März

DPOC wird Veröffentlichung von ISSB-Entwürfen erörtern

18.03.2022

Der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 21. März eine zusätzliche Sitzung per Videokonferenz abhalten, um eine mögliche Veröffentlichung der Entwürfe 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' und 'Klimabezogene Angaben' durch den Vorsitzenden und die stellvertretende Vorsitzende des ISSB, bevor der ISSB beschlussfähig ist, zu diskutieren.

Bei der Änderung der Satzung der IFRS-Stiftung im Oktober 2021, um der Einrichtung des ISSB Rechnung zu tragen, räumten die Treuhänder dem ISSB-Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden die Möglichkeit ein, in Absprache mit allen ernannten ISSB-Mitgliedern, die Entwürfe zu den allgemeinen Vorschriften und den klimabezogenen Angaben zu veröffentlichen, bevor der ISSB beschlussfähig ist.

Die Treuhänder haben diese Option in Anbetracht der folgenden Gründe eingeräumt:

  1. Reife und Qualität der Vorbereitungsarbeiten der Arbeitsgruppe für fachliche Vorarbeiten (Technical Readiness Working Group, TRWG);
  2. Aufforderung der Interessengruppen an den ISSB, dringend Standards zu entwickeln, insbesondere im Bereich Klima;
  3. die Absicht, dass die Standards des ISSB auf bestehenden Rahmenkonzepten aufbauen sollen; und
  4. mögliche Zeitspanne zwischen der Ernennung des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden und der Beschlussfähigkeit des ISSB.

Die Agendapapiere für die Sitzung stehen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung und enthalten Hintergrundinformationen und die Begründung des ISSB-Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.

TEG-Sitzung nächste Woche

18.03.2022

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 22. und 23. März 2022 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Papiere verfügbar.

Unter anderem sollen die endgültigen EFRAG-Stellungnahmen zu den IASB-Entwürfen zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und zu langfristigen Schulden mit Nebenbedingungen besprochen werden.

Die Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Die Papiere für die Sitzung sind unter der entsprechenden Verknüpfung ebenfalls verfügbar. Als Beobachter anmelden können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

17.03.2022

Die geopolitische Lage in Osteuropa verschärfte sich am 24. Februar 2022 mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine. Der Krieg zwischen den beiden Ländern entwickelt sich weiter, da die militärischen Aktivitäten fortschreiten und zusätzliche Sanktionen verhängt werden. Neben den menschlichen Opfern und den Auswirkungen der Ereignisse auf Unternehmen, die in Russland, der Ukraine oder den Nachbarländern (z. B. Weißrussland) tätig sind oder mit ihren Geschäftspartnern Geschäfte tätigen, wirkt sich der Krieg zunehmend auf die Wirtschaft und die globalen Finanzmärkte aus und verschärft die bestehenden wirtschaftlichen Herausforderungen, einschließlich Problemen wie der steigenden Inflation und der Unterbrechung der globalen Lieferkette.

Aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen auf diese makroökonomischen Bedingungen müssen viele Unternehmen weltweit möglicherweise die Auswirkungen des Krieges auf bestimmte Aspekte der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung berücksichtigen. Das Ausmaß, in dem Unternehmen davon betroffen sind oder sein werden, hängt weitgehend von der Art und Dauer ungewisser und unvorhersehbarer Ereignisse ab, wie z. B. weitere Militäraktionen, zusätzliche Sanktionen und Reaktionen der globalen Finanzmärkte auf laufende Entwicklungen.

Politische Ereignisse und Sanktionen ändern sich ständig und sind weltweit unterschiedlich. Auch wenn dieser Newsletter nicht im Detail auf diese Entwicklungen eingeht, soll er das Bewusstsein für einige der wichtigsten Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine schärfen, die Unternehmen berücksichtigen müssen. Dazu gehören:

  • Unterbrechungen oder Stillstand der Produktion in den betroffenen Gebieten und Nachbarländern
  • Beschädigung oder Verlust von Vorräten und anderen Vermögenswerten
  • Schließung von Straßen und Einrichtungen in den betroffenen Gebieten
  • Unterbrechung der Versorgungskette und des Reiseverkehrs in Osteuropa
  • Volatilität der Rohstoffpreise und Währungen
  • Störungen im Bankensystem und auf den Kapitalmärkten
  • Umsatz- und Ertragseinbußen im Geschäft in den betroffenen Gebieten
  • Erhöhte Kosten und Aufwendungen
  • Cyberangriffe

Unseren englischsprachige IFRS in Focus zu diesem Thema können Sie hier herunterladen.

CFSS-Sitzung nächste Woche

17.03.2022

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 22. März 2022 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Papiere verfügbar.

Die Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Die Papiere für die Sitzung sind unter der entsprechenden Verknüpfung ebenfalls verfügbar. Als Beobachter anmelden können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IASB-Vorsitzender erörtert Klimaaspekte und bestehende und künftige Standards

16.03.2022

Auf der ICGN-Konferenz über globale Nachhaltigkeitsstandards erörterte der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow, wie die bestehenden IFRS für die Berichterstattung über bestimmte Klimaaspekte verwendet werden können und müssen und was mögliche zukünftige Standards beitragen können.

Barckow begann seine Rede, indem er darauf hinwies, was die bestehenden, prinzipienbasierten Standards bereits vorschreiben: die Berücksichtigung jedes neu auftretenden Risikos (sei es klimabezogen oder nicht) und die Entscheidung, wie sich diese Fragen auf die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auswirken können, sowie die Erwägung von Angaben, die erforderlich sind, damit die Adressaten die Auswirkungen bestimmter Ereignisse und Bedingungen auf den Abschluss des Unternehmens verstehen können. Als Beispiele nannte er den Ansatz und die Bewertung von Wertminderungen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen für staatliche Abgaben, Beseitigung von Umweltschäden und belastende Verträge sowie die Bewertung von Darlehensverträgen mit klimabezogenen Zielen. Ereignisse und Umstände, die zur Erfassung eines Wertminderungsaufwands geführt haben, müssen ebenso offengelegt werden wie die wichtigsten Annahmen, die getroffen wurden.

Barckow räumte jedoch ein, dass es weit verbreitete Forderungen nach mehr Angaben zur Nachhaltigkeit gibt. Er wendete sich daher der Zukunft der Standardsetzung zu. In diesem Zusammenhang wies Barckow auf zwei Entwicklungen hin: die Agendakonsultation des IASB und die Zusammenarbeit mit dem ISSB. Er merkte an, dass der IASB auf seinen Sitzungen im März und April die Rückmeldungen zu seiner Agendakonsultation weiter erörtern werde, um zu entscheiden, ob und wenn ja, was er in Bezug auf die Bilanzierung klimabezogener Risiken in den Abschlüssen noch tun könne. Der IASB wird unter anderem prüfen, inwieweit das Schulungsmaterial des IASB zum Thema Klima zu einer besseren Erfassung der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten in den Abschlüssen geführt hat.

Abschließend ging Barckow auf das ein, was er als "Tugendkreis der Standardsetzung" bezeichnete. Während sich der IASB auf den Abschluss konzentriert, der Transaktionen und Ereignisse widerspiegelt, die bis zum Bilanzstichtag stattgefunden haben, wobei einige Annahmen über die Zukunft getroffen werden, soweit sie sich auf ausgewiesene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beziehen, werden die ISSB-Standards die Angabe von Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen vorschreiben, die sich auf die künftigen Cashflows und das Geschäftsmodell des Unternehmens und damit auf den Unternehmenswert auswirken - Aspekte, die wiederum Einfluss auf zukünftige Abschlüsse haben. Barckow schloss:

Gemeinsam können die beiden Boards den Anlegern dabei helfen, diese beiden sich ergänzenden Informationspakete zu einem einzigen, ganzheitlichen Paket zusammenzufügen, um Transparenz, Verantwortlichkeit und Effizienz auf den globalen Kapitalmärkten zu fördern.

Das vollständige Transkript der Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zwei neue Mitglieder in den EFRAG-Board für Finanzberichterstattung berufen

16.03.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gibt bekannt, dass zwei neue Mitglieder als Nachrücker in ihren Board für Finanzberichterstattung aufgenommen wurden.

Für Schweden ersetzt Fredrik Walmeus Anders Ullberg, der seine neue Aufgabe als EFRAG-Verwaltungsratsmitglied angetreten hat, und für Frankreich ersetzt Marie Seiller Patrick de Cambourg, der zum EFRAG-Boardmitglied für Nachhaltigkeitsberichterstattung ernannt wurde.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

Bericht von der DPOC-Sitzung im März 2022

16.03.2022

Am 1. März 2022 fand eine Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) im Rahmen der Treuhändersitzung in Frankfurt und als Videokonferenz statt. EIn Bericht von der SItzung ist jetzt verfügbar.

In Bezug auf IASB-Angelegenheiten wurde der DPOC über die Aktivitäten des IASB und des IFRS Interpretations Committee informiert. Der DPOC wurde über die im Berichtszeitraum veröffentlichten Konsultationsokumente in Kenntnis gesetzt und wurde darauf hingewiesen, dass das Interpretations Committee in seiner März-Sitzung eine erste Anwendungsfrage zu IFRS 17 behandeln wird. Die Aktualisierung umfasste auch das Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und praktische Fragen, die sich ergeben würden, wenn der IASB die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wieder einführen würde, sowie mögliche Verfeinerungen des Prozesses für die Überprüfung nach der Einführung von Standards.

In Bezug auf ISSB-Angelegenheiten erörterte der DPOC den vom ISSB anzuwendenden Konsultationsprozess. Der DPOC räumte ein, dass sich der ISSB-Prozess im Laufe der Zeit entwickeln muss, wies aber auch darauf hin, dass die Stellungnehmenden zum Konsultationspapier der Treuhänder zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erklärt hatten, dass der vom IASB angewendete transparente Prozess ein wichtiger Motivationsfaktor dafür gewesen sei, die IFRS-Stiftung zur Einrichtung des ISSB zu ermutigen. Der DPOC beschloss, dass der ISSB zunächst den Prozess des IASB anwenden wird, und der DPOC wird proaktiv mit der Leitung des ISSB zusammenarbeiten, um zu prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

EFRAG veröffentlicht fünften Satz von Arbeitspapieren zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards

15.03.2022

Die Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat vier weitere Arbeitspapiere zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten wider, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt.

Nach der Veröffentlichung von sechs Arbeitspapieren im ersten Satz, drei Papieren im zweiten Satz, einem Papier im dritten Satz, sieben Papieren im vierten Satz enthält der fünfte Satz nun zwei Arbeitspapiere zu Sozialaspekten und zwei Arbeitspapiere zu Governance (alle Verknüpfungen auf die Internetseite von EFRAG):

Die PTF betont erneut, dass die Veröffentlichung dieser Arbeitspapiere Transparenz schaffen soll, jedoch ausdrücklich nicht als öffentliche Konsultation zu verstehen ist; diese sei für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, der jedoch nicht konkreter genannt wurde. Unter anderem das DRSC ist jedoch der Meinung, dass eine frühzeitige Kommentierung dieser Arbeitspapiere erforderlich ist, weil EFRAG die Entwürfe bereits im Juni 2022 an die Europäische Kommission übergeben soll.

DRSC-Hintergrundpapier zu Finanzierungsbeiträgen für internationale und europäische Standardsetzungsaktivitäten

15.03.2022

Da deutsche Unternehmen derzeit mit verschiedenen Finanzierungsanfragen bezüglich der Aktivitäten internationaler und europäischer Standardsetzungsinitiativen konfrontiert werden, hat das DRSC ein Papier erarbeitet, in dem die Hintergründe zu diesen Finanzierungsbeiträgen erläutert werden.

Insbesondere geht es in dem Papier um Beiträge an die IFRS-Stiftung für die Aktivitäten von IASB und ISSB und die Beiträge zur Finanzierung der EFRAG-Aktivitäten zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eingegangen wird aber auch auf mögliche weitere Finanzierungsbeiträge anderer Stakeholdergruppen und der öffentlichen Hand.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im März 2022

11.03.2022

Der IASB wird vom 22. bis 24. März 2022 in seinen Räumen in London tagen und neun Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Agendakonsultation
  • Rohstoffindustrien
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Lageberichterstattung

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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