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IFAC schlägt Änderungen an seinen Mitgliedspflichten im Hinblick auf internationale Standards vor

08.12.2011

Der Vorstand des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat zwei Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, mit denen die satzungsgemäßen Mitgliedspflichten geändert werden sollen.

Die Mitglieder des Wirtschaftsprüferverbands müssen laut Satzung die Mitgliedspflichten erfüllen, und diese bilden die Grundlage des Compliance-Programms des IFAC. Sie dienen als ein Rahmenkonzept für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und ihr Schwerpunkt liegt darauf, dem öffentlichen Interesse zu dienen, indem internationale Standards übernommen oder auf eine andere Art und Weise integriert werden, die Umsetzung internationaler Standards gefördert wird und sachgerechte Durchsetzungsmechanismen aufrechterhalten werden, so dass das professionelle Verhalten der einzelnen Mitglieder gewährleistet wird.

Die Mitgliedspflichten beinhalten Vorschriften für die Mitglieder des IFAC , die folgenden Standards zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie in ihren Rechtskreisen übernommen und umgesetzt werden:

  • die International Financial Reporting Standards (IFRS) zumindest in Bezug auf Unternehmen des öffentlichen Interesses und
  • die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

Die verantwortlichen Parteien werden außerdem ermutigt, die Anwendung des IFRS für KMU in Bezug auf Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, zu erwägen. In Rechtskreisen, in denen Englisch keine der offiziellen oder vorrangig gesprochenen Sprachen ist, ist es den Mitgliedern des IFAC auch vorgeschrieben, unterstützende Prozesse für die Übersetzung internationaler Standards und soweit wie möglich deren Entwürfe zu etablieren.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden diese und andere Pflichten verdeutlicht, indem Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, wie sich die Mitglieder vor dem Hintergrund möglicher Einflüsse auf den Standardsetzungsprozess verhalten sollen. Insbesondere würde die Formulierung "Eingliederung" durch "Übernahme und Umsetzung" ersetzt.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden bis zum 5. März 2011 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC enthält Verknüpfungen auf alle relevanten Dokumente.

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SMEIG veröffentlicht zwei weitere endgültige Frage- und Antwortdokumente zum IFRS für KMU

07.12.2011

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat zwei weitere finalisierte Frage- und Antwortdokumente, die als nichtverbindliche Leitlinien anzusehen sind, veröffentlicht.

In Q&A 2011/02 Unternehmen, die typischerweise öffentlich rechenschaftspflichtig sind wird der Frage nachgegangen, ob ein Unternehmen öffentlich rechenschaftspflichtig ist. In dem Dokument heißt es dazu: "Ein Unternehmen ist öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn seine Aktien oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, wenn es im Begriff ist, solche Instrumente zum Handel an einem öffentlichen Markt zu emittieren oder wenn es als einen seiner Hauptgeschäftszwecke Vermögenswerte in treuhänderischer Funktion für eine große Gruppe von Außenstehenden hält." Es wird auch festgehalten, dass unter bestimmten Umständen solche Unternehmen möglicherweise nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind; dies gilt beispielsweise für konzerneigene Versicherungsgesellschaften und Investmentfonds mit nur wenigen Teilnehmern.

In Q&A 2011/03 Interpretation von 'an einem öffentlichen Markt gehandelt' bei der Anwendung des IFRS für KMU wird der Frage nachgegangen, wie 'an einem öffentlichen Markt gehandelt' in der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht zu interpretieren ist. Dabei wird ein öffentlicher Markt als "eine in- oder ausländische Börse oder ein Freiverkehr einschließlich lokaler und regionaler Märkte" definiert. Wenn eine Transaktion jedoch nur zwischen Parteien stattfindet, die in das Management des Unternehmens eingebunden sind, gilt dies nicht als 'an einem öffentlichen Markt gehandelt'.

SMEIG hat verlautbart, dass ein Unternehmen, dass nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, den IFRS für KMU anwenden darf.

Die Aufgabe von SMEIG ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:

  • Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und
  • Antworten, die zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten.

Weiterführende Informationen:

SMEIG hat am 23. Juni 2011 bereits ein erstes finalisiertes Frage- und Antwortdokument zum Thema Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens herausgegeben.

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Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im Dezember

07.12.2011

Die reguläre monatliche Sitzung des IASB ist für den 13. bis 16. Dezember 2011 in London angesetzt. Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag findet die Sitzung gemeinsam mit dem FASB statt.

Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder (die Verknüpfungen führen Sie auf unsere jeweiligen Projektseiten). Die Zeitangaben entsprechen Londoner Zeit (MEZ - 1).

Tagesordnung für die Sitzung

Dienstag, 13. Dezember 2011

IASB-Sitzung (09:00-13:15)

 

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (11:30-18:45)

 

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (12:30-13:30)

 

Freitag, 16. Dezember 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (08:00-11:00)

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Vier Millionen Seitenzugriffe auf der deutschsprachigen Seite von IAS Plus!

07.12.2011

Gestern haben wir bei der deutschsprachigen Seite www.iasplus.com/de die Rekordmarke von vier Millionen Seitenzugriffen seit Start der Seite Anfang 2005 überschritten.

Erst im Januar dieses Jahres konnten wir drei Millionen Seitenzugriffe melden, jetzt hat es weniger als elf Monate gedauert, die nächste Rekordmarke zu knacken. Die gute Nachricht von den guten Nachrichten verbreitet sich immer schneller.

In den letzten elf Monaten konnten wir einen Zuwachs der Seitenzugriffe pro Monat von 15% verzeichnen und über 5.000 neue Leser dazugewinnen. Wir danken es Ihnen mit durchschnittlich 86 Nachrichten pro Monat zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Finanzberichterstattung. Dabei übersetzen wir alle Nachrichten unserer englischsprachigen Mutterseite, ergänzen sie mit weiteren Nachrichten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und vertiefen die Berichterstattung in Bezug auf Europa.

Wir danken all unseren Lesern, die uns zur meistbesuchten Seite zur IFRS-Rechnungslegung in deutscher Sprache machen. Bleiben Sie uns treu und empfehlen Sie uns weiter!

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Vorsitzende von FASB und IASB diskutieren über weltweit gültige Bilanzierungsstandards

07.12.2011

Auf der vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) ausgetragenen nationalen Konferenz zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB diskutierten die FASB-Vorsitzende Leslie Seidman und der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über weltweit gültige Bilanzierungsstandards und über die mögliche zukünftige Übernahme der IFRS durch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC).

Seidman sprach zuerst und fasste die Punkte aus der Stellungnahme der FAF an die SEC zusammen, in welche sie "breite Unterstützung dafür [zum Ausdruck bringt], dass die IFRS die Grundlage zukünftiger Bilanzierungsstandards, in welcher sie aber auch konstruktive Vorschläge unterbreitet, um die identifizierten Risiken eines Übergangs im Zaum zu halten". Zum Thema Konvergenz wiederholte Seidman Äußerungen von Hoogervorst, die dieser kürzlich auf der IFRS-Konferenz in Australien getätigt hatte; sie sagte "das Konvergenzmodell eines Nebeneinander-her ist langfristig nicht das optimale Modell".

Bei der eingehenderen Erörterung des Ansatzes, den die Vereinigten Staaten bei der Übernahme der IFRS verfolgen mögen, sowie zur weiteren Rolle des FASB traf Seidman die folgenden Äußerungen:

Wir werden immer ein flinkes, reaktionsfähiges Organ benötigen, um wichtige Sachverhalte in den USA zu behandeln. In Fällen, in den andere Länder dasselbe Problem haben, hätten wir die Hoffnung, dass wir den IASB oder IFRIC überzeugen können, sich des Sachverhalts anzunehmen und an dem Prozess teilzuhaben. Wenn sie dies aber nicht tun, würden wir den Sachverhalt für die USA behandeln; der IASB kann dann den Standard dann zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer breiteren Anwendung erwägen.

Es gibt zwei Dinge, die hier zu bedenken sind. Der IASB ist mitten in einer weltweit angelegten Konsultation zu seinem Arbeitsprogramm, das in vielen Teilen der Welt seit langem erwartet wird. Wir würden erwarten, dass der IASB Projekte aufnimmt, die diese regionalen Bedenken adressieren. Zweitens rufen vielen Parteien nach einer Ruhephase, die es ihnen erlaubt, auf die neuen Standards überzugehen, und dem IASB, sich über die nächsten paar Jahre auf das Rahmenkonzept zu konzentrieren. Als Bilanzierer in den USA warte warte ich aber immer noch auf eine Ruhephase, und ich erwarte, dass drängende Sachverhalte weiterhin auftreten werden, die unsere umgehende Aufmerksamkeit erfordern. Sie können sich das als eine Art Sicherheitsnetz vorstellen, wenn sie wollen, aber es ist etwas sehr Wichtiges in unserem Kulturkreis.

In seiner Rede meinte Hoogervorst, dass die Übernahme der IFRS in den meisten Teilen der Welt angewendet wird, meinte aber zugleich, "dass es einen klaren Zeitplan für den Abschluss des ersten 'Übernahmeprozesses'" in den USA geben sollte. Er brachte auch das Thema der Beteiligung nationaler Standardsetzer im Konsultationsprozess des IASB auf und meinte, "dass mehr institutionelle Vereinbarungen für sich beteiligende nationale Standardsetzer und regionale Gruppierungen, die mit Rechnungslegungsstandards befasst sind, erforderlich seien."

Hoogervorst erörterte auch die Möglichkeit, US-Unternehmen ein Wahlrecht einzuräumen, die IFRS anzuwenden und sagte, dass bestimmte US-Unternehmen schon jetzt nach einem "einzigen Satz qualitativ hochwertiger Standards [riefen] und dass die IFRS das wirksamste Mittel darstellten, um dieses Ziel zu erreichen." Hoogervorst fuhr fort:

Unternehmen wie diese haben den Weg hinsichtlich einer Konsolidierung und Koordinierung ihrer internationalen Rechnungslegung gewiesen. Ich denke, dass die Gewährung eines Wahlrechts an eine begrenzte Zahl solcher US-Unternehmen, die IFRS in ihrer Konzernrechnungslegung zu verwenden einen guten Test der IFRS bieten würde.

Mir ist bewusst, dass es unvermeidliche Bedenken in der Frage gibt, zwei Rechnungslegungssysteme im US-amerikanischen Markt zu haben. Gleichwohl: Wenn die wesentlichen Wettbewerber solcher Unternehmen die IFRS anwenden, wird sich Vergleichbarkeit de facto erhöhen. Die Vergleichbarkeit könnte zudem nachgewiesen werden, wenn es sich bei diesen Wettbewerbern um ausländische Emittenten handelt, die bereits Gegenstand einer Prüfung durch die SEC sind.

Aus globaler Sicht würde ein begrenztes und vorzeitiges Wahlrecht, die IFRS anwenden zu dürfen, ein deutliches Signal für ein US-amerikanisches Bekenntnis zu dem IFRS darstellen.

Die Reden in englischer Sprache:

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IFRS-Internetsendung von Deloitte zu integrierter Berichterstattung

07.12.2011

Es ist eine neue Internetsendung von Deloitte verfügbar. Nick Main, Leiter des Bereichs Nachhaltigkeit & Dienstleistungen im Bereich Klimaveränderung unserer weltweiten Organisation, und Robert Bruce erörtern das Konzept 'integrierter Berichterstattung' und das Diskussionspapier Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert (in englischer Sprache) des internationalen Rates für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC).

Main stellt die wesentlichen Änderungsvorschläge vor und gibt Einblicke dazu, was integrierte Berichterstattung eigentlich ist. Die englischsprachige Internetsendung kann hier heruntergeladen werden (18:30 min, 8 MB) oder alternativ über iTunes; sie ist Teil einer Reihe, die wir auf IAS Plus einstellen. Sämtliche Internetsendungen der Reihe finden Sie hier.

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AFRAC-Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB

06.12.2011

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB zur Verfügung.

AFRAC empfiehlt dem IASB nach der Fertigstellung der vier aktuell wichtigen Kernprojekte Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge und Finanzinstrumente eine Phase der Ruhe anzusetzen, in der keine neuen Standards oder maßgeblichen Änderungen zu vorhandenen Standards von IFRS Anwendern implementiert werden müssen. Ferner empfindet es AFRAC als zentral, die prinzipienorientierte Natur der IFRS zu forcieren, das Rahmenkonzept weiterzuentwickeln und künftig die Konvergenz von IFRS und US-GAAP zu vernachlässigen. Im Hinblick auf die Priorisierung jener Projektliste, die im Konsultationspapier des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm abgebildet war, hat AFRAC folgende Projekte als vorrangig identifiziert (in alphabetischer Reihenfolge):

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen (62 KB).

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Nächste CFSS- und TEG-Sitzung

06.12.2011

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) und der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden das nächste Mal vom 7. bis 9. Dezember 2011 tagen.

Die Sitzungen stehen Beobachtern offen. Eine Möglichkeit zur Anmeldung und Verknüpfungen auf die entsprechenden Tagesordnungen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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SEC-Entscheidung in Bezug auf die IFRS verzögert sich

05.12.2011

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) stellt auf ihrer Internetseite den Text einer Rede zur Verfügung, in der angekündigt wird, dass die Entscheidung der SEC in Bezug auf die Übernahme der IFRS nicht mehr in diesem Jahr fallen wird.

James L. Kroeker, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC sprach bei einer Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) über aktuelle Entwicklungen bei der SEC und der amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB). In dieser Rede erörterte Kroeker auch die zeitliche Planung für den endgültigen Bericht, den der Stab der SEC hinsichtlich einer möglichen Übernahme der IFRS für US-amerikanische Emittenten erarbeiten soll. Die SEC hatte gehofft, den endgültigen Bericht noch 2011 fertigstellen zu können, aber nun ergebe sich eine Verzögerung "von ein paar weiteren Monaten".

Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus Kroekers Rede:

"Wir fühlen uns weiter verpflichtet, einen abschließenden umfassenden Bericht zu unserem Arbeitsprogramm zu erarbeiten, der von einer ebenso hohen Qualität sein wird, wie die früheren Dokumente, die wir im Rahmen dieses Prozesses veröffentlicht haben. Deshalb braucht der Stab einen Zeitraum von ein paar zusätzlichen Monaten, um den abschließenden Bericht zu erstellen. Gleichzeitig erarbeitet der Stab einen Ansatz, den die Kommission erwägen kann. Vor dem Hintergrund der vielen Dinge auf unserer Agenda kann ich Ihnen keinen genauen Zeitplan nennen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir vorsichtig und sorgfältig vorgehen und uns von einem Ideal leiten lassen, das den höchsten Nutzen für die Anleger und Märkte bringt.

Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass ich den möglichen Aussichten für die Übernahme der IFRS hoffnungsfroh gegenüberstehe, insbesondere, wenn ich die Meinungsäußerungen be- und überdenke, die wir zu dem im Mai veröffentlichten Papier des Stabs erhalten haben, in dem ein möglicher Ansatz für die Übernahme untersucht worden war."

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache können Sie direkt auf der Internetseite der SEC lesen.

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Deloitte-Stellungnahme zur vorläufigen ATZ-Agendaentscheidung des Interpretations Committee

05.12.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committee eine Stellungnahme zu der vorläufigen Entscheidung des Komitees eingereicht, eine Bitte zur Interpretation von IAS 19 in Bezug auf die Klassifizierung von Altersteilzeitplänen nach der überarbeiteten Version des Standards vom Juni 2011 nicht auf die Agenda zu nehmen.

Das Rechnungslegungs Intepretations Committee (RIC) des DRSC hatte im Oktober 2011 einen Themenvorschlag in Bezug auf Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen (ATZ) beim Komitee eingereicht. Dieses hat den Themenvorschlag auf seiner Sitzung am 3. und 4. November 2011 ausführlich diskutiert und ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda nehmen zu wollen. Die einzelnen Argumente und Positionen können Sie der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von dieser Sitzung entnehmen, die wir für Sie übersetzt haben.

In seiner Stellungnahme stimmt das Global Office von Deloitte der Schlussfolgerung des Komitees zu, "dass die Bonuszahlungen im Rahmen dieser Vereinbarungen nicht die Definition von Abfindungsleistungen nach der überarbeiteten Version von IAS 19 erfüllen, da sie von der Ableistung einer Dienstzeit abhängen".

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen (29 KB). Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier. Die Frist für die Stellungnahme zu der vorläufigen Agendaentscheidung endet am 12. Dezember 2011.

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