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'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im November und Dezember

24.12.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der EFRAG/CFSS-Sitzung am 28. November 2013 und der EFRAG/TEG-Sitzung am 17. und 18. Dezember 2013 zusammengefasst werden.

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) tagte in Vorbereitung der Sitzung des beratenden Forumn für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), die am 5. und 6. Dezember 2013 stattfand. Besprochen wurden die folgenden Themen:

  • Gewinn- und Verlustrechnung, sonstiges Gesamtergebnis und Recycling,
  • Verantwortliche Unternehmensführung und Rechenschaft,
  • Verlässlichkeit,
  • Definition, Ansatz und Bewertung von Schulden,
  • Überprüfung nach der Einführung: IFRS 3,
  • Preisregulierung.

Vom Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) wurden die folgenden Themen erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

23.12.2013

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass EFRAG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge' (Änderungen an IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer') veröffentlicht hat.

Der IASB hatte die Änderungen an IAS 19 am 21. November 2013 herausgegeben und mit den Änderungen die Vorschriften klargestellt, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen.

EFRAG ist im Entwurf der Übernahmeempfehlung vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass die Übernahmekriterien der EU erfüllt sind und dass das Verhältnis von Kosten und Nutzen positiv zu beurteilen ist.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 23. Dezember 2013 hier herunterladen.

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IPSASB-Vorschläge zur Berichterstattung über Leistungserbringung

23.12.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den Entwurf einer Leitlinie zur empfohlenen Praxis (Recommended Practice Guideline, RPG) veröffentlicht, mit der Leitlinien zur Berichterstattung über Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Entwurf zielt darauf ab, zu ermöglichen, Unternehmen des öffentlichen Sektors anhand von zur Verfügung gestellten hochwertigen Informationen über ihre Leistungserbringung zu beurteilen, indem Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden, wie solche Informationen dargestellt werden und welche Merkmale sie aufweisen sollten.

Der Entwurf ED 54 Berichterstattung über Leistungserbringung folgt einem früheren Konsultationspapier vom Oktober 2011 und stellt eine Reaktion auf einen wahrgenommenen Bedarf eines prinzipienbasierten und einheitlichen Rahmen für die Leistung von Angaben zur Leistungserbringung mit Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Adressaten dar. Die Prinzipien im Entwurf spiegeln die Sichtweise des IPSASB wider, dass Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor mehr umfassen muss als nur die Veröffentlichung von Abschlüssen, und stehen im Einklang mit dem Rahmenkonzept des IPSASB. In der Grundlage für Schlussfolgerungen heißt es:

Im Rahmenkonzept wird festgehalten, dass die oberste Aufgabe von Regierungen und den meisten Unternehmen des öffentlichen Sektors darin liegt, Leistungen für die Bevölkerung zu erbringen. Daher sind ihre Finanzergebnisse im Kontext der Ziele, die bei der Leistungserbringung gesetzt werden, zu beurteilen. Nicht finanzielle ebenso wie finanzielle Informationen über Aktivitäten der Leistungserbringung, Erfolge und/oder Ergebnisse während der Berichtsperiode zur verfügung zu stellen, ist notwendig, damit eine Regierung oder ein Unternehmen des öffentlichen Sektors seiner Verpflichtung nachkommen aknn, Rechenschaft abzulegen ― also über Ressourcen, die von oder für die Bevölkerung aufgebracht werden, Rechenschaft abzulegen und ihre Verwendung zu rechtfertigen. Entscheidungen, die Geldgeber über die Zuweisung von Ressourcen an bestimmte Unternehmen oder Programme treffen, werden auch zumindest teilweise als Reaktion auf Informationen über Leistungserbringungen während der Berichtsperiode und künftige leistungsziele getroffen.

Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass Unternehmen Ziele in Bezug auf die Leistungserbringung definieren, in denen die geplanten Ergebnisse, die ein Unternehmen in Bezug auf Eingaben, Ausgaben, Ergebnisse, Effizienz und Wirksamkeit beschrieben werden. Die Ziele hängen von der Art des Unternehmens ab und können beispielsweise Auswirkungen auf die Gesellschaft wie zum Beispiel Bildungsziele, Armuts- und Kriminalitätsraten, und allgemeine Volksgesundheit oder esundheit bestimmter Gruppen betreffen - ein im Entwurf genanntes spezifisches Beispiel lautet: "Erhöhung der Rate von Masernimpfungen bei Kleinkindern von 65% auf 95%."

Sobald die Ziele der Leistungserbringung bestimmt worden sind, werden die Informationen zur Leistungserbringung auf eine Art und Weise dargestellt, die für diese Ziele sachgerecht ist und die den Adressaten in die Lage setzt, Folgendes zu beurteilen:

  • Aktivitäten in Bezug auf die Leistungserbringung und Erfolge während der Berichtsperiode,
  • finanzielle Ergebnisse im Zusammenahng mit den Erfolgen und den Zielen in Bezug auf die Leistungserbringung,
  • Effizienz (Beziehung zwischen Eingaben und Ausgaben oder Ergebnissen) und Wirksamkeit (Beziehung zwischen den Ergebnissen und den Zielen der Leistungserbringung).

Informationen zur Leistungserbringung können entweder als Teil eines Berichts kommuniziert werden, der auch den Abschluss enthält, oder in einem eigenständigen Bericht. Im Entwurf werden Faktoren genannt, die bei der Berichterstattungsform berücksichtigt werden sollten, und es sind auch zusätzliche Angaben genannt, die aufgenommen werden sollten, wenn die Informationen in einem eigenständigen Bericht kommuniziert werden sollen.

Im Konsultationspapier von 2011 war die Frage gestellt worden, ob die Leitlinien zur Leistungserbringung verbindlich oder nicht verbindlich sein sollten. Die Rückmeldungen und weitere Erörterungen durch den IPSASB haben im März zu der Entscheidung geführt, eine Leitlinie zur empfohlenen Praxis zu etnwickeln, also die Leitlinien nicht verpflichtend zu machen. Ihre Einhaltung ist also nicht notwendig, um Einklang mit den internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) in Anspruch nehmen zu können.

Zum Entwurf kann bis zum 31. Mai 2014 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite des IFAC stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

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EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung für Änderungen an IAS 19

22.12.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 21. November 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 19.

Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 17. Januar 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

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Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

21.12.2013

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um die am 19. Dezember 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 36 und an IAS 39 aufzunehmen.

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um die am 19. Dezember 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 36 in Bezug auf Angaben zum erzielbaren Wert nicht-finanzieller Vermögenswerte und an IAS 39 hinsichtlich der Novation von Derivaten und einer Fortführung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen aufzunehmen. Diese Änderungen treten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, in Kraft.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 20. Dezember 2013 hier herunterladen.

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Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

20.12.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Übernahme der Änderungen in Bezug auf Novationen von Derivaten und den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Die Europäische Union hat Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung (Änderungen an IAS 39 ) und Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (Änderungen an IAS 36) in europäisches Recht übernommen. Entsprechende Einträge wurden im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 veröffentlicht. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht jeweils dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014).

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 20. Dezember 2013).

Einen Überblick über die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften zum 31. Dezember 2013 gewinnen Sie auch in unserem deutschsprachigen Musterkonzernabschluss 2013.

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Übernahme der Änderungen in Bezug auf Novationen von Derivaten und den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte in europäisches Recht

20.12.2013

Die Europäische Union hat 'Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung (Änderungen an IAS 39 )' und 'Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (Änderungen an IAS 36)' in europäisches Recht übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1375/2013 vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Juni 2013 ermöglicht hat, Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen zu designieren, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1374/2013 vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Mai 2013 klargestellt hat, dass der für einen Vermögenswert erzielbare Betrag — wenn dieser dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht — lediglich für wertgeminderte Vermögenswerte anzugeben ist.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht jeweils dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014). Eine frühere Anwendung ist zulässig.

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Ergebnisse der 5. Jahrestagung der AOSSG

20.12.2013

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat ein Kommuniqué zu ihrer Sitzung veröffentlicht, die am 27. und 28. November 2013 in Colombo stattfand.

Die Teilnehmer erörterten die folgenden Themen:

  • Aufbau regionaler Kapazitäten, wobei es insbesondere um den Fortschritt bei der Einrichtung eines IFRS Centre of Excellence für ein Entwicklungsland in Nepal ging, das Nepal dabei helfen soll, seine Stnadardsetzungskapazitäten auszubauen;
  • Aktueller Stand und Erörterung von IASB-Projekten - allgemein, wo eher allgemein auf die Projekte zu Erlöserfassung, Leasingverhältnissen, Landwirtschaft und die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 sowie über das Forschungsprogramm des IASB gesprochen wurde;
  • Aktueller Stand und Erörterung von IASB-Projekten - detailliert, insbesondere die Projekte zum Rahmenkonzept, zu Versicherungsverträgen, Finanzinstrumenten und preisregulierten Geschäftsvorfällen;
  • Islamische Rechnungslegung, wobei insbesondere die Ergebnisse der Befragung besprochen wurden, die die AOSSG-Arbeitsgruppe für islamische Finanzgeschäfte in Nordafrika und im Nahen Osten durchgeführt hat, um die dortigen Bilanzierungsvorschriften für islamische Finanzgeschäfte zu verstehen;
  • IFRS für KMU und der Entwurf des IASB mit vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU;
  • IFRS in der Region, wo AOSSG-Mitglieder aus Indien und Nepal über die Fortschritte bei der IFRS-Übernahme in ihren Ländern berichteten.

Sie können sich das englischsprachige Kommuniqué zu den Ergebnissen der Sitzung direkt von der Internetseite der AOSSG herunterladen.

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APAK Tätigkeitsschwerpunkte 2014

20.12.2013

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat auf ihrer Internetseite eine Erklärung zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit 2014 veröffentlicht. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung insbesonder bei großen Prüfungspraxen werden besonders kritisch geprüft werden.

Die APAK schreibt dazu:

 

In Koordination mit anderen Prüferaufsichten aus Europa wird die APAK im Rahmen ihrer Sonderuntersuchung bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse auch im Jahr 2014 ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen legen, mit denen gerade große Prüferpraxen die Effizienz der Abschlussprüfung weiter steigern wollen (z.B. Auslagerung von Tätigkeiten auf sogenannte Shared Service Center, Effizienzmaßnahmen zur Verschlankung des Prüfungsprozesses, geänderte Materialitätsüberlegungen, Anpassung des Prüfungsumfangs bei Konzernabschlussprüfungen). Dabei soll beurteilt werden, ob und gegebenenfalls wie sich solche Maßnahmen auf die Qualität der Abschlussprüfungen auswirken.

Die APAK hat folgenden erläuternde Dokumente auf ihrer Internetseite veröffentlicht:

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FASB weicht mit Entscheidung von IASB-Leitlinien zu Klassifizierung und Bewertung ab

19.12.2013

Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB), den sog. "SPPI-Test" abzuschaffen, welcher als Teil der vorgeschlagenen Beurteilung der Zahlungsströme bei der Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte vorgesehen war.

Bei den gemeinsamen Beratungen auf der Novembersitzung 2013 hatten IASB und FASB vorgeschlagen, die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte auf Grundlage ihrer vertraglichen Zahlungsströme und des Geschäftsmodells vorzuschreiben, in welchem diese gesteuert werden. Den von beiden Boards gemeinsam herausgegebenen Vorschlägen zufolge würde ein finanzieller Vermögenswert die Anforderungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllen, wenn die Vertragsbedingungen des Instruments "zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungen führen, die lediglich Zins und Tilgung darstellen" (solely payments of prinicipal and interest, SPPI).

Auf der gestrigen Sitzung erörterte der FASB allerdings die Komplexität, die mit dem vorgeschlagenen Test vertraglicher Zahlungsströme verbunden ist und enschied, die SPPI-Beurteilung abzulehnen. Nach Ansicht der Boardmitglieder könnte das Vorschreiben eines SPPI-Tests dazu führen, dass man bekannte Komplexität (d.h. die Zerlegungsvorschriften für eingebettete Derivate in den Bilanzierungsrichtlinien ASC 815-15) lediglich durch eine unbekannte Komplexität ersetze (den SPPI-Test). Stattdessen entschied der FASB mit 5 zu 2 Stimmen, die Vorschrift beizubehalten, nach der finanzielle Vermögenswerte entsprechend der bisherigen Leitlinien in ASC 815-15, d.h. nach dem "Bestehen eines klaren und eindeutigen Zusammenhangs", daraufhin untersucht werden sollten, ob ein eingebettetes derivatives Element von dem strukturierten finanziellen Vermögenswert abgespalten werden muss. Der FASB wies den Stab an zu untersuchen, ob der Test vertraglicher Zahlungsstromecharakteristika lediglich auf dem Kriterium eines "klaren und eindeutigen Zusammenhangs" nach ASC 815-15 fußen sollte oder man dieses Kriterium zur Weiterentwicklung des Tests verwenden solle. Der FASB wird die Ergebnisse der Untersuchung durch den Stab auf einer künftigen Sitzung erwägen.

Auf derselben Sitzung entschloss sich der FASB — bei der Entscheidung über die Zukunft seines Projekts zum Thema Wertminderungen —, mit seinem Modell aktuell erwarteter Kreditverluste (Current Expected Credit Loss, CECL) für die bilanzielle Abbildung von Wertminderungen fortzufahren und das vom IASB vorgestellte Modell erwarteter Kreditverluste nicht weiter zu verfolgen.

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