August

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung

01.08.2012

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) veröffentlicht. Mit den Neuregelungen werden die Optionen, die die im April in Kraft getretene Micro-Richtlinie gewährt, weitestgehend ausgenutzt.

Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:

  • Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (etwa zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane und – im Falle einer Aktiengesellschaft – Angaben zu eigenen Aktien) unter der Bilanz ausweisen.
  • Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt ( vereinfachte Gliederungsschemata).
  • Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Zur Sicherung eines einheitlichen Verfahrens wird die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers auch für die Hinterlegung vorgeschrieben. Im Fall der Hinterlegung können Dritte – wie in der Richtlinie vorgegeben – auf Antrag (kostenpflichtig) eine Kopie der Bilanz erhalten.

Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite des BMJ sowie dem dort verfügbaren Referentenentwurf entnehmen.

Versicherungsbilanzierung - Sonderausgabe Juli 2012

01.08.2012

Unsere Kollegen haben eine Sonderausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung mit dem Titel "IASB macht eine Bestandsaufnahme mit der Insurance Working Group und Auswirkungen des abschließenden IFRS-Berichts der SEC" erstellt.

Diese Ausgabe bietet eine Zusammenfassung der jüngsten gemeinsamen Erörterungen von IASB und FASB im Rahmen des Projekts zu Versicherungsverträgen.

Übersetzungen der Mitschriften der Erörterungen des IASB zum Thema Versicherungsverträge finden Sie auch auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB.

IDW-Stellungnahme zum Standardentwurf des IPSASB zur Lageberichterstattung im öffentlichen Sektor

01.08.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zu dessen Standardentwurf zur Lageberichterstattung zu Verfügung. Das IDW ist der Meinung, dass Lageberichte auch zukunftsgerichtete Informationen enthalten müssen.

Der IPSASB hatte den Standardentwurf ED 47 Lageberichterstattung Anfang April 2012 herausgegeben. Der Entwurf enthielt auch eine abweichende Meinung, da der IPSASB insgesamt beschlossen hatte, dass zukunftsgerichtete Informationen nicht im Lagebericht enthalten sein müssen, was nicht alle Mitglieder des IPSASB teilten.

In seiner Stellungnahme unterstützt das IDW die abweichende Meinung des entsprechenden Boardmitglieds und spricht sich dafür aus, dass alle Einheiten der öffentlichen Hand, die ihren Jahresabschluss gemäß den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) nach dem System der doppischen Rechnungslegung aufstellen, einen Bericht zu verfassen haben, der – einschließlich der Zukunftsausrichtung – dem deutschen Lagebericht vergleichbar ist.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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