2005

Erhöhung der weltweiten Beiträge des Berufsstands

15.02.2005

Auf einer von IFAC in der letzten Woche abgehaltenen Sitzung in London diskutierten die Vorstände von 30 IFAC-Mitgliedsorganen und regionalen Rechnungslegungsorganisationen über eine weltweite Agenda zur Erhöhung des berufsständischen Beitrags zu Wirtschaftswachstum und -entwicklung.

Die Teilnehmer stimmten darin überein, dass der internationale Berufsstand die Rechnungslegung in Entwicklungsländern verbessern, die Verantwortung im Rahmen der Finanzberichterstattung ansprechen, die Rolle von Wirtschaftprüfern im Rahmen der Corporate Governance verdeutlichen, Unterstützung und Hinweise für den Berufsstand in der Praxis geben und einen Schwerpunkt auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und Geschäftsgebräuche legen sollte. Spezifische Schritte beinhalten.

Die Unterstützung einer zügigeren Entwicklung erläuternder Berichtsbestandteile zur Erzielung einer größeren Transparenz und höheren Integrität im Rahmen der Finanzberichterstattung

Die Schaffung eines internationalen Forums, auf dem die Prüfungsqualität mit Kapitalanlegern, Aufsichtsgremien und anderen Interessengruppen angesprochen werden.

Klicken Sie hier für die Presseerklärung von IFAC (in englischer Sprache, 52 KB).

Neue englischsprachige Deloitte-Publikation zur Zwischenberichterstattung nach IFRS

14.02.2005

Unsere britischen Kollegen haben eine 48seitige Publikation mit dem Titel The Half-time Results – Reviewing and Revising Corporate Interim Reporting (die Halbjahresergebnisse – eine Durchsicht und Überarbeitung der Zwischenberichterstattung in Unternehmen; in englischer Sprache, 345 KB) herausgegeben.

Die Veröffentlichung besteht aus drei Teilen:

Einer Durchsicht von Zwischenberichten börsennotierter Unternehmen zur Feststellung des im Vergleich zu einer Deloitte Publikation aus dem Jahr 2002 erzielten Fortschritts und zum Abgleich der gegenwärtigen britischen Praxis mit den bestehenden und zukünftigen Berichtsanforderungen für Zwischenabschlüsse.

Musterzwischenabschlüsse zur Veranschaulichung typischer Inhalte und Angaben, die von einer in Großbritannien börsennotierten Gesellschaft, die sich zur Befolgung von IAS 34 Zwischenberichterstattung in seinem Zwischenbericht 2005 entschließt, erwartet werden.

Einer Checkliste für die Zwischenberichterstattung, welche die Anforderungen der UKLA Listing Rules, IAS 34, die Transparenzrichtlinie sowie zusätzliche Empfehlungen nach der Veröffentlichung zur Zwischenberichterstattung des UK Accounting Standards Boards abdeckt.

Deloitte drängt auf verbesserte Berichterstattung über Öl- und Gasvorkommen

13.02.2005

Deloitte drängt Standardsetter weltweit zu einer Aktualisierung der Berichtsanforderungen hinsichtlich Öl- und Gasvorkommen, indem der Gegenstandsbereich für pflichtmäßig zu leistende Angaben im Geschäftsbericht und im Jahresabschluss ausgedehnt wird.

Die Empfehlungen, die in einem englischensprachigen Bericht der Öl- und Gasexperten von Deloitte veröffentlicht wurden, zielen auf eine Zusammenarbeit mit der Branche ab mit dem Ziel, die an den Märkten verfügbaren Informationen zu verbessern und das Vertrauen der Kapitalanleger in die Berichterstattung über die Reserven wiederherzustellen. Klicken Sie hier für:

den vollständigen Bericht (in englischer Sprache, 190 KB)

die Presseerklärung (in englischer Sprache, 28 KB)

Neuer Newsletter unserer U.S. Global Offerings Service Group

12.02.2005

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe Januar 2005 des Global Offerings Service (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 167 KB).

In dem Newsletter werden Informationen zur US-Bilanzierung für Unternehmen mit Firmensitz außerhalb der USA vermittelt. Diese Ausgabe deckt aktuelle Themen zu FASB, SEC, Sarbanes-Oxley und Prüfungsfragen ab. Ferner gibt es Links zu über 20 aktuellen englischsprachigen Deloitte-Publikationen. Alte Ausgaben des GOS Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

Checklisten zur Befolgung der IFRS sowie zu Ausweis- und Angabepflichten

11.02.2005

Die Mitgliedsfirmen von Deloitte Touche Tohmatsu haben beschlossen, den Fragebogen zur Befolgung der IFRS sowie die Checkliste zu Ausweis- und Angabepflichten nach IFRS allgemein zugänglich zu machen.

Beide Dokumente sind gültig für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2005 beginnen. Diese Checklisten begleiten unseren IFRS Musterkonzernabschluss 2005, den wir bereits eingestellt haben. Alle Publikationen können Sie hier herunterladen.

EFRAG unterstützt IFRS 6 sowie zwei überarbeitete IASs

11.02.2005

Die Fachliche Expertengruppe der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat in Briefen an die Europäische Kommission die Übernahme folgender Standards für eine Anwendung in Europa empfohlen: Ergänzungen an IAS 39 – Übergangsvorschriften und erstmaliger Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten .

Die Fachliche Expertengruppe der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat in Briefen an die Europäische Kommission die Übernahme folgender Standards für eine Anwendung in Europa empfohlen: Ergänzungen an IAS 39 – Übergangsvorschriften und erstmaliger Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Ergänzungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Gruppenpläne und Angabepflichten

IFRS 6 Suche nach und Bewertung von Bodenschätzen

Auch hat EFRAG seinen Konsultationsprozess zu IFIRIC D 10 Liabilities Arising from Participating in a Specific Market – Waste Electrical and Electronic Equipment (Schulden aus der Teilnahme an einem bestimmten Markt – Elektro- und Elektronik-Altgeräte) abgeschlossen und seine endgültige Stellungnahme an IFRIC übersandt.

Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D10

09.02.2005

Auf unserer englischen Website wurde die Stellungnahme von Deloitte zu IFRICs Entwurf einer Interpretation D 10 Liabilities Arising from Participating in a Specific Market – Waste Electrical and Electronic Equipment (Schulden aus der Teilnahme an einem bestimmten Markt – Elektro- und Elektronik-Altgeräte; in englischer Sprache, 22 KB) eingestellt.

Unsere Ansicht lässt sich kurz und bündig zusammenfassen: „Wir stimmen der Beschlussfassung von IFRIC zu.‟ In unserer Stellungnahme machen wir einige Vorschläge in Bezug auf Klarstellungen und sprachlicher Änderungen. Alle vorangegangenen Stellungnahmen von Deloitte an das IASC (zurück bis 1995) und an den IASB finden Sie hier.

Mögliche Verschiebung von Sarbanes-Oxley Abschnitt 404 für ausländische Emittenten

09.02.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bekannt gegeben, dass sie im Frühjahr (voraussichtlich im April) Gespräche am Runden Tisch bezüglich der Erfahrungen von registrierten Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Einführung der neuen Berichtserfordernisse hinsichtlich des internen Kontrollsystems nach Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts von 2002 führen will.

Gleichzeitig deutete der Präsident der SEC, William Donaldson, an, dass die Aufsicht eine Verschiebung der Anwendung der Berichtserfordernisse hinsichtlich des internen Kontrollsystems bei ausländischen Emittenten erwäge, weil „viele ausländische privatwirtschaftliche Emittenten neben den neuen Berichtsanforderungen an die internen Kontrollsysteme bereits durch Änderungen im regulatorischen und Rechnungslegungsumfeld gefordert seien. So seien beispielsweise viele europäische Unternehmen damit beschäftigt, ihre Abschlüsse im Jahr 2005 erstmals nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.‟ Er sagte, dass eine angemessene Verschiebung wünschenswert sei, sofern „das Warten auf die ausländischen privatwirtschaftlichen Unternehmen wegen der Arbeiten an der Umstellung auf IFRS zu einer effektiveren Einführung der neuen Berichtserfordernisse an das interne Kontrollsystem führe.‟ Hier ist der Link zu der Presseerklärung (SEC Ankündigung, in englischer Sprache).

Stellungnahme des Fachlichen Ausschusses von IOSCO zu IFRS

09.02.2005

Der Fachliche Ausschuss der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organisation of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Stellungnahme zur Entwicklung und Nutzung von International Financial Reporting Standards im Jahr 2005 herausgegeben (Dokument in englischer Sprache, 95 KB).

In dieser Stellungnahme drückt der Ausschuss seine rückhaltlose Unterstützung für die Übernahme von IFRS für grenzüberschreitende, weltweite Wertpapieremissionen aus und ermutigt diejenigen Länder, die IFRS zulassen, gleichwohl aber eine Überleitung auf nationale Rechnungslegungsvorschriften fordern, ihre Haltung fortwährend dahingehend zu überdenken, ob diese Überleitung wirklich noch begründet ist. IOSCO vertritt mehr als 100 Wertpapieraufsichtsbehörden aus aller Welt. Ein Ausschnitt aus der Stellungnahme des Ausschusses:

Zu einer Zeit, da zahlreiche Länder sich weltweit sich mit der Anwendung der IFRS im Jahr 2005 und danach beschäftigen, wiederholt der Fachliche Ausschuss seine Unterstützung für die Entwicklung und Nutzung von IFRS als ein Set qualitativ hochwertiger internationaler Standards für grenzüberschreitende Emissionen und Notierungen. Der Fachliche Ausschuss empfiehlt seinen Mitgliedern, internationalen Emittenten die Nutzung von IFRS für grenzüberschreitende Emissionen und Notierungen zu gestatten und diese um eine Überleitung, zusätzliche Angaben oder Interpretationen auf nationaler oder regionaler Ebene nur dort zu ergänzen, wo wesentliche Sachverhalte noch nicht geregelt sind. Der Fachliche Ausschuss bestärkt seine Mitglieder ferner darin, fortwährend diese zusätzlichen Bestandteile zu beurteilen, da die Einführung der IFRS fortschreitet und da die weltweite Finanzberichtsinfrastruktur darauf ausgelegt ist, eine konsistente Anwendung und Durchsetzung der IFRS zu fördern. Über diesen Ansatz erhoffen wir uns, dass Emittenten in naher Zukunft gestattet wird, die IFRS ohne Überleitungsmaßnahmen anzuwenden.

EU übernimmt IFRS 2 formal für die Anwendung in Europa

08.02.2005

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung erlassen, mit der IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung für die Anwendung in Europa übernommen wird.

Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft. IFRS 2 verlangt, dass Unternehmen die Kosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen einschließlich Mitarbeiteroptionsprogrammen als Aufwand erfassen. Der Text wurde nahezu einstimmig von den Mitgliedstaaten auf der Sitzung des Regulierungsausschusses für Rechnungslegung (RAR) am 20. Dezember 2004 und vom Europäischen Parlament unterstützt. Eine vergleichbare Regelung wird in den USA zum 15. Juni 2005 in Kraft treten. Der für Binnenmarktangelegenheiten zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy sagte:

Die Übernahme von IFRS 2 liegt sehr im Interesse der europäischen Kapitalmärkte und europäischer Anleger. Die Zusage von Aktienoptionen kann ein überaus effektives Mittel der Motivation von Führungskräften und Mitarbeitern darstellen. Wie jede andere Art der Vergütung ist sie aber als Aufwand einzustufen. IFRS 2 wird die Qualität der Finanzberichterstattung verbessern, indem die Finanzmärkte deutlicher und vollständiger über die Tätigkeit eines Unternehmens ins Bild gesetzt werden.

Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 76 KB).

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