Juli

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

21.07.2009

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen" zur Verfügung gestellt (99 KB).

Bereits im Juli 2008 wurde ein Entwurf einer Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Nach Auswertung der öffentlichen Stellungnahmen wurde der Entwurf nun auf den Ansatz von Umweltschutzrückstellungen und ihre Abgrenzung von anderen Bilanzposten beschränkt. Die Bewertung der Umweltschutzrückstellungen wird nicht mehr behandelt, da sich hier für Umweltschutzrückstellungen keine Sonderfragen ergeben.

EFRAG-Delegation tagt mit dem IASB

20.07.2009

Im Zusammenhang mit der Boardsitzung diese Woche tagt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) heute mit dem IASB, um Aspekte der Konvergenzagenda des IASB zu erörtern.

Der EFRAG-Delegation gehören neben dem Vorsitzenden von EFRAG auch der deutsche, der englische und der französische Standardsetzer an. Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:

Arbeitsprogramm des IASB (europäische Bedenken hinsichtlich des gegenwärtigen Arbeitsplans und des Zeitplans bis 2011)

Krisenbezogene Sachverhalte (Konsolidierung und Ausbuchung, IAS 39 und Klassifizierung und Bewertung, IAS 39 und Wertminderung)

Darstellung des Abschlusses

Kurze Erörterung einiger anderer IASB-Projekte

Neuester Stand der paneuropäischen proaktiven Arbeiten

Aktualisierte Zusammenfassung der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte

20.07.2009

Wir haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die IFRIC nicht auf die Agenda genommen hat, aktualisiert, um die endgültigen Entscheidungen von IFRIC auf der Sitzung im Juli 2009 widerzuspiegeln, folgende Themen nicht auf die Agenda zu nehmen.

Unsere Zusammenfassung beinhaltet inzwischen mehr als 160 Sachverhalte:

IFRS 3: Erwerbsbezogene Kosten bei einem Unternehmenszusammenschluss

IFRS 3: Frühere Anwendung von IFRS 3

IAS 7: Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten

IAS 27: Transaktionskosten bei nicht beherrschenden Anteilen

IAS 28: Mögliche Auswirkungen der Überarbeitungen von IFRS 3 und IAS 27 auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode

IAS 28: Wagniskapitalkonsolidierungen und Teilnutzung der Fair-Value-Option

IAS 28: Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

IAS 34: Angaben zum beizulegenden Zeitwert in Zwischenabschlüssen

IAS 38: Kosten der Befolgung von REACH

IAS 39: Absicherung unter Verwendung von mehr als einem Derivat als Sicherungsinstrument

IAS 39: Bedeutung von "signifikant" oder "länger anhaltend"

IFRIC 12: Anwendungsbereich von IFRIC 12

IFRIC 18: Anwendbarkeit auf den Kunden

Drei Stellungnahmen des IDW

20.07.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB Stellungnahmen zu drei in letzter Zeit vom IASB veröffentlichten Konsultationsdokumenten eingereicht.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB Stellungnahmen zu drei in letzter Zeit vom IASB veröffentlichten Konsultationsdokumenten eingereicht (alle Stellungnahmen in englischer Sprache):

Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Leasinggeschäften (114 KB)

Stellungnahme zum Entwurf zu Ausbuchungen (91 KB)

Stellungnahme zum Entwurf zu Ertragsteuern (127 KB)

Überarbeiteter IFAC-Kodex zur Berufsethik

19.07.2009

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat einen überarbeiteten Kodex zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (überarbeitet 2009) herausgegeben, in dem er die Vorschriften für alle Wirtschaftsprüfer klarstellt und die Unabhängigkeitsregelungen für Wirtschaftsprüfer bedeutend verschärft.

Der überarbeitete Kodex, der zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, beinhaltet die folgenden Änderungen:

Ausweitung der Unabhängigkeitsregeln für die Prüfung börsennotierter Unternehmen auf alle Unternehmen, die im öffentlichen Interesse stehen

Erfordernis eines Abkühlungszeitraums, bevor bestimmte Mitglieder einer Sozietät in bestimmten festgelegten Positionen zu einem geprüften Mandanten, der im öffentlichen Interesse steht, wechseln können

Ausweitung der Vorschriften zur Partnerrotation auf alle Prüfungspartner in Schlüsselpositionen

Verschärfung einiger Vorschriften hinsichtlich der Regelungen zu Nicht-Beratungsdienstleistungen für Prüfungsmandanten

Vorschrift einer Vor- oder Nachschau, falls das Gesamthonorar eines Prüfungsmandanten im öffentlichen Interesse in zwei aufeinander folgenden Jahren 15% des gesamten Honoraraufkommens einer Firma übersteigen

Verbot für Prüfungspartner in Schlüsselpositionen, für den Verkauf von Nicht-Beratungsdienstleistungen an Prüfungsmandanten Entgelte oder Anerkennungen anzunehmen

Der überarbeitete Kodex kann von IFACs Internetseite heruntergeladen werden.

FEE mahnt neuen Ansatz für das Setzen globaler Standards an

18.07.2009

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Grundsatzerklärung zur Rechnungslegung herausgegeben, in der er seine Sichtweise bestätigt, dass ein einziger Satz globaler Bilanzierungsstandards benötigt wird, er aber gleichzeitig den Schluss fällt, dass Konvergenz nicht länger der wesentliche Treiber in der Debatte um die Rechnungslegung sein sollte.

FEE ist folgender Ansicht:

Wir sind jetzt in einer Periode geringerer Rückflüsse aus weiterer Konvergenz infolge einer schnellen Zunahme der Komplexität, ohne kaum einen zusätzlichen Nutzen für die Anleger, die entsteht, wenn man versucht, die zunehmend kleineren Unterschiede zwischen den IFRS und anderen Standards zu beseitigen. Der IASB sollte jetzt seine Strategie ändern und sich auf mittlere Sicht ausschließlich auf größere Verbesserungen und Vereinfachung in den IFRS konzentrieren. Zu diesem Zweck sollte er mit anderen standardsetzenden Gremien auf der Welt zusammenarbeiten, so dass alle Interessenkreise vollständig angesprochen werden können und man sicherstellt, dass die Qualität der IFRS nicht kompromittiert wird.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Grundsatzerklärung von FEE (299 KB)

Presseerklärung von FEE (32 KB)

RIC lädt zur Einreichung von ungeklärten bzw. strittigen Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Krise des Finanzmarktes ein

18.07.2009

Das Rechnungslegung Interpretations Committee (RIC) des DRSC weist Ersteller und Abschlussprüfer sowie die interessierte Öffentlichkeit noch einmal auf die Möglichkeit hin, bis zum 14. August 2009 Bilanzierungsprobleme im Rahmen der Finanzkrise (d.h. Sachthemen und Problemstellungen von allgemeinem Interesse bzw. konkretisierende Hinweise zu den unten genannten Beispielen) beim RIC einreichen zu können.

Das Rechnungslegung Interpretations Committee (RIC) des DRSC weist Ersteller und Abschlussprüfer sowie die interessierte Öffentlichkeit noch einmal auf die Möglichkeit hin, bis zum 14. August 2009 Bilanzierungsprobleme im Rahmen der Finanzkrise (d.h. Sachthemen und Problemstellungen von allgemeinem Interesse bzw. konkretisierende Hinweise zu den unten genannten Beispielen) beim RIC einreichen zu können (info@drsc.de). In seiner 34. Sitzung hat das RIC am 26. Mai 2009 beschlossen, eine Verlautbarung zu Bilanzierungsfragen im Hinblick auf die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den IFRS-Abschluss zu veröffentlichen. Diese Verlautbarung soll spezifische Problemstellungen, die sich durch die Finanzmarktkrise ergeben haben, bspw. zu folgenden Themen erörtern:

die bilanzielle Behandlung von

Kurzarbeitergeld,

Lebensarbeitszeitkonten,

Restrukturierungsmaßnahmen,

Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,

Auftragsstornierungen und Vertragsanpassungen,

Vertragsstörungen im Rahmen von Finanzierungen, und

Einzelfragen zur Wertminderung finanzieller und nicht finanzieller Vermögenswerte.

Wir nehmen zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse Stellung

18.07.2009

Deloitte hat seine Stellungnahme zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse: Vorläufige Sichtweisen des IASB übermittelt.

Auch wenn wir die Notwendigkeit eines verbesserten Leasingstandards, der gemeinsam und identisch von IASB und FASB herausgegeben wird, sehen, so unterscheiden sich doch die Sichtweisen Einzelner innerhalb des DTT-Verbundes hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Einige sind klar der Ansicht, dass, sollten die Boards entscheiden, dass der Ansatz aller Leasingverhältnisse 'in der Bilanz' kurzfristig entscheidend ist, sie sich nur auf die Bilanzierung auf Seiten des Leasingnehmers konzentrieren sollten (sowie der begrenzten Bilanzierungssachverhalte auf Ebene des Leasinggebers, die im Rahmen der Leasingbilanzierung adressiert werden müssen, wie bspw. Untermietverhältnisse). Andere innerhalb des DTT-Verbunds haben erhebliche Bedenken dahingehend, dass die Boards kurzfristig einen Leasingstandard herausgeben, der weder von hoher Qualität noch umfassend ist. Aufgrund dieser Bedenken sind diese Personen nicht dafür, dass die Boards sich lediglich mit Themen auf Seiten des Leasingnehmers befassen, und sind klar der Ansicht, dass sich die Boards die erforderliche Zeit nehmen sollten, einen umfassenden Leasingstandard zu entwickeln, in dem alle Bilanzierungssachverhalte auf Seiten von Leasingnehmer und -geber behandelt werden. Nachfolgend geben wir einen Ausschnitt aus unserem Schreiben wieder. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (in englischer Sprache, 102 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen halten wir hierfür Sie bereit.

Wir haben erhebliche Zeit darauf verwendet, diesen Sachverhalt zu erörtern, und mit vielen Fachleuten innerhalb des DTT-Verbundes Kontakt aufgenommen, um deren Gedanken dazu einzufangen, wie man dieses Projekt am besten weiterführt. Dabei haben wir durch unser Netzwerk auch Stellungnahmen von externen Organisationen erhalten, die auf diesem Gebiet Erfahrung besitzen und uns bei der Entwicklung einer Sichtweise geholfen haben. Viele haben Bedenken hinsichtlich der bedeutenden Kosten und Anstrengungen geäußert, die erforderlich wären, um das vorgeschlagene Modell anzuwenden; hier sind v.a. Systemänderungen und -verfahrensweisen zu nennen, die eingerichtet werden müssen [...].

Wir unterstützen die Bemühungen um eine Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP über qualitativ hochwertige Standards weiterhin sehr und denken, dass die Boards gemeinsam an einem qualitativ hochwertigen Leasingstandard arbeiten sollten. Gleichwohl sind wir besorgt, dass viele der vorläufigen Ansichten beider Boards voneinander abweichen. Wir glauben, dass es äußerst wichtig ist, einen einzigen Satz qualitativ hochwertiger globaler Standards zu haben. Abgesehen von der Schaffung wahrhaft gleicher Spielbedingungen für Unternehmen rund um den Globus wird ein einziger Satz an Standards das Potenzial möglicher Bilanzierungsarbitrage zwischen US-GAAP und IFRS beseitigen. Deshalb glauben wir, dass IASB und FASB identische Standards zu Leasingverhältnissen und allen zukünftigen Konvergenzstandards herausgeben sollten.

Wir sehen die Leasingbilanzierung in dieser äußerst wichtigen Zeit nicht als Projekt hoher Priorität an, in der die Aufmerksamkeit der Board darauf gerichtet sein sollte, andere drängende Sachverhalte aus der Finanzmarktkrise zu lösen, beispielsweise das Projekt zu Finanzinstrumenten. Wir drängen daher die Boards, ihre Prioritäten sorgsam abzuwägen.

Ergebnisse der 133. DSR-Sitzung

18.07.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 1. bis 3. Juli 2009 seine 133. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (fünf Seiten, 48 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2009 können Sie hier herunterladen (64 KB).

Ändert nicht den grundlegenden Zweck der Bilanzierung

17.07.2009

Paul Boyle, der Vorsitzende des britischen Rechnungslegungsrats (Financial Reporting Council, FRC) sprach sich in einer Rede anlässlich der offenen Jahresversammlung des FRC gegen Vorschläge aus, die Bilanzierung als ein Werkzeug der öffentlichen Ordnung zur Verringerung der Prozyklizität zu nutzen und stellte damit den Vorschlag in Frage, wonach Bilanzierungsmaße, die Volatilität zeigen, angepasst werden sollten, um den Eindruck von Stabilität zu vermitteln.

Boyle warnte auch davor, dass die Risiken für die Unternehmensrechnung und -verfassung nach wie vor höher als normal seien und es keinen Platz für Gleichgültigkeit gebe. Seine Rede in englischer Sprache finden Sie hier(98 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

Es ist nicht klar, ob die Bilanzierung das Potenzial eines Werkzeugs der öffentlichen Ordnung zur Verringerung der Prozyklizität besitzt, noch, dass es angemessen wäre, sie in dieser Weise zu nutzen. Ein ebenso gefährliches, vielleicht sogar gefährlicheres Argument, das gegenwärtig Fürsprecher bekommt, besteht darin, dass man der Bilanzierung eine explizit Rolle bei der Förderung der Finanzstabilität einräumen solle, statt der herkömmliches Rolle, Informationen zu vermitteln, die Anlegern bei deren Entscheidungen von Nutzen ist. Die Folge dieser Sichtweise besteht darin, dass Bilanzierungsmaße, die Volatilität zeigen, angepasst werden sollten, um den Eindruck von Stabilität zu vermitteln.

Bilanzierung ist ein Bewertungssystem, dass die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmen so neutral wie möglich darstellt. Es ist nicht verwunderlich, dass Banken beträchtliche Gewinne ausweisen, wenn es der Wirtschaft gut geht, und verringerte Gewinne oder sogar Verluste, wenn es der Wirtschaft schlecht geht. Das heißt: Bilanzierung spiegelt den Konjunkturzyklus wider, was eine gute Eigenschaft für ein finanzielles Bewertungssystem ist.

Es lohnt sich, die Gefahren einer Änderung der Bewertungssysteme zu erwägen, um diese weniger prozyklisch zu machen. Man könnte beispielsweise sagen, dass Arbeitslosenstatistiken und Häuserpreise schädliche prozyklische Effekte haben. Gleichwohl spricht sich niemand ernsthaft dafür aus, dass es im öffentlichen Interesse wäre, diese Statistiken anzupassen, weil man der Gemeinheit nicht zutrauen kann, dass sie in einer Weise reagiert, die in Einklang mit der Finanzstabilität steht.

Das heißt nicht, dass die gegenwärtigen Bilanzierungsstandards keine Verbesserung benötigen. Aber die Vorzüge der vorgeschlagenen 'Verbesserungen' müssen anhand eines klaren Verständnisses der Zwecksetzung der Bilanzierung beurteilt werden. Es mag durchaus angebracht sein, zu versuchen, die Volatilität der Konjunkturzyklen zu verringern; es gibt aber viel sachgerechtere Werkzeuge als die Bilanzierung, um dies zu erreichen.

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