Juni

Inkrafttreten der neuen EU Pflicht zur Abschlussprüfung

14.06.2006

Die neue Richtlinie der europäischen Union über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (2006/43/EG), (216 KB), veröffentlicht im Amtsblatt der europäischen Union am 9.Juni 2006, ist rechtskräftig.

Die wichtigsten Vorschriften beinhalten:

Gesetzlicher Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Eindeutigere Definition von „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft‟. Viele der neuen Vorschriften befassen sich im Speziellen mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Öffentliche Berichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, müssen einen detaillierten öffentlichen Bericht erstellen, der einen Einblick in die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und das zugehörige Netzwerk ermöglicht, einschließlich Informationen über Qualitätssicherungsprüfungen, Fortbildungsmethoden und einer Aufstellung der Honorare.

Unabhängige Prüfungsausschüsse: Vorgeschrieben. Diese haben die Rechnungslegungsprozesse und die gesetzliche Abschlussprüfung zu überwachen.

Registrierung der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Die Mitgliedsstaaten müssen gewährleisten, dass jeder gesetzliche Abschlussprüfer und jede Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem elektronischen öffentlichen Register aufgeführt ist, und dass die Registrierungsinformationen auf dem aktuellen Stand sind. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften muss der Registereintrag die Größe der Gesellschaft, die Eigentümer und Mitglieder der Geschäftsführung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beinhalten.

Unabhängigkeit: Eindeutig definiert. Wirtschaftsprüfer/Prüfungsgesellschaft darf nicht in irgendeiner Art und Weise an den Entscheidungsprozessen in dem zu prüfenden Unternehmen beteiligt sein.

Qualitätssicherung und Prüfungsstandards: Alle gesetzlichen Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich einem System der Qualitätssicherung unterziehen und unterliegen der öffentlichen Aufsicht.

Prüfungsstandards: Gesetzliche Prüfungen müssen im Einklang mit internationalen Prüfungsstandards durchgeführt werden.

Kontrollen und Sanktionen: Mitgliedsstaaten müssen ein effektives System von Kontrollen und Sanktionen einrichten, welches sowohl zivilrechtlich, verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich sein kann.

Kompetente Behörden: Mitgliedsstaaten müssen fachkundige Behörden benennen, die für die Zulassung, Registrierung, Qualitätssicherung, Kontrolle und Einhaltung der von der Richtlinie verfolgten Zielsetzung verantwortlich sind. Diese müssen miteinander zusammenarbeiten.

Öffentliche Aufsicht: Die Mitgliedstaaten müssen diese mit Integrität und Unabhängigkeit versehen.

Bestellung, Abberufung und Kommunikation: Es wurden verschiedene Grundsätze eingeführt, einschließlich eines Grundsatzes, wonach der gesetzliche Abschlussprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nur abberufen werden kann, wenn es einen wesentlichen Grund dafür gibt, warum der Abschlussprüfer die Prüfung nicht beenden kann. Die Gründe für Abberufung und Rücktritt müssen offen gelegt werden.

Registrierung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern: Wirtschaftsprüfer und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern, die Bestätigungsvermerke in Bezug auf in der EU gehandelte Wertpapiere herausgeben, müssen in der EU registriert sein und einem System der Aufsicht, Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung eines Mitgliedsstaates unterliegen. Nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche die Qualitätskriterien der Richtlinie erfüllen, können sich registrieren lassen. Die Richtlinie erlaubt nur dann Ausnahmen von der Registrierung, Aufsicht, Qualitätssicherung, Kontrolle und Sanktionierung, wenn die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Nicht-EU Ländern gleichwertigen Systemen der Registrierung und der Aufsicht unterliegen.

Honorare: Geprüfte Unternehmen müssen das Gesamthonorar des gesetzlichen Abschlussprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeben, untergliedert nach Honoraren für die Prüfungstätigkeit, sonstigen prüfungsnahen Dienstleistungen, Steuerberatungsleistungen und anderen Nicht-Prüfungsleistungen.

Lokale Umsetzung: Die Mitgliedsstaaten sind zur Umsetzung der Vorschriften innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten verpflichtet, um der neuen Richtlinie nachzukommen.

Diskussion über IFRS beim jährlichen IOSCO-Treffen

13.06.2006

Vom 5. bis 6. Juni 2006 hielt die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions- IOSCO) ihre 31. Jahreskonferenz in Hongkong ab.

Einer der Redner im Rahmen einer Arbeitsgruppe zum Thema IFRS war der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie, Das Abschlusskommuniqué der Konferenz (in englischer Sprache, 55 KB) enthält folgende Zusammenfassung der Arbeitsgruppen-Ergebnisse:

International Financial Reporting Standards

Der Einzug der IFRS versprach eine neue Ära von hochqualitativen internationalen Standards, und eine bessere Möglichkeit für Investoren, ihre Investitionsentscheidungen zu überprüfen. Im Verlauf der Diskussion bestätigte die Arbeitsgruppe, dass sich binnen kurzer Zeit seit der Einführung der IFRS eine intensive Debatte über ihre Umsetzung entwickelt hat. Trotz hoher Erwartungshaltung gab es Übereinstimmung darüber, dass der Umgang mit diesen Erwartungen eine wichtige Rolle beim ultimativen Erfolg der IFRS spielt.

Paul Pacter, IASB Director der Rechnungslegung für KMU, unterrichtete das Komitee der Wachstumsmärkte (Emerging Markets Committee) über das Projekt des IASB zu KMU. Darüber hinaus wird im Abschlusskommuniqué über Fortschritte bei der Entwicklung einer Datenbank über die Durchsetzung der International Financial Reporting Standards berichtet.

International Financial Reporting Standards-Datenbank

Im Oktober 2005 verabschiedete IOSCO eine Grundsatzerklärung über die Entwicklung einer Datenbank, die durch die gemeinsame Nutzung durch Börsenaufsichtsbehörden die Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) erleichtern soll. Eine solche Informations-Datenbank wird für Aufsichtbehörden als nützliche Referenzquelle bezüglich IFRS fungieren und die Koordination und Konvergenz erleichtern.

IOSCO geht davon aus, dass die Datenbank während der zweiten Hälfte des Jahres 2006 voll funktionsfähig sein wird. IOSCO steht in Verbindung mit dem Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde, die eine ähnliche Datenbank zur Benutzung innerhalb der Europäischen Union entwickelt und eingeführt hat.

Einhaltung globaler Standards

13.06.2006

Bei einer Konferenz gestern in Dublin sprach Charlie McCreevy, EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungssektor, in seinen Anmerkungen zur Globalisierung und Finanzdienstleistungen über den Wettbewerbsvorteil, den die IFRS dem europäischen Kapitalmarkt bescheren: .

Bei einer Konferenz gestern in Dublin sprach Charlie McCreevy, EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungssektor, in seinen Anmerkungen zur Globalisierung und Finanzdienstleistungen über den Wettbewerbsvorteil, den die IFRS dem europäischen Kapitalmarkt bescheren:

Die Offenheit der EU wird beispielhaft deutlich durch unsere Entscheidung, uns qualitativ hochwertigen, globalen Standards zu verschreiben. Um nur zwei Beispiele aufzuzeigen, börsennotierte Unternehmen sind seit dem 01. Januar 2005 EU-weit verpflichtet ihre Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS zu erstellen. Des Weiteren wird nächstes Jahr die Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive), welche die Basel II Ordnung durchsetzt, in Kraft treten. Ein frühzeitiger Anwender dieser hochgeschätzten internationalen Standards zu sein, kann genauso einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil in Bezug auf die wirtschaftliche Attraktivität darstellen, wie auch den Unternehmen in der EU helfen ins Ausland zu expandieren. Im Übrigen folgen die restlichen Länder der Welt unserem Beispiel und übernehmen IAS oder IAS ähnliche Standards.

Vor dem Hintergrund unserer Verpflichtung zur Einhaltung dieser strengen globalen Standards ist es nur recht, dass die EU (vertreten durch die Europäische Kommission) auch weiterhin eine führende Rolle innerhalb internationaler Gesetzgebungs- und Standardsetzungsgremien spielt, um sicher zu stellen, dass die besten Interessen der europäischen Unternehmen und Bürger, die sich an diese Regeln halten, rigoros verteidigt werden.

Mehr als 1 Million SEC Reports auf dem WEB voll durchsuchbar

13.06.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) erklärte, dass jedes Dokument, das von börsennotierten Unternehmen und Kapitalanlageunternehmen (Investmentfonds) bei der SEC während der letzten zwei Jahre eingereicht wurde, komplett online durchsuchbar ist.

Der Vorsitzende des SEC Christpher Cox sagte hierzu: „Dies ist ein riesiger Sprung für 90 Millionen amerikanische Investoren, das volle Potenzial des Internet zur Bereitstellung maßgefertigter Informationen zur finanziellen Lage von Unternehmen zu erschließen. Diese neue Volltext Suchmöglichkeit wird Investoren und Analysten einen sofortigen Zugang zu den speziellen Informationen bieten, die sie suchen.

Die neue Suchmaschine steht Ihnen unter www.sec.gov/edgar/searchedgar/webusers.htm zur Verfügung

Zum Download der englischsprachigen SEC-Mitteilung klicken Sie bitte hier.

Neue Ausgabe des Global Offerings Services Newsletters

13.06.2006

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Mai Ausgabe 2006 des Deloitte Global Offerings Services Newsletter (in englischer Sprache 110 KB) ins Netz gestellt.

Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanische Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US-GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC- Berichtsanforderungen behilflich sind. Der neueste GOS-Newsletter enthält aktualisierte Informationen zu relevanten Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts- und anderen Themen, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

Hr. BrunsHr. McGregorHr. Yamada

Dem Vorschlag des Ernennungskomittes folgend haben die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), der Dachorganisation des IASB, drei Mitglieder des International Accounting Standards Board durch einstimmige Wahl für eine weitere fünfjährige Amtszeit, beginnend am 1.Juli 2006, endend am 30. Juni 2011, berufen. Die drei Board Mitglieder sind Hans-Georg Bruns, Warren McGregor und Tatsumi Yamada. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (PDF 60K). Die Treuhänder hatten zuvor angekündigt, dass der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, für weitere fünf Jahre, beginnend am 1. Juli 2006, im Amt bleibt.

Phillipe Danjou wird Nachfolger von Geoffrey Whittington im IASB

12.06.2006

Phillipe Danjou, Direktor der Rechnungslegungs-Division der französischen Börsenaufsicht (Autorite des Marches Financiers, AMF) wird im Herbst Boardmitglied des IASB, und somit den ausscheidenen Geoffrey Whittington ersetzen.

Herr Danjou ist Absolvent der HEC, zertifizierter Chartered Accountant und Registered Statutory Auditor und war Partner von Arthur Andersen & Co. (Paris). Von 1982 bis 1986 war er Vorsitzender des französischen Verbandes der Wirtschaftsprüfer (French Ordre des Experts Comptables, OEC). Philippe Danjou war Mitglied des International Auditing Practices Committee und fachlicher Berater des französischen Delegierten im früheren International Accounting Standards Committee (Vorgänger des IASB). Während seiner Zeit beim AMF war er Mitglied des Standards Advisory Committee des IASB, Beobachter beim Regelungsausschuss Abschlussprüfung der Europäischen Kommission (Committee on Auditing of the European Commission) sowie Mitglied, beim IOSCO Standing Committee 1 on Multinational Accounting and Disclosure sowie beim Financial Reporting Committee der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR-Fin). Philippe Danjous’ fünfjährige Amtszeit endet am 30. Juni 2011. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (60 KB):

Agenda des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (ARC) der Europäischen Kommission

11.06.2006

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung, dessen Aufgabe die Abgabe von Empfehlungen an die Europäische Kommission in Sachen Rechnungslegung ist, wird am 7. Juli 2006 in Brüssel zusammentreten.

Die Tagesordnung (17 KB, in englischer Sprache) beinhaltet die folgenden Punkte, die sich auf die Arbeit des IASB beziehen:

Einheitliche Anwendung der IFRS

Arbeitsmechanismen und "Due Process" von IFRIC

Gleichwertigkeit von IFRS und Drittstaaten-Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere den US-GAAP - "Verschiebung der Entscheidung über die Gleichwertigkeit"

Entscheidung im Rahmen der Transparenzrichtlinie (28 KB, in englischer Sprache)

Änderung der Einführungsverordnung im Rahmen der Prospektrichtlinie (30 KB, in englischer Sprache)

Finanzierung des IASB

Konsolidierung und sprachliche Überarbeitung bereits freigegebener IFRS

Gründung der High-Level-Group

Dienstleistungskonzessionen

Segmentberichterstattung

PCAOB-Frage-und-Antwortpapier zu Vorjahresanpassungen

10.06.2006

Das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat eine Reihe von Fragen und Antworten des Stabes zu Änderungen eines von einem vorherigen Wirtschaftsprüfer testierten Vorjahresabschlusses veröffentlicht.

Änderungen von Vorjahresabschlüssen können zum Beispiel bei aufgegebenen Geschäftsbereichen, der rückwirkenden Anwendung einer Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder bei Korrekturen von Vorjahresfehlern notwendig sein. Wenn die zu ändernden Vorjahresabschlüsse von einem vorherigen Prüfer geprüft wurden, stellt sich die Frage, ob diese Änderungen vom vorherigen Prüfer oder dessen Nachfolger zu prüfen sind. Zum Download des englischsprachigen PCAOB-Frage-und-Antwortpapiers klicken Sie bitte hier (60 KB).

Treuhändertreffen der IASC-Stiftung am 28. und 29. Juni 2006

10.06.2006

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Stiftung werden am Mittwoch, den 28. und Donnerstag, den 29. Juni 2006 im Grand Hyatt Hotel in Berlin zusammenkommen.

Ein Teil der Sitzung am Mittwoch Nachmittag wird öffentlich stattfinden.

Tagesordnung des öffentlichen Teils der IASC-Stiftungstreuhänder-Sitzung, 28. Juni 2006

14:30-15:00 Bericht des IASB-Vorsitzenden

Aktivitäten des IASB

Fortschritte hinsichtlich des Memorandum of Understanding

Initiativen zur Konvergenz

15:00-15:30 Bericht des Standardbeiratsvorsitzenden

15:30-16:45 Überprüfung des IASB-Arbeitsprogramms und Vorschläge für neue Agendapunkte

16:45-17:45 Effektivität des Interpretationsprozesses des IASB und von IFRIC

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