Nachrichten

IASB-Verlautbarung Image

IASB schlägt vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1 um ein Jahr zu verschieben

04.05.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)' herausgegeben, um vorzuschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr zu verschieben. Stellungnahmen werden bis zum 3. Juni 2020 erbeten.

 

Hintergrund

Am 23. Januar 2020 hat der IASB Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen sollen derzeit zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Im April 2020 hielt der IASB eine Ergänzungssitzung ab, um Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern, darunter auch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB. Der Board entschied vorläufig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Die heute veröffentlichte vorgeschlagene Änderung zielt ausschließlich darauf ab, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr zu verschieben.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Mit der Änderung, die im Entwurf ED/2020/3 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1) vorgeschlagen wird, würde der Zeitpunkt des Inkrafttretens von Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) um ein Jahr auf Berichtsperioden verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die vorzeitige Anwendung der Änderungen vom Januar 2020 wäre weiterhin gestattet.

 

Stellungnahmefrist

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 3. Juni 2020 erbeten. Die verkürzte Stellungnahmefrist von 30 Tagen wurde vom DPOC in einer Telefonkonferenz am 16. April 2020 genehmigt.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

IFRS IC - Sitzung Image

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im April 2020

01.05.2020

Das IFRS Interpretations Committee hat am 29. April 2020 per Videokonferenz getagt und zwei Themen erörtert.

Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung

IAS 12 — Steuerliche Konsequenzen unter verschiedenen Steuersystemen: Das Committee entschied, die Agendaentscheidung zu finalisieren, in der bekräftigt wird, dass ein Unternehmen die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen der Einbringung des Buchwertes des Vermögenswertes im Rahmen der Einkommensteuer- und Kapitalertragssteuerregelungen widerspiegeln sollte. Es gab ob der Formulierungen einige Änderungsvorschläge.

Zusammenfassung von Forschungsergebnissen

Finanzierung der Lieferkette - Reverse Factoring:
Die Mitglieder des Committee machten verschiedene Vorschläge zu Fragen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette, die in einem künftigen Agendapapier untersucht werden könnten.

Laufende Arbeiten

Es gibt keine neuen Sachverhalte, die dem Committee noch nicht vorgelegt wurden.

IFRS-Beirat - Sitzung Image

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

01.05.2020

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council), der ursprünglich im März tagen sollte, wird jetzt am 27. und 28. Mai 2020 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

Mittwoch, 27. Mai 2020 (12:00h-15:00h)

  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung
  • Ausblick des Vorsitzenden
  • Überwachung der Übernahme und Anwendung der IFRS (Podiumsdiskussion und allgemeine Diskussion)
  • Digitale Erfahrung für Kunden und Adressatengruppen (Einführung und Diskussion)

Donerstag, 28. Mai 2020 (12:00h-14:15h)

  • Aktuelles vom Board
  • Aktivitäten des Boards in Bezug auf Leistungskennzahlen (Einführung und Diskussion)
  • Fokuslegung auf den IFRS-Beirat
  • Zusammenfassung der Sitzung

Die Agendapapiere finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG Image

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im April

01.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im April 2020.

Wie bereits berichtet, waren im April folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards am 21. April und von TEG am 6., 8., 16. und am 29. April.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

EFRAG Image

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Mietkonzessionen

01.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG den Vorschlägen im letzten Freitag veröffentlichten Entwurf zu, mit denen Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. EFRAG würde jedoch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Änderung befürworten, um alle im Jahr 2020 gewährten Mietkonzessionen und nicht nur die im Jahr 2020 fälligen Zahlungen einzubeziehen.

EFRAG hat außerdem einen vorbereitenden Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die Änderung veröffentlicht. Dadurch, dass dies vor der Veröffentlichung der endgültigen Änderung durch den IASB geschieht, soll die Finalisierung der Übernahmeempfehlung so bald wie möglich nach der Veröffentlichung der Änderung von IFRS 16 durch den IASB ermöglicht werden. Der vorbereitende Entwurf der Übernahmeempfehlung basiert auf der Annahme, dass sich die endgültige Änderung nicht wesentlich von den Vorschlägen im Entwurf unterscheiden wird.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 7. Mai 2020 kommentiert werden, der vorbereitende Entwurf der Übernahmeempfehlung bis zum 20. Mai. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort sind auch der Stellungnahmeentwurf und der vorbereitende Entwurf der Übernahmeempfehlung zugänglich.

Wie bereits berichtet bietet EFRAG außerdem am 7. Mai 2020 eine einstündige Veranstaltung zum Entwurf an, um möglichst viele Rückmeldungen der Adressatengruppen während der sehr kurzen Stellungnahmefrist einholen zu können.

IASB-Webcast Image

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (April 2020)

30.04.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der regulären IASB-Sitzung im April und der in der Woche davor abgehaltenen Ergänzungssitzung zusammengefasst werden.

Der Podcast enthält Diskussionen über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Adressatengruppen, insbesondere die zeitlichen Verschiebungen im Arbeitsprogramm und die vorgeschlagene Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse in Bezug auf Mietkonzessionen. Weiterhin wird auch auf die folgenden Themen in dem dreizehnminütigen Podcast kurz eingegangen:

  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
  • Lageberichterstattung
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Unsere ausführlichen Sitzungsmitschriften von der Ergänzungssitzung in deutscher Sprache stehen Ihnen hier zur Verfügung. Derzeit sind wir dabei, die Übersetzungen der regulären Aprilsitzung hier zur Verfügung zu stellen.

 Image

Stellungnahmen zum Papier über vernetzte Standardsetzung von Accountancy Europe zeigen große Unterstützung für eine globale Lösung für die nichtfinanzielle Berichterstattung

30.04.2020

Im Dezember 2019 hat Accountancy Europe ein Papier veröffentlicht, in dem eine globale Lösung für eine vernetzte Standardsetzung beschrieben und gefordert wird, die den Bedarf an zuverlässigen, konsistenten Informationen in der nichtfinanziellen Berichterstattung, die mit der Finanzberichterstattung verknüpft sind, erfüllen kann. Die (verlängerte) Stellungnahmefrist zu dem Papier ist nun abgelaufen, und die eingegangenen Antworten zeigen eine starke Unterstützung für einen globalen Ansatz zur Standardsetzung in diesem Bereich.

In dem Papier war festgehalten worden, dass die Hunderte von Initiativen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen zu Verwirrung und dem Potenzial für "Greenwashing" führen. Für eine wirksame Reaktion auf diese globalen Probleme und die Forderungen der Interessengruppen müsse die nichtfinanzielle Informationsberichterstattung harmonisiert und mit der Finanzberichterstattung verknüpft werden. In dem Papier wurden vier Ansätze für eine Harmonisierung und Verknüpfung der Berichterstattung analysiert: (1) ein internationaler Non-Financial Reporting Standards Board innerhalb der IFRS-Strukturen, (2) regionale Konsolidierung, (3) getrennte Governance-Strukturen für die Finanz- und nichtfinanzielle Berichterstattung und (4) eine globale Unternehmensberichtsstruktur.

Die bisher auf der Internetseite von Accountancy Europe zur Verfügung gestellten Stellungnahmen (17 Stellungnahmen, die hier abgerufen werden können) zeigen eine starke Unterstützung für Ansatz Nummer vier.

Von den großen Rechnungslegungsorganisationen unterstützt ACCA den Inhalt und die Schlussfolgerungen des Papiers insgesamt sehr deutlich und stimmt zu, dass Ansatz 4 das beste Modell für die Setzung der zur Lösung der anstehenden Probleme erforderlichen Standards darstellt. IFAC stellt fest, dass ein globaler Ansatz zur internationalen Standardsetzung eine optimale Lösung darstellt, und merkt an: "IFAC befürwortet nachdrücklich ein globales - im Gegensatz zu einem regionalen oder lokalen - Konzept für die "nichtfinanzielle" Standardsetzung, einschließlich des Prozesses der Entwicklung eines Rahmenkonzepts und von Standards, und zwar aus den gleichen Gründen, aus denen internationale Standards für die ausgereifte Finanzberichterstattung von entscheidender Bedeutung sind. Ein regionaler oder lokaler Ansatz führt letztlich zu Ineffizienz und erhöhten Kosten - sowohl für Unternehmen als auch für Anleger - und könnte die spätere Harmonisierung auf internationaler Ebene erschweren.

Die Mehrheit der nationalen Standardsetzer spricht sich ebenfalls für den globalen Ansatz aus. In der Stellungnahme des DRSC heißt es: "[W]ir teilen nicht die Ansicht derer, die glauben, dass Europa an erster Stelle stehen, auf regionaler Ebene tätig werden und sein eigenes nichtfinanzielles Berichterstattungsumfeld schaffen sollte. Die Vorschriften zur Berichterstattung richten sich in erster Linie an Unternehmen, die über die Grenzen Europas hinaus Ressourcen beziehen, Produkte verkaufen und Geschäfte tätigen", und der niederländische DASB ist der Ansicht, dass für jede globale Initiative eine klare Unterstützung der wichtigsten nationalen und internationalen Interessengruppen und Rechtskreise von wesentlicher Bedeutung ist. Er stellt fest, dass Ansatz vier angesichts der Tatsache, dass auch die Vereinten Nationen vielversprechende Fortschritte bei der Entwicklung ihrer SDGs gemacht haben, vor diesem Hintergrund am besten geeignet sein könnte.

Die Organisationen für Nachhaltigkeits- und integrierte Berichterstattung befürworten, neben dem Angebot, ihre eigenen Standards und Rahmenkonzepte zu nutzen, ebenfalls globale Lösungen. Der CDSB warnt davor, dass "ein regionaler Ansatz möglicherweise nicht die beste Methode zur Entwicklung eines globalen Standards ist. Dieses Problem wird noch dadurch verschärft, dass Rechtskreise außerhalb Europas zögern könnten, regionale Konzepte zu übernehmen", GRI stellt fest, dass "ein globalisiertes System den Wert der Informationen freisetzen wird, indem es die Vergleichbarkeit und Analyse erleichtert und gleichzeitig die Berichtslast minimiert", und der IIRC merkt an: "Wir unterstützen den Ansatz von Accountancy Europe, den Dialog zwischen den Interessengruppen zu fördern, der zu einer global koordinierten Lösung führen wird, die viele verschiedene Anwender auf einer inklusiven Basis einbezieht".

Die Antworten aus der Wissenschaft bieten eine sorgfältige Analyse aller Ansätze und allgemeinen Aussagen des Papiers. In einer Stellungnahme wird festgehalten: "Ansatz 4 hat im Hinblick auf die globale Akzeptanz ein viel größeres Potenzial. Es ist unrealistisch, eine globale Akzeptanz eines Ansatzes zu erwarten, der lokal entworfen und kontrolliert wird. [...] Dies ist für die nichtfinanzielle Berichterstattung besonders wichtig, weil die zugrunde liegenden Herausforderungen global sind. [...] Durch die Schaffung von Hindernissen für die globale Akzeptanz läuft Ansatz 2 Gefahr, die politischen Ambitionen der EU in dieser Hinsicht zu untergraben. Umgekehrt wäre die EU, wenn sie Ansatz 4 initiieren, fördern und unterstützen und sich verpflichten würde, die daraus resultierenden Standards (mit einem entsprechenden Übernahmeverfahren) zu übernehmen, in einer starken Position, um sicherzustellen, dass die konkrete Umsetzung von Ansatz 4 die Ansichten der EU widerspiegeln würde, und zwar anhand von Kriterien wie öffentliche Rechenschaftspflicht und ausgewogene Zusammensetzung des standardsetzenden Gremiums".

Auch die Stellungnahmen der Prüfungsgesellschaften unterstützen alle eine globale Lösung. In unserer Deloitte-Stellungnahme heißt es: "Wir stimmen zu, dass angesichts der globalen Kapitalströme und der dringenden Notwendigkeit, sich mit grenzüberschreitenden Fragen wie dem Klimawandel auseinanderzusetzen, eine globale Lösung erforderlich ist. Wir fordern die Kapitalmarktregulierer und die multilateralen Behörden dringend auf, sich für die Einführung einer robusten globalen systematischen Lösung einzusetzen."

GPF-Sitzung Image

Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Erstellerforums

30.04.2020

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am Donnerstag, den 5. März 2020 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der Sitzung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte waren die folgenden:

  • Primäre Abschlussbestandteile — Überblick über den Entwurf und erste Rückmeldungen der Mitglieder
  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — Überblick über die vorläufigen Sichtweisen des Boards, die in das Diskussionspapier aufgenommen werden sollen, und Sichtwiesen der GPF-Mitglieder zum Rückmeldungsprozess und den Schwerpunkten, die während der Kommentierungs- und Einbindungsphase gesetzt werden sollen
  • Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung auf Standardebene der Angaben in IAS 19 und IFRS 13 — nächste Schritte im Projekt

Die nächste GPF-Sitzung ist für den 18. und 19. Juni 2020 als gemeinsame Sitzung mit dem Kapitalmarktbeirat des IASB (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) angesetzt.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Audiomitschnitte und den Bericht von der Sitzung.

IDW Image
Corona Image

IDW ergänzt Frage- und Antwortdokument zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute

30.04.2020

Wie berichtet hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ein Frage- und Antwortdokument zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute erarbeitet, das regelmäßig ergänzt wird, um weitere auftretende praktische Anwendungsfragen und Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Es wurden jetzt neue Fragen und Antworten zur bilanziellen Abbildung von Corona-Krise bedingten Moratorien verabschiedet. Zudem erfolgte eine klarstellende Aktualisierung zur Bilanzierung von KfW-Krediten nach IFRS unter Verweis auf die Regelungen des IDW RS HFA 48.

Die aktualisierten Fragen & Antworten: Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute können hier auf der Internetseite des IDW abgerufen werden.

EFRAG Image
Corona Image

EFRAG-Veranstaltung zum Entwurf zu Mietkonzessionen

30.04.2020

Am 7. Mai 2020 bietet EFRAG eine einstündige Veranstaltung zum IASB-Entwurf ED/2020/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' an, um möglichst viele Rückmeldungen der Adressatengruppen während der sehr kurzen Stellungnahmefrist einholen zu können.

EFRAG geht davon aus, am 1. Mai 2020 einen Stellungnahmeentwurf zum Entwurf ED/2020/2 herausgeben zu können, und wird zu dem Zeitpunkt auch einen vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung veröffentlichen. Beide werden dann zusammen mit den Rückmeldungen aus der Veranstaltung die Grundlage für EFRAGs endgültige Stellungnahme an den IASB bilden. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.