Nachrichten

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Ein Jahr Aufschub für den israelischen Bilanzierungsstandard Nr. 12 - Aufgabe der Anpassung des Abschlusses für Inflationszwecke

14.07.2001

Die hohen Inflationsraten, die in Israel seit Ende der Siebziger vorherrschten, hatten vormals dazu geführt, dass das israelische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Certified Public Accountants in Israel, ICPAI) der Ansicht war, dass die Rechnungslegung zu historischen Nominalwerten den Adressaten des Abschluss nicht nutzbringend sei.

Dementsprechend gab das ICPAI zwischen 1979 und 1985 verschiedene Verlautbarungen heraus, nach denen Unternehmen gezwungen waren, ihre Abschlüsse im Hinblick auf Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der israelischen Währung anzupassen (wie sie im Anstieg der israelischen Verbraucherpreisindex zum Ausdruck kam). Bestimmte Unternehmen wurden ferner verpflichtet, ergänzende Daten hinsichtlich des Effekts, den die Änderungen des Verbraucherpreisindex auf irhen Abschluss hatten, zur Verfügung zu stellen.

Da Israel in den letzten Jahren niedrige Inflationsraten verzeichnete und damit gerechnet wird, dass dieser Trend anhält, hatte der israelische Accounting Standards Board im Februar 2001 eine Entwurf herausgegeben, in dem die Notwendigkeit einer Rückkehr zur Nominalwertbilanzierung zum Ausdruck gebracht wurde. Das ursprüngliche Datum des Inkrafttretens, das in dem Entwurf vorgesehen war, war der 31. Dezember 2001. Dies wurde nun kürzlich verschoben, so dass das neue Datum des Inkrafttretens der 31. Dezember 2002 ist.

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Zwei neue Rechnungslegungsstandards in Italien

27.05.2001

Der Nationalrat der Wirtschaftsprüfer hat zwei neue Rechnungslegungsstandards für Italien verabschiedet.

Die Rechnungslegungsvorschriften für in Italien eingetragene Unternehmen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt. Bilanzierungsprinzipien (Accounting Principles, AP), die vom Accounting Standards Board des italienischen Nationalrats der Wirtschaftsprüfer herausgegeben werden, werden als Auslegung der allgemeinen Prinzipien angesehen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch genannt sind. Bei der Abfassung der AP erwägt der ASB ausgiebig die IAS und versucht, sie angesichts der Umstände und Praktiken, die in Italien herrschen, so gut wie möglich zu integrieren.

Die folgenden APs wurden kürzlich vom italienischen Nationalrat der Wirtschaftprüfer verabschiedet:

  • AP 28 Eigenkapital der Aktionäre (verabschiedet im Oktober 2000)
  • AP 29 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen, grundlegende Fehler, außerordentliche Posten, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (verabschiedet im Februar 2001)

AP 28 enthält eine Empfehlung an börsennotierte Unternehmen, ihren Abschlüssen Informationen über das Ergebnis je Aktie beizufügen. Diese Information steht mit den Angaben nach IAS 33 im Einklang.

AP 29 unterscheidet sich v.a. deshalb von IAS 8, weil lediglich die alternativ zulässige Methode zur Bilanzierung der Effekte aus Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Berichtigung grundlegender Fehler erlaubt ist. Die bevorzugte Methode, die in IAS 8 empfohlen wird, wurde vom italienischen Nationalrat der Wirtschaftprüfer abgelehnt. Diese Position folgt einer ähnlichen Empfehlung, die von CONSOB, der italienischen Wertpapieraufsicht, 1979 für börsennotierte Unternehmen ausgesprochen wurde. Zudem sollte der Effekt aus Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Berichtigungen grundlegender Fehler als außerordentlicher Ertrag/Aufwand und nicht als Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit bilanziert werden. Die Einbeziehung von aggregierten pro-forma-Abschlüssen wird ebenfalls empfohlen, falls die Auswirkungen relevant sind.

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Deutsche Börse verlangt IAS oder US-GAAP für Nebenwerte

29.04.2001

Die Deutsche Börse wird von Nebenwerten, die im SMAX notiert sind, ab 2002 die Verwendung von International Accounting Standards (IAS) oder US-GAAP verlangen. Das Ziel besteht darin, die Verständlichkeit von Finanzinformationen für internationale Anleger zu erhöhen.

Gegenwärtig sind 127 Unternehmen im SMAX gelistset. Der SMAX soll ein 'Qualitätssegment' für Unternehmen sein, die sich verpflichtet haben, 'erhöhte Transparenz- und Publizitätsanforderungen im Hinblick auf internationale Standards zu erfüllen.'

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SIC wird vom 9. bis 11. Mai tagen

28.04.2001

Das Standing Interpretations Committee (SIC) wir vom 9. bis 11. Mai zu einer Sitzung im australischen Melbourne zusammenkommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

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Bericht von der ersten Boardsitzung des IASB

26.04.2001

Wir haben die Zusammenfassung der Diskussionen von der IASB-Sitzung im April 2001 auf einer eigenen Seite für Sie zusammengefasst.

Sie finden die Zusammenfassung aller Diskussionspunkte hier.

IAS Plus (blau auf weiss) Image

Aktuelles zu Bilanzierungsstandards in einer Reihe von Ländern

19.04.2001

Wir haben die Informationen zur Rechnungslegungsstandard in einigen Rechtskreisen aktualisiert.

Neue Informationen, die Sie durch Anklicken der jeweiligen Landesseite einsehen können, liegen uns für folgende Länder vor:

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IASB hält erste formelle Boardsitzung ab

18.04.2001

Der International Accounting Standards Board hält seine erste Boardsitzung vom 18. bis 20. April in London ab.

Es  wird erwartet, dass der Board darüber beschließt, welche Themen er zu Beginn in sein Arbeitsprogramm aufnehmen soll. Die Liste möglicher Themengebiete, die für eine Aufnahme in das Arbeitsprogramm des IASB vorgeschlagen wurden, können Sie hier einsehen [Hinweis: Die Liste wurde um Beschlüsse aktualisiert, die auf der Julisitzung 2001 gefällt wurden.]

Der Board wird ferner Statusbericht zu den folgenden Projekten erhalten:

Der Board wird ferner gebeten, SIC-26 Sachanlagen: Ergebnis von Nebentätigkeiten zu verabschieden. Der Board wird zudem gebeten, die Aufnahme eines Projekt zu Verbesserungen zu erwägen, mit dem vergleichsweise kleine Sachverhalte adressiert werden, die schnell gelöst werden können. Schließlich wird dem Board der Vorschlag einer Resolution zur Übernahme der bestehenden IASC-Standards und SIC-Interpretationen durch den IASB vorgelegt werden.

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Bestätigungsbericht muss Rechnungslegungsrahmen klar angeben

07.04.2001

Einem neuen Vorschlag des internationalen Ausschusses für die Prüfungspraxis (International Auditing Practices Committee, IAPC) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) zufolge soll der klassische Bestätigungsbericht den für die Aufstellung des Abschlusses befolgten Rechnungslegungsrahmen klar benennen.

Die Änderung an dem internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 700, Der Bestätigungsbericht des Abschlussprüfers, wird Nutzer in die Lage versetzen, den Kontext besser zu verstehen, in welchem das Prüfungsurteil ausgesprochen wird. ISA 700 würde vorsehen, dass der Prüfer wie folgt auf den Rechnungslegungsrahmen Bezug nimmt:

Unserer Ansicht nach vermittelt der Abschluss, der in Übereinstimmung mit den International Accounting Standards (oder '[Titel nationaler Standards] aufgestellt wurde, welches die grundsätzlich in Land A akzeptierten Rechnungslegungsstandards sind') aufgestellt wurde, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (oder 'in allen wesentlichen Belangen ein getreues Abbild') der Vermögenslage des Unternehmens zum 31. Dezember 20X1 sowie der Ertrags- und Finanzlage seiner Tätigkeiten für das abgelaufene Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit... (und in Befolgung von...).

Die vorgeschlagenen Regelungen sollen für Abschlüsse in Kraft treten, der Rechnungslegungszeitraum am oder nach dem 30. September 2002 endet. Die Stellungsnahmefrist endet am 31. Mai 2001.

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Unternehmen in Hongkong dürfen IAS verwenden

02.04.2001

Ab dem 1. April dürfen Unternehmen, deren Hauptnotierung an der Börse von Hongkong besteht, die International Accounting Standards (IAS) anstelle der Rechnungslegungsprinzipien von Hongkong verwenden.

Die Unternehmen müssen etwaige bedeutende Unterschiede zu den Rechnungslegungsprinzipien von Hongkong erklären und eine Überleitung der finanziellen Auswirkungen beifügen. Das Überleitungserfordernis wird sich nicht auf chinesische Unternehmen des Festlands erstrecken, deren 'H-Aktien' an der Börse von Hongkong notiert sind; ihnen wurde bereits bislang die Verwendung der IAS ohne Überleitung gestattet. Unternehmen, deren Sitz im Ausland liegt, sowie Bewerber, die an der Hongkonger Börse lediglich eine Zweitnotierung haben (wollen), können ferner auch die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze (U.S. Generally Accepted Accounting Principles, US-GAAP) anwenden.

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IASB übernimmt Arbeiten offiziell vom IASC

01.04.2001

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 1. April 2001 offiziell sein Arbeit aufgenommen.

Mit der Aufnahme seiner Tätigkeit folgt er dem International Accounting Standards Committee (IASC) nach.

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