April

Neue Publikation von Deloitte zur Zwischenberichterstattung

03.04.2006

IAS 34 Zwischenberichterstattung enthält Mindestvorschriften zum Inhalt sowie Grundsätze für Ansatz und Bewertung in Abschlüssen für Rechnungslegungsperioden, die kein volles Geschäftsjahr umfassen.

Unser neuer Praxisratgeber Interim Financial Reporting: A Guide to IAS 34 enthält einen Überblick über die Regelungen des Standards; Darüber hinaus sind Beispiele und Leitlinien zur Anwendung, ein Musterzwischenabschluss und eine IAS 34 Compliance-Checkliste enthalten. Sie können die Publikation zu IAS 34 hier herunterladen (in englischer Sprache, 484 KB). Diese und andere Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS finden Sie auf der Publikations-Seite von IAS Plus.com. IFRS-Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden Sie hier.

Treffen von IVSC und FASB

03.04.2006

Mitglieder des International Valuation Standards Committee (IVSC) sowie Vertreter der Appraisal Foundation und des Toronto Valuation Accord trafen sich mit Mitgliedern und dem Stab des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) am Freitag, den 10. März 2006. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Rolle des IVSC und die immer häufiger anzutreffende Verwendung von beizulegenden Zeitwerten in der Rechnungslegung auf der ganzen Welt.

Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie in den IVSC e-News April 2006 (in englischer Sprache, 130 KB). Hier ein Auszug:

Sowohl das IVSC und der FASB stimmen darin überein, dass im Zuge der zunehmenden Verwendung beizulegender Zeitwerte in den Jahresabschlüssen Bewertungsgutachten unter Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsverfahren (Generally Accepted Valuation Practices), angefertigt von qualifizierten Bewertungsfachleuten, vermehrt gefragt sein werden. Bilanzierung und Bewertung sind zwei unterschiedliche, jedoch sich ergänzende Fachgebiete. Bilanzierungs- und Bewertungsfachleute müssen sich über ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Klaren sein, um vermehrt Synergieeffekte zwischen den beiden Aufgabenbereichen zu erzielen.

Auf der Sitzung am 10. März stellte der FASB seine vorläufigen Planungen für eine formelle Bitte um Stellungnahmen vor, um von allen interessierten Stellen den Bedarf für einen einzigen Satz von Bewertungsstandards zu erfragen. Das Augenmerk wurde insbesondere der Frage zugewandt, wer die Bewertungsstandards und die damit verbundenen Leitlinien zur Anwendung entwickeln solle. In der Zwischenzeit solle der IVSC auf Geheiß des FASB auch in Zukunft fachliche Eingaben bezüglich der Möglichkeiten zur angemessenen Behandlung von Bewertungsfragen machen, unter Berücksichtigung der teilweise abweichenden nationalen Ansätze, die gegenwärtig angewandt werden.

Der IVSC-Vorsitzende Joseph Vella nahm nach Ende der Sitzung Stellung: „Das IVSC weiß um die Notwendigkeit zur Überarbeitung seiner internen Struktur, um die Anwendung der am besten geeigneten Prozesse zur Erarbeitung weltweit gültiger Bewertungsstandards sicherzustellen. In der Zwischenzeit ist von Seiten des IVSC geplant, ein Projekt zur Weiterentwicklung der gegenwärtigen internationalen Bewertungsstandards zur sachgerechten Behandlung der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten für Rechnungslegungszwecke zu beginnen.‟

Der Weg zur doppelten Buchführung bei US-Behörden

03.04.2006

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat eine Informationsschrift zu den Erfahrungen von Behörden in den Vereinigten Staaten bei deren Umstellung auf das System der Doppik herausgegeben.

In dem Papier mit dem Titel The Road to Accrual Accounting in the United States of America wird die Entwicklung administrativer Standardsettingprozesse über einen Zeitraum von 70 Jahren dargestellt. Dabei wird sowohl die kommunale Ebene, die der Bundesstaaten und die Ebene der Bundesregierung in den Vereinigten Staaten in die Betrachtung miteinbezogen. In dem Papier werden die Schlüsselfaktoren für die Herausbildung von Strukturen zur Entwicklung von Standards herausgearbeitet. Daneben wird ein detaillierter Überblick über die Umstellung von kommunalen und bundesstaatlichen Verwaltungen auf das System der Doppik gegeben (es existieren nahezu 88.000 Verwaltungseinheiten in den USA). Die vom Governmental Accounting Standards Board (GASB) herausgegebenen Standards werden daraufhin analysiert, ob sie die Umstellung beeinflusst bzw. unterstützt haben und es werden die wichtigsten Meilensteine im Umstellungsprozess herausgearbeitet. Die Kapitel behandeln im Einzelnen:

Das Umfeld (einschließlich einer Chronologie öffentlicher Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten).

Der Weg zu Standards zur doppelten Buchführung für bundesstaatliche und kommunale Behörden.

Anwendungsfragen in Zusammenhang mit der Übernahme des Systems der Doppik bei bundesstaatlichen und kommunalen Behörden.

US-amerikanische Standards zur doppelten Buchführung im internationalen Vergleich.

Die Auswirkungen des neuen Berichtsmodells.

Das Papier wurde von David Bean (Director of Research and Technical Activities beim GASB) sowie den Mitarbeitern des GASB erstellt. Sie können dieses kostenfrei von der IFAC-Website herunterladen (in englischer Sprache). Die Pressemitteilung finden Sie hier (in englischer Sprache).

Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D18

02.04.2006

Auf IASPlus.com haben wir die Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC D18 Zwischenberichterstattung und Wertminderung (in englischer Sprache, 99 KB) eingestellt.

Der Interpretationsentwurf behandelt den Konflikt zwischen IAS 34 und den Wertaufholungsvorschriften in IAS 36 und IAS 39. Obwohl Deloitte den Interpretationsentwurf als eine Übergangslösung grundsätzlich begrüßt, sind wir der Ansicht, dass es keine „langfristig und nachhaltig ideale Lösung‟ darstellt, da einige Teilbereiche von IAS 34 auf grundlegendere Weise mit den Anforderungen des IASB Rahmenkonzepts zur Vergleichbarkeit im Konflikt stehen. Unserer Meinung nach sollte der IASB den Sachverhalt auf grundlegendere Art und Weise angehen. Sämtliche früheren Deloitte-Stellungnahmen an das IASC und den IASB finden Sie hier.

FASB gibt Standardentwurf zu Pensionen heraus

02.04.2006

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat vorgeschlagen, dass Arbeitgeber Über- oder Unterdeckungen für leistungsorientierte Versorgungspläne wie etwa Pensionspläne in der Bilanz ansetzen.

Der so genannte Korridor-Ansatz, welcher eine zeitliche Streckung eines Großteils der versicherungsmathematischen Gewinne- und Verluste ermöglicht, würde abgeschafft. IAS 19 erlaubt gegenwärtig ebenfalls noch den Korridor-Ansatz. Der Vorschlag hätte zur Folge, dass Arbeitgeber Planvermögen und Verpflichtungen zum Jahresabschlussstichtag bewerten müssten. Der FASB-Standardentwurf ist Teil der ersten Phase eines umfangreichen Projekts zur Überarbeitung der US-GAAP Standards SFAS 87 Employers’ Accounting for Pensions sowie SFAS 106 Employers’ Accounting for Postretirement Benefits Other Than Pensions. In einer zweiten, umfassenderen Phase werden alle noch verbleibenden Fragen angegangen. Der FASB brachte seine Erwartung zum Ausdruck, in dieser Phase mit dem IASB zusammenzuarbeiten, obwohl der IASB dieses Projekt bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht auf seine Agenda gesetzt hat. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Mai 2006. Die Presseerklärung des FASB finden Sie hier (in englischer Sprache).

Neuer IAS Plus Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

01.04.2006

Auf IASPlus.com haben wir eine neue Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters zu den Vorschlägen zur Änderung der Darstellung des Abschlusses eingestellt (in englischer Sprache, 74 KB).

Am 16. März 2006 hat der IASB einen Entwurf mit vorgeschlagenen Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. In diesem Newsletter werden Einzelheiten des Entwurfs dargestellt. Der Entwurf stellt das Resultat der ersten Phase (bekannt unter der Bezeichnung „Segment A‟) des IASB-Projekts zur Leistungsberichterstattung dar. Im Falle einer Umsetzung würde IAS 1 hinsichtlich der dort behandelten Sachverhalte größtenteils an den entsprechenden US-GAAP Standard angeglichen. Nach den Vorschlägen des Entwurfs müsste ein Unternehmen sämtliche Aufwendungen und Erträge getrennt von den Eigenkapitalveränderungen aus Geschäftsvorfällen mit Eigenkapitalgebern darstellen. Den Unternehmen würde ein Wahlrecht eingeräumt, Aufwendungen und Erträge in einer oder zwei getrennten Darstellungen abzubilden. Ein Unternehmen hätte außerdem die Pflicht, im Jahresabschluss eine Darstellung der Finanz- und Vermögenslage (Bilanz) zum Beginn der Vergleichsperiode aufzuführen. Der IASB bittet um Stellungnahmen zum Entwurf bis spätestens zum 17. Juli 2006. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

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