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Große Volkswirtschaften auf dem Weg zu einheitlichen Nachhaltigkeitsstandards

28.05.2024

Während der IOSCO-Jahrestagung in Athen stellte die IFRS-Stiftung ihren ersten Leitfaden für Rechtskreise vor, der die Regulierungsbehörden bei der Umsetzung der ISSB-Standards unterstützen soll. Der Leitfaden soll Rechtskreisen helfen, ihre Übernahme- bzw. Anpassungsprozesse zu steuern, um einheitliche und vergleichbare Angaben zur Nachhaltigkeit auf allen Märkten zu gewährleisten.

Die IFRS-Stiftung hat auch ihr Programm zur Umsetzung von Regulierungsvorschriften vorgestellt, das Instrumente, Lehrmaterial und Initiativen zum Aufbau von Kapazitäten umfasst.

Rechtskreise, die gemessen am BIP mehr als die Hälfte der Weltwirtschaft repräsentieren, haben wichtige Schritte zur Übernahme der ISSB-Standards angekündigt und damit einen entscheidenden Schritt in Richtung globaler Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsangaben von Unternehmen getan. Mehr als 20 Rechtskreise, darunter große Volkswirtschaften wie die Europäische Union und China, übernehmen die ISSB-Standards oder gleichen sie an sie an. Die Europäische Union hat die ISSB-Standards in ihre Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aufgenommen, während das chinesische Finanzministerium vor kurzem einen Entwurf für seine Nachhaltigkeitsangaben auf der Grundlage der ISSB-Richtlinien veröffentlicht hat. Darüber hinaus unterzeichnete die Afrikanische Entwicklungsbank eine Vereinbarung mit der IFRS-Stiftung, um die Praxis der Nachhaltigkeitsangaben in ganz Afrika zu verbessern.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung:

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Unterrichtseinheiten von EFRAG und IASB zu IFRS 18

27.05.2024

EFRAG und der IASB bieten zwei Fortbildungsveranstaltungen zu IFRS 18 'Darstellung und Angaben im Abschluss' an. In den interaktiven Internetseminaren werden die wichtigsten Vorschriften vorgestellt und auf bestimmte Vorschriften des Standards eingegangen. Ziel ist es, neben einem besseren Verständnis der neuen Vorschriften auch die daraus resultierenden praktischen Herausforderungen zu identifizieren.

Die beiden Veranstaltungen richten sich an unterschiedliche Interessengruppen:

  • Am 7. Juni 2024 (10-13 Uhr MESZ) wird das gemeinsame Internetseminar IFRS 18 für Unternehmen vorstellen und sie bei der Umsetzung unterstützen.
  • Am 11. Juni 2024 (9-12 MESZ) wird das gemeinsame Internetseminar IFRS 18 für Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und Mischkonzerne vorstellen und sie bei der Umsetzung unterstützen.

Die Zuhörer werden die Möglichkeit haben, durch Fragen und Antworten zur Diskussion beizutragen. Beide Veranstaltungen sind öffentlich und werden online abgehalten. Aufzeichnungen werden auf der Internetseite von EFRAG verfügbar sein.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

27.05.2024

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IAS 28, IAS 24, IAS 34/IAS36/IFRS13, IFRS 9 und IFRS 13 enthalten.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der sechsundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von Dezember 2021 bis Dezember 2023 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

Standard Topic
IAS 28 — Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures Maßgeblicher Einfluss
IAS 24 — Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
IAS 34 — Zwischenberichterstattung
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Angaben im Zwischenbericht
IFRS 9  Finanzinstrumente Bemessung von erwarteten Kreditverlusten
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Angaben zum beizulegenden Zeitwert

Darüber hinaus enthält die Zusammenstellung erstmals auch drei Durchsetzungsentscheidungen zu den Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen von ESMA.

Zugang zum vollständigen Bericht in englischer Sprache sowie einer Auflistung aller bisher veröffentlichten Entscheidungen haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

Blatt - Nachhaltigkeit Image

G7-Finanzminister und Zentralbankgouverneure fordern globale Interoperabilität von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards

27.05.2024

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G7 trafen sich vom 23. bis 25. Mai 2024 in Stresa in Italien. In ihrem Abschlusskommuniqué weisen sie auf die Rolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung für den grünen Wandel hin.

Im Hinblick auf das weitere Vorgehen beim grünen Wandel wird in dem Kommuniqué hervorgehoben, dass es von Vorteil ist, die Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit von robusten und wissenschaftlich fundierten Informationen über den Wandel zu verbessern. Dazu gehören eine größere Kohärenz und Transparenz von Übergangsplänen sowohl im Finanzsektor als auch in der Realwirtschaft sowie zukunftsorientierte Metriken, die Informationen über glaubwürdige Übergangspfade sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Sektor liefern können.

In diesem Zusammenhang werden in dem Kommuniqué die ISSB-Standards hervorgehoben, aber auch die Bedeutung der Interoperabilität unterstrichen:

Wir begrüßen die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und für klimabezogene Angaben und betonen, wie wichtig es ist, auf weltweit interoperable Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hinzuarbeiten.

Das vollständige Kommuniqué in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des Rats der Europäischen Union.

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DRSC-Stellungnahme zu den EFRAG-KMU-Entwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Ergebnisse des Feldversuchs

25.05.2024

Das DRSC hat gegenüber EFRAG Stellung zu den Entwürfen von EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die Berichterstattung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) genommen. Außerdem liegen die Ergebnisse eines Feldversuchs von DRSC und DIHK vor.

In der Stellungnahme zu den Standardentwürfen hält das DRSC fest, dass der modular aufgebaute Standard für die freiwillige Berichterstattung durch KMU zwar einen weitgehend geeigneten Ausgangspunkt für KMU und die Bedarfe der Interessenten dargestelle, aber es insbesondere erforderlich sei, den Standard für die verpflichtende Berichterstattung weiter zu vereinfachen. Vorgeschlagen wird, diesen in Anlehnung an den freiwilligen Standard auszugestalten, wobei neben den Angaben gemäß der drei Module auch die sogenannten EU-Datenpunkte verpflichtend sind. Dadurch soll zum einen den Besonderheiten der Anwender dieses Standards und zum anderen auch hier bestehenden Informationsbedarfen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sei es erforderlich, den verpflichtenden Standard auch auf Konzernebene anwendbar zu machen. Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Zu Standard für die freiwillige Anwendung hat EFRAG auch Feldversuche durchgeführt, an denen sich auch zahlreiche Unternehmen aus Deutschland beteiligt haben. Zusätzlich haben sich deutschlandweit zwölf Mitgliedsunternehmen der IHKs im Rahmen eines Projekts der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und DRSC mit dem Vorschlag von EFRAG befasst. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Befassung der Unternehmen mit dem Entwurf für die freiwillige Anwendung ist hier auf der Internetseite des DRSC verfügbar. 

DRSC - Sitzung Image

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

25.05.2024

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC wird am 28. Mai 2024 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt die Tagesordnung und die Sitzungspapiere zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 28. Sitzung wird der Fachausschuss das folgende Thema besprechen: 

  • Sektorspezifische ESRS — aktueller Stand 

    Die genaue Tagesordnung und Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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    Treuhänder der IFRS-Stiftung such neuen Vorsitzenden und neue Mitglieder für IFRS-Beirat

    24.05.2024

    Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen acht neue Mitglieder und einen neuen Vorsitzenden für den IFRS-Beirat. Die Positionen sind für eine dreijährige Amtszeit vorgesehen, die für die neuen Mitglieder am 1. Januar 2025 und für den neuen Vorsitzenden am 1. Februar 2025 beginnt.

    Der IFRS-Beirat bietet dem IASB und dem ISSB ein Forum zur Konsultation eines breiten Spektrums interessierter Parteien, die von der Arbeit der Boards betroffen sind, mit dem Ziel, die Boards bei Agendaentscheidungen und Prioritäten in der Arbeit der Boards zu beraten, die Boards über die Ansichten der im Beirat vertretenen Organisationen und Einzelpersonen zu wichtigen standardsetzenden Projekten zu informieren und die Boards oder die Treuhänder in anderer Weise zu beraten.

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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    Tagesordnung und Papier für die kommende DPOC-Sitzung

    24.05.2024

    Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 29. Mai 2024 eine zusätzliche Sitzung per Videokonferenz abhalten. Die Tagesordnung und das Papier für diese Sitzung stehen jetzt zur Verfügung.

    Die Sitzung dient dazu, den DPOC über die Agendakonsultation des ISSB auf dem Laufenden zu halten, einschließlich der Frage, wie der ISSB auf die eingegangenen Beiträge reagieren will. Außerdem haben die DPOC-Mitglieder die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anmerkungen zu machen, bevor die Zusammenfassung der Rückmeldung gegen Ende Juni 2024 veröffentlicht wird.

    Die Tagesordnung und das Papier für die Sitzung stehen hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

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    IASB-Vorsitzender erörtert Konnektivität

    24.05.2024

    Der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow hielt eine Grundsatzrede auf dem Jahreskongress der European Accounting Association (EAA) und sprach über die wachsende Priorität der Konnektivität, die Grenzen von Jahresabschlüssen und die zunehmende Bedeutung der sonstigen Berichterstattung.

    Barckow begann seinen Vortrag mit der Feststellung, dass in der heutigen Welt der Finanzberichterstattung „Konnektivität“ das neue heiße Thema sei, das in den letzten Jahren wie aus dem Nichts aufgetaucht sei. Er räumte jedoch ein, dass die verstärkte Betonung der „Konnektivität“ wahrscheinlich auf einen grundlegenden Wandel in der Betrachtung des Zwecks und des Kontexts der Finanzberichterstattung selbst zurückzuführen ist.

    Er räumte auch ein, dass Jahresabschlüsse zwar nach wie vor ihren Platz in der Unternehmensberichterstattung haben und die bereitgestellten Informationen als relevant und zuverlässig angesehen werden, dass es aber Grenzen der Jahresabschlüsse gibt, nämlich dass Jahresabschlüsse nicht dazu gedacht sind, über die Zukunft zu berichten oder Auswirkungen oder Abhängigkeiten aufzuzeigen. Er hielt jedoch fest:

    Die Grenzen der Jahresabschlüsse sind aus einem bestimmten Grund da. Das heißt natürlich nicht, dass der Zweck nicht geändert werden kann - wie gesagt: Die Finanzberichterstattung ist ein Satz von Konventionen. Die Frage ist jedoch, ob die Konventionen geändert werden müssen oder ob dem Zweck der Finanzberichterstattung nicht besser gedient wäre, wenn die in den Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen mit Informationen verknüpft würden, die durch andere Arten der Berichterstattung bereitgestellt werden.

    Barckow erläuterte dann, dass durch die Schaffung des ISSB als Schwestergremium des IASB, d.h. dadurch, dass das ISSB dem gleichen strengen Konsultationsprozess unterliegt wie der IASB, die Erwartung geweckt wurde, dass anlegerorientierte Nachhaltigkeitsangaben auf das gleiche hohe Qualitätsniveau, die gleiche Strenge und die gleiche Robustheit gebracht werden können, die man mit der Finanzberichterstattung assoziiert. Wäre es also wirklich so überraschend, dass Interessengruppen fragen, wie die Informationen, die durch die Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards entstehen, mit den Informationen zusammenhängen, die durch die Anwendung der IFRS-Nachhaltigkeitsstandards entstehen?

    Letztendlich, so stellte er fest, müssen wir akzeptieren, dass die traditionelle Rechnungslegung und die Berichterstattung, die sich mit Themen befasst, die sowohl sachlich als auch zeitlich weitgehend außerhalb der Grenzen des Jahresabschlusses liegen, einander ergänzen und notwendig sind, um eine vollständige, konsistente und kohärente Darstellung der aktuellen Finanzlage und Leistung des Unternehmens, seiner Strategie und Unternehmensführung, der Risiken und Chancen, mit denen es konfrontiert ist, und der Art und Weise, wie es damit umgeht, zu vermitteln.

    Er schloss seine Rede mit der Bemerkung, dass Konnektivität nicht als Einbahnstraße betrachtet werden sollte: Unternehmen, die nach den Standards des ISSB berichten, sind nach IFRS S1 verpflichtet, Informationen in dem Bericht, der die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben enthält, mit den Informationen im Jahresabschluss zu verbinden. Und er fügte hinzu: „Wir sollten darüber nachdenken, eine ähnliche Verknüpfung auch in umgekehrter Richtung vorzusehen, wo dies sowohl machbar als auch angemessen ist“.

    Das Manuskript der englischsprachigen Rede finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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    IFRS-Stiftung und GRI streben eine vollständige Interoperabilität zwischen den Standards von ISSB und GRI an

    24.05.2024

    Die IFRS-Stiftung und die Global Reporting Initiative (GRI) haben angekündigt, dass sie gemeinsam daran arbeiten werden, zu optimieren, wie ISSB- und GRI-Standards zusammen verwendet werden können, um die Berichterstattung über die Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens zu erleichtern, einschließlich der Risiken, die sich aus den Auswirkungen des Unternehmens ergeben.

    Die neue Absichtserklärung folgt auf ein Arbeitsabkommen zwischen der IFRS-Stiftung und der GRI, das im März 2022 unterzeichnet wurde. Das Arbeitsabkommen besagt, dass der International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Sustainability Standards Board (GSSB) von GRI versuchen werden, ihre Arbeitsprogramme und Standardsetzungsaktivitäten zu koordinieren.

    Im Rahmen der vertieften Beziehungen haben sich ISSB und GSSB verpflichtet, gemeinsame Angaben zu ermitteln und abzustimmen, die den Informationsbedarf im Rahmen des Geltungsbereichs und des Zwecks beider Regelwerke adressieren. Ein erstes Ergebnis der Zusammenarbeit wird ein Methoden-Pilotprojekt sein, das auf GRI 101 Biodiversität 2024, der im Januar 2024 veröffentlicht wurde, und dem neuen Projekt des ISSB zu Biodiversität, Ökosystemen und Ökosystemleistungen aufbaut.

    Der ISSB und der GSSB werden ihre Entscheidungen jedoch weiterhin getrennt nach ihren etablierten Konsultationsprozessen für die Standardsetzung treffen, einschließlich öffentlicher Konsultationen zu vorgeschlagenen Änderungen ihrer jeweiligen Standards.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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