Nachrichten

IASB - Sitzung Image

Tagesordnung für die Julisitzung des IASB

10.07.2015

Der IASB wird am 20., 22. und 23. Juli 2015 in seinen Räumen in London tagen. Der IASB wird die Themen Versicherungsverträge, IFRS-Taxonomie, IFRS-Umsetzungsfragen, preisregulierte Geschäftsvorfälle, dynamisches Risikomanagement, Erlöserfassung, Rückstellungen und Eventualschulden, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital und die Agendakonsultation erörtern.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 10. Juli 2015 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.
Europäische Union - neu Image

Internationale IFRS-Konferenz mit Podiumsdiskussion zur Zukunft globaler Standards

10.07.2015

Am 25. Juni 2015 fand eine internationale Konferenz zur Evaluierung der IAS-Verordnung in Riga statt. Thema der Konferenz waren die möglichen Auswirkungen der Verordnung auf Wirtschaftsentwicklung und Globalisierung. Bei einer der Podiumsdiskussionen sprachen Michel Prada, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Russ Golden, Vorsitzender des US-amerikanischen FASB, und Yukio Ono, Vorsitzender des japanischen ASBJ über das Thema "Die künftige Richtung globaler Qualitätsstandards. Sind wahrhaft globale Standards erreichbar?".

Am 19. Juni 2015 hatte die EU-Kommission hat einen abschließenden Bericht zur Evaluierung ihrer Verordnung in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Die Konferenz zu den Auswirkungen der Ergebnisse wurde vom lettischen Finanzministerium im Rahmen der lettischen Ratspräsidentschaft organisiert.

Nach einleitenden Worten, einer Einführung in das Thema und einer Präsentation zu den wesentlichen Ergebnissen der Evaluierung bot die Konferenz drei Podiumsdiskussionen zu folgenden Themen:

  • Evaluierung der IAS-Verordnung
  • Umsetzung der Maystadtempfehlungen ein Jahr nach der EFRAG-Reform
  • Die künftige Richtung globaler Qualitätsstandards. Sind wahrhaft globale Standards erreichbar?

Das lettische Finanzministerium hat Aufzeichnungen der Konferenz auf YouTube zur Verfügung gestellt:

Eine Überblick über alle Redner und Podiumsteilnehmer finden Sie im Konferenzprogramm.

Vereinigte Arabische Emirate - neu Image

Vereinigte Arabische Emirate schreiben IFRS-Anwendung vor

10.07.2015

Am 25. März 2015 wurde das neue Handelsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate verabschiedet, das eine verbindliche Anwendung der IFRS vorsieht.

Das kurz “New CCL” genannte Gesetz wurde am 31. März 2015 im Amtsblatt der Vereinigten Arabischen Emirate veröffentlicht und ist zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Es ersetzt das frühere Handelsgesetz von 1984. Das neue CCL stellt im Fall der Rechnungslegung eine Präzisierung der bisherigen Vorschriften zu, nach denen lediglich "internationale Standards" anzuwenden waren, was gemeinhin als IFRS interpretiert wurde. Jetzt wird expressis verbis vorgeschrieben, dass alle Unternehmen mit öffentlicher Rechenschaftspflicht die vollen IFRS anzuwenden haben, während kleine und mittelgroße Unternehmen zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU wählen können. Alle Unternehmen müssen das neue Gesetz spätestens ab dem 1. Juli 2016 befolgen.

Das Amtsblatt steht Ihnen in arabischer und englischer Sprache auf der Internetseite der Regierung von Abu Dhabi zur Verfügung (die englischen Übersetzungen folgen allerdings erst einige Monate nach den arabischen Einträgen).

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Deutschland - neu Image

DRSC nimmt Stellung zu einem BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

10.07.2015

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie vorgelegt, zu dem das DRSC Stellung nimmt.

Mit der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne ("CSR-Richtlinie"), die im November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, werden bestimmte große Unternehmen zur Bereitstellung von Informationen zu nichtfinanziellen Aspekten (wie Arbeitnehmer-, Umwelt- und Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption) sowie zur Diversität bei der Zusammensetzung von Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien verpflichtet. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 in das nationale Recht umzusetzen.

Das DRSC befürwortet in seiner Stellungnahme an das BMJV die geplante 1:1-Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die neuen Berichtsanforderungen umsichtig in die bestehende Lageberichterstattung eingefügt werden sollten. Die vollständige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Deloitte gibt neues e-Learning-Modul zu den Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 heraus

10.07.2015

Die Global Audit Learning Group von Deloitte hat ein neues e-Learning-Modul zu IFRS 9 (Wertminderung) herausgegeben. Dieses Modul ergänzt den bereits umfassenden Katalog von e-Learning-Materialien zu IFRS, die von Deloitte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Das neue Modul zu IFRS 9 deckt den Hintergrund, den Anwendungsbereich und die Prinzipien für die Wertminderung von Finanzinstrumenten unter IFRS 9 Finanzinstrumente ab.

Weitere Module zu IFRS 9 sind

Die e-Learning-Module stehen kostenfrei zur Verfügung und können frei verwendet und weitergegeben werden, solange die Originalform nicht verändert wird und unter Einhaltung der Copyrightbestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums von Deloitte.

Zum gesamten IFRS-e-Learning-Angebot von Deloitte gelangen Sie hier. Auf IAS Plus bieten wir Ihnen auf einer eigenen Seite eine Übersicht aller verfügbaren Module, die Sie von dort aus direkt ansteuern können.

EFRAG Image
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Gemeinsame Veranstaltung zum Rahmenkonzept

10.07.2015

Am 16. September 2015 bieten die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der norwegische Standardsetzer Norsk RegnskapsStiftelse (NRS) und der IASB gemeinsam eine Veranstaltung zum Rahmenkonzept in Oslo an.

Die Veranstaltung soll eine Möglichkeit bieten, die Vorschläge im IASB-Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung gemeinsam zu erörtern. Sie wird mit einer eröffnenden Erläuterung der wesentlichen Sachverhalte im Papier beginnen, der dann eine öffentliche Diskussion folgen wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des NRS.

Auf die Veranstaltung des DRSC gemeinsam mit den Standardsetzern aus Österreich und der Schweiz am 14. September 2015 in Frankfurt hatten wir bereits hingewiesen. Auch an der Veranstaltung werden Vertreter des IASB und von EFRAG teilnehmen.

FASB neu Image

FASB stimmt für Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Erlöserfassungsstandards

09.07.2015

In seiner heutigen Sitzung hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB nach Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen für die Finalisierung seines Entwurfs gestimmt, in dem die Verschiebung des Inkrafttretens des neuen, mit IFRS 15 identischen Standards zur Erlöserfassung vorgeschlagen wird.

Der FASB hatte die Verschiebung im April 2015 vorgeschlagen; im Mai 2015 folgte der IASB mit einem entsprechenden Vorschlag für IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Stab des FASB ist jetzt angewiesen, ein entsprechendes Papier auszuarbeiten, dem die FASB-Mitglieder schriftlich zustimmen werden. Der IASB muss die entsprechenden Erörterungen noch vornehmen; die Stellungnahmefrist zu seinem Vorschlag endete am 3. Juli 2015. Allerdings zeigt sich auch in den Stellungnahmen zum IASB-Vorschlag eine deutliche Zustimmung zur Verschiebung.

Das Protokoll der heutigen FASB-Sitzung mit der Entscheidung zur Erlöserfassung finden Sie auf der Internetseite des FASB.

AOSSG Image

AOSSG warnt vor Verschiebungen von Zeitpunkten des Inkraftretens

09.07.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/2 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15' eingereicht. Die AOSSG unterstützt in diesem Fall die Verschiebung, warnt des IASB aber davor, einen 'Präzedenzfall für Anwender zu schaffen, die Änderungen an den Zeitpunkten anderer Standards fordern, wenn die Umsetzung sich als Herausforderung herausstellt'.

Der IASB hatte im Mai 2015 vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufzuschieben, um Unternehmen zusätzlich Zeit zu geben, gezielte Klarstellungen von IFRS 15, die der IASB demnächst in einem Entwurf vorschlagen will, umzusetzen. Außerdem wird mit der vorgeschlagene Verschiebung anerkannt, dass IFRS 15 später als ursprünglich herausgegeben wurde, sodass die Umsetzungszeit kürzer als erwartet ausfiel. Die AOSSG sieht zwar in diesem Fall die Validität der Argumente, sie ist aber der Meinung, dass der IASB versuchen sollte ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden:

Prinzipiell ist die AOSSG der Meinung, dass der IASB einen ausreichenden Konsultationsprozess durchführen sollte, bei dem jeder Aspekt eines Standards (einschließlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens) sorgfältig erwogen wird, bevor der Standard finalisiert wird. Obwohl die AOSSG allgemein der Notwendigkeit zustimmt, den Zeitpunkt des Inkrafttretens in diesem Fall zu verschieben, ermutigt die AOSSG den IASB, Verbesserungen seines Konsultationsprozesses vor dem Hintergrund der gezogenen Lehren zu eruieren, sodass das Risiko, den Zeitpunkt des Inkrafttretens künftiger Standards zu verzögern, minimiert wird.

Die AOSSG unterbreitet zwei Vorschläge, wie dies erreicht werden kann:

  • Der IASB könnte einen Protokollschritt einführen, der vorsieht, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens neu erörtert wird, wenn ein Standard später als erwartet herausgegeben wird; bzw. es könnte auch vorgeschrieben werden, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens erst unmittelbar vor Veröffentlichung des Standards zu entscheiden.
  • Der IASB könnte eine Formel entwickeln, anhand derer die vorläufig benötigte Umsetzungszeit ermittelt wird, wenn über den Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Standards entschieden wird.
IFRS Treuhänder - Sitzung Image

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Juni 2015

08.07.2015

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die am 18. bis 19. Juni 2015 in London stattfand.

Die wesentlichen Themen der Sitzung waren die folgenden:

  • Eigentliche Sitzung der Treuhänder Die Treuhänder wurden gemeinsam mit dem Überwachungsgremium über folgende Themen unterrichtet: (1) Fortschritte in Bezug auf Entwicklungen im Zusammenhang mit der Führungsstruktur; (2) Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Konsultationsprozess; (3) finanzielle Situation der IFRS-Stiftung; und (4) fachliche Aktivitäten des IASB und seine Mission. Darüber hinaus erörterten die Treuhänder bedeutende internationale IFRS-Entwicklungen in Europa, in Nord- und Südamerika, im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika und im Nahen Osten. Des Weiteren ließen sich die Treuhänder über die Fortschritte bei der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung unterrichten und entschieden über die Neubesetzung von ASAF.
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden — Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst informierte über Fortschritte beim Rahmenkonzept, bei Leasingverhältnisse, bei der Angabeninitiative und beim Versicherungsprojekt.
  • Bericht des Treuhänderausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (DPOC) — Die Treuhänder wurden über die Sitzung des Ausschusses unterrichtet, zu der ein eigener Bericht vorliegt.
  • Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung — Wie berichtet fand während der Sitzung fand auch die zweite Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung statt.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

DPOC-Sitzung Image

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Juni 2015

08.07.2015

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 18. Juni 2015 in London getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die wesentlichen bei der Sitzung besprochenen Themen waren die folgenden:

  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten — Der DPOC ließ ich über folgende Bereiche informieren: (1) Sachverhalte, die von der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung diskutiert wurden und die dem IASB vorgelegt werden sollen; (2) aktueller Stand bei den Projekten zu Leasingverhältnissen, Versicherungsverträgen, dem Rahmenkonzept, Macro Hedge Accounting, preisregulierten Geschäftsvorfällen und Inflationsaspekten; und (3) Fortschritte bei der Agendakonsultation.
  • IFRS-Taxonomie — Der DPOC an­a­lysierten zwei Testläufe, die vom IASB vorgenommen worden sind, um vorgeschlagenen Änderungen am Konsultationsprozess für die IFRS-Taxonomie zu prüfen, und begrüßten die vom IASB eingeschlagene Richtung.
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Der DPOC überprüfte die Arbeit der Beratungsgruppen und Beiräte, um zu beurteilen, ob sie wirksam arbeiten und weiterhin benötigt werden.
  • Protokoll für die Einhaltung des Konsultationsprozesses — Der DPOC setzte sich mit einem Bericht zur Verfügbarkeit von Stellungnahmen und Agendapapieren sowie zur Zusammenarbeit mit Regulatoren auseinander.
  • Kor­re­spon­denz — Seit der letzten Sitzung hat es keine weiteren Korrespondenzen gegeben.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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