IAS 8 — Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden
Hintergrund
Dieses Projekt gilt der freiwilligen Änderung von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden. Insbesondere geht es um Änderungen, die aufgrund von Agendaentscheidungen erfolgen, die vom IFRS Interpretations Committee veröffentlicht werden.
Bei Anwendung von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler ändert ein Unternehmen eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nur dann, wenn die Änderung durch einen IFRS vorgeschrieben ist oder dazu führt, dass die den Abschlussadressaten zur Verfügung gestellten Informationen entscheidungsnützlicher sind. Ein häufiger Grund, warum ein Unternehmen freiwillig eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode ändert, ist jedoch die Berücksichtigung von nicht verbindlichen Erläuterungen, die in den vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidungen enthalten sind.
Um freiwillige Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus Agendaentscheidungen ergeben, zu erleichtern, beabsichtigt der Board, IAS 8 zu ändern, um die Undurchführbarkeitsschwelle für die retrospektive Anwendung solcher Änderungen zu senken.
Aktueller Stand des Projekts
Der IASB hat dieses Thema zuerst im Juni 2017 erörtert. Ein Entwurf wurde am 27. März 2018 veröffentlicht. Ende der Stellungnahmefrist ist am 27. Juli 2018.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
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Juni 2017 | Sachverhalt zum ersten Mal vom IASB erörtert | |
27. März 2018 | Entwurf ED/2018/1 Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) veröffentlicht | Ende der Stellungnahmefrist: 27. Juli 2018 |