Mitschrift von der amerikanischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten

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15.09.2009

Der IASB und der FASB luden gemeinsam am Montag, 14. September 2009, zu einer Gesprächsrunde zum Standardentwurf Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung in die Geschäftsräume des FASB in Norwalk, Connecticut ein.

An der Diskussion nahmen Vertreter des IASB und des FASB und Mitglieder ihrer Anwenderkreise aus den Bereichen Banken, Versicherer, Händler, Prüfungsgesellschaften, Finanzanalysten und Versicherungs- und Wertpapieraufsichten teil. Der fachliche Direktor des FASB, Russ Golden leitete die Sitzung. Von Seiten der Organisationen nahmen an der Runde die FASB-Mitglieder Bob Herz, Tom Linsmeier, Mark Siegel und Larry Smith sowie die IASB-Mitglieder Steve Cooper (per Videoschaltung), Patrick Finnegan, Jim Leisenring, Patricia McConnell und John T. Smith teil. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Gesprächsrunden getätigt haben, finden Sie nachfolgend. Es wurden keine Entscheidungen getroffen. Unsere Zusammenfassung des Projektverlaufs finden Sie hier. Die Mitschrift der europäischen Gesprächsrunde steht Ihnen hierzur Verfügung.

Mitschrift von der amerikanischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten
14. September 2009

Bewertungskategorien

Die Teilnehmer brachten gemischte Ansichten zum jeweiligen Nutzen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten für Posten zum Ausdruck, die nicht auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts gesteuert werden. Ein Teilnehmer äußerte die Ansicht, dass es immer besser sei auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und nicht der fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, da der beizulegende Zeitwert die möglichen Risiken und Marktschwankungen einfange, die nun mal Bestandteil von Finanzinstrumenten seien, während die fortgeführten Anschaffungskosten sich als eine weniger relevante Bewertungsgrundlage für die Adressaten von Abschlüssen herausgestellt hätten, die daran interessiert seien, was das Nettovermögen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt wert sei.

Eine Reihe von Teilnehmern aus dem Bankensektor deuteten Unterstützung für einen zweistufigen Test für fortgeführte Anschaffungskosten an, der auf dem Geschäftsmodell und den Bedingungen des Instruments basiert ähnlich dem vom IASB vorgeschlagenen. Sie betonten jedoch, dass der erste Test sich auf das Geschäftsmodell des Unternehmens beziehen sollte (beispielsweise ob das Instrument auf Grundlage einer vertraglichen Rendite gesteuert werde oder auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts) und dass die Merkmale des Finanzinstruments (ob beispielsweise das Instrument für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommt, wenn die Schwankungen der Zahlungsströme betrachtete werden) zweitrangig sein sollten.

Einige fragten, ob eine Bilanzierung, die auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens gründe, stringent genug sei. Geschäftsmodelle ändern sich im Laufe der Zeit. Ein Unternehmen, dass beabsichtig, ein Instrument bis zur Endauszahlung und wegen des Erhalts der vertraglichen Renditen zu halten, könne in Abhängigkeit der Vermögenswertqualität bankrott gehen. Darüber hinaus könne das Unternehmen verschiedene Desks haben, die auf unterschiedlicher Grundlage gesteuert würden.

Vertreter der Versicherungsbranche und der Versicherungsaufsichten äußerten Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit unbeabsichtigter Auswirkungen, wenn ein neuer Finanzinstrumentestandard entwickelt wird, ohne dass die Bilanzierung von Schulden von Versicherungsunternehmen berücksichtigt wird. Insbesondere waren sie besorgt, dass die Bilanzierungsregeln zu einem bilanziellen Ungleichgewicht führen könnten auch wenn die Vermögenswerte und Schulden einander wirtschaftlich entsprechen.

Einige Teilnehmer betonten, dass die Adressaten von Abschlüssen oft sowohl nach Angaben zum beizulegenden Zeitwert als auch nach fortgeführten Anschaffungskosten für das gleiche Finanzinstrument gucken würden. Solange die Adressaten die Informationen, die sie benötigten, in irgendeiner Form zeitnah erhalten würden, wäre es weniger von Bedeutung, wie die Grenze zwischen den einzelnen Bewertungskategorien für Bilanzierungszwecke gezogen würden. Einige Vertreter der Adressaten gaben der Meinung Ausdruck, dass die Ersteller von Abschlüssen zwei Bilanzen zur Verfügung stellen sollten: eine auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und eine auf Grundlage der fortgeführten Anschaffungskosten. Ein IASB-Mitglied fragte, ob der Board die Darstellung der Informationen zum beizulegenden Zeitwert in Klammern im Hauptteil der Bilanz fordern sollte oder in einer auffälligen umfassenden Angabe im Anhang. Eine Darstellung der Fair-Value-Angabe in Klammern im Hauptteil der Bilanz könne der Forderung nach einem Ansatz zuvorkommen, bei dem die Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden aber die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, was ein Hauptbestandteil des vorläufigen Modells des FASB sei.

Ein Teilnehmer äußerte die Ansicht, dass eine Ansatz zum beizulegenden Zeitwert über das Gesamtergebnis für Postionen angemessen sein könnte, die einer größeren Unsicherheit in der Bewertung unterliegen, da die Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz dargestellt würden, ohne dass die Gewinn- und Verlustrechnung durch die Ertragsschwankungen verzerrt würde.

Ein Teilnehmer verlangte eine umfassende Studie der Nützlichkeit der derzeitigen Fair-Value-Angaben für Finanzinstrumente. Einige mögliche Einschränkungen der derzeitigen Fair-Value-Angaben, die festgehalten wurden, schlossen die folgenden ein: (1) die Tatsache, dass ein Eingangspreiskonzept und nicht ein Abgangspreiskonzept bei der Erstellung dieser Angaben verwendet würde, (2) Fragen der Portfoliobewertung und (3) die Solidität ihrer Erstellung. Ein Boardmitglied deutete an, dass auf Grundlage der von Adressaten von Abschlüssen eingegangenen Rückmeldungen deutlich würde, dass die Informationen im Anhang nicht so stringent seien wie die Informationen im Hauptteil des Abschlusses. Ein anderer Teilnehmer hob die Notwendigkeit hervor, Informationen zum beizulegenden Zeitwert im Hauptteil des Abschlusses zu fordern, um sicherzustellen, dass diese Informationen den Anlegern in der Ergebnismeldung der Unternehmen kommuniziert würde.

Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten

Ein IASB-Mitglied erläuterte, dass die Option, "beizulegender Zeitwert durch sonstiges Gesamtergebnis" für Eigenkapitalinstrumente ohne Recycling der Gewinne und Verluste bei Realisierung zum Teil deshalb beabsichtigt sei, um die Notwendigkeit komplexer Wertminderungstests zu vermeiden. Viele Teilnehmer Teilnehmer jedoch sprachen sich für ein Recycling bei Realisierung aus. Es gab keine Unterstützung für einen Ansatz zum niedrigeren Wert von Anschaffungskosten oder Marktpreis für solche Eigenkapitalanlagen.

Vertreter aus der Versicherungsbranche äußerten die Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen realisierten und nicht realisierten Gewinnen und Verlusten wichtig sei in langfristigen Versicherungsgeschäften. Wenn ein Portfolio von Eigenkapitaltiteln langfristig gehalten wird, um langfristige Versicherungsschulden zu unterstützen, können kurzfristige Schwankungen im beizulegenden Zeitwert wenig bedeuten. Deshalb sollten solche Änderungen im beizulegenden Zeitwert nicht in den Nettoertrag eingerechnet werden.

Adressaten äußerten die Ansicht, dass die Bewertung der Gesamtergebnisrechnung zunehmend bedeutender würden. Analysten würden normalerweise Anpassungen auf Grundlage des berichteten Nettoergebnisses vornehmen, aber ein besserer Ansatz wäre sicherlich, direkt bei der Gesamtergebnisrechnung anzusetzen.

Verbriefungstranchen

Vertreter aus dem Bankensektor äußerten Bedenken Banking hinsichtlich des IASB-Modells für die Verbriefung von Tranchen. Sie fragten insbesondere, warum nur die beste Tranche für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollte und warum alle andere Tranchen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sein sollten. Ein Vorschlag war, dass die mittleren Tranchen auch für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollten, wenn die Kapital auf eine vernünftige Art und Weise vorhergesagt werden könnten und die Rendite beim Erwerb im Einklang mit dem Risiko steht. Ein andere Vorschlag war, dass die Tranchen, die mindestens eine Investitionseinstufung aufweisen könnten, für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollten.

Eingebettete Derivate

Einige Teilnehmer zogen den Vorschlag des IASB, den gegenwärtigen Bilanzierungsansatz in Bezug auf eingebettete Derivate zu streichen, dem vom FASB vorgeschlagenen Modell vor, nach dem die Komplexität nicht beseitigt wird, die mit dem Kriterium des eindeutigen und engen Zusammenhangs zusammenhängt. Einige Teilnehmer jedoch äußerten die Ansicht, dass die Möglichkeit zur Aufspaltung eines eingebetteten Derivats für finanzielle Verbindlichkeiten beibehalten werden sollten, bis die Frage des eigenen Kreditrisikos in der Bewertung von Schulden geklärt ist.

Eigenes Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden

Einige Teilnehmer äußerten Unbehagen hinsichtlich der Widerspiegelung der Auswirkung von Änderungen im eigenen Kreditrisiko in der Zeitwertbewertung von nicht derivativen finanziellen Schulden wie beispielsweise beste unbesicherte Forderungen. Einige Teilnehmer äußerten auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Widerspiegelung der Auswirkung von Änderungen im eigenen Kreditrisiko in der Zeitwertbewertung von Schulden in Form von strukturierten Produkten, bei denen die Emittenten im Allgemeinen ihre Risiken mit Ausnahme des eigenen Kreditrisikos absichern.

Konvergenz

Einige Teilnehmer fragten, wie der IASB und der FASB gedächten, zu einer konvergierten Lösung für Finanzinstrumente zu gelangen. Da der IASB beabsichtige, einen neuen Standard zu Klassifizierungen und Bewertungen herauszugeben, bei dem eine vorzeitige Anwendung für die Abschlüsse zum Jahresende 2009 gestattet sein soll, fragten die Teilnehmer, wie eine Konvergenz möglich sein solle, wenn der FASB nicht ohne Änderungen das akzeptieren würde, was der IASB bereits veröffentlicht habe. Ein Board-Mitglied des IASB meinte, dass die Frist zum Jahresende 2009 eine Reaktion des IASB auf politischen Druck darstelle und dass vorzeitige Anwender des neuen Standards gewärtig sein sollten, dass weitere Änderungen an dem Standard vorgenommen werden könnten, während der IASB und der FASB daran arbeiteten, einen konvergierten Standard herauszugeben. Der vorsitzende des FASB meinte, dass der FASB vorsichtig werde einschätzen müssen, ob die Konvergenz in diesem Bereich den Interessen der US-amerikanischen Anleger diene. Obwohl manche Teilnehmer den vom IASB vorgeschlagenen Ansatz dem Ansatz des FASB vorzogen, drängten sie den IASB doch, sich die Zeit zu nehmen, sich mit dem FASB auszutauschen, bevor der Standard zur Klassifizierung und Bewertung abgeschlossen wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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