Oktober

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien

12.10.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2017/1 'Angabeninitiative — Angabeprinzipien' veröffentlicht.

In dem Schreiben unterstützt EFRAG die Zielsetzung des IASB-Projekts zu Angabeprinzipien. Die Gruppe stimmt der Beschreibung des Problems der Angabenüberlast auch insofern zu, dass anerkannt wird, dass das Problem viele Facetten aufweist, Verhaltensaspekte beinhaltet und dass die Vorschriften in den IFRS nicht die einzige Ursache für das Problem sind.

EFRAG ist der Meinung, dass bei den nächsten Schritten im Projekt der IASB einer Überprüfung aller Angabevorschriften auf Standardebene eine hohe Priorität einräumen sollte. Die Überprüfung sollte besonders darauf abzielen, jegliche Angabevorschriften zu identifizieren und streichen, die unangemessen oder redundant sind.

Schließlich bedauert EFRAG, dass eine Reihe von wichtigen Punkten in diesem Zusammenhang im Diskussionspapier nicht aufgegriffen werden. Dazu gehören insbesondere die Grenzen des Abschlusses und die Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf die Finanzberichterstattung.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

KASB schließt Überprüfung nach der Einführung von K-IFRS 1113 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' ab

12.10.2017

Der koreanische Standardsetzer Korea Accounting Standards Board (KASB) hat eine externe Überprüfung nach der Einführung von K-IFRS 1113 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' in Auftrag gegeben. Der Standard ist mit IFRS 13 identisch.

Im Rahmen der Überprüfung sollte Folgendes eruiert werden:

  • Ob der Standard seiner Zielsetzung gerecht wird;
  • welche Kosten und welcher Nutzen aus der Befolgung des Standards entstehen;
  • Probleme und Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung identifiziert wurden; und
  • Möglichkeiten, die Entscheidungsnützlichkeit von Fair-Value-Informationen zu verbessern.

Die Ergebnisse sind insgesamt positiv, aber es wurden auch einige Schwierigkeiten und Probleme identifiziert.

Auf der Internetseite des KASB finden Sie eine englischsprachige Zusammenfassung der Ergebnisse.

IASB-Vorsitzender spricht bei einem AASB-Forum über die Zukunft der Finanzberichterstattung

12.10.2017

Am 10. Oktober 2017 war der australische Standradsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) Gastgeber eines Forums, bei dem als besonderer Gast der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst auftrat, der eine Präsentation zum 'großen Bild' und den Plänen des IASB für die globale Finanzberichterstattung sprach.

Die während der Präsentation verwendeten Folien sind auf der Internetseite des AASB verfügbar.

Bei dem Forum gab es außerdem eine Podiumsdiskussion zu den Themen Adressaten von Abschlüssen, zusätzliche zu berichtenden Finanzinformationen sowie Analyse von Finanzinformationen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Diskussionspunkte finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des AASB.

Stellungnahme von AFRAC zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien

12.10.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2017/1 'Angabeninitiative — Angabeprinzipien' Stellung genommen, das im März 2017 herausgegeben wurde.

Obwohl das Diskussionspapier einen Schritt in die richtige Richtung darstelle, hebt AFRAC hervor, dass es nicht hinreichend konkretisiert und weitreichend genug sei, um wirklich eine Änderung in der Praxis hervorzurufen. AFRAC wünscht sich eine Diskussion über den „typischen“ Nutzer der finanziellen Berichterstattung, der durch die Entwicklung der Angabeprinzipien unterstützt werden soll.

AFRAC hält fest, dass im Allgemeinen Abschlüsse stark regulierte Informationsquellen mit gut verständlichem Inhalt und Qualität darstellen, die Nutzern als Entscheidungsbasis dienen. Obwohl Abschlüsse nicht die einzige Informationsquelle darstellten, machten Inhalt und Qualität diese aber besonders wichtig. Wenn die Grenzen der Abschlüsse verwischen und bestimmte IFRS-Bestandteile des Anhangs ausgelagert und Nicht-IFRS Informationen in den Anhang aufgenommen würden, würde diesem Hauptziel geschadet.

AFRAC schlägt vor, Prinzipien für die elektronische Berichterstattung aufzunehmen. Auch wenn sich dies als schwierig herausstellen könnte, sei eine genauere Betrachtung lohnenswert.

Darüber hinaus merkt AFRAC an, dass keine klare Struktur des DP erkennbar sei.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von AFRAC.

DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2017 mit Beitrag zu Angabeprinzipien

10.10.2017

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2017, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Prof. Dr. Alfred Wagenhofer, Universität Graz und Mitglied des AFRAC. Sein Kommentar trägt den Titel IFRS-Angabeprinzipien – Wirklich ein Fortschritt?.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Neue Entwicklungen bei AFRAC

09.10.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) haben ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Außerdem wurde eine AFRAC-Stellungnahme überarbeitet.

Das gemeinsame Positionspapier Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten stellt die gemeinsame Interpretation der FMA und des AFRAC hinsichtlich der Bewertung von Kreditforderungen im Hinblick auf das (durch das RÄG 2014 geänderte) UGB und das BWG dar. Kreditinstituten wird empfohlen, diese im nächstfolgenden Abschluss gemäß § 43 BWG zu berücksichtigen. Diese Empfehlung sowie die Umsetzung durch Kreditinstitute werden bis zum Jahr 2020 evaluiert. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Die Überarbeitung einer Stellungnahme betrifft die AFRAC-Stellungnahme 15 Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB). Sie betrifft die Klarstellung zum Ausweis der laufenden Zinszahlungen von Swaps bei Kreditinstituten in den Erläuterungen zu Rz (74) ff. Die überarbeitete Stellungnahme ist hier verfügbar.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

09.10.2017

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 14. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • EBIT oder nicht EBIT;
  • IFRS 15 - Fokus Erfüllungspflichten;
  • aktuelle Projekte des IASB;
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger.

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Ergebnisse der 33. Sitzung HGB-Fachausschusses des DRSC und der 26. Öffentliche Sitzung

09.10.2017

Der HGB-Fachausschuss hat am 21. und 22. September 2017 in Berlin getagt. Im Rahmen dieser Sitzung fand auch die 26. Öffentliche Sitzung des DRSC statt, um DRÄS 8 'Änderungen des DRS 20 Konzernlagebericht' zu verabschieden. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während der Sitzung wurden folgende Themen besprochen:

  • DRÄS 8 Überarbeitung DRS 20 aufgrund CSR-RLUG
    • Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRÄS 8
  • Überarbeitung DRS 8 Assoziierte Unternehmen
  • Überarbeitung DRS 9 Anteilmäßige Konsolidierung

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

AAOIFI veröffentlicht einen neuen Standard und vier Entwürfe

09.10.2017

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI), die ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium ist, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Scharia'a-Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt, hat ihren 99. Standard veröffentlicht. Außerdem wurden zwecks öffentlicher Stellungnahme vier Entwürfe herausgegeben.

Der neue Standard ist Murabaha und andere aufgeschobene Veräußerungszahlungen. Die vier Entwürfe sind:

  • Finanzberichterstattung durch Sukuk-Halter
  • Risikorückstellungen
  • Veräußerungen von Schulden
  • Investmentgesellschaft (Al-Wakala Bi Al-Istithmar)

Die AAOIFI hat drei separate Presseerklärungen für die Dokumente veröffentlicht (alle in englischer Sprache):

Zusammenfassung der Rückmeldungen beim akademischen Workshop zur Bewertung in der Finanzberichterstattung

06.10.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen von ihrem Workshop zur Bewertung in der Finanzberichterstattung und den damit verbundenen Herausforderungen und Zielen veröffentlicht.

Der Workshop fand im 5. September in Brüssel statt. Schwerpunkt der Erörterungen waren Diskussionen zum Rahmenkonzept und Bewertung. Insbesondere wurden die folgenden Aspekte erörtert:

  • Zielsetzung der Bewertung in der Finanzberichterstattung;
  • Ziel der Abzinsung und die Frage, wie Risiko bei der Bestimmung von Abzinsungssätzen berücksichtigt werden sollte; und
  • Unsicherheit in der Bewertung.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem zusammenfassenden Bericht auf der Internetseite von EFRAG.

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