Nachrichten

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Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue Boardmitglieder für den IASB

15.04.2021

Die Treuhänder bitten um Nominierungen, um vier Vakanzen im IASB zu füllen. Es wird um zwei Bewerbungen aus Europa für 2021 und zwei Bewerbungen aus Nord- und Südamerika für 2022 gebeten.

Die neuen IASB-Mitglieder sollen für eine erste Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Danach ist eine erneute Berufung für weitere drei Jahre (in Ausnahmefällen für weiter fünf Jahre) möglich. Nominierungen werden bis zum 30. Juni 2021 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Podcasts zum EFRAG-Diskussionspapier zu Kryptovermögenswerten und -schulden

15.04.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine kleine Reihe von Podcasts zum Disukssionspapier 'Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive' freigegeben.

Das Diskussionspapier wird während der Podcasts aus drei Perspektiven erörtert:

  • Halter
  • Emittenten
  • Bewertung

Weiterführende Informationen und die Podcasts selbst finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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Wir nehmen Stellung zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

14.04.2021

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom Februar 2021 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 2 und IAS 10.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt

Agendaentscheidung unterstützt?

Stellungnahme von Deloitte

IAS 2 — Kosten für die Veräußerung von Vorräten

Wir sind sowohl aus fachlichen als auch aus praktischen Gründen mit der in der Agendaentscheidung getroffenen Schlussfolgerung nicht einverstanden.

hier

IAS 10 — Erstellung von Abschlüssen, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr besteht

Ja

hier

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

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IFRS-Stiftung gibt neues IASB-Mitglied bekannt

14.04.2021

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Bertrand Perrin zum Boardmitglied des IASB bekanntgegeben.

Perrin verfügt über umfangreiche Erfahrungen als Ersteller und arbeitet seit mehreren Jahren eng mit dem Board und der Stiftung zusammen, zuletzt als Mitglied des IFRS Interpretations Committee. Er ist derzeit auch Mitglied des EFRAG-Beratungsgremiums zu immateriellen Vermögenswerten und ist Direktor für Rechnungslegungsstandards und Sonderprojekte bei Vivendi. Perrin wird den europäischen Sitz besetzen und damit die Nachfolge von Françoise Flores antreten, deren Amtszeit Ende Juni endet.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum vorgeschlagenen neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle

14.04.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/1 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' veröffentlicht.

Der vorgeschlagene neue Standard soll IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten ersetzen.

Im Stellungnahmeentwurf

  • stimmt EFRAG den Vorschlägen des IASB im Allgemeinen zu und ist der Ansicht, dass die Vorteile sowohl für die Adressaten als auch für die Ersteller die Kosten überwiegen würden;
  • bittet EFRAG die Interessengruppen um ihre Meinung zu möglichen unbeabsichtigten Folgen in Bezug auf die Auswirkungen des Anwendungsbereichs außerhalb des Versorgungssektors;
  • unterstützt EFRAG die drei vorgeschlagenen Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung, mit Ausnahme der Behandlung von unfertigen Bauleistungen;
  • ist EFRAG nicht einverstanden mit der vorgeschlagenen Anwendung eines angemessenen Mindestzinssatzes als Abzinsungssatz für regulatorische Vermögenswerte, wenn der angegebene regulatorische Zinssatz ungenügend ist;
  • ist EFRAG der Ansicht, dass der Detaillierungsgrad, der erforderlich ist, um die spezifischen Angabeziele zu erreichen, eine erhebliche Belastung für die berichterstattenden Unternehmen bei der Erstellung der Informationen darstellen könnte; und
  • stellt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 und IFRS 3 in Frage.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 28. Juli 2021 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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    Ergebnisse der 100. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

    13.04.2021

    Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 25. März 2021 per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

    Während seiner 100. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

    Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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    EU-Taxonomie-Verordnung — Umfrage des DRSC

    12.04.2021

    Das DRSC hat unter den DAX30-Unternehmen eine Umfrage zum Stand der Implementierungsaktivitäten in Bezug auf die EU-Taxonomie-Verordnung durchgeführt und stellt die Ergebnisse in einem Kurzbericht zur Verfügung.

    Die wichtigsten Erkenntnisse sind die folgenden:

    • Nahezu sämtliche Unternehmen befassen sich aktuell mit der Umsetzung, allerdings mit unterschiedlichem Fortschrittsgrad.
    • Die Bestimmung taxonomierelevanter und -konformer Wirtschaftsaktivitäten wird derzeit von mehr als 50% der befragten Unternehmen in Form eines aktiven Projekts verfolgt. Andere Unternehmen befinden sich diesbezüglich noch in der Planungsphase.
    • Ein geringer Teil der Unternehmen gab an, sich noch nicht mit der Umsetzung befasst zu haben. Wenige Unternehmen haben bestimmte Teilaspekte der Implementierung bereits weitgehend abgeschlossen.
    • Nur die Hälfte der Unternehmen geht derzeit fest davon aus, die Berichtspflichten ab dem Jahr 2022 erfüllen zu können. Zu den größten Herausforderungen gehören die Datenverfügbarkeit vor dem Hintergrund der komplexen Vorgaben sowie die Zuordnung der Geschäftstätigkeit innerhalb der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE).

    Den entsprechenden Bericht können Sie auf der Internetseite des DRSC abrufen.

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    Sitzung des EFRAG-Boards diese Woche

    12.04.2021

    Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 14. April 2021 per Videokonferenz tagen.

    Besprochen werden sollen die abschließende Berichte zu möglichen EU-Standards für nichtfinanzielle Berichterstattung.

    Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

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    Tagesordnung für die Aprilsitzung des IFRS Interpretations Committee

    09.04.2021

    Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 20. April 2021 per Videokonferenz stattfinden wird.

    Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

    • Einführung und IFRIC Update vom März 2021
    • IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden
    • IAS 1 — Klassifizierung von Schulden mit Klauseln als kurz- oder langfristig
    • IFRS 9 — Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen
    • Laufende Arbeiten

    Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

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      Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung an IFRS 16

      09.04.2021

      Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/4 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' veröffentlicht.

      Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, klarzustellen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

      EFRAG ist der Meinung, dass der IASB den Sachverhalt umfassend und zeitnah klären sollte, zum Beispiel im Rahmen der künftigen Überprüfung von IFRS 16 nach der Einführung. Für die Übergangszeit kann EFRAG eine Zwischenlösung akzeptieren, sie aber Vereinfachungsmöglichkeiten gegenüber den Vorschlägen im Entwurf.

      Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.

      Nachtrag: Am 12. Mai hat EFRAG eine Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlicht, in der gezeigt wird, wie die Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf in der Erarbeitung der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

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