Folgende wesentliche Ergebnisse sind festzuhalten:
Montag, 14. November
Letzten Monat begann der Board mit einer detaillierten Erörterung der Rückmeldungen, die er zu seinem vorgeschlagenen Leitliniendokument zu Wesentlichkeit erhalten hat. Der Board setzte diese Erörterungen fort und widmete sich den Themen Fehler, Vertragsklauseln, verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ansatz und Bewertung, Anwendung des Leitliniendokuments durch Unternehmen, die den IFRS für KMU anwenden, sowie Status und Form der Leitlinien.
Die Reaktionen auf die Vorschläge waren gemischt: einige wurden unterstützt, andere abgelehnt. Dennoch geht der Stab davon aus, die erneuten Erörterungen nächsten Monat im Wesentlichen abschließen zu können.
Dienstag, 15. November
Der Board setzte die Erörterungen zum Rahmenkonzept fort und widmete sich insbesondere der Definition einer Schuld und den Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen bei den Verweisen auf Rahmenkonzept auf Ersteller. Der Board unterstützte die Empfehlung, die Vorschläge aus dem entsprechenden Entwurf unverändert zu übernehmen.
Der Board erörterte außerdem sein Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses. Der Stab hat Hinweise auf wahrgenommene Probleme in der Darstellung in den Hauptbestandteilen des Abschlusses gesammelt, um verstehen zu können, wo nach Meinung der Adressaten Verbesserungsbedarf besteht. Die Erörterungen galten einer allgemeinen Eruierung verschiedener Aspekte des Themas, und der Board wurde nicht um fachliche Entscheidungen gebeten.
Der Board gab dem Stab die Erlaubnis, mit dem Abstimmungsprozess hinsichtlich einer vorgeschlagenen jährlichen Verbesserung in Bezug auf das Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und IAS 28 bei langfristigen Beteiligungen einzuleiten. Ebenso stimmte er für die Einleitung des Abstimmungsprozesses zu einem Entwurf zu IAS 16 und zur Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage.
Mittwoch, 16. November
Der Board setzte seine Erörterungen in Bezug auf die Entwicklung eines Diskussionspapiers zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital fort, wobei er sich diesen Monat auf kündbare Instrumente konzentrierte. Der Board kam überein, dass im Diskussionspapier vorgeschlagen werden soll, die Ausnahme in Bezug auf die Klassifizierung von kündbaren Instrumenten als Eigenkapital beizubehalten, wenn der sogenannte Gammaansatz angewendet wird.
Die Sitzung endete mit einer Erörterung des Projekts zu Versicherungsverträgen und des Entwurfs, der zu IFRS 17 werden soll. Der Stab hat verschiedenen Einbindungsmaßnahmen durchgeführt und deren Ergebnisse bei dieser Sitzung vorgestellt. Ebenfalls als Ergebnis der Maßnahmen schlug der Stab einige Änderungen am gegenwärtigen Entwurf in Bezug auf Änderungen des Buchwerts der vertraglichen Dienstleistungsmarge aufgrund von Erfahrungsanpassungen, in Bezug auf den Übergang und in Bezug auf die Auswirkungen des finanziellen Risikos, wenn ein Unternehmen den Ansatz der variablen Gebühren anwendet und das Risiko mit einem Derivat abmindert, vor. Außerdem wurden einige weitere Restanten erörtert.
Der Board unterstützte alle vorgeschlagenen Änderungen und einigte sich auf vorläufig darauf, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 der 1. Januar 2021 sein soll (gesetzt IFRS 17 wird in der ersten Jahreshälfte 2017 herausgegeben).
Der Entwurf des neuen Versicherungsstandards wird überarbeitet werden und ausgewählten externen Parteien zwecks Konsistenzprüfung übermittelt werden.
Die detaillierten Zusammenfassungen der Diskussionen des Boards finden Sie hier.