Juni

Arbeitsgruppe "Versicherungen" tritt am 29. und 30. Juni zusammen

18.06.2006

Die Arbeitsgruppe "Versicherungen" des IASB wird am Donnerstag und Freitag, den 29. und 30. Juni 2006 im Crown Plaza London City Hotel in London tagen.

Nachfolgend geben wir die Tagesordnung wieder (Weitere Details finden Sie auf der IASB-Website):

Donnerstag, 29. Juni

Projektplanung

Die vorläufigen Schlussfolgerungen des Board bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt

Vortrag des European CFO Forum, der Group of North American Insurance Enterprises und vier japanischen Lebensversicherern

International Association of Insurance Supervisors

Schätzung der Cash-Flows

Freitag, 30. Juni

Policeninhaberverlängerungs- und kündigungsoptionen

Margen - Risikomargen und Gewinnmargen

Verträge mit Überschussbeteiligungen

Fondsgebundene Zahlungen

Erfolgsberichterstattung, einschl. Darstellung von Prämien

Neue Ausgabe des EITF Snapshot Newsletter eingestellt

18.06.2006

Die Emerging Issues Task Force (EITF) des US-Standardsetters FASB tagte am 15. Juni 2006. Es wurden Konsensbeschlüsse zu drei Themen gefasst.

Ebenso kam man bei verschiedenen anderen Sachverhalten zu vorläufigen Schlussfolgerungen, die zum Zwecke der öffentlichen Kommentierung veröffentlicht werden. Die US-amerikanischen Kollegen von Deloitte haben einen EITF Snapshot Newsletter veröffentlicht (in englischer Sprache, 161 KB, früher unter dem Titel EITF Flash bekannt), der die Diskussionen dieses Treffens zusammenfasst. Hinsichtlich folgender Sachverhalte wurden Konsensbeschlüsse gefasst:

Bilanzierung der Wandlung von Instrumenten, die aufgrund der Ausübung einer Call-Option des Emittenten wandelbar werden

Bilanzierung von Langzeiturlaub (Sabbatical Leave)

Darstellung von vom Kunden vereinnahmten und an die Finanzbehörden weitergeleiteten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung (Brutto- vs. Netto-Darstellung)

Ältere Ausgaben des EITF Snapshot finden Sie hier.

Australische Börse bleibt bei Zweimonatsfrist zur Berichtsabgabe

17.06.2006

Die australische Wertpapierbörse (Australian Stock Exchange, ASX) wird ihre zweimonatige Abgabefrist für Jahresabschlüsse und Zwischenberichte für kapitalmarktorientierte Unternehmen beibehalten.

Konsultationen der ASX zufolge gibt es hierfür breite Zustimmung seitens des Marktes. Eine solche zeitnahe Erstellung der Abschlüsse ist aus Gründen der Anteilseignersicherheit wünschenswert und vor dem Hintergrund internationaler Trends und Praktiken angemessen. Das heißt, dass:

kapitalmarktorientierte Unternehmen, deren Berichtsperiode am 31. Dezember endet, ihre Halbjahresresultate vom 30. Juni 2006 am 31. August 2006, und ihre Jahresabschlüsse am 28. Februar 2006 veröffentlichen müssen. Dies ist für ungefähr 200 kapitalmarktorientierte Unternehmen maßgeblich.

ungefähr 1400 kapitalmarktorientierten Unternehmen, deren Berichtsperiode am 30. Juni endet, ihre Halbjahresberichte vom 31. Dezember 2006 bis zum 28. Februar 2007 und ihre Jahresabschlüsse bis zum 31. August 2007 veröffentlichen müssen.

Klicken Sie den folgenden Link zur Ansicht des englischsprachigen Pressemitteilung der ASX (73KB).

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 6. und 7. Juli 2006

16.06.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag und Freitag, den 6. bis 7. Juli 2006, in den Räumen des IASB in London treffen.

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für die Sitzung, die Abfolge ist jedoch noch unklar:

6. bis 7. Juli 2006, London

Zur Veröffentlichung noch zustimmungsbedürftige Interpretationsentwürfe:

IAS 19 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auswirkungen von Mindestfinanzierungsgrenzen auf die Vermögenswertobergrenze (Asset Ceiling) - Besprechung des Textes des Interpretationsentwurfes.

Kundenbindungsprogramme: Besprechung des Textes zum Interpretationsentwurf

Diskussion von zuvor veröffentlichten Entwürfen:

IFRIC D12-D14: Konzessionsvereinbarungen

IFRIC D17 – IFRS 2: Konzerninterne Geschäfte mit eigenen Anteilen

Themenpapiere:

Treuhandvermögen für Leistungen an Arbeitnehmer (Erörterung verschiedener in der Praxis auftretender Probleme im separaten oder Einzelabschluss von Unternehmen, die Treuhandfonds für Leistungen an Arbeitnehmer im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungen, welche in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, eingerichtet haben);

Vorschriften zur Identifizierung von Dienstleister-Beziehungen (agency arrangements) (Vorschlag für einen neuen Agendapunkt zur Erörterung (u.a.) möglicher Kriterien zur Unterscheidung von Dienstleistungs- und anderen Vereinbarungen);

Finanzinstrumente: Zulässigkeit der Designation von 'Teilrisiken' für Zwecke des Hedge Accounting.

IFRIC-Agenda-Entscheidung

IAS 17 Leasingverhältnisse – Ansatz von bedingten Mietzahlungen (Kommentierungsfrist endet am 26. Juni 2006)

Vorläufige IFRIC-Agenda-Entscheidungen

Verschiedene Sachverhalte, einschließlich solcher die beim Treffen vom Mai zurückgestellt wurden und anderer, die anschließend vom Agenda Komitee überarbeitet wurden.

Europäische Kommission veranstaltet Diskussionsrunden zur einheitlichen Anwendung der IFRS

16.06.2006

Die Europäische Kommission einigte sich anfangs dieses Jahres zur Bildung von Diskussionsrunden (Roundtables) zur einheitlichen Anwendung der IFRS.

Zweck dieser Diskussionsrunden ist es, Sachverhalte zu identifizieren, bei denen die IFRS-Bilanzierung in Europa so unterschiedlich, wesentlich und weit verbreitet ist, um "allgemeine Besorgnis" bei den verschiedenen Marktteilnehmern auszulösen (Ersteller, Wirtschaftsprüfer, nationale Standardsetter und gesetzgebende Behörden). Nach Identifizierung solcher Sachverhalte werden diese von der Diskussionsrunde an IFRIC weitergeleitet. Unter Umständen kann es Sachverhalte geben, die direkt an den IASB weitergeleitet werden sollten. Die Diskussionsrunden selbst werden nicht interpretativ tätig werden. Die Kollegen von IAS Plus.com haben eine Seite bezüglich dieser Diskussionsrunden (in englischer Sprache) erstellt, auf denen Ihnen Informationen zum Hintergrund und Zusammenfassungen der Treffen der Diskussionsrunden zur Verfügung gestellt werden. Die erste Diskussionsrunde fand im Mai 2006 statt, dabei wurden 11 Themenschwerpunkte betrachtet. Die Mitglieder der Diskussionsrunden kamen zu dem Entschluss, dass drei Themen von „allgemeinem Interesse‟ seien, von denen eines (faktische Beherrschung) bei der nächsten Diskussionsrunde näher erörtert werden soll. Die anderen beiden Themen sind bereits auf der Agenda von IFRIC; die Kommission wird mit IFRIC zusammenarbeiten und diese Themen überwachen.

EFRAG-Stellungnahme zum Standard-Entwurf "Operating Segments"

15.06.2006

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Beratungen zum IASB-Standardentwurf ED 8 Operating Segments abgeschlossen und eine entsprechende Stellungnahme an den IASB übermittelt.

Hierin heißt es:

Wir unterstützen die vom IASB und dem FASB unternommene Arbeit zum Erreichen der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards auf der Welt, solange dieses Ziel nicht um jeden Preis verfolgt wird. Aus diesem Grund unterstützen wir die generelle Zielsetzung dieses Entwurfs, der Änderungen der IFRS vorschlägt, durch die die Unterschiede zwischen IAS 14 und SFAS 131 verringert werden.

Wir unterstützen die Verwendung des "Management Approach" zur Bestimmung der Geschäftssegmente, glauben aber nicht, dass der "Management Approach" bei der Bewertung der Geschäftssegmente verpflichtend vorgeschrieben werden sollte. Stattdessen schlagen wir vor, dass es Unternehmen weiterhin erlaubt bleiben sollte, Bewertungen auf der Basis der IFRS vorzunehmen, wenn sie dies vorziehen.

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link zum Download der vollständigen EFRAG-Stellungnahme (in englischer Sprache, 63 KB)

IASB-Vorsitzender spricht bei US-Senatsausschuss-Anhörung

15.06.2006

Gestern sprach der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie während einer Anhörung vor dem Ausschuss für Banken-, Wohnungs-, und städtischen Angelegenheiten des US-Senats (US Senate Committee on Banking, Housing and Urban Affairs) zum Thema „des vom FASB vorgeschlagenen Standards zur Rechnungslegung von Arbeitgebern über leistungsorientierte Pensions- und andere Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses‟.

Der Vorsitzende des FASB, Robert H. Herz äußerte sich ebenfalls. Sir David Tweedie brachte das Komitee auf den neuesten Stand über die Arbeit des IASB im Allgemeinen, die weltweite Anwendung der IFRS, die Konvergenzvereinbarung vom zwischen IASB und FASB vom Februar 2006 (Memorandum of Understanding), die „Roadmap‟ der SEC und die Fortschritte in Richtung Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP. Er nahm auch Stellung zur Rechnungslegung für Pensionen. Hierzu folgenden Auszug:

Rechnungslegungs-Standardsetter bekommen oft zu hören, dass die Rechnungslegung nicht zu Verhaltensänderungen führen solle. Ich befürchte allerdings, dass schlechte Rechnungslegung bereits zu einer Vernachlässigung oder schlechtem Management von Pensionsressourcen geführt hat. Die Zahlen sind erschütternd und das Auftreten großer Pensionsdefizite ist nicht allein auf die USA beschränkt. Das gesamte Defizit der europäischen Unternehmen im Dow Jones STOXX 50 betrug zum 31. Dezember 2006 116 Milliarden Euro, das der im FTSE 100 gelisteten Unternehmen im Juli 2005 37 Milliarden Britische Pfund. Der Mitarbeiterstab des SEC schätzte das Gesamtdefizit der aktiv börsennotierten Unternehmen in den USA im Juni 2005 auf 201 Milliarden US-Dollar [Namensnennungen nicht veröffentlicht].

Lange Zeit haben Unternehmen und Investoren die größer werdenden Probleme betriebswirtschaftlich ungesunder Pensionspläne nicht beachtet, hierbei trägt die Rechnungslegung auch eine Teilschuld. Der internationale Standard IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und die US GAAP verzerren die Realität, indem sie es ermöglichen, Gewinne und Verluste zu glätten, was dazu führt, dass

Erträge und Aufwendungen unter- oder überbewertet sein können;

der bilanziell erfasste Vermögenswert oder die Schuld unter- oder überbewertet sein kann.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die beiden englischsprachigen Dokumente herunter zu laden:

Rede von Sir David Tweedie (121KB)

Rede von Robert H. Herz (137KB)

FEE mahnt Prüfungsstandards bei Nachhaltigkeitsberichten an

14.06.2006

Die Europäische Wirtschaftsprüfervereinigung (European Federation of Accountants, FEE) hat ein Diskussionspapier zu den wesentlichen Aspekten von Nachhaltigkeitsprüfungen veröffentlicht.

Das Dokument analysiert schwedische, französische, niederländische und deutsche Standards zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Die Analyse hebt nationale Ähnlichkeiten und Unterschiede hervor und kommentiert diese in konstruktiver Weise. Das Dokument der FEE kommt zu dem Schluss, dass das „allgemeine internationale Material zur Prüfung in Bezug auf das Berichten über Nachhaltigkeit nicht ausreicht, da sich die Thematik im Wesentlichen komplex darstellt." Demzufolge ermuntert die FEE den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zur Entwicklung eines eindeutigen Prüfungsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welcher hoffentlich bis spätestens 2007 vorliegt. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:
Carsten Zielke als 12. Mitglied der EFRAG Technical Expert Group (TEG) berufen. Ab August 2006 verstärkt er die Mannschaft der TEG. Dr. Zielke ist Leiter des Researchteams Versicherungen bei der WestLB. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und der French Society of Financial Analysts - beide Organisationen sind in der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) vertreten. Dr. Zielke ist ebenfalls Mitglied der EFRAG-Arbeitsgruppe Versicherungen.

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link für die englischsprachige Erklärung von EFRAG

CEBS-Abschlussbericht nennt Vorteile der IFRS

14.06.2006

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors- CEBS) hat seinen Abschlussbericht für das Jahr 2005 veröffentlicht (in englischer Sprache, 1,4 MB).

Der Bericht erörtert einige Implementierungs- und aufsichtsrechtliche Themen hinsichtlich der Erstanwendung der IFRS durch europäische Banken, einschließlich der folgenden:

Die IFRS „bieten CEBS eine einmalige Gelegenheit eine bessere Übereinstimmung der Aufsichtsfunktion innerhalb der EU voranzubringen‟.

„Am 16. Dezember 2005 hat CEBS die endgültigen Vorschriften veröffentlicht, mit denen ein standardisiertes Rahmenkonzept für Konzernrechnungslegung (Framework for Consolidated Financial Reporting - FINREP) für in der EU tätige Kreditinstitute eingeführt wird. Das für Banken entwickelte Rahmenkonzept ist vorgesehen für deren veröffentlichten Konzernabschlüsse und stellt ähnliche Informationen für deren regelmäßigen Berichte bereit…Die Einführung der IAS/IFRS wurde von den Aufsichtsbehörden mit Sorge verfolgt, da vermutet wurde, dass diese Standards die durch das aufsichtsrechtliche Eigenkapital zu erfüllenden Kriterien gefährden würden. Demzufolge führte das CEBS eine Analyse einer Auswahl von unternehmerischen Finanzdaten durch….Die Analyse der aggregierten Stichprobendaten bestätigte, dass die Vorschriften die negativen Auswirkungen auf das aufsichtsrechtliche Kapital von Kreditinstituten neutralisieren, die durch die IAS/IFRS beim Übergang beobachtet wurden.‟

„CEBS hat die meisten Richtlinien bezüglich der Implementierung von CRD und IFRS gerade veröffentlicht. Nach Abschluss aller Richtlinien wird CEBS ein Kompendium oder einen Ratgeber erstellen, das die Richtlinien, Ratschläge oder Arbeiten des CEBS beinhaltet. Die Zielgruppen dieses Ratgebers sind Aufsichtspersonen oder Marktteilnehmer, wesentliches Ziel ist es, eine stetige Durchsetzung der EU-Gesetzgebung und eine Vereinheitlichung der Aufsichtpraktiken voranzutreiben.‟

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