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SEC hält vierte Gesprächsrunde zu IFRS ab

06.08.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem die Diskussionen während der vierten Gespräche am Runden Tisch zu IFRS, die am 4. August 2008 von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) angeboten worden waren, zusammengefasst werden.

Die Themen, die während der Gesprächsrunde erörtert wurden umfassten die Erfahrungen der Gesprächsteilnehmer mit IFRS und US-GAAP während der derzeitigen Finanzmarktkrise, die beste Methode, belastbare Standards zu entwickeln, und die Richtung der Konvergenzbemühungen zwischen den beiden Sätzen von Standards. Der englischsprachige Heads Up Newsletter steht für Sie zum Herunterladen bereit (114 KB).

Hauptaussagen der Gesprächsteilnehmer am Runden Tisch der SEC:

Die IFRS haben sich vor dem Hintergrund der derzeitigen Marktunruhen recht gut bewährt. Einige Gesprächsteilnehmer waren der Meinung, dass sich die IFRS in vielen Bereichen besser geschlagen hätten als US-GAAP, beispielsweise in Bezug auf bilanzunwirksame Geschäftsvorfälle mit Zweckgesellschaften, und dass sie zu belastbareren und transparenteren Angaben geführt hätten.

Es werden sowohl unter IFRS als auch unter US-GAAP Verbesserungen hinsichtlich der Vorschriften bezüglich der Fair-Value-Berichterstattung benötigt. Einige Gesprächsteilnehmer wiesen insbesondere auf die Vorschrift nach SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hin, nach der ein Unternehmen sein eigenes Kreditrating berücksichtigen muss, wenn es den beizulegenden Zeitwert seiner Schulden und die entsprechenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung bestimmt.

Der Verbesserung der Leitlinien zur Erlöserfassung nach IFRS sollte von den Standardsetzern Priorität eingeräumt werden.

Die einheitliche Anwendung von Rechnungslegungsstandards und einheitliche Darstellung im Abschluss sind für die Anleger wichtig.

Der Übergang auf IFRS gibt Unternehmen die Gelegenheit, ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und ihre Angaben zu überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Rechnungslegung den wahren wirtschaftlichen Hintergrund der Geschäftsvorfälle widerspiegelt und dass ihre Abschlüsse ausreichend transparent sind.

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Spanische Übersetzung des Global IFRS and Offerings Sercices-Newsletters erschienen

06.08.2008

Auf IAS PLUS.com haben für Sie die spanische Übersetzung der Ausgabe Mai-Juni 2008 des Deloitte Global IFRS and Offerings Services Newsletters bereitgestellt (528 KB) .

Este boletín informa sobre los desarrollos recientes en la contabilidad US GAAP y de la SEC que son de interés para compañías que no son de los Estados Unidos. Esta es una traducción al español de la versión oficial en inglés del US Reporting Newsletter for Non-US Based Companies (May-June 2008).
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Malaiische Rechnungslegungsstandards werden bis 2012 mit den IFRS konvergieren

05.08.2008

Die malaiische Stiftung für Rechnungslegung und der malaiische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) haben verkündet, malaiische Rechnungslegungsgrundsätze bis zum 1. Januar 2012 „vollständig mit den International Financial Reporting Standards zu konvergieren".

Um einen gleitenden Übergang auf IFRS zu ermöglichen, wurde das Datum des Inkrafttretens für FRS 139 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (des malaiischen Gegenstücks zu IAS 39) auf den 1. Januar 2010 festgelegt. 2012 werden dann alle verabschiedeten Rechnungslegungsstandards, die von börsennotierten Unternehmen, ihren Tochtergesellschaften und anderen öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen angewendet werden müssen, vollständig auf die IFRS verschmolzen sein. Nicht börsennotierte Unternehmen in Malaysia, die derzeit die malaiischen Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen anwenden, dürfen das auch nach 2012 weiterhin tun. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung des MASB.
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IFRS-Ressourcen für Lehrkräfte im Bereich der Rechnungslegung

05.08.2008

Die amerikanische Gesellschaft für Rechnungslegung (American Accounting Association, AAA) hält derzeit ihre Jahreskonferenz 2008 in Anaheim in Kalifornien mit über 3.000 Teilnehmern ab.

Auf einer Sitzung mit dem Titel IFRS ist hier, und was machen wir jetzt? trugen Prof. Stephen Zeff von der Rice University und Paul Pacter als Vertreter des IASB (und gleichzeitig Webmaster der englischsprachigen Mutterseite von IAS PLUS) einige Ideen vor, wie man IFRS in die Universitätslehrpläne aufnehmen könne. Als Teil ihrer Präsentation stellten sie eine detaillierte Liste vor, welche Quellen Lehrkräften im Bereich Rechnungslegung IFRS-Ressourcen zur Verfügung stellen. Die meisten sind kostenfrei, viele bieten Verknüpfungen auf Quelltexte. Sie können folgende Materialien herunterladen:

Präsentationsfolien (in englischer Sprache, 141 KB)

Liste der IFRS-Ressourcen (in englischer Sprache, 49 KB)

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Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen

05.08.2008

Die EU-Kommission hat einen ersten Überblick über den Umfang der Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen in allen 27 Mitgliedstaaten erstellt.

Dabei hat die Kommission einen sogenannten Fortschrittsanzeiger aufgrund der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen erstellt. Aus ihm geht hervor, dass zwölf Mitgliedstaaten die Richtlinie bislang vollständig umgesetzt haben. Die meisten anderen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie weitgehend, aber noch nicht in einigen wichtigen Bestimmungen umgesetzt. Dieser Fortschrittsanzeiger wird regelmäßig aktualisiert werden, um das Europäische Parlament und die Märkte über den Stand der Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu informieren. Folgende graphisch aufgearbeitete Informationen bietet der Fortschrittsanzeiger(in englischer Sprache, 125 KB):

Anzahl der Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinie vollständig umgesetzt wurde

Umsetzungsstand mit erwarteten zukünftigen Umsetzungszeitpunkten (unten wiedergegeben)

Anzahl der nicht umgesetzten Bestimmungen

am häufigsten nicht umgesetzte Bestimmungen

Einrichtung einer Aufsichtsbehörde

Umsetzung vollständig abgeschlossen

vollständige Umsetzung erwartet bis

Sept. 2008

Okt. 2008

Nov. 2008

Dez. 2008

AT

BE

BG

CY

keine Information

CZ

DE

DK

EE

EL

ES

keine Information

FI

FR

HU

IE

IT

keine Information

LT

LU

LV

MT

NL

PL

PT

RO

SE

SI

SK

UK

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Entscheidung der EU-Kommission zu Prüfungsgesellschaften aus Drittländern

05.08.2008

Die Europäische Kommission nahm heute eine Entscheidung über die Einräumung einer Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen von Abschlussprüfungsgesellschaften aus 30 Nicht-EU-Ländern an.

Darin wird geklärt, wie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Prüfungsgesellschaften aus Drittländern im Rahmen der Richtlinie über Abschlussprüfungen zu behandeln haben. Mit der Entscheidung wird es 30 Drittlandprüfungsgesellschaften gestattet, ihre Prüfungstätigkeiten im Hinblick auf an europäischen Märkten notierten Drittlandunternehmen fortzusetzen, indem den Prüfungsgesellschaften eine Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen bis zum 1. Juli 2010 eingeräumt wird. Diese Übergangsfrist wird allerdings nur dann gewährt, wenn die Drittlandprüfungsgesellschaften die Mindestanforderungen für die Information der Anleger in Europa erfüllen. Prüfungsgesellschaften aus Drittländern, die nicht unter die Übergangsregelung fallen, unterliegen der vollen Registrierungspflicht und der Kontrolle durch den zuständigen EU-Mitgliedstaat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, hierzu:

Die Umsetzung und rechtliche Durchsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen sind besonders in Krisenzeiten für die Finanzmärkte wichtig, in denen wir uns auf solide Prüfungen der Abschlüsse verlassen können müssen. Es freut mich, dass die Aufsichtsbehörden in Europa zusammenarbeiten, so dass Prüfungsgesellschaften aus Drittländern genau wissen, was von ihnen bei der Prüfung von auf den europäischen Kapitalmärkten notierten Unternehmen erwartet wird.

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Noticias sobre información financiera internacional

04.08.2008

Unsere kolumbianischen Kollegen haben Übersetzungen von drei neueren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters angefertigt – die Juliausgabe 2008 und die beiden Sonderausgaben zu IFRIC 15 und IFRIC 16 liegen nun in spanischer Sprache vor: .

Unsere kolumbianischen Kollegen haben Übersetzungen von drei neueren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters angefertigt – die Juliausgabe 2008 und die beiden Sonderausgaben zu IFRIC 15 und IFRIC 16 liegen nun in spanischer Sprache vor:

Julio 2008 Boletín IAS Plus – Edición Trimestral Julio 2008(303 KB)

IFRIC 16: IFRIC emite Interpretación sobre la cobertura de las inversiones netas (107 KB)

IFRIC 15: Contabilidad de los acuerdos para la construcción de inmuebles (131 KB)

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

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Deutsche und englische Sonderausgabe des praxis-forums zum BilMoG

04.08.2008

Im Mai 2008 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht (701 KB).

Das BilMoG wird zu bedeutenden Änderungen in der Abschlusserstellung nach HGB führen. Die Zielsetzung des Gesetzes besteht in folgenden Punkten:

Deregulierung und Kostenersparnisse, insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen;

Verbesserung der Aussagekraft von Abschlüssen durch Abschaffung von Wahlrechten, die im Zuge des Bilanzrichtliniengesetzes Mitte der Achtziger Jahre eingeführt wurden; sowie

einer vorsichtige Annäherung der deutschen Rechnungslegung an die IFRS.

Mit der Reform wird allerdings nicht beabsichtigt, die Vorschriften der vollen IFRS oder des kommenden IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu kopieren, im Gegenteil. Die deutsche Regierung ist der Ansicht, dass ein reformiertes HGB eine vollwertige Alternative zu den beiden anderen Regelwerken darstellt, mit der sowohl den Kosten auf Seiten der Ersteller als auch dem Informationsbedürfnis der Abschlussadressaten Rechnung getragen wird. Der Regierungsentwurf wird derzeit von Bundesrat und Bundestag beraten, und Änderungen im Verlauf der Beratungen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesregierung erwartet den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens gegen Ende des Jahres. Deloitte hat eine Sonderausgabe des praxis-forums erstellt, in welcher die Änderungen im Einzelnen dargestellt werden. Der Newsletter liegt in deutscher und englischer Sprache vor.

deutsche Fassung (20 Seiten, 270 KB)

englische Fassung (23 Seiten, 316 KB)

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Abschlussbericht des Rechnungslegungsbeirats der SEC

03.08.2008

Der Beirat der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zur Verbesserung der Rechnungslegung (Adivsory Committee on Improvements to Financial Reporting, ACIFR) hat seinen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Erhöhung der Nützlichkeit von Finanzinformationen für Anleger bei gleichzeitiger Verminderung des Rechnungslegungssystems für Anleger, Ersteller und Prüfer vorgelegt.

In dem Bericht werden 25 Empfehlungen genannt, bei denen der CIFR der Ansicht ist, dass diese durch die SEC, den Financial Accounting Standards Board, die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) oder deren jeweilige Stabsabteilungen -soweit sachgerecht - ohne Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden können. Die vom Beirat unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der Rechnungslegung gliedern sich in fünf Kerngebiete:
  1. Erhöhung der Nützlichkeit von Informationen in SEC-Berichten
  2. Verbesserung des Standardsetzungsprozesses
  3. Verbesserung des grundlegenden Designs neuer Bilanzierungsstandards
  4. Skizzierung verbindlicher Auslegungsleitlinien
  5. Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen und Ermessensentscheidungen in der Bilanzierung

Beispiele für einige der Vorschläge mit Bezug zum Design von Bilanzierungsstandards und zum Standardsetzungsprozess:

Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB solange Umsicht bei der Herausgabe neuer Standards und Interpretationen ist, durch die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Gebieten, in denen dieser noch nicht gefordert wird, walten lässt, bis (a) der FASB ein Rahmenkonzept für die Bewertung zum Abschluss gebracht hat, um verschiedenen Arten von Geschäftsaktivitäten auf systematische Weise Bewertungsmaßstäbe zuzuweisen, und (b) SEC, FASB und Andere einen Plan zur Stärkung der Infrastruktur entwickelt und umgesetzt haben, die eine Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert unterstützt.

Darstellung des Abschlusses. Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB sich mit der Frage befasst, (a) den Abschluss nach aussagekräftigen Kategorien von Geschäftsaktivitäten gliedert, wie bspw. betriebliche, investive und Finanzierungstätigkeit und (b) ein probates Mittel für die Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Kapitalflussrechnung und umgekehrt nach der Hauptklassen von Bewertungsmaßstäben entwickelt.

Angaben. Zusammenführung bestehender Angabeerfordernisse von SEC und FASB in ein geschlossenes Ganzes auf der Grundlage einheitlicher Zielsetzungen und Prinzipien.

Angabe von Risiken und Ermessensentscheidungen. Forderung nach Angabe der Kernannahmen, Schätzungen und Sensitivitätsanalysen, die eine Auswirkung auf das Unternehmensgeschehen haben können sowie eine qualitative Erörterung der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, die die Beträge im Zeitablauf erheblich verändern könnten.

Ansatz. Ansatzleitlinien in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) sollten auf dem Grundsatz beruhen, dass es keine klaren Trennlinien gibt.

Allgemeine vs. branchenspezifische Bilanzierungsstandards. Die US GAAP sollten dem Grunde nach auf Geschäftsaktivitäten beruhen und nicht auf Branchen. Branchenspezifische Standards sollte es nur selten geben.

Bilanzierungswahlrecht. Die US GAAP sollten dem Grunde nach keine formell verlautbarte Bilanzierungsalternative vorsehen. Sie sollten auf dem Grundsatz beruhen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle gleichartig bilanziert werden sollten.

Anwendungsbereich von Standards. Der Anwendungsbereich von US GAAP sollte hinreichend genau abgegrenzt werden, um Ausnahmen vom Anwendungsbereich möglichst gering zu halten.

Einbindung von Anlegern in die Standardsetzung. Erhöhung der Vertreter mit Investorenhintergrund im FASB und der Financial Accounting Foundation.

Rechnungslegungsforum (Financial Reporting Forum, FRF). Schaffung eines Rechnungslegungsforums, das sich aus den Kerngruppe der Ersteller, Prüfer, Anleger und anderweitiger Nutzergemeinden zusammensetzt und sich mit Vertretern von SEC, FASB und PCAOB zusammensetzt, um unmittelbare und langfristige Brennpunkte im System der Rechnungslegung und die Frage, wie die einzelnen Teilnehmer mit diesen Herausforderungen umgehen, zu erörtern. Dies mag dazu führen, dass der FASB die Rollenverteilung und Zusammensetzung seiner Beiräte oder Agendaausschüsse neu einwertet.

Interpretationen. Der FASB sollte der einzige US-amerikanische Standardsetzer für alle verbindlichen Bilanzierungsstandards und Auslegungsleitlinien für US GAAP sein. Die SEC sollte lediglich spezifische Leitlinien für bei ihr registrierte Unternehmen herausgeben.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Abschlussbericht des ACIFR (2.824 KB)

Pressemitteilung der SEC

Heads Up-Newsletter unserer US-amerikanischen Kollegen (146 KB)

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Guía Rápida NIC/NIIF 2008 (spanische Fassung von IFRSs in your Pocket 2008)

02.08.2008

Unsere spanischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2008 veröffentlicht (554 KB, 114 Seiten, Juli 2008) – eine spanische Übersetzung des Ratgebers IFRSs in your Pocket 2008, die auf den 30. Juni 2008 aktualisiert wurde.

Die Broschüre beinhaltet ein Vorwort von Manuel Arranz (IFRS-Leiter der spanischen Firma), eine Beschreibung der Struktur des IASB, die geschichtliche Entwicklung von IASC und IASB, die Anwendung der IFRS weltweit, Zusammenfassungen aller Verlautbarungen des IASB bis zum 30. Juni 2008, Kurzzusammenfassungen aller laufenden IASB-Projekte u.a.m.

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