November

Satzung der IFRS-Stiftung geändert

30.11.2016

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die vorgeschlagenen Änderungen an der Satzung der IFRS-Stiftung finalisiert, die das Ergebnis der Überprüfung 2015 der Struktur der gesamten Stiftung und ihrer Wirksamkeit durch die Treuhänder sind.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Größe des IASB und die geografischen und beruflichen Hintergründe der Boardmitglieder und der Trustees. Außerdem wurde festgelegt, dass der IFRS-Beirat nur noch zweimal im Jahr tagen soll.

Der IASB soll jetzt im Regelfall 14 Mitglieder haben. Bei der letzten Änderung der Satzung war die Größe auf 16 Mitglieder erhöht worden, allerdings ist diese Anzahl schon eine Weile nicht mehr eingehalten worden, weil man auf Nachberufungen verzichtete. Diese jetzt festgeschriebene neue Größe erfordert auch eine Neuaufgliederung der geografischen Verteilung. Gestrichen wurde einer der Sitze für Nordamerika und einer der frei zu vergebenden Sitze. Außerdem wurden Nord- und Südamerika zu einem Kontingent zusammengefasst mit jetzt insgesamt vier Sitzen. Ebenfalls angepasst werden mussten die Zahlen für die jeweils erforderlichen Mehrheiten bei Abstimmungen. Die Zusammensetzung der beruflichen Hintergründe ist wie bisher nicht zahlenmäßig festgelegt, sondern soll weiterhin eine ausgewogene Mischung der verschiedenen Berufserfahrungen gewährleisten. Neu aufgenommen wurde allerdings die Gruppe der Regulierer.

Die Anzahl der Treuhänder wurde nicht verändert, allerdings wurden auch hier Nord- und Südamerika als eine Region zusammengefasst und einer der nordamerikanischen Sitze zu einem frei zu vergebenden Sitz erklärt. Die Änderungen bei den beruflichen Hintergründen der Treuhänder entsprechen denen beim IASB, wobei auch noch die explizite Vorschrift gestrichen wurde, dass zwei Treuhänder führende Partner von internationalen Prüfungsgesellschaften sein müssen.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie folgende Dokumente:

Mitschriften von der IASB-Sitzung im November 2016

30.11.2016

Der IASB ist vom 14. bis 16. November 2016 seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Folgende wesentliche Ergebnisse sind festzuhalten:

Montag, 14. November

Letzten Monat begann der Board mit einer detaillierten Erörterung der Rückmeldungen, die er zu seinem vorgeschlagenen Leitliniendokument zu Wesentlichkeit erhalten hat. Der Board setzte diese Erörterungen fort und widmete sich den Themen Fehler, Vertragsklauseln, verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ansatz und Bewertung, Anwendung des Leitliniendokuments durch Unternehmen, die den IFRS für KMU anwenden, sowie Status und Form der Leitlinien.

Die Reaktionen auf die Vorschläge waren gemischt: einige wurden unterstützt, andere abgelehnt. Dennoch geht der Stab davon aus, die erneuten Erörterungen nächsten Monat im Wesentlichen abschließen zu können.

Dienstag, 15. November

Der Board setzte die Erörterungen zum Rahmenkonzept fort und widmete sich insbesondere der Definition einer Schuld und den Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen bei den Verweisen auf Rahmenkonzept auf Ersteller. Der Board unterstützte die Empfehlung, die Vorschläge aus dem entsprechenden Entwurf unverändert zu übernehmen.

Der Board erörterte außerdem sein Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses. Der Stab hat Hinweise auf wahrgenommene Probleme in der Darstellung in den Hauptbestandteilen des Abschlusses gesammelt, um verstehen zu können, wo nach Meinung der Adressaten Verbesserungsbedarf besteht. Die Erörterungen galten einer allgemeinen Eruierung verschiedener Aspekte des Themas, und der Board wurde nicht um fachliche Entscheidungen gebeten.

Der Board gab dem Stab die Erlaubnis, mit dem Abstimmungsprozess hinsichtlich einer vorgeschlagenen jährlichen Verbesserung in Bezug auf das Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und IAS 28 bei langfristigen Beteiligungen einzuleiten. Ebenso stimmte er für die Einleitung des Abstimmungsprozesses zu einem Entwurf zu IAS 16 und zur Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage.

Mittwoch, 16. November

Der Board setzte seine Erörterungen in Bezug auf die Entwicklung eines Diskussionspapiers zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital fort, wobei er sich diesen Monat auf kündbare Instrumente konzentrierte. Der Board kam überein, dass im Diskussionspapier vorgeschlagen werden soll, die Ausnahme in Bezug auf die Klassifizierung von kündbaren Instrumenten als Eigenkapital beizubehalten, wenn der sogenannte Gammaansatz angewendet wird.

Die Sitzung endete mit einer Erörterung des Projekts zu Versicherungsverträgen und des Entwurfs, der zu IFRS 17 werden soll. Der Stab hat verschiedenen Einbindungsmaßnahmen durchgeführt und deren Ergebnisse bei dieser Sitzung vorgestellt. Ebenfalls als Ergebnis der Maßnahmen schlug der Stab einige Änderungen am gegenwärtigen Entwurf in Bezug auf Änderungen des Buchwerts der vertraglichen Dienstleistungsmarge aufgrund von Erfahrungsanpassungen, in Bezug auf den Übergang und in Bezug auf die Auswirkungen des finanziellen Risikos, wenn ein Unternehmen den Ansatz der variablen Gebühren anwendet und das Risiko mit einem Derivat abmindert, vor. Außerdem wurden einige weitere Restanten erörtert.

Der Board unterstützte alle vorgeschlagenen Änderungen und einigte sich auf vorläufig darauf, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 der 1. Januar 2021 sein soll (gesetzt IFRS 17 wird in der ersten Jahreshälfte 2017 herausgegeben).

Der Entwurf des neuen Versicherungsstandards wird überarbeitet werden und ausgewählten externen Parteien zwecks Konsistenzprüfung übermittelt werden.

Die detaillierten Zusammenfassungen der Diskussionen des Boards finden Sie hier.

Jüngste Entwicklungen in der integrierten und Nachhaltigkeitsberichterstattung

30.11.2016

Ein Überblick über Entwicklungen beim IIRC und bei FEE.

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat eine weitere Publikation im Rahmen seiner Creating-Value-Reihe herausgegeben. In Creating Value: The cyclical power of integrated thinking and reporting wird beleuchtet, dass und wie integriertes Denken einen integralen Bestandteil der integrierten Berichterstattung darstellt. Um wirklich integriert Bericht erstatten zu können, müssen Unternehmen auch das Konzept des integrierten Denkens annehmen und im gesamten Unternehmen leben. In der Publikation wird auch auf die Veröffentlichung eines Handbuchs zum integrierten Denken des Italian Network for Business Reporting verwiesen, in dem Schritt für Schritt erläutert wird, wie Unternehmen integriertes Denken konkret ausgestalten und nützlich für den Prozess machen können. Die neue IIRC-Publikation und das Handbuch zum integrierten Denken stehen Ihnen auf den entsprechenden Internetseiten der Organisationen zur Verfügung.

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat einen Leitfaden herausgegeben, der Unternehmen unterstützen soll, die das erste Mal die EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne anwenden müssen. In der Publikation werden die Vorschriften der Richtlinie in Form eines fiktionalen Lageberichts eines Unternehmens in der Nahrungsmittelindustrie praktisch angewendet. Dies wird insbesondere für Unternehmen hilfreich sein, die bisher keine Erfahrung mit der Berichterstattung über nichtfinanzielle und Diversitätsaspekte haben. Disclose what truly matters steht Ihnen auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

IDW beginnt mit Aufbau der IFRS-Modulverlautbarung IDW RS HFA 50

29.11.2016

Die bisherigen IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung nach IFRS bestehen aus einer Erörterung und Aneinanderreihung von zahlreichen Einzelthemen und erreichen teilweise einen beachtlichen Umfang. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jetzt entscheiden, künftig abgegrenzte Fragen der IFRS-Rechnungslegung in einer einheitlichen und modularen Form zu behandeln behandelt. Das erste vorgeschlagene Modul gilt IAS 19.

Thema des ersten Moduls ist "Bilanzierung von Versorgungszusagen mit versicherungsförmigen Durchführungswegen angesichts der andauernden Niedrigzinsphase" nach IAS 19. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Übergang von einer Bilanzierung als beitragsorientierter Plan auf eine Bilanzierung als leistungsorientierter Plan im IFRS-Abschluss abzubilden ist, wenn die Inanspruchnahme des Arbeitgebers zum Abschlussstichtag nicht mehr als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wird.

Der Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung. Die Kommentierungsfrist endet am 24. Januar 2017.

Weiterführende Informationen auch zum neuen modularen Ansatz finden Sie in der Presseerklärung des IDW.

Françoise Flores in den IASB berufen

29.11.2016

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung von Françoise Flores als Mitglied im International Accounting Standards Board (IASB) bekannt gegeben. Flores wird ihren Posten beim IASB im Januar 2017 antreten; ihre erste Amtszeit wird am 31. Dezember 2021 enden.

Flores war bis April 2016 Vorsitzende den Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sowie EFRAG CEO. Nach Ende ihrer Zeit bei EFRAG kehrte sie als Partnerin zu Mazars in Frankreich zurück.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung.

IFRS 9 im Amtsblatt der EU veröffentlicht

29.11.2016

Wie letzten Freitag bereits in einer Presseerklärung angekündigt hat die EU-Kommission IFRS 9 'Finanzinstrumente' für die Anwendung in Europa übernommen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt heute bestätigt diese Ankündigung.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2016/2067 vom 22. November 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. November 2016 wird der Standard IFRS 9 Finanzinstrumente für die Anwendung in Europa übernommen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2018 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Den Eintrag im Amtsblatt, der Ihnen auch die deutsche Übersetzung des Standards bietet, finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der Standard für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im November

28.11.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im November 2016.

Wie bereits berichtet, waren im Oktober die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Novembersitzungen des EFRAG-Boards und von TEG und CFSS.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

EU-Kommission gibt Entscheidung bekannt, IFRS 9 für die Anwendung in Europa zu übernehmen

25.11.2016

Am 22. November wurde der internationale Rechnungslegungsstandard (IFRS) 9 für Finanzinstrumente in das EU-Recht übernommen. Es gibt bis jetzt keinen Eintrag im Amtsblatt der EU, aber die Kommission hat die Entscheidung per Presseerklärung bekannt gegeben.

Nachdem der Regelungsausschuss für Rechnungslegung am 27. Juni 2016 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben hat und die Dreimonatsfrist, innerhalb deren das Europäische Parlament und der Rat den Standard prüfen konnten, am 7. Oktober 2016 abgelaufen ist, hat die Kommission nun entschieden, IFRS 9 Finanzinstrumente endgültig in EU-Recht zu übernehmen.

Das vom IASB vorgesehene Datum der erstmaligen verpflichtenden Anwendung wird mit dem 1. Januar 2018 unverändert beibehalten. Die Anwendung von IFRS 9 erfolgt retrospektiv. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Damit ist es IFRS-Anwendern in der EU möglich, ab sofort auch isoliert die neuen Regelungen zur Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten anzuwenden und damit eine erfolgswirksame Erfassung von Wertänderungen zu vermeiden, die auf die eigene Bonität zurückgehen.

Mit IFRS 9 ändert sich die Bilanzierung von Finanzinstrumenten in Hinblick auf:

  • Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte: Das neue Klassifizierungsmodell beruht zum einen auf dem Geschäftsmodell, innerhalb dessen finanzielle Vermögenswerte gehalten werden (sog. Geschäftsmodellbedingung), und zum anderen auf der Art der vertraglichen Zahlungsströme, die einem finanziellen Vermögenswert insgesamt innewohnen (sog. Zahlungsstrombedingung). In Abhängigkeit dieser Bedingungen ergibt sich unter IFRS 9 entweder eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen im OCI oder zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen in der GuV.
  • Erfassung von Wertminderungen: Das neue Modell beruht auf erwarteten Verlusten und sieht grundsätzlich eine frühzeitige Verlusterfassung auf einheitlicher Basis vor: Der Anwendungsbereich erstreckt sich neben finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, auf Kreditzusagen, Finanzgarantien, Leasingforderungen und aktive Vertragsposten gemäß IFRS 15.
  • Abbildung bilanzieller Sicherungsbeziehungen: Die Regelungen zum sog. Hedge Accounting wurden in Hinblick auf eine stärkere Annäherung an das betriebliche Risikomanagement überarbeitet, aber nicht grundlegend verändert. Gleichwohl steht es Anwendern frei, bis auf weiteres die Regelungen zum Hedge Accounting des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung entweder vollständig oder nur in Hinblick auf die Regelungen zum Portfolio Hedge Accounting anzuwenden.

Die unter IAS 39 bestehenden Regelungen zum Anwendungsbereich sowie zur Ein- und Ausbuchung wurden weitgehend unverändert in IFRS 9 übernommen.

Infolge von IFRS 9 ergeben sich Folgeänderungen an anderen IFRS. Diese betreffen hauptsächlich IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben sowie IAS 1 Darstellung und Ausweis. Insbesondere aufgrund des neuen Klassifizierungs- sowie des neuen Wertminderungsmodells ergeben sich in großem Umfang veränderte bzw. erweiterte Angabepflichten.

Die Entscheidung wurde im Bank-und Finanzwesennewsletter und in einer Presseerklärung auf der Internetseite zur Berichterstattung durch Unternehmen der EU-Kommission bekanntgegeben. Eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird in Kürze erwartet. Bis dahin stehen die obigen Inhalte noch unter Vorbehalt.

Zwei Papiere des AASB für die nächste ASAF-Sitzung

25.11.2016

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat zwei Papiere veröffentlicht, die die Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) während ihrer nächsten Sitzung am 8. und 9. Dezember 2016 erörtern werden: eins zu digitalen Währungen und eins zur länderspezifischen Berichterstattung.

In Digital currency – A case for standard setting activity wird empfohlen, dass der IASB einen Standard entwickelt, mit dem die Bilanzierung von Anteilen an immateriellen Vermögenswerten oder anderen verbrauchsgutartigen Vermögenswerten adressiert wird, die keine Finanzinstrumente oder Vorräte sind. Nach Ansicht des AASB bieten die bestehen Möglichkeiten (IAS 2 oder IAS 38) keine relevanten Informationen für Abschlussadressaten, und der Sachverhalt unterstreicht das größere Problem, dass es in den IFRS derzeit keinen Standard gibt, der sich Anteilen an immateriellen Vermögenswerten oder anderen verbrauchsgutartigen Vermögenswerten widmet, die keine Finanzinstrumente oder Vorräte sind.  Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des AASB herunterladen.

Das zweite Papier informiert über den aktuellen Stand des AASB-Ansatzes in Bezug auf länderspezifische Berichterstattung. Es wird argumentiert, dass der wesentliche Anteil der Initiativen für mehr Steuertransparenz bislang von den Steuerbehörden kommt. Um in einem sich stets wandelnden Regulierungsumfeld relevant zu bleiben, sei es hohe Zeit, dass die Standardsetzer eine Führungsrolle bei der Verbesserung der Angaben zu Ertragsteuern für Abschlussadressaten übernehmen. Auch dieses Papier steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

EBA stößt zweite Analyse der Auswirkung von IFRS 9 auf Banken an

25.11.2016

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) wird eine zweite Auswirkungsanalyse durchführen, um Anhand einer Stichprobe von 50 Finanzinstituten in der EU die Auswirkungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu eruieren.

Die zweite Analyse baut auf den Ergebnissen der ersten auf, zu der am 10. November 2016 ein abschließender Bericht veröffentlicht wurde. Wie angekündigt geht EBA davon aus, dass die Institute jetzt detailliertere und akkuratere Einblicke in ihre Umsetzung von IFRS 9 geben können. Die erste Analyse erfolgte in einem recht frühen Umsetzungsstadium. Die Ziele der zweiten Analyse entsprechenden denen der ersten: Untersuchung der Auswirkungen von IFRS 9 auf das regulatorische Eigenkapital der Banken, des Zusammenwirkens von IFRS 9 und anderen aufsichtlichen Vorschriften sowie von Umsetzungsproblemen bei IFRS 9.

Eine entsprechende Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite der EBA zur Verfügung.

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