Februar

Ausschuss für den öffentlichen Sektor schaut auf IAS

27.02.2001

Der Ausschuss für den öffentlichen Sektor (Public Sector Committee, PSC) der internationalen Wirtschaftsprüfervereinigung (International Federation of Accountants, IFAC) entwickelt internationale Bilanzierungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS), die auf den International Accounting Standards (IAS) fußen.

Bislang hat der PSC acht IPSAS, Standardentwürfe für sieben weitere vorgeschlagene IPSAS sowie mehrere andere Diskussionspapiere herausgegeben. Wir haben eine Seite für den PSC eingerichtet, um Sie über dessen Tätigkeiten auf dem Laufenden zu halten.

IASC veröffentlicht Jahresbericht 2000

23.02.2001

Das International Accounting Standards Committee (IASC) hat seinen Jahresbericht für 2000 veröffentlicht.

Den Bericht mit einer Rückschau des IASC-Vorsitzenden sowie des Generalsekretärs finden Sie hier (34 KB).

IAS 41 zu Landwirtschaft herausgegeben

23.02.2001

Das International Accounting Standards Committee (IASC) hat IAS 41 'Landwirtschaft' herausgegeben.

Nach IAS 41, der erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am 1. Januar 2003 beginnen, müssen alle Pflanzen, das Vieh, Haine und Wälder bis zum Zeitpunkt der Ernte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (es sei denn, dass der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bemessen werden kann). Alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Periodenergebnis ausgewiesen.

Weiterführende Informationen:

Institute der britischen Inseln begrüßen Vorschlag der EU-Kommission

23.02.2001

Die Institute der Wirtschaftsprüfer in Irland (Institute of Chartered Accountants in Ireland, ICAI) sowie England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) haben Presseerklärungen herausgegeben, in welchen sie den Vorschlag der Europäischen Kommission nach einer Verordnung begrüßen, die alle börsennotierten Unternehmen in der EU verpflichten würde, ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den IAS aufzustellen.

ICAEW-Präsident Graham Ward sagte:

Die Übernahme der International Accounting Standards sollte aufgrund der geringeren Kosten bei der Befolgung und der Kapitalaufnahme für europäische Unternehmen ein großer Segen sein, vor allem für große, multnational operierende Konzerne. Die Transparenz der Rechnungslegung sollte Anlegern zugute kommen, die in besser in der Lage werden, Abschlüsse von Unternehmen quer durch die Mitgliedstaaten miteinander zu vergleichen.

Brian Walsh, der Vorstandsvorsitzende des ICAI, sagte:

Es gibt viele überzeugende Gründe, sich in Richtung IAS zu bewegen, einschließlich der Vermarktbarkeit, grenzüberschreitender Fusionen und Käufe, Kommunikation mit den Anteilseigner sowie der Kapitalaufnahme. Die Umsetzung dieser Verordnung wird den Wettbewerb verbessern und die freie Bewegung von Kapital in großem Maße vereinfachen. Es ergibt vollkommen Sinn, nur eine Bilanzierungsmethode für eine Transaktion zu haben, egal, ob diese in Berlin, Dublin oder Boston auftritt.

IASC formuliert Spezifikation für Berichterstattung im Internet

22.02.2001

Auf seinem ersten globalen Treffen in London in dieser Woche hat der Ausschuss XBRL.org bekannt gegeben, dass das International Accounting Standards Committee (IASC) den Entwurf eine XBRL-Taxonomie für IAS-Abschlüsse freigegeben hat.

Die Taxonomie des IASC ist eien XML-basierte Spezifikation für den kommerziellen und industriellen Sektor, der Nutzern und Lieferanten von Finanzinformationen ermöglich, Abschlüsse quer über alle Softwareplattformen und Technologien, einschließlich des Internets, zu schaffen, auszutauschen und zu analysieren.

Weiterführende Informationen:

SIC verabschiedet eine endgültige Interpretation und einen Entwurf

21.02.2001

Auf seiner Sitzung Anfang des Monats hat das Standing Interpretations Committee des International Accounting Standards Committee (IASC) eine endgültige Interpretation und einen neuen Interpretationsentwurf verabschiedet.

Bei der endgültigen Interpretation SIC-D26 Sachanlagen - Ergebnis aus Nebentätigkeiten handelt es sich um eine Auslegung zu Ergebnissen aus Nebentätigkeiten (vorbehaltlich Formulierungsanpassungen und Verabschiedung durch den IASB).

Der neue Interpretationsentwurf SIC-D28 Unternehmenszusammenschlüsse – Bewertung von Anteilen, die als Gegenleistung emittiert werden befasst sich mit der Bewertung von Anteilen, die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses ausgegeben wurden (ebenfalls vorbehaltlich Formulierungsanpassungen).

Neue chinesische Standards fußen zum Teil auf IAS

19.02.2001

Das chinesische Finanzministerium hat drei neue Standards verabschiedet, fünf bestehende Standards überarbeitet und einen neuen umfassendes Bilanzierungssystem für Wirtschaftsunternehmen verabschiedet.

Bei den drei neuen Standards handelt es sich um Verlautbarungen zu immateriellen Vermögenswerten, Leasingvhältnisse und Fremdkapitalkosten, die teilweise auf den International Accounting Standards (IAS) und teilweise auf den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) fußen.

ACCA äußert Bedenken zu neuem Board

14.02.2001

Die Vereinigung der vereinigten Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat sich kritisch zu dem neuen Board des International Accounting Standards Committee (IASC) geäußert.

Wörtlich heißt es, dass die Bekanntgabe des neuen IASC-Boards

einen willkommenen Schritt darstelle, ACCA aber Bedenken habe, dass die Ernennungen dem neuen IASC-Board nicht genügend Erfahrungen in den sich entwickelnden Volkswirtschaften gäben.

Europäische Kommission schlägt IAS für alle börsennotierten Unternehmen vor

13.02.2001

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung unterbreitet, derzufolge alle in einem regulierten Markt notierten Unternehmen in der EU, einschließlich der Banken und Versicherungsunternehmen (insgesamt rund 7.000 Unternehmen) spätestens ab 2005 Konzernabschlüsse gemäß den International Accounting Standards (IAS) aufstellen müssen.

Den EU-Mitgliedstaaten würde die Möglichkeit eingeräumt, dieses Erfordernis auf nicht börsennotierte Unternehmen sowie auf Einzelabschlüsse auszudehnen. In der Erklärung der Europäischen Kommission heißt es:

Die Verordnung würde beim Abbau von Hürden eines grenzüberschreitenden Handels mit Wertpapieren helfen, indem sichergestellt würde, dass die Abschlüsse quer durch die EU transparenter sind und leichter miteinander verglichen werden können. Dies wiederum würde die Markteffizienz erhöheren und die Kosten der Kapitalaufnahme für Unternehmen senken. Bei dem Vorschlag handelt es sich um eine vorrangige Maßnahme nach dem Finanzdienstleistungs-Aktionsplan, der vom Europäischen Rat in Lissabon als ein Kernelement der Schaffung eines integrierten Finanzdienstleistungsmarkt bestätigt wurde [...]. Er steht ferner im Einklang mit der Strategie, die die Kommission in ihrem Kommuniqué vom Juni 2000 zur Zukunft der Rechnungslegung in Europa dargestellt hatte. [...]

Mit dem Vorschlag würde auch die Schaffung eines neuen EU-Mechanismus zur Beurteilung der vom International Accounting Standards Board erlassenen International Accounting Standards [...] und der Verleihung einer rechtlichen Übernahme für die Anwendung innerhalb der EU vor. Dieser Mechanismus wird einen Regelungsausschuss für Rechnungslegung nutzen, das gemäß diesem Vorschlag eingerichtet und auf politischer Ebene entsprechend den EU-Regelungen zur Entscheidungsfindung durch Regelungsausschüsse tätig werden wird. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung wird die IAS unter dem Vorsitz der Kommission und in seiner Zusammensetzung mit Vertretern der Mitgliedstaaten auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission annehmen oder ablehnen.

Unter der Bezeichnung EFRAG, "European Financial Reporting Advisory Group", würde ein fachlicher Bilanzierungsausschuss als privatrechliches Organ von den wichtigsten Akteuren mit Interesse an der Rechnungslegung eingerichtet (einschließlich Nutzern, Erstellern, Wirtschafttsprüfern und nationalen Standardsetzern). Der fachliche Bilanzierungsausschuss würde fachlichen Rat im Hinblick auf die Anwendung der IAS im europäischen Rechtsraum erteilen. Er würde aktiv am internationalen Standardsetzungsprozess für die Bilanzierung teilnehmen und innerhalb der EU die Koordinierung von Sichtweisen in Bezug auf die International Accounting Standards übernehmen. Dieser Ausschuss sollte im Rahmen des zweiten Quartals 2001, d.h. kurz nach der Arbeitsaufnahme des neuen IASC-Boards (ab dem 1. April 2001), stehen. Die Kommission würde in diesem Ausschuss als Beobachter vertreten sein.

Derzeit erstellen etwa 275 europäische börsennotierte Unternehmen ihren Konzernabschluss nach IAS, 300 nach US-GAAP und die verbleibenden (rund 6.5000 Unternehmen) nach nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (diese Zahlen beinhalten nicht die Schweiz, wo die meisten großen Unternehmen bereits die IAS befolgen). Die Europäische Kommission führt dazu aus:

Die IAS wird [jenen, die derzeit die US-GAAP anwenden,] den gleichen hohen Qualitätsgrad an Finanzinformationen liefern wie die US-GAAP, mit dem zusätzlichen Vorteil, dass die IAS in wahrhaft internationaler Perspektive ersonnen wurden und nicht durch ein bestimmtes nationales Umfeld geprägt sind. Die Kommission hofft und erwartet, dass die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) in naher Zukunft Abschlüsse akzeptieren wird, die von europäischen Emittenten aufgestellt werden, ohne eine Überleitungsrechnung auf US-GAAP zu fordern.

Weiterführende Informationen:

Laura S. Unger zur kommissarischen SEC-Vorsitzenden ernannt

13.02.2001

US-Präsident George W. Bush hat SEC-Kommissarin Laura S. Unger zur kommissarischen Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ernannt.

Die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite der SEC finden Sie hier.

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