Den EU-Mitgliedstaaten würde die Möglichkeit eingeräumt, dieses Erfordernis auf nicht börsennotierte Unternehmen sowie auf Einzelabschlüsse auszudehnen. In der Erklärung der Europäischen Kommission heißt es:
Die Verordnung würde beim Abbau von Hürden eines grenzüberschreitenden Handels mit Wertpapieren helfen, indem sichergestellt würde, dass die Abschlüsse quer durch die EU transparenter sind und leichter miteinander verglichen werden können. Dies wiederum würde die Markteffizienz erhöheren und die Kosten der Kapitalaufnahme für Unternehmen senken. Bei dem Vorschlag handelt es sich um eine vorrangige Maßnahme nach dem Finanzdienstleistungs-Aktionsplan, der vom Europäischen Rat in Lissabon als ein Kernelement der Schaffung eines integrierten Finanzdienstleistungsmarkt bestätigt wurde [...]. Er steht ferner im Einklang mit der Strategie, die die Kommission in ihrem Kommuniqué vom Juni 2000 zur Zukunft der Rechnungslegung in Europa dargestellt hatte. [...]
Mit dem Vorschlag würde auch die Schaffung eines neuen EU-Mechanismus zur Beurteilung der vom International Accounting Standards Board erlassenen International Accounting Standards [...] und der Verleihung einer rechtlichen Übernahme für die Anwendung innerhalb der EU vor. Dieser Mechanismus wird einen Regelungsausschuss für Rechnungslegung nutzen, das gemäß diesem Vorschlag eingerichtet und auf politischer Ebene entsprechend den EU-Regelungen zur Entscheidungsfindung durch Regelungsausschüsse tätig werden wird. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung wird die IAS unter dem Vorsitz der Kommission und in seiner Zusammensetzung mit Vertretern der Mitgliedstaaten auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission annehmen oder ablehnen.
Unter der Bezeichnung EFRAG, "European Financial Reporting Advisory Group", würde ein fachlicher Bilanzierungsausschuss als privatrechliches Organ von den wichtigsten Akteuren mit Interesse an der Rechnungslegung eingerichtet (einschließlich Nutzern, Erstellern, Wirtschafttsprüfern und nationalen Standardsetzern). Der fachliche Bilanzierungsausschuss würde fachlichen Rat im Hinblick auf die Anwendung der IAS im europäischen Rechtsraum erteilen. Er würde aktiv am internationalen Standardsetzungsprozess für die Bilanzierung teilnehmen und innerhalb der EU die Koordinierung von Sichtweisen in Bezug auf die International Accounting Standards übernehmen. Dieser Ausschuss sollte im Rahmen des zweiten Quartals 2001, d.h. kurz nach der Arbeitsaufnahme des neuen IASC-Boards (ab dem 1. April 2001), stehen. Die Kommission würde in diesem Ausschuss als Beobachter vertreten sein.
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Derzeit erstellen etwa 275 europäische börsennotierte Unternehmen ihren Konzernabschluss nach IAS, 300 nach US-GAAP und die verbleibenden (rund 6.5000 Unternehmen) nach nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (diese Zahlen beinhalten nicht die Schweiz, wo die meisten großen Unternehmen bereits die IAS befolgen). Die Europäische Kommission führt dazu aus:
Die IAS wird [jenen, die derzeit die US-GAAP anwenden,] den gleichen hohen Qualitätsgrad an Finanzinformationen liefern wie die US-GAAP, mit dem zusätzlichen Vorteil, dass die IAS in wahrhaft internationaler Perspektive ersonnen wurden und nicht durch ein bestimmtes nationales Umfeld geprägt sind. Die Kommission hofft und erwartet, dass die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) in naher Zukunft Abschlüsse akzeptieren wird, die von europäischen Emittenten aufgestellt werden, ohne eine Überleitungsrechnung auf US-GAAP zu fordern.
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