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ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2016 bekannt

28.10.2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2016 gesetzt werden werden.

ESMA hält die folgenden Kernthemen für besonders relevant bei der Überprüfung der Abschlüsse 2016:

  • Erfolgsberichterstattung
    • Ausweis von Informationen im Abschluss, die nicht ausdrücklich in den IFRS gefordert werden
    • Ausweiszeilen, Überschriften und Zwischensummen
    • Segmentinformationen
    • Bewegungen im sonstigen Gesamtergebnis
    • Ergebnis je Aktie
    • ESMA-Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen
  • Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital
  • Angaben zur Auswirkung neuer Standards auf IFRS-Abschlüsse
    • IFRS 9 Finanzinstrumente
    • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
    • IFRS 16 Leasingverhältnisse

Darüber hinaus fordert ESMA vor dem Hintergrund der Auswirkungen, die der Brexit auf einige Emittenten in Europa haben kann, diejenigen Unternehmen, die von den Ergebnissen des Referendums betroffen sein können, auf, die entsprechenden Risiken und erwarteten einzuschätzen und anzugeben. ESMA geht davon aus, dass weitere Informationen über die Auswirkungen bekannt werden, wenn der Zeitpunkt des Austritts näher kommt.

ESMA und die national zuständigen Behörden werden die Anwendung der IFRS-Vorschriften nach diesen Prioritäten überwachen, und die nationalen Behörden werden die entsprechende Überwachung bei ihren eigenen Überprüfungen mit überwachen und wo notwendig korrektive Maßnahmen ergreifen. ESMA wird Informationen dazu sammeln, wie europäische börsennotierte Unternehmen diese Prioritäten angewendet haben, und die Ergebnisse in einem separaten Bericht veröffentlichen.

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

DRSC - Sitzung Image

Sitzungspapiere für die Novembersitzung des IFRS-Fachausschusses

28.10.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 3. November 2016 in Berlin tagen. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 54. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die entsprechenden Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

DRSC - Sitzung Image

Ergebnisse der 53. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC und der daran anschließende Sitzung beider Fachausschüsse

27.10.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 10. Oktober 2016 in Berlin getagt. Danach haben der IFRS-Fachauschuss und der HGB-Fachausschuss am 11. Oktober 2016 gemeinsam getagt. Der Ergebnisbericht von diesen Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 53. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • Zinssatz für Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand
  • Entwurf der Übernahmeempfehlung von EFRAG in Bezug auf IFRS 16 Leasingverhältnisse

Während ihrer 9. gemeinsamen Sitzung haben beide Ausschüsse folgende Themen besprochen:

  • Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie
  • Nichtfinanzielle Berichterstattung

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden - soweit verfügbar - bereits am 13. Oktober zur Verfügung gestellt.

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Forschungsbericht des AASB kommt zu dem Schluss, dass die australische Wirtschaft von der IFRS-Übernahme profitiert hat

27.10.2016

Als Teil eines größeren Projekts zur Überprüfung der IFRS hat der australische Standardsetzer AASB den Forschungsbericht Nr. 3 'Die Auswirkungen der IFRS-Übernahme in Australien: Nachweise aus akademischer Forschung' veröffentlicht. Nach mehr als zehn Jahren der IFRS-Anwendung in Australien geht der AASB den Fragen nach, ob die IFRS die Qualität der Finanzberichterstattung in Australien verbessert haben und ob sich die Vergleichbarkeit der Berichterstattung australischer Unternehmen mit ihren globalen Wettbewerbern erhöht hat.

Dieser dritte Forschungsbericht baut auf 35 hochwertigen veröffentlichten empirischen Studien auf und ist insbesondere der Auswirkung der IFRS-Übernahme auf börsennotierte Unternehmen und andere Marktteilnehmer gewidmet. Die im Bericht zitierten wesentlichen Ergebnisse sind die folgenden:

  • Die IFRS-Übernahme durch australische Unternehmen scheint ein positives Ergebnis für Anleger und Analysten gehabt zu haben, da die Forschung zeigt, dass Analysten besser den Entwicklungen folgen können und sich die Genauigkeit ihrer Prognosen verbessert hat.
  • In einigen Studien werden positive Ergebnisse im Hinblick auf die Wertrelevanz der Finanzberichte nach der IFRS-Einführung hervorgehoben; auch sei die Anzahl der Unternehmen mit Gewinnstrukturierung zurückgegangen.
  • In den meisten Studien werden positive Ergebnisse hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattungspraxis australischer Unternehmen mit der ihrer globalen Wettbewerber bestätigt.
  • Studien zum Zeitpunkt der Übernahme hatten ursprünglich eine große Skepsis bei Unternehmensführern börsennotierter Unternehmen hinsichtlich möglicher Verbesserungen aus der Bilanzierungskonvergenz gezeigt.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden im Bericht drei Kernbotschaften ausgemacht: (i) Die FRC-Richtlinie hinsichtlich der Übernahme der IFRS in Australien ist weiterhin sachgerecht; (ii) in den meisten Studien wird allgemein die Sichtweise unterstützt, dass die IFRS-Übernahme der australischen Wirtschaft genützt hat; und (iii) es gibt keine bedeutenden Hinweise, dass ein Überdenken der Entscheidung, die IFRS zu übernehmen, erforderlich ist.

Auf der Internetseite des AASB haben Sie Zugang zu einer entsprechenden Presseerklärung und dem Forschungsbericht.

IFRS IC - Sitzung Image

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

27.10.2016

Das IFRS Interpretations Committee wird am 8. November 2016 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen die Fortführung der Erörterung eines Sachverhalts zu IFRS 9/IAS 39, die Erörterung von eingegangenen Stellungnahmen zu einem Sachverhalten zu IAS 12, die Finalisierung von Agendaentscheidungen zu IAS 12 und IAS 32, die Erörterung neuer Sachverhalte zu IFRS 10, IFRS 9 (zwei Sachverhalte), IFRS 5/IFRS 9/IAS 39 und Warenanleihen (ein Sachverhalt, der keinem bestimmten Standard zuzuordnen ist), Erwägung eines Sachverhalts zu IAS 28, der sich derzeit in der Warteschleife befindet, und Erörterung der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

CMAC - Sitzung Image

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

26.10.2016

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 3. November 2016 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) zu einer gemeinsamen Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung und die Unterlagen für die Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der gemeinsamen Sitzung der IASB-Vertreter und des CMAC sind die folgenden:

Donnerstag, 3. November 2016 (09:00h-15:00h)

  • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB
  • Bilanzierungswahlrechte – Eine Einschränkung der Vergleichbarkeit?
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Digitale Berichterstattung – Daten
  • Hauptbestandteile des Abschlusses

Im Anschluss findet noch eine geschlossene Sitzung bis 16:30h statt.

Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue Boardmitglieder für den IASB

26.10.2016

Die Treuhänder bitten um Nominierungen, um bis zu sieben Vakanzen, die im Juli 2017 im IASB entstehen werden, zu füllen.

Die neuen IASB-Mitglieder sollen für eine erste Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Danach ist eine erneute Berufung für weitere drei (und in Ausnahmefällen fünf) Jahre möglich. Nominierungen werden bis zum 25. November 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Bewerbungseite auf der Internetseite des IASB.

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FEE-Stellungnahme zur EBA-Konsultation zu Leitlinien zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste

26.10.2016

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat im Juli 2016 den Entwurf von Leitlinien zur Risikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste von Kreditinstituten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat jetzt Stellung genommen und bittet um Klarstellung hinsichtlich des beabsichtigten Zusammenspiels von aufsichtlichen und Rechnungslegungsvorschriften.

Die vorgeschlagenen EBA-Leitlinien bauen auf den Leitlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht auf, die dieser im Dezember 2015 zum selben Thema herausgegeben hat. Sie enthalten einen ausführlichen Abschnitt zu Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente.

FEE hält fest, dass eine jegliche Vereinheitlichung auf EU-Ebene so nah wie möglich an internationalen Vorschriften und an den Leitlinien des Basler Ausschusses bleiben sollte, um eine einheitliche Interpretation von IFRS 9 sicherzustellen und ein hochwertiges Modell der erwarteten Verluste in allen Rechtskreisen zu fördern. FEE fürchtet, dass die vorgeschlagenen Leitlinien der EBA auf einen weiteren Anwendungsbereich als die des Basler Ausschusses abzielen. FEE hält ausdrücklich fest: "Der Verband hegt die klare Erwartung, dass die EBA nicht die Befugnis hat, Vorschriften für Abschlüsse zu erlassen, und dies auch nicht anstrebt." FEE schlussfolgert: "Aufsichtliche und rechnungslegerische Ansätze können nicht ähnlich sein, und es sollte festgehalten werden, dass es wichtige Unterschiede gibt."

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Schreiben an die EBA auf der Internetseite von FEE.

IASB - Sitzung Image

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Oktober 2016

25.10.2016

Der IASB ist am 18. und 19. Oktober 2016 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Folgende wesentliche Ergebnisse sind festzuhalten:

Dienstag, 18. Oktober

  • Im April hat der IASB einen allgemeinen Rückblick über die Stellungnahmen erörtert, die er zu seinem vorgeschlagenen Leitliniendokument zu Wesentlichkeit erhalten hat. Bei dieser Sitzung ist er auf einige erhobene Bedenken näher eingegangen. Der Board unterstützte die meisten Empfehlungen des Stabs, aber forderte den Stab zu weiteren Arbeiten in den Bereichen Wesentlichkeit in den Hauptbestandteilen des Abschlusses und im Anhang sowie die Unterscheidung zwischen einem vergleichenden und einem korrespondierenden Ansatz beim Ausweis auf.
  • Der Board setzte seine Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen am Rahmenkonzept fort und macht Fortschritte bei den Abschnitten zu zu erfüllenden Verträgen, der Buchungseinheit, Asymmetrie bei der Behandlung von Gewinnen und Verlusten sowie Wesentlichkeit.
  • Zwei Restanten in Bezug auf die geplanten Änderungen bei der Segmentberichterstattung, die aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 entstanden sind, wurden ebenfalls erörtert.
  • Der IASB hat entschieden, dass die Kommentierungsfrist für das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien 180 Tage betragen soll und hat die Verschiebung des erwarteten Zeitpunkts der Veröffentlichung in den Februar 2017 zur Kenntnis genommen.
  • Der Board hat entschieden, keine Zwischenüberprüfung des IFRS für KMU vorzunehmen; SMEIG soll befragt werden, wie man am besten mit den Überprüfungen fortfährt.

Mittwoch, 19. Oktober

  • Der IASB hat eine Interpretation zu Fremdwährungsgeschäften und Vorauszahlungen ratifiziert. Er ist außerdem übereingekommen, mit den Änderungen fortzufahren, die der Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage gelten.
  • Im September hat der IASB die Veröffentlichung einer Interpretation zum Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und IAS 28 bei langfristigen Beteiligungen abgelehnt. Er hat jetzt dafür gestimmt, das Thema im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses zu adressieren.
  • Der Board hat seine Erörterungen im Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital fortgesetzt. Er ist vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass wirtschaftliche Anreize, die dazu führen, dass ein Unternehmen ein Instrument auf eine bestimmte Art und Weise erfüllt, keinen Einfluss darauf haben sollten, ob dieses Instrument als Eigen- oder Fremdkapital klassifiziert wird.
  • Des Weiteren erhielt der Board einen kurzen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Forschungsprogramms.
  • Dies war die letzte Boardsitzung von Philippe Danjou, der den IASB nach zwei vollen Amtszeiten und zehn Jahren als Boardmitglied verlässt.

Die detaillierten Zusammenfassungen der Diskussionen des Boards finden Sie hier.

ITCG-Sitzung Image

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Telefonkonferenz der ITCG

25.10.2016

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 14. September 2016 eine Telefonkonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • vorgeschlagene Praxisergänzungen für Freizeit und Landwirtschaft;
  • überarbeitete Nutzungsbedingungen für die IFRS-Taxonomie; und
  • Überprüfung der Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge durch die ITCG.

Zugang zur Zusammenfassung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Zufälligerweise fällt die Veröffentlichung der Mitschrift mit der heute stattfindenden nächsten Sitzung der ITCG in London zusammen. Heute werden die folgenden Themen erörtert:

  • Bessere Kommunikation
  • Aktueller Stand der Tätigkeiten
  • Prinzipienbasierte Berichterstattung und die technologische Welt
  • Unternehmensspezifische Angaben – Fortschritte der Arbeitsgruppe
  • Inhalte der IFRS-Taxonomie und andere Bereiche
  • IFRS-Technologie und die ITCG
  • Finanzberichterstattungslabor des britischen FRC – Digitale Zukunft

Die unterstützenden Papiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.