Die Stellungnahme datiert vom 26. Juli 2012, wurde von ESMA aber erst jetzt veröffentlicht.
Im April 2012 hatte ESMA beim IFRS Interpretations Committee eine Bitte um Klärung der bilanziellen Behandlung von Risiken aus griechischen Staatsanleihen eingereicht und argumentiert, dass IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung nicht genügend Leitlinien in dieser Hinsicht biete. ESMA schrieb: "Dies führt zu Schwierigkeiten beim Verständnis, wie der Standard angewendet werden sollte, [...] und könnte Probleme bei der Durchsetzung ergeben."
Nachdem das Interpretations Committee auf seiner Sitzung im Mai 2012 vorläufig entschied, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, veröffentlichte ESMA die ursprünglich eingereichte Bitte, die auch alternative und im Markt als offensichtlich vertretbar eingestufte bilanzielle Behandlungen aufzeigte, um die Notwendigkeit einer Klärung zu unterstreichen.
ESMA hat jetzt seine Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung veröffentlicht, in der die eigene Auffassung noch einmal betont wird:
Europäische, mit der Durchsetzung der IFRS betraute Organe stoßen auf variierende Bilanzierungspraxis in Bezug auf Umschuldungen durch Kreditgeber, da es an klaren Leitlinien mangelt, was wieder zu einer abnehmenden Vergleichbarkeit von Abschlüssen führt.
ESMA lehnt die Schlussfolgerung des Committees ab, dass dieser Sachverhalt weder auf seine Agenda genommen noch dem IASB zwecks weiterer Erörterungen übermittelt werden sollte. ESMA fordert jetzt den IASB auf, die Bedenken im Rahmen seiner gegenwärtigen Erörterungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente zu erwägen.
Weiterführende Informationen in englischer Sprache: