuchung - Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 eingereicht.

Wir unterstützen die Zielsetzung des Entwurfs, die bestehenden Ausbuchungsvorschriften in IAS 39 durch ein stabileres Modell zu ersetzen, das auf einem einzigen Prinzip für die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten basiert. Insgesamt unterstützen wir das im Entwurf dargestellt Modell jedoch nicht; wir geben eher einem modifizierten Alternativansatz den Vorzug, der in einigen Aspekten eine Kombination des vorgeschlagenen Ansatzes und des alternativen Ansatzes ist, der im Anhang des Entwurfs dargestellt wird. Nachfolgend haben wir für Sie einen Auszug aus unserer Stellungnahme übersetzt. Das englischsprachige Original in ganzer Länge finden Sie hier (198 KB). All unsere früheren Stellungnahmen sind hierfür Sie hinterlegt.

Der von uns vorgezogene Ansatz gleicht eher dem alternativen Ansatz - mit dem bedeutenden Unterschied, dass, wenn ein übertragendes Unternehmen die Kontrolle über die Rechte auf bestimmte Kapitalströme behält, die dem übertragenen Vermögenswert zugrunde liegen, diese Kapitalströme nicht in die Ausbuchungseinschätzung einfließen, d.h. sie werden weiterhin angesetzt. Eine detaillierte Beschreibung des von uns vorgezogenen Modells finden Sie in unserer Antwort auf Frage 7, wir fassen jedoch kurz zusammen:

Wir unterstützen ein Ausbuchungsmodell, das auf Beherrschung basiert. Wir ziehen jedoch vor, dass die Einschätzung der Frage, ob das übertragende Unternehmen die Kontrolle über den Vermögenswert abgegeben hat, aus der Perspektive des übertragenden Unternehmens erfolgt, d.h. auf Grundlage seiner Möglichkeit, die Rechte auf die Kapitalströme zu kontrollieren, die dem Vermögenswert zugrunde liegen, und nicht wie im Entwurf vorgeschlagen, dass die Kontrolle durch das übertragende Unternehmen dadurch eingeschätzt wird, dass bestimmt wird, was das erhaltende Unternehmen mit dem übertragenen Vermögenswert tun kann.

Wenn das übertragende Unternehmen die Kontrolle über bestimmte Rechte auf Kapitalströme behält aber die Kontrolle über andere Rechte auf Kapitalströme aus dem übertragenen finanziellen Vermögenswert abgibt, sollten die abgegebenen Rechte ausgebucht, die behaltenen Rechte aber weiter durch das übertragende Unternehmen angesetzt werden. Dies ist dem Entwurf vergleichbar, in dem in vielen Fällen zu dem Ergebnis gelangt wird, dass das übertragende Unternehmen nicht ausbuchen darf und deswegen den übertragenen Vermögenswert weiterhin ansetzen muss, selbst wenn seine Beteiligung an dem übertragenen Vermögenswert von der ursprünglichen Beteiligung abweicht und womöglich nicht die Definition eines Vermögenswerts nach dem Rahmenkonzept oder die Definition eines finanziellen Vermögenswerts nach IAS 39 erfüllt. Wir können nicht recht verstehen, warum das übertragende Unternehmen einen Vermögenswert weiterhin ansetzen soll, als ob es weiterhin all die gleichen Rechte auf die Kapitalströme des ursprünglichen Vermögenswerts kontrolliert, wenn sich seine Rechte geändert haben und einige seiner ursprünglichen Rechte durch das empfangende Unternehmen kontrolliert werden.

Wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert überträgt und als Teil der Übertragungsvereinbarungen einen Anteil an den Kapitalströmen des Vermögenswerts behält, sollte der Vermögenswert, dessen Qualifizierung für die Ausbuchung eingeschätzt wird, der Nettoanteil der Kapitalströme sein, der an das empfangende Unternehmen übertragen wird. Wir sind der Meinung, dass dieser Ansatz auf Fälle angewendet werden kann, in denen das übertragende Unternehmen einen anteilsgemäßen oder nicht anteilsgemäßen Teil am Anteil der Kapitalströme aus dem übertragenen Vermögenswert behält. Wir glauben nicht, dass es sachgerecht ist, dass es im Entwurf zu einer Verwerfung der Ausbuchung für alle Vereinbarungen kommt, bei denen das übertragende Unternehmen einen nicht anteilsgemäßen Teil der Kapitalströme aus einem Vermögenswert behält.

Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

30.07.2009

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 29. Juli 2009 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Die Übernahme von IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien erfolgte am 23. Juli 2009 durch Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, die am ebenfalls am 23. Juli2009 veröffentlicht wurden, sind neu hinzugekommen. Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

Interpretationen

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente

IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate

Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen

Sondersitzung des IASB am 4. August

29.07.2009

Der IASB wird am Dienstag, 4. August, eine Sondersitzung abhalten, in der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Übergangsregeln für eine kurzfristige Änderung an den Vorschriften hinsichtlich des Abzinsungssatzes in IAS 19) erörtert werden sollen.

Die Sitzung beginnt um 11:00 Uhr Londoner Zeit und wird voraussichtlich nur 15 bis 30 Minuten dauern. Diese kurze Sitzung wird in Form einer Telefonkonferenz abgehalten; interessierte Zuhörer können sich einwählen. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB.

EU-initiierte Sitzung interessierter Kreise zur Überarbeitung von IAS 39

29.07.2009

Am 22. Juli 2009 fand eine von der Europäischen Kommission initiierte Sitzung von Interessengruppen statt, bei der die Teilnehmer die Möglichkeit hatten, Ansichten und erste Reaktion in Bezug auf den am 14. Juli 2007 vom IASB veröffentlichten Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten auszutauschen.

Nach dem englischsprachigen Ergebnisbericht der Sitzung (13 KB), konnten bei der Komplexität des Themas aufgrund des kurzen Abstands zur Veröffentlichung nur vorläufige Sichtweisen erörtert werden. Die Abwicklung des Projekts in drei Phasen erleichtert nach Ansicht einiger Teilnehmer ebenfalls nicht eine rasche Durchdringung des Themas. Alle Teilnehmer gaben aber an, sich aktiv in den Konsultationsprozess einbringen zu wollen. Eine weitere Sitzung dieser Art, auf der tiefer diskutiert werden kann, wird am 4. September 2009, zehn Tage vor dem Ende der Kommentierungsfrist, stattfinden.

Unterschrift des Prüfungspartners im Prüfungsbericht eventuell in den USA gefordert

29.07.2009

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Konzepterlass veröffentlicht (in englischer Sprache, 66 KB), mit dem zur Stellungnahme zu der Frage eingeladen wird, ob der Prüfer mit der endgültigen Verantwortung für die Prüfung persönlich den Prüfungsbericht unterschreiben soll.

Eine entsprechende Vorschrift gilt bereits in der Europäischen Union.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der jährlichen Verbesserungen an den IFRS

29.07.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen an den IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts für die Anwendung in Europa gebeten.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

IFRIC-Sondersitzung am 4. August

29.07.2009

IFRIC wird am Dienstag, 4. August, eine Sondersitzung abhalten, in der der Tausch von Fremd- in Eigenkapital (Debt to Equity Swaps) erörtert werden soll.

Die Sitzung beginnt um 12:00 Uhr Londoner Zeit und wird voraussichtlich eine Stunde dauern. Diese kurze Sitzung wird in Form einer Telefonkonferenz abgehalten; interessierte Zuhörer können sich einwählen. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von IFRIC.

EFRAG veröffentlicht Stellungnahme und Stellungnahmeentwurf

29.07.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier zu Leasinggeschäften veröffentlicht.

EFRAG unterbreitet detaillierte Anmerkungen und Bedenken, und zum Teil sind die Meinungen auch innerhalb von EFRAG gespalten. Außerdem hat EFRAG den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumentenveröffentlicht. Anmerkungen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 9. September 2009 erbeten. Kurze Zusammenfassungen der Schreiben und Verknüpfungen auf die Dokumente selbst finden Sie in den englischsprachigen Presseerklärungen von EFRAG.

EFRAG-Presseerklärung zur Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Leasinggeschäften

EFRAG-Presseerklärung zum Stellungnahmeentwurf zum Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte

29.07.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte erstellt.

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der folgenden IFRS-Publikation von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie darunter):

Boletín de Actualización IAS Plus, Julio 2009: Borrador para discusión pública propone nueva orientación sobre la clasificación y medición de los instrumentos financieros (33 KB) IAS Plus Update-Newsletter Juli 2009: Entwurf sieht neue Leitlinien für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten vor (383 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

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