EBA-Konsultation zu Leitlinien zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste

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27.07.2016

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat den Entwurf von Leitlinien zur Risikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste von Kreditinstituten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die vorgeschlagenen EBA-Leitlinien bauen auf den Leitlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht auf, die dieser im Dezember 2015 zum selben Thema herausgegeben hat. Sie enthalten einen ausführlichen Abschnitt zu Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente. In den vorgeschlagenen Leitlinien wird festgehalten:

Die EBA begrüßt den Übergang von einem Modell der eingetretenen Verluste zu einem Modell der erwarteten Verluste unter IFRS 9. IFRS 9 stellt insgesamt eine Verbesserung gegenüber IAS 39 in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten dar, und die Änderungen in Bezug auf die Vorsorge für Kreditverluste sollten dazu beitragen, die Bedenken der G-20 zu adressieren, dass Kreditverluste in zu geringem Umfang und zu spät erfasst werden, und die bilanzielle Erfassung von Kreditverlustvorsorge zu verbessern, indem eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird. Es wird daher davon ausgegangen, dass IFRS 9 einige aufsichtliche Bedenken adressiert und zur Finanzstabilität beiträgt. Dennoch erfordert die Anwendung von IFRS 9 auch Ermessen in der Beurteilung der erwarteten Verluste und im Bewertungsprozess, was möglicherweise Auswirkungen auf die einheitliche Anwendung von IFRS 9 in verschiedenen Kreditinstituten und die Vergleichbarkeit von deren Abschlüssen haben kann.

Die EBA hält fest, dass die Zielsetzung der vorgeschlagenen Leitlinien ist, im Einklang mit den Leitlinien des Basler Ausschusses zu stehen. Die EBA-Leitlinien würden außerdem Kreditinstitute nicht davon abhalten, die Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 einzuhalten.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Leitlinien werden bis zum 26. Oktober 2016 erbeten. Die EBA beabsichtigt, diese im vierten Quartal 2016 oder ersten Quartal 2017 unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zu finalisieren. Die Leitlinien wären dann bis zum 1. Januar 2018 umzusetzen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der EBA in englischer Sprache zur Verfügung:

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