Nachrichten

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Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS Interpretations Committee

31.05.2024

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung und die Papiere für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 11. Juni 2024 in London stattfinden wird.

Das Committee wird die folgenden Themen erörtern:

  • IFRS 8 — Angabe von Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente
  • IAS 7 — Klassifizierung von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Margin Calls auf „Collateral-to-Makret“-Verträge
  • Immaterielle Vermögenswerte
  • Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung
  • Laufende Arbeiten

Die genaue Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir diese dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

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Tagesordnung für die Junisitzung der TIG

31.05.2024

Die nächste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS S1 und IFRS S2 (Transition Implementation Group on IFRS S1 and IFRS S2, TIG) wird am 13. Juni 2024 per Videokonferenz stattfinden.

Folgende Themen sollen erörtert werden:

Donnerstag, 13. Juni 2024 (13:30h-16:00h)

  • Überarbeitung der geschätzten Beträge der vorangegangenen Periode bei der Schätzung von Informationen aus einem Unternehmen der Wertschöpfungskette
  • Anwendung der Vorschriften über Vergleichsinformationen bei Erwerb oder Veräußerung eines Tochterunternehmens

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

EFRAG - Verlautbarung Image

EFRAG veröffentlicht weitere ESRS-Fragen und -Antworten

30.05.2024

Im Oktober 2023 hat die frühere European Financial Reporting Advisory Group (jetzt nur noch EFRAG) eine Plattform für Fragen und Antworten zu den ESRS eingerichtet, auf der Unternehmen Fragen zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an EFRAG stellen können. Der nächste Satz von 44 Fragen mit ihren Antworten ist jetzt veröffentlicht worden.

Das EFRAG-Sekretariat sammelt alle Einreichungen und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-autoritative Klarstellungen zu diesen Fragen zu veröffentlichen. Rechtsauslegungen oder nachträgliche Änderungen des rechtlichen Rahmens (CSRD oder ESRS) fallen weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission.

Um die Zugänglichkeit zu erleichtern, plant EFRAG, am Ende eines jeden Quartals eine Sammlung aller in diesem Quartal veröffentlichten Erläuterungen zu veröffentlichen.

Zugang zu den weiteren beantworteten Fragen, der Einreichungsplattform und weiterführenden Informationen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Der erste Satz beantworteter Fragen findet sich hier.

Der zweite Satz beantworteter Fragen findet sich hier.

China - neu Image

China konsultiert zu Standards für Nachhaltigkeitsangaben von Unternehmen

30.05.2024

Das chinesische Finanzministerium hat eine Konsultation zu „ Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsangaben von Unternehmen - Basisstandards“ veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist endet am 24. Juni 2024.

Gemäß Artikel 1 der Standards sind diese so formuliert, dass sie zu einer allgemeinen Leitlinie führen, die Unternehmen dazu ermutigt, eine nachhaltige Entwicklung zu praktizieren, die Angabe von Informationen zur nachhaltigen Entwicklung in Unternehmen zu standardisieren und die Qualität nachhaltiger Informationen sicherzustellen. Sie werden auf Unternehmen angewendet, die auf dem Gebiet der Volksrepublik China ansässig sind.

Zugang zu den Standards erhalten Sie über die Pressemitteilung (nur in chinesischer Sprache verfügbar) auf der Internetseite des chinesischen Finanzministeriums.

IASB-Verlautbarung Image

IASB finalisiert Änderungen bezüglich der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

30.05.2024

Der IASB (International Accounting Standards Board) hat einen 'Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)' herausgegeben, um Fragen zu behandeln, die während der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 'Finanzinstrumente' identifiziert wurden. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.

 

Hintergrund

Der IASB hat im Jahr 2022 seine Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 Finanzinstrumente abgeschlossen. Der IASB kam generell zu dem Schluss, dass die Ersteller die Vorschriften einheitlich anwenden können. Der IASB hat jedoch einige Vorschriften identifiziert, die von einer Klarstellung profitieren würden, um ihre Verständlichkeit zu verbessern.

Der IASB war der Ansicht, dass zwei der Fragen rasch adressiert werden sollten und dass andere Fragen, auch wenn sie von geringerer Priorität sind, ebenfalls davon profitieren würden, zusammen mit diesen Fragen adressiert zu werden. Der IASB kam zu dem Schluss, dass es für die Interessengruppen am effizientesten wäre, wenn der IASB alle Änderungen gleichzeitig veröffentlichen würde. Mit den heute veröffentlichten Änderungen werden die Vorschläge aus dem Entwurf vom März 2023 finalisiert.

 

Änderungen

Die Änderungen in Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) sind:

  • Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit: Die Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 erlauben es einem Unternehmen, eine finanzielle Verbindlichkeit (oder einen Teil davon), die über ein elektronisches Zahlungssystem in bar beglichen wird, als vor dem Zeitpunkt der Erfüllung erfüllt anzusehen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Ein Unternehmen, das sich für die Anwendung der Ausbuchungsoption entscheidet, wäre verpflichtet, diese auf alle Abwicklungen anzuwenden, die über dasselbe elektronische Zahlungssystem erfolgen.
  • Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten:
    • Vertragsbedingungen, die mit einer elementaren Kreditvereinbarung übereinstimmen. Die Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 bieten Leitlinien dazu, wie ein Unternehmen beurteilen kann, ob die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts mit einer elementaren Kreditvereinbarung vereinbar sind. Zur Erläuterung der Änderungen an den Anwendungsleitlinien werden Beispiele für finanzielle Vermögenswerte hinzugefügt, deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich aus Kapital- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen bzw. nicht bestehen.
    • Nicht rückgriffsberechtigte finanzielle Vermögenswerte. Mit den Änderungen wird die Beschreibung des Begriffs 'nicht rückgriffberechtigt' verbessert. Nach den Änderungen ist ein finanzieller Vermögenswert nicht rückgriffsberechtigt, wenn das letztendliche Recht eines Unternehmens auf den Erhalt von Zahlungsströmen vertraglich auf die von bestimmten Vermögenswerten generierten Zahlungsströme beschränkt ist.
    • Vertraglich verknüpfte Instrumente. Mit den Änderungen werden die Merkmale von vertraglich verknüpften Instrumenten klargestellt, die sie von anderen Transaktionen unterscheiden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Transaktionen mit mehreren Schuldinstrumenten die Kriterien für Transaktionen mit mehreren vertraglich verknüpften Instrumenten erfüllen, und es wird ein Beispiel genannt. Darüber hinaus wird klargestellt, dass der Verweis auf Instrumente im zugrunde liegenden Pool auch Finanzinstrumente umfassen kann, die nicht in den Anwendungsbereich der Klassifizierungsvorschriften fallen.
  • Angaben:
    • Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet designiert werden. Die Vorschriften in IFRS 7 werden hinsichtlich der Angaben, die ein Unternehmen in Bezug auf diese Investitionen leistet, geändert. geändert. Insbesondere wäre ein Unternehmen verpflichtet, den Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der während der Periode im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen wurde, anzugeben, wobei der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der sich auf die in der Periode ausgebuchten Anteile bezieht, und der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der sich auf die am Ende der Periode gehaltenen Anteile bezieht, getrennt auszuweisen sind.
    • Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme verändern können. Mit den Änderungen wird die Angabe von Vertragsbedingungen vorgeschrieben, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme bei Eintritt (oder Nichteintritt) eines Eventualereignisses ändern könnten, das sich nicht direkt auf Änderungen der grundlegenden Kreditrisiken und -kosten bezieht. Die Vorschriften werden auf jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Gesamtergebnis bewertet werden, und auf jede Klasse von finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, angewendet.

Die Änderungen beinhalten auch Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben, die die Angabenvorschriften für in Frege kommende Tochterunternehmen beschränken.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Die Änderungen sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung entweder aller Änderungen gleichzeitig oder nur der Änderungen bezüglich der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ist zulässig.

Ein Unternehmen ist verpflichtet, die Änderungen rückwirkend anzuwenden. Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, frühere Perioden anzupassen, um die Anwendung der Änderungen widerzuspiegeln, kann dies aber tun, wenn dies ohne die Verwendung späterer Erkenntnisse möglich ist.

 

Abweichende Meinung

Ein Boardmitglied ist mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung an IFRS 9 in Bezug auf den Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes oder der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten nicht einverstanden und stimmte daher gegen die Veröffentlichung der Änderungen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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ACCA veröffentlicht Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU auf der Grundlage der ISSB-Standards

30.05.2024

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen neuen Leitfaden mit dem Titel 'Sustainability Reporting — SME Guide' veröffentlicht. Der Leitfaden soll kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) bei der Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen unterstützen, die von Regulierungsbehörden und Interessengruppen zunehmend gefordert werden.

Der Leitfaden ist eine angepasste Version des Leitfadens Sustainability reporting - the guide to preparation, der KMU dabei helfen soll, nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu ermitteln, zu sammeln und zu kommunizieren. Der Leitfaden basiert auf den Vorschriften der ISSB-Standards, da ACCA davon ausgeht, dass viele der an KMU gerichteten Anfragen zu nachhaltigkeitsbezogenen Informationen auf diesen Standards basieren.

In dem Leitfaden werden die folgenden acht Phasen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU dargelegt:

  1. Zuweisung der Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  2. Aufbau der Berichtslandschaft
  3. Bestimmung der wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Informationen, die zu berichten sind
  4. Festlegung der Vorschriften für die Daten
  5. Erhebung der Daten
  6. Berichterstattung über die gesammelten Daten
  7. Umsetzung der Berichterstattung
  8. Überprüfung der gemeldeten Daten und kontinuierliche Verbesserung

Auf der Internetseite von ACCA haben Sie Zugang zum Leitfaden und 13 kurzen Erläuterungsvideos.

DRSC - Verlautbarung Image

DRÄS 14 verabschiedet

29.05.2024

Das DRSC hat am 28. Mai 2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) mit den Änderungen an DRS 18 'Latente Steuern' verabschiedet.

Mit DRÄS 14 wird das Ziel verfolgt, DRS 18 an die geänderten Änderungen des HGB durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz anzupassen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen an dem Standard vorgenommen. Schließlich erhält der Standard den Namen „Latente Steuern im Konzernabschluss“.

In der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC finden Sie einen Überblick über die aufgrund der erhaltene Rückmeldungen vorgenommenen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Änderungsstandards.

IASB-Webcast Image

IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Mai 2024)

29.05.2024

Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die stellvertretende IASB-Vorsitzende Linda Mezon-Hutter, Boardmitglied Nick Anderson und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Mai 2024 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 14  Minuten) wird auf die folgenden beiden Themen vertieft eingegangen, die der Board während der Sitzung erörtert hat:

  • Rückmeldungen zum Entwurf mit Eigenschaften von Eigenkapital und
  • Entwicklungen im Projekt zur Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9.

              Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

              DRSC - Sitzung Image

              Mitschnitt von der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

              28.05.2024

              Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 28. Mai 2024 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung steht jetzt ein Mitschnitt zur Verfügung.

              Während des öffentlichen Teils seiner 28. Sitzung hat der Fachausschuss das folgende Thema besprochen: 

              • Sektorspezifische ESRS — aktueller Stand 

                Den Mitschnitt der Erörterungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

                IASB Image
                ISSB Image

                Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Mai 2024)

                28.05.2024

                Im Nachgang der IASB- und der ISSB-Sitzung diesen Monat haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen des letzten Monats ergeben haben. Mehrere Verlautbarungen und Konsultationspapiere wurden veröffentlicht oder werden in Kürze veröffentlicht.

                Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 29. April 2024.

                Standardsetzung

                • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — die Rückmeldungen zum Entwurf  sollen jetzt im vierten Quartal 2024 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2024)
                • Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben — das Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm gestrichen, da der IASB am 9. Mai 2024 IFRS 19 veröffentlicht hat
                • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — der nächste Schritt in diesem Projekt ist nun eine Entscheidung über die Projektausrichtung (voraussichtlich im Juli 2024)

                  Standardpflege

                  • Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten — zu diesem Projekt werden am 30. Mai 2024 endgültige Änderungen erwartet
                  • Klimabezogene oder sonstige Unsicherheiten im Abschluss — ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wird jetzt im Juli 2024 erwartet (zuvor drittes Quartal 2024)
                  • Strombezugsverträge — ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 8. Mai 2024 veröffentlicht; Rückmeldungen sollen ab dem dritten Quartal 2024 erörtert werden
                  • Aktualisierung von IFRS 19 — ein Entwurf wird jetzt im Juli 2024 erwartet (zuvor drittes Quartal 2024)
                  • Verwendung einer hyperinflationären Ausweiswährung durch ein nicht hyperinflationäres Unternehmen — ein Entwurf wird jetzt im Juli 2024 erwartet (zuvor drittes Quartal 2024)

                  Forschungsprojekte

                    • Immaterielle Vermögenswerte — die Überprüfung der bisherigen Forschungsarbeiten soll jetzt im vierten Quartal 2024 beginnen (zuvor: zweites Halbjahr 2024)
                    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung — die Zusammenfassung der Rückmeldungen soll jetzt im Juli 2024 veröffentlicht werden (zuvor: drittes Quartal 2024)

                    Sonstige Projekte

                      • Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — Primäre Abschlussbestandteile — eine vorgeschlagene Aktualisierung wurde am 23. Mai 2024 veröffentlicht; die erhaltenen Rückmeldungen sollen ab dem zweiten Halbjahr 2024 erörtert werden

                      Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 29. April 2024 und 28. Mai 2024 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden hier.

                      Correction list for hyphenation

                      These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.