September

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16

29.09.2017

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu seinem Entwurf ED/2017/4 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16)' genommen, der im Juni 2017 veröffentlicht wurde..

Wir stimmen der vorgeschlagenen Änderung von IAS 16 Sachanlagen nicht zu und teilen viele der Bedenken aus der alternativen Sichtweise, die im Entwurf enthalten ist. Wir sind der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen in erster Linie Auswirkungen für Unternehmen im Energie- und Rohstoffsektor haben wird, wo die Errichtung eines Vermögenswerts ein langer und komplexer Prozess sein kann, der mit vielen Kosten (auch der Kosten für Tests) verbunden ist, die damit in Zusammenhang stehen, den Vermögenswert in den Zustand zu bringen, der notwendig ist, damit er in der von der Unternehmensleitung beabsichtigten Weise genutzt werden kann.

Wir empfehlen, dass die Sachverhalte, die sich aus diesen Aktivitäten gründlich durchdacht werden (bspw. die Buchungseinheit für Sachanlagen, die sich auf eine umfangreiche Bergbauentwicklung beziehen, und die Bestimmung des Zeitpunkts, wann ein solcher Vermögenswert als zur Verwendung bereitstehend anzusehen ist). Auch ähnliche Sachverhalte aus anderen Branchen sollten berücksichtigt werden, bevor Änderungen an bestimmten IFRS vorgenommen werden, weil sehr eng umrissene Änderungen wie die im Entwurf vorgeschlagene nicht alle Sachverhalte adressieren können und das Risiko unbeabsichtiger Konsequenzen bergen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

29.09.2017

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im September und sonstige jüngere Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist knapp 15 Minuten):

  • Leitliniendokument zu Wesentlichkeit
  • Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
  • Unterrichtseinheiten zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle und dynamischem Risikomanagement
  • Rahmenkonzept
  • Pflege der IFRS durch das IFRS Interpretation Committee
  • Kommende Termine

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Tiefergehende Zusammenfassungen der erörterten IASB-Projekte finden Sie in unseren deutschsprachigen Beobachtermitschriften von der IASB-Sitzung im September 2017.

EFRAG-Konferenz zum Thema des beizulegenden Zeitwerts

29.09.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 5. Dezember 2017 in Brüssel Gastgeber einer Konferenz zur Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in der Finanzberichterstattung sein.

Hauptredner bei der Veranstaltung wird der frühere IASB-Vorsitzende und jetzige Vorsitzende des internationalen Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) Sir David Tweedie sein, zu den anderen Rednern werden das frühere IASB-Mitglied Stephen Cooper und das neue IASB-Mitglied Ann Tarca gehören.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Tagesordnung für die Oktobersitzung des IFRS-Fachausschusses

29.09.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 19. und 20. Oktober 2017 in Berlin tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 62. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • IASB-Entwurf ED/2017/6 Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8)
  • IASB-Entwurf ED/2017/5 Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)
  • EFRAG-Diskussionspapier zur Werthaltigkeitsprüfung beim Geschäfts- oder Firmenwert
  • Interpretationsaktivitäten
  • IFRS 17 Versicherungsverträge

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

ICAEW-Publikation zu den Auswirkungen des Brexit auf die Finanzberichterstattung

29.09.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat 'Brexit: Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung' veröffentlicht, weil das ICAEW der Meinung ist, dass die Auswirkungen, die der Brexit auf die Finanzberichterstattungsstruktur in Großbritannien haben wird, und die sich daraus ergebenden internationalen Zusammenhänge noch nicht ausreichend bedacht wurden.

In dem Bericht werden einige der wesentlichen Finanzberichterstattungsfragen erläutert, denen sich Großbritannien nach dem Brexit gegenübersehen wird. Er bietet auch 16 Empfehlungen für politische Entscheidungsträger und ihre Anwenderkreise als Reaktion auf die wesentlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden. Zu den Fragen gehören auch die folgenden:

  • Was bedeutet der Brexit für die Finanzberichterstattung in Großbritannien?
  • Sollte die Struktur des gegenwärtigen regulatorischen Rahmens überdacht werden?
  • Wie kann Großbritannien weiter eine starke Rolle in der globalen Standardsetzung spielen?

Im Bericht werden auch die drei Optionen untersucht, die Großbritannien nach dem Brexit als ein Land, das die IFRS anwendet, aber nicht der EU angehört, vermutlich haben wird:

  • Weitere Anwendung der durch die EU übernommenen IFRS und Teilhabe an der Entscheidungsfindung von EFRAG;
  • Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Mechanismus, der gestatten würde, neue Standards nicht zu übernehmen; oder
  • Einrichtung eines eigenen Übernahmemechanismus.

Die vollständige Publikation in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des ICAEW.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

29.09.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/5 'Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' veröffentlicht.

EFRAG unterstützt im Wesentlichen die Vorschläge des IASB, empfiehlt aber die Entwicklung einiger zusätzlicher erläuternden Beispiele, um die Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen weiter zu verdeutlichen.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 7. Dezember 2017 kommentiert werden. Weitere Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf erhältlich.

Japan 'designiert' weitere IFRS einschließlich IFRS 17

29.09.2017

Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority of Japan, FSA) hat bekanntgegeben, dass weitere, bis zum 30. Juni 2017 herausgegebene IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind.

Unter den neu designierten IFRS befindet sich auch IFRS 17 Versicherungsverträge, vom IASB im Mai 2017 herausgegeben.

Eine Presseerklärung zur Designierung (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite der FSA.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im September 2017

29.09.2017

Der IASB ist am 20. und 21. September 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Mittwoch, 20. September

Die Sitzung begann mit einer Fortsetzung der Hintergrundsitzungen, die darauf abzielen, dem Board dynamisches Risikomanagement verständlich zu machen. Schwerpunkt dieser Sitzung waren das Vorauszahlungsrisiko und das Kapazitätskonzept (ob ein Unternehmen über ausreichend Grundgeschäfte verfügt, die in einer Sicherungsbilanzierung designiert werden könnten).

Der Board hat drei IFRS-Umsetzungsfragen erörtert:

  • Der Board wird eine mögliche Änderung an IAS 8 im Hinblick darauf, eine Änderung einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode als Ergebnis einer Agendaentscheidung prospektiv umzusetzen, weiter verfolgen;
  • der Board wird seine vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 in Bezug auf Planänderungen, -kürzungen und -erfüllungen finalisieren, aber nicht die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 in Bezug auf die Verfügbarkeit einer Erstattung;
  • der Board wird die jährlichen Verbesserungen 2015-2017 mit drei Themen finalisiert: IAS 12 und die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden; IAS 23 und das speziell aufgenommene Fremdkapital, wenn ein Vermögenswert fertiggestellt wurde; und IFRS 3 und IFRS 11 und die erstmalige Bewertung, wenn ein Unternehmen Kontrolle über ein gemeinschaftliche Geschäftstätigkeit erlangt. Die Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 hatten einen eigenen Entwurf, aber wurden in die jährlichen Verbesserungen aufgenommen. Die endgültigen Änderungen sollen im Dezember 2017 veröffentlicht werden.

Der Tag schloss mit einer Fortführung der Erörterungen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen. Schwerpunkt dieser Sitzung war die Erstbewertung, wenn einem Unternehmen Kosten über die ursprüngliche Schätzung hinaus entstehen und die regulatorische Vereinbarung dem Unternehmen gestattet, diese Kosten über mehr als eine Berichtsperiode wieder einzuholen, indem der berechnete Preis erhöht wird. Der Board sprach sich dafür aus, den Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen, wenn der regulatorische Vermögenswert bewertet wird, aber es gab geteilte Ansichten dazu, wie das Recht, eine Rendite zu erzielen, bilanziert werden soll.

Donnerstag, 21. September

Das erste Mal seit April 2016 hat der Board Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle erörtert. Der Zweck dieser Sitzung war, dem Board einen Rückblick über frühere Sitzungen zu gewähren. Der Stab beabsichtigt, dem Board in Zukunft weitere Papiere vorzustellen und 2018 ein Diskussionspapier herauszugeben.

Der Board wurde kurz über den aktuellen Stand des Forschungsprogramms informiert.

Der Board hat seine Erörterungen zu primären Abschlussbestandteilen fortgesetzt. Der Board hat entschieden, die Entwicklung einer EBIT-Zwischensumme im Vergleich zur Entwicklung einer durch die Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahl zu priorisieren. Er beabsichtigt, den Ausdruck 'Gewinn vor Finanzierung und Ertragsteuern' zu verwenden. Der Board hat außerdem zugestimmt, eine Anlagekategorie in die Darstellung der finanziellen Leistung aufzunehmen, obwohl diese nicht dieselbe sein wird wie die Kategorie der Anlagetätigkeiten in der Kapitalflussrechnung. Der Board sprach sich dagegen aus, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteäquivalente als Stellvertreter für Barmittel und temporäre Anlagen überschüssiger Barmittel zu verwenden, die Teil der Kapitalstruktur des Unternehmens sind.

In den Papieren für die Sitzung wurden außerdem die Vorschriften in IAS 1 betrachtet, die der Angabe von Aufwendungen nach Funktion oder Art gelten. Der Board entschied, dass die Auswahlmöglichkeit erhalten bleib soll, aber dass zusätzliche Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden sollen, wie die angemessendste Methode ausgewählt wird. In den Leitlinien würde nahegelegt, dass die Angabe nach Art wahrscheinlich die entscheidungsnützlichsten Informationen bietet, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die natürlichen Komponenten Funktionen auf einheitliche und nicht voreingenommene Art zuzuweisen.

Der letzte Tagesordnungspunkt war das Rahmenkonzept. Der gegenwärtige Entwurf wurde einer letzten Fehlerprüfung unterzogen. In diesem Entwurf bezieht sich die Grundlage für Schlussfolgerungen auf eine Abwägung zwischen Relevanz und getreuer Darstellung, aber im Rahmenkonzept finden sich kein explizites Prinzip oder irgendwelche Leitlinien dazu, wie eine solche Abwägung zu treffen wäre. Dies wurde von den Prüfern als eine Schwäche identifiziert. Der Board entschied, dass im Rahmenkonzept diese Abwägung anerkannt wird, aber dass keine Leitlinien hinzugefügt werden sollten, wie diese Abwägung erfolgt, wenn der IASB Standards setzt.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile und die auf dieser Grundlage erfolgten Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des globalen Erstellerforums

28.09.2017

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Mittwoch, den 4. Oktober 2017 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) in London tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Mittwoch, 4. Oktober 2017 (10:10h-16:20h)

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 — der Stab wird den Entwurf mit den GPF-Mitgliedern erörtern und Rückmeldungen erbitten
  • Umfrage zu Ansehen und Ruf der IFRS-Stiftung — der Stab wird die praktischen Schritte erläutern, die er als Ergebnis der Rückmeldungen unternehmen wird
  • Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8 zu Wesentlichkeit — der Stab wird den Entwurf mit den GPF-Mitgliedern erörtern und Rückmeldungen erbitten
  • Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8 in Bezug auf Rechnungslegungsmethoden und -schätzungen — der Stab wird den Entwurf mit den GPF-Mitgliedern erörtern und Rückmeldungen erbitten

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Nationale Standardsetzer erörtern erweiterte Unternehmensberichterstattung und das weitere Vorgehen des IASB

27.09.2017

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 26. und 27. September 2017 in London zu seiner Frühjahrssitzung zusammengekommen. Zu den behandelten Themen gehörte auch die erweiterte Unternehmensberichterstattung. Berücksichtigt wurden die Dimensionen der erweiterten Unternehmensberichterstattung, die Erfahrungen der einzelnen Standardsetzer und die Zukunftsperspektiven des IASB.

Gegenwärtige Situation

Die IFASS-Mitglieder waren sich einig, dass die erweiterte Unternehmensberichterstattung zunehmend an Dynamik gewinnt, dass nichtfinanzielle Informationen in vielen Ländern ein Problem darstellen, dass es jedoch offensichtlich einen Bedarf an nichtfinanziellen Informationen gibt (auch aus Sicht der Anleger) und dass es manchmal schwierig ist, zwischen Finanzinformationen und nichtfinanziellen Informationen zu unterscheiden. Die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen beruht auf einer Vielzahl von Gründen, einschließlich der Anforderungen der Regulierungsbehörden, des kollektiven Drucks in bestimmten Branchen und der Forderungen der Gesellschaft insgesamt. Es gibt derzeit keinen koordinierten Ansatz, um damit umzugehen; es gibt viele Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, ohne dass einer dieser Organisation eindeutig eine Führungsrolle zugesprochen werden könnte. Die daraus resultierenden Rahmenkonzepte, Standards oder Anforderungslisten überschneiden sich oft oder konkurrieren sogar miteinander. Es wurde auch angemerkt, dass in einigen IFASS-Mitgliedsländern Leitlinien nicht beachtet werden, solange sie nicht verbindlich sind.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die verschiedenen Berichts- und Angabevorschriften unterschiedliche Ziele verfolgen, da einige davon darauf abzielen, unvoreingenommene entscheidungsnützliche Informationen bereitzustellen, während einige auch auf den Wunsch zurückzuführen sind, das Verhalten von Erstellern und/oder Nutzern zu ändern - was der Behauptung, dass die resultierenden Informationen neutral seien, zu widersprechen scheint. In diesem Zusammenhang erkannten die Mitglieder auch das Spannungsfeld zwischen einer Berichterstattung über die Gründe für die Entwicklungen und über ihre finanziellen Folgen an.

Aktuelle Rolle des IASB und Kritik an dieser Rolle

Die Mitglieder erkannten an, dass derzeit nur der Abschluss und die zugehörigen Angaben in den direkten Zuständigkeitsbereich des IASB fallen. Ziel ist es, Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Man war sich einig, dass Abschlüsse ihre Grenzen haben und dass einige für Investoren relevante Informationen nicht erfasst werden. Als Beispiel wurden immaterielle Vermögenswerte angeführt. Das IFRS-Leitliniendokument zur Lageberichterstattung des IASB enthält zusätzliche Leitlinien, die in den Bereich der erweiterten Unternehmensberichterstattung reichen. Bezüglich der umfassenderen Unternehmensberichterstattung als solche hat sich der IASB aber bisher für eine Beobachterhaltung entschieden, obwohl es in jüngster Zeit Überlegungen gab, das Leitliniendokument ggf. zu aktualisieren, um weitere Leitlinien in Bezug auf nichtfinanzielle Informationen aufzunehmen.

Die IFASS-Mitglieder hielten fest, dass Abschlüsse an sich nicht ohne zusätzliche Informationen verstanden werden können, weshalb die Nutzer neben den Abschlüssen auf andere Quellen zurückgreifen würde. Einige Mitglieder befürchteten, dass dies die Relevanz von Abschlüssen untergraben könnte, insbesondere da der Umfang der verfügbaren nichtfinanziellen Informationen weiter zunimmt. Andere Mittglieder glaubten, dass Finanzberichte immer noch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Informationen aus anderen Quellen hätten und dass sich beide Arten von Informationen ergänzen würden. Einige Mitglieder waren daher der Ansicht, dass der IASB seine Beobachterhaltung aufgeben und sich aktiv engagieren sollte - bevor die nichtfinanzielle Berichterstattung ohne klare Vorgaben noch weiter an Boden gewinnt. Je länger der IASB warte hat, desto mehr würden sich andere Rahmenkonzepte/Standardsetzer etablieren. Der IASB könnte dazu beitragen, die Zahl der in diesem Bereich tätigen Organisationen und die sich daraus ergebende Menge an unterschiedlichen Leitlinien zu verringern. Einige andere Mitglieder waren jedoch der Ansicht, dass das IASB an seiner Beobachterhaltung festhalten sollte, da sich das Feld noch in der Entwicklung befindet. Begründet wurde dies auch mit einem Mangel an Ressourcen und Expertise. Diese Mitglieder waren sich jedoch auch einig, dass es bald einen Auslöser geben könnte, der den IASB zu einer Änderung seiner Rolle veranlassen würde.

Vorgeschlagene Ansätze

Die IFASS-Mitglieder, die die Überzeugung geäußert hatten, dass der IASB aktiver werden sollte, schlugen verschiedene Ansätzen vor, die man verfolgen könne, bzw. sprachen grundlegende Empfehlungen aus:

  • Es wurde festgehalten, dass der IASB nicht mit leeren Händen beginnen könne und etwas anbieten müsse. Vor allem sollte er dafür sorgen, alle beteiligten Parteien mit an Bord zu bekommen.
  • Es wurde vorgeschlagen, dass der IASB den Status des Leitliniendokuments in verbindlich ändern sollte.
  • Die meisten Mitglieder stellten fest, dass eine aktivere Rolle in diesem Bereich strategisches Denken und ein Ziel voraussetzt - eine Aktualisierung des Leitliniendokuments allein reiche nicht aus.
  • Die Mitglieder waren auch überzeugt, dass sich der IASB auf Prinzipien und nicht auf die einzelnen Themen konzentrieren solle.
  • Ferner wurde die Auffassung vertreten, dass sich der IASB auf Informationen beschränken sollte, die sich auf Finanzinformationen beziehen.
  • Ein einzelnes Mitglied schlug vor, dass die IFRS-Stiftung einen zusätzlichen Board einrichten solle, der sich der erweiterten Unternehmensberichterstattung widmet.
  • Die Mitglieder des IFASS waren generell der Ansicht, dass der IASB keine einzelne Organisation unterstützen sollte, da es derzeit keinen logischen Kandidaten für eine Führungsrolle in diesem Bereich gibt.

Ein Ansatz, der einige Aufmerksamkeit fand, war der Vorschlag, dass der IASB mit seiner Expertise im Bereich der internationalen Standardsetzung ein Rahmenkonzept für eine erweiterte Unternehmensberichterstattung entwickeln sollte, das alle Merkmale eines Rahmenkonzepts aufweist: Die daraus resultierenden Informationen sollten vollständig und neutral sein und eine getreue Darstellung bieten. Es sollte außerdem eine Zielsetzung aufweisen und prinzipienbasiert sein - ähnlich dem bestehenden Rahmenkonzept des IASB. Ein solches Rahmenkonzept würde dann einen "Plug and Play"-Ansatz ermöglichen, so dass zusätzliche Berichte nach und nach hinzugefügt werden könnten. Auf diese Weise müsste nicht jedes Thema gleichzeitig behandelt werden, und doch würde später ein einheitlicher Rahmen sie alle miteinander verbinden. Es wurde festgehalten, dass die TCFD-Empfehlungen ein gutes Beispiel dafür seien, wie dies funktionieren könnte, da sie offensichtlich dem IASB-Rahmenkonzept nahe folgten und dieses dennoch auf ein anderes Thema anwendeten.  

Erste vorläufige Reaktion des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst

Der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, war bei der Sitzung anwesend und begrüßte die "gute Diskussion ohne klaren Schluss".

Er räumte ein, dass in Abschlüssen im engeren Sinn manche finanziell relevanten Informationen nicht erfasst werden, die in einigen Fällen sogar extrem relevant sein könnten. Und doch, so hielt er fest, müssten diese Informationen irgendwo erfasst werden. In diesem Zusammenhang führte er einen neuen Begriff - die "umfassendere Finanzberichterstattung" - in die Diskussion ein, die seiner Meinung nach in den Aufgabenbereich des IASB fällt. Hoogervorst wies darauf hin, dass alle für die langfristige Entwicklung von Unternehmen relevanten Informationen früher oder später Auswirkungen auf die Abschlüsse eines Unternehmens haben und daher finanziell relevant seien. Er erklärte, dass er der festen Überzeugung sei, dass der IASB gute Verknüpfungen zwischen Abschlüssen im engeren Sinn und der umfassenderen Finanzberichterstattung herstellen müsse. Er betonte aber auch, dass das IASB weder seinen Adressatenkreis noch seinen Aufgabenbereich ändern werde. Er erklärte auch, dass alle vom IASB herausgegebenen Leitlinien in diesem Bereich nicht verbindlich bleiben würden, da er nicht alle anderen Vorschriften, Standards und Rahmenkonzepte, die bereits vorhanden sind, außer Kraft setzen könnten.

In ähnlicher Weise hatte sich Hoogervorst bereits Mitte dieses Monats auf einer Veranstaltung von Accountancy Europe zur erweiterten Unternehmensberichterstattung geäußert, wo er darauf hinwies, dass sich das IASB stets bewusst gewesen sei, dass die Finanzberichterstattung im engeren Sinne ihre Grenzen habe, und zu erklären versuchte, was der IASB leisten könne, um zu etwas mehr Klarheit beizutragen, und was nicht.

Die obige Zusammenfassung basiert auf unseren Beobachternotizen von der Sitzung. IFASS wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Zusammenfassung aller bei der Sitzung erörterten Themen veröffentlichen.

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