2005

Nachhaltige Befolgung von Sarbanes-Oxley

02.03.2005

Als Antwort auf das zwingende Erfordernis, mehr Disziplin, Vorhersagbarkeit und Nutzen in die Befolgung von Abschnitt 404 zu bringen, haben unsere amerikanischen Kollegen eine neue Veröffentlichung mit dem Titel Under Control: Sustaining Compliance with Sarbanes-Oxley in Year Two and Beyond (Unter Kontrolle: Nachhaltige Befolgung von Sarbanes-Oxley im zweiten Jahr und danach) herausgegeben.

Die Publikation diskutiert geradeheraus die wesentlichen Kriterien der Nachhaltigkeit und gibt in einfachem Englisch Hinweise, wie man langfristig Nutzen aus internen Kontrollsystemen ziehen kann. Das Papier erklärt die Kernideen mit klaren und einfachen Worten, enthält praktische Ratschläge und analysiert entscheidende Schwächen, die viele Unternehmen im ersten Jahr ihrer Bemühungen erfahren haben. Sie können die englischsprachige Publikation hier herunterladen (409 KB).

Neue Ausgabe des US Accounting Roundup-Newsletters verfügbar

01.03.2005

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters vom 28. Februar 2005, die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (349 KB).

Diese Ausgabe befasst sich mit aktuellen Entwicklungen beim FASB (einschließlich FSP FAS 19-a zu Kosten stillgelegter Bohrlöcher), beim AICPA (einschließlich eines Technical Practice Aid zu Sach- und Schadensversicherungsvereinbarungen sowie eines Vorschlags eines Practice Aid zu Angaben über derivative Kreditzusagen), bei der SEC (einschließlich Klarstellungen zur Kapitalflussrechnung und zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen) sowie beim IASB. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

Neue Global Investment Reporting Standards genehmigt

01.03.2005

Der Vorstand des Instituts der Finanzanalysten (Chartered Financial Analysts Institute, CFA Institute) hat die überarbeiteten Global Investment Reporting Standards (GIPS®) genehmigt.

Die überarbeiteten GIPS Standards, die gemeinsam von Finanzanalystengruppen in mehr als 20 Ländern entwickelt wurden, stellen die umfassendste und wichtigste Überarbeitung der Standards seit ihrer Einführung im Jahr 1999 dar. Sie können die Standards in englischer Sprache von der Website des CFA Institute herunterladen. Dort ist auch ein Dokument mit häufig gestellten Fragen und ein Vergleich der überarbeiteten Vorschriften mit den 1999er Standards verfügbar.

Wird es in Kanada in Zukunft die IFRS geben? Neue Entwicklungen

28.02.2005

Am 10. Februar 2005 hielt der kanadische Standardsetter Accounting Standards Board (AcSB) vor seinem Aufsichtsorgan, dem Accounting Standards Oversight Council, eine Präsentation.

In dieser stellte er seine Vision der Zukunft von Rechnungslegungsstandards in Kanada vor. Grob umrissen würden nach dem Vorschlag des AcSB, der noch der Begutachtung seiner Organe und der kanadischen Aufsichtsbehörden bedarf, die IFRS zur Gänze als kanadische Rechnungslegungsprinzipien übernommen, wobei den Unternehmen, die US GAAP anwenden wollen, dieses zugestanden wird. Der Übergang auf IFRS würde über einen Fünfjahreszeitraum vollzogen. Die Vorschläge des AcSB würden in einer Aufforderung zur Stellungnahme enthalten sein, deren Veröffentlichung bis zum 31. März 2005 erwartet wird.

Unser englischsprachiges E-Learning-Modul zu IFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) ist ab sofort verfügbar. Zum Herunterladen klicken Sie bitte auf die nebenstehende Glühbirne. Damit sind nunmehr insgesamt 33 Module verfügbar. Die Teile 2 und 3 des Moduls zu IAS 32/39 sind für Ende März geplant.

Australien wird IFRS-Zahlen für bankaufsichtliche Zwecke modifizieren

27.02.2005

Die australische Finanzaufsicht (Australien Prudential Regulation Authority, APRA) hat das erste von zwei Diskussionspapieren veröffentlicht.

In diesem unterbreitet sie ihren Vorschlag für eine aufsichtsrechtliche Antwort auf die Anwendung von International Financial Reporting Standards (IFRS) durch Unternehmen, die von ihr beaufsichtigt werden. Die APRA ist die Aufsicht der australischen Finanzbranche. Sie überwacht u.a. Geschäftsbanken, Kreditgenossenschaften, Bausparkassen und Versicherungen. Australien hat seit 2005 nationale Rechnungslegungsvorschriften in Kraft, die praktisch mit den IFRS übereinstimmen. Die APRA merkt an, dass ihre Zielsetzung darin bestünde, "die von ihr erlassenen aufsichtsrechtlichen und Rechnungslegungsvorschriften mit den australischen Rechnungslegungsstandards und -prinzipien überein zu bringen, soweit machbar. [...] In einigen Bereichen wird das aufsichtsrechtliche Regelwerk der APRA jedoch von den Rechnungslegungsstandards abweichen." Abgewichen werden soll dem Diskussionspapier nach u.a. in den folgenden Bereichen:

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Zinslose Darlehen und abgegrenzte Anschaffungskosten

Behandlung von Sicherungsbeziehungen

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Sachanlagen

Überschuss des Marktwertes über das Nettoreinvermögen

Risikovorsorge

Leistungsorientierte Pensionspläne

Die APRA führt weiter aus, dass sie bis zur erfolgten Einführung der australischen IFRS mit der Beurteilung anderer Bereiche wie Leasing, Wertminderungen, Unternehmenszusammenschlüsse, aktienbasierte Vergütungen, Gemeinschaftsunternehmen sowie Rückstellungen warten will. Klicken sie hier, um die folgenden Dokumente herunterzuladen (in englischer Sprache):

Diskussionspapier vom 24. Februar 2005 Adoption of International Financial Reporting Standards- Prudential approach I Fair value and other issues (166 KB)

Überblickspapier vom 8. November 2004 Adoption of International Financial Reporting Standards-Prudential Implications Overview Paper (69 KB)

Die Herausforderung ausländischer Emittenten, SOX 404 zu erfüllen

27.02.2005

In den USA haben sich kleine und große gelistete Unternehmen abgemüht, die Anforderungen von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts umzusetzen.

Unternehmen mit internationalen Betriebsstätten, die an dem beschleunigten Verfahren teilnehmen, sind gegenwärtig in der Endphase ihrer Beurteilung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung. Ausländische Emittenten müssen ihrem Jahresabschluss für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juli 2005 enden, einen Bericht des Managements über interne Kontrollen beifügen. Auch wenn die SEC das Datum des Inkrafttretens von Abschnitt 404 mehrfach verschoben hat, empfiehlt Deloitte ausländischen Emittenten nicht, Zeitplan oder Umfang ihrer Arbeiten an Abschnitt 404 zu ändern. In einer neuen englischsprachigen Publikation mit dem Titel Sarbanes-Oxley Section 404 - Compliance Challenges for Foreign Private Issuers (287 KB) fassen die Kollegen von Deloitte die Erfahrungen ausländischer Emittenten zusammen und heben die wesentlichen Herausforderungen hervor, denen sich auch Ihr Unternehmen im Zuge der Einführungsarbeiten zu Abschnitt 404 ausgesetzt sehen könnte.

IFAC sucht zwei allgemeine Mitglieder für die Besetzung des IAASB

26.02.2005

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) sucht zwei allgemeine Mitglieder für die Besetzung des International Auditing and Assurance Board (IAASB).

Natürliche und juristische Personen können ihre Besetzungsvorschläge bis zum 15. April 2005 einreichen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Der Vorsitzende der IASC-Stiftung, Paul A. Volcker, sprach zum Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) der Europäischen Kommission über die gegenwärtige "Überprüfung der IASCF-Satzung", unter der die Stiftung und der Board arbeiten, durch die Treuhänder. Volcker traf u.a. folgenden Aussagen:

In meinen Augen ist die eigentliche Wahrheit, dass es große Fortschritte bei dem Ziel der Schaffung eines anerkannten Kanons von Rechnungslegungsstandards, der in allen wichtigen Märkten anwendbar ist, gibt. Das ist der große Gewinn, den man nicht verlieren darf.

Der einzige Weg, dieses zu erreichen, besteht in einem hohen Maß an Vertrauen in die Arbeitsweise des IASB, in der dieser Einvernehmen über in sich stimmige, wirkungsvolle, realitätsnahe und - wie ich hoffe - einfachere Standards erzielt.

Bei der Überprüfung der Satzung bestand auf Seiten der Treuhänder nicht die Absicht, die gesamte Diskussion über die Organisation des IASB und unsere Satzung, die wir vor fünf Jahren geführt haben, noch einmal aufzurollen. Der Kerngedanke, der aus dieser Diskussion hervorging und weiterhin Bestand haben wird, besteht darin, die Unabhängigkeit von Beurteilungen durch einen in hohem Maße professionellen, Entscheidungen fällenden Board zu stärken, der angemessen vor Anfechtungen bestimmter nationaler oder Interessengruppen geschützt wird.

Die Vorschläge der IASCF, die im November 2004 veröffentlicht wurden, befassten sich unmittelbar mit einer Vielzahl von Bedenken, die in verschiedenen Kommentaren zum Ausdruck kamen, insbesondere aus Europa. Hierzu gehörten mehr Rücksprachen des Boards mit Interessengruppen, das Vorgehen bei der Entscheidung über die Aufnahme von Themen in das Arbeitsprogramm, die Ernennung von Boardmitgliedern sowie die Abstimmungsmodalitäten im Board.

Die Entscheidung der Europäischen Union, die Anwendung der IFRS gesetzlich durchzusetzen, verlieh internationalen Standards eine starke und konstruktive Führungsrolle gegenüber den nationaler oder regionalen Standards. Daraus folgt aber nicht zwangsläufig, dass die europäischen Vertreter im Board oder bei den Treuhändern übergewichtet werden. Letztlich geht es um die Akzeptanz internationaler Standards rund um die Welt.

Klicken Sie hier, um die Presseerklärung der IASC-Stiftung (in englischer Sprache, 45 KB) und den vollständigen Text von Volckers Ausführungen herunter zu laden (in englischer Sprache, 21 KB).

SEC-Auswirkungen außerhalb der Vereinigten Staaten

25.02.2005

Die Anmerkungen, die die Kommissarin Cynthia A.

Glassman der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht SEC im Rahmen einer Rede auf der neunten Jahreskonferenz zum Thema "The Practical Implications of SEC Regulation Outside the United States" am 24. Februar 2005 in London gemacht hat, mag für Besucher von IAS Plus von Interesse sein.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.