2006

EU Bankenaufsichten entwickeln Rahmenkonzept für IFRS-Berichterstattung

12.01.2006

Der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat Richtlinien veröffentlicht, mit denen ein standardisiertes Rahmenkonzept für Konzernrechnungslegung (Framework for Consolididated Financial Reporting – FINREP) für in der EU tätige Kreditinstitute eingeführt wird.

FINREP richtet sich an Kreditinstitute, die ihre veröffentlichten Abschlüsse nach IFRS erstellen und die vergleichbare Informationen auch in den von ihnen verpflichtend zu erstellenden, regelmäßigen Berichten an die jeweiligen Aufsichtsbehörden liefern müssen. "Die Einführung der International Accounting und International Financial Reporting Standards bietet eine Chance die aufsichtsrechtliche Berichterstattung in Europa anzunähern und schließlich zu harmonisieren." Es ist nicht beabsichtigt, mit dem Rahmenkonzept alle Aspekte der IFRS abzudecken, sondern man konzentriert sich auf die Informationen die aus aufsichtsrechtlicher Sicht wichtig oder relevant sind. FINREP beabsichtigt, Kreditinstituten die Anwendung der selben standardisierten Datenformate und Datendefinitionen in allen Ländern, in denen das Rahmenkonzept genutzt werden wird, zu ermöglichen. Das CEBS berät die Europäische Kommission in Fragen der Bankenpolitik, es fördert die Konvergenz der aufsichtsrechtlichen Verfahrensweisen innerhalb der EU und unterstützt die einheitliche Anwendung der bankenrelevanten EU-Gesetzgebung. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Publikationen:

FINREP-Rahmenkonzept (649 KB)

Einführungshinweise (352 KB)

Einführung in das Rahmenkonzept (123 KB)

Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse (368 KB)

CEBS-Pressemitteilung (133 KB)

Einhaltung der IFRS in Australien und Neuseeland

12.01.2006

Australien und Neuseeland haben IFRS-"Äquivalenzstandards" als nationales Rechnungslegungs-Rahmenkonzept eingeführt.

Während in Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken von australischen oder neuseeländischen IFRS-Äquivalenzstandards die Rede sein wird, ist doch beabsichtigt, dass diese Standards zur Erstellung vollständig IFRS-konformer Abschlüsse führen sollen. Beide Länder haben IAS 1.14 umgesetzt, wo es heißt:

Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang anzugeben. Ein Abschluss darf nicht als mit den IFRS übereinstimmend bezeichnet werden, solange er nicht sämtliche Anforderungen der IFRS erfüllt.

Die Konzernabschlüsse australischer und neuseeländischer Unternehmen, die die IFRS-Äquivalenzstandards anwenden, werden eine derartige ausdrückliche und uneingeschränkte Übereinstimmungserklärung mit IFRS im Anhang angeben. Deshalb sind Australien und Neuseeland auf der auf IAS Plus.com befindlichen Übersicht über die Nutzung der IFRS unter der Rubrik "IFRS für alle einheimischen börsennotierten Unternehmen verpflichtend" aufgeführt.

IFRIC-Interpretation zum Anwendungsbereich von IFRS 2

12.01.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine endgültige Interpretation - IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 - herausgegeben.

IFRIC 8 stellt klar, dass IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung auf Verhältnisse anzuwenden ist, bei denen ein Unternehmen anteilsbasierte offensichtlich ohne oder für eine ungenügende Gegenleistung gewährt. IFRIC 8 erläutert, dass wenn die identifizierbare Gegenleistung augenscheinlich unter dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder der eingegangenen Schulden liegt, dieser Sachverhalt darauf hindeutet, dass andere Gegenleistung entweder empfangen wurde oder noch empfangen werden wird. Deshalb ist IFRS 2 anzuwenden. IFRIC 8 tritt für am oder nach dem 1. Mai 2006 beginnende Geschäftsjahre in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 59 KB).

IFRIC-Entwurf zu Zwischenberichterstattung und Wertminderungen

12.01.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Entwurf einer Interpretation D 18 Zwischenberichterstattung und Wertminderungen zur Kommentierung freigegeben.

Die vorgeschlagene Interpretation dient der Klarstellung des Zusammenspiels zwischen IAS 34 Zwischenberichterstattung und zwei anderen Standards, IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, ebenso wie der Auswirkungen dieses Zusammenspiels auf die Bilanzierung in nachfolgenden Zwischenberichten und Jahresabschlüssen. Die vorgeschlagene Interpretation stellt klar, dass ein Unternehmen einen Wertminderungsaufwand, den es in einem vorherigen Zwischenabschluss für einen Geschäfts- oder Firmenwert, eine Investition in ein Eigenkapitalinstrument oder ein finanziellen Vermögenswert, der zu Anschaffungskosten bilanziert wird, erfasst hat, nicht rückgängig machen darf. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 53 KB).

Änderungen des Rechnungslegungs-Rahmenkonzepts in Singapur

12.01.2006

Im Jahr 2002 hat die Regierung von Singapur den Rat für Unternehmensangaben und -führung (Council on Corporate Disclosure and Governance, CCDG) als Rechnungslegungs-Standardsetter für alle in Singapur eingetragenen Unternehmen.

Seitdem hat Deloitte & Touche Singapur jedes Jahr eine Broschüre über die aktuellsten Änderungen des Rechnungslegungs-Rahmenkonzepts in Singapur veröffentlicht. Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe 2005 dieser Broschüre eingestellt.

Die Ausgabe 2004 dieser Broschüre (in englischer Sprache, 267 KB) behandelte eine Reihe in 2004 eingeführter verbesserter und neuer Financial Reporting Standards (FRS), die mehrheitlich in 2005 in Kraft treten. Für die meisten Unternehmen in Singapur stellt das Geschäftsjahr 2005 die erste Rechnungslegungsperiode dar, ab der die Vorschriften dieser neuen und überarbeiteten Standards anzuwenden sind. Die Unternehmen sollten diese Änderungen mittlerweile umgesetzt haben oder im Umsetzungsprozess begriffen sein.

Die Ausgabe 2005 (in englischer Sprache, 207 KB) wurde dem Hintergrund weniger hektischer Veränderungen im Bereich der FRS veröffentlicht. Allerdings kam es infolge des Inkrafttretens des Companies (Amendment) Act 2005 zu einigen Veränderungen, die alle Unternehmen in Singapur betreffen. Die Vorschriften zur Prüfung und zur Corporate Governance sind ebenfalls stark im Wandel. Aus diesem Grund beleuchtet die Ausgabe 2005 einige wichtige Veränderungen im Bereich der Prüfungsstandards (Singapore Standards on Auditing - SSA) und deren Auswirkungen auf Unternehmen in Singapur. Ebenfalls behandelt werden für in Singapur börsennotierte Unternehmen relevante Veränderungen des Corporate Governance Kodex und einige vorgeschlagene Änderungen der Börsenzulassungsvorschriften. Wie die vorangegangenen Ausgaben enthält auch diese eine Liste der FRS und INT FRS, ebenso wie eine Aufstellung der neuen / überarbeiteten Prüfungsstandards.

Der CCDG hat mittlerweile einen mit den IFRS nahezu übereinstimmenden Rechnungslegungsstandard-Kanon verabschiedet, auch wenn einige Unterschiede fortbestehen. Eine Aufstellung dieser Unterschiede finden Sie auf der Singapur-Seite auf IAS Plus.com.

Kanada verabschiedet Plan zur Konvergenz mit IFRS

11.01.2006

Der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) hat einen "Strategischen Plan für die Ausrichtung der Rechnungslegungsstandards" verabschiedet (in englischer Sprache, 139 KB), der wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Rechnungslegung in Kanada haben wird.

Der AcSB will hierbei unterschiedliche Strategien für drei hauptsächliche Kategorien berichtender Unternehmen verfolgen: Börsennotierte Unternehmen, Privatunternehmen und gemeinnützige Organisationen.

Für börsennotierte Unternehmen beabsichtigt der AcSB, sich einem einzigen Satz weltweit akzeptierter, hochwertiger Standards zuzuwenden. Der AcSB hat beschlossen, dass dieses Ziel am besten durch die Herstellung von Konvergenz kanadischer Rechnungslegungsstandards mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) über eine Übergangsperiode hinweg erreicht werden kann. Australien und die Europäische Union haben die IFRS bereits eingeführt und auch in anderen Ländern laufen Konvergenzprogramme. Der AcSB wird einen detaillierten Umsetzungsplan zur Herstellung der Konvergenz später im laufenden Jahr entwickeln und veröffentlichen. Der AcSB erwartet, dass die Übergangszeit rund fünf Jahre betragen wird, allerdings hängt der genaue Zeitrahmen von vielen Faktoren ab und wird aus diesem Grund dauernd überwacht werden. Am Ende dieses Zeitraums wird es keine für börsennotierte Unternehmen geltenden, eigenständigen kanadischen Rechnungslegungs-Vorschriften mehr geben.

Für nicht börsennotierte Unternehmen hat der AcSB aus Gründen der Dringlichkeit mit einer umfassenden Untersuchung der rechnungslegungsbezogenen Bedürfnisse begonnen und wird das angemessenste Modell zur Befriedigung dieser Bedürfnisse bestimmen.

Für gemeinnützige Organisationen wird der AcSB weiterhin jene Bestandteile der von gewinnorientierten Unternehmen anzuwendenden, allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften (GAAP) anwenden, die auf ihre Gegebenheiten zugeschnitten sind und andere Standards entwickeln, die sich mit den speziellen Gegebenheiten des gemeinnützigen Sektors befassen.

Der AcSB erkennt an, dass einige börsennotierte kanadische Unternehmen, die eine wesentliche Präsenz in den USA haben, eventuell eine Bilanzierung nach US-GAAP bevorzugen. Die kanadischen Börsenaufsichtsbehörden erlauben börsennotierten kanadischen Unternehmen, die auch bei der US SEC gelistet sind, bereits heute die Anwendung von US GAAP anstelle der kanadischen Rechnungslegungs-Vorschriften.

Der AcSB rechnet mit der Veröffentlichung der endgültigen Fassung des strategischen Plans bis zum 31. März.

Dezember-Ausgabe von Accounting Roundup

11.01.2006

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Dezember 2005 eingestellt (277 KB).

Dieser Newsletter wird von unseren amerikanischen Kollegen erstellt. Diese Ausgabe befasst sich mit

Entwicklungen beim FASB, einschließlich endgültiger FSP zu (a) vollständig leistungsabhängigen Investmentverträgen und (b) Konzentrationen von Bonitätsrisiken bei Kreditprodukten sowie einem FSP-Vorschlag zur Abschreibung und Wertminderung erworbener erneuerbarer immaterieller Vermögenswerte

Entwicklungen beim GASB, einschließlich eines Umsetzungsratgebers zum GASB Statement 44 zum Statistikbereich.

Entwicklungen beim AICPA, einschließlich "Technical Practice Aids" zur Anwendung von SOP 03-3 auf erworbene Kredite und Schuldtitel; SAS 102 und SSAE 13 zur Festlegung berufsständischer Vorschriften; SAS 103 zur Prüfungsdokumentation; und zur Jahrestagung 2005 der AICPA zu Entwicklungen bei SEC und PCAOB.

Entwicklungen bei der SEC, einschließlich Änderungen der Definition des "accelerated filer" und der Abgabefristen; ein Update zum SEC-Dokument über "Aktuelle Rechnungslegungs- und Angabethemen"; Vorschlägen für eine Vorschrift zur Abrufbarkeit von Vollmachtsinformationen im Internet; Vorschläge zur Änderung der "Tender-Offer-Best-Price"-Regelung; Vorschlag zur Erleichterung des Delistings ausländischer nicht-institutioneller Emittenten; und eine Bitte um Stellungnahmen zum PCAOB Standard Nr. 4 Berichterstattung über die Eliminierung einer wesentlichen Schwäche (des internen Kontrollsystems).

Internationale Entwicklungen, einschließlich der Änderung von IAS 21 bezüglich Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe; aktualisierte Hinweise des IASB zur Umsetzung von IFRS 4 Versicherungsverträge und einer Zusammenfassung der jüngsten IASB- und IFRIC-Sitzungen.

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

Zusätzlicher Tagesordnungspunkt für die IFRIC-Sitzung am 12. und 13. Januar 2006

10.01.2006

Ein zusätzlicher Punkt wurde auf Empfehlung des Agenda-Ausschusses auf die Tagesordnung der IFRIC-Sitzung am 12. und 13. Januar 2006 genommen (wir berichteten am 6. Januar 2006): Der Punkt IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Von Minderheiten gehaltene Put-Optionen wird am 13. Januar diskutiert werden.

Wir haben den ursprünglichen Bericht entsprechend angepasst.

Arbeitsgruppe Versicherungen tagt diese Woche

10.01.2006

Die Arbeitsgruppe Versicherungen wird diese Woche, am Donnerstag, den 12. und Freitag, den 13. Januar 2006 in London tagen.

Die Tagesordnung ist auf der IASB-Website erhältlich (in englischer Sprache, 42 KB). Die Sitzung ist öffentlich.

Die SEC erwägt Änderungen der Angabevorschriften

10.01.2006

Auf ihrer am 17. Januar 2006 stattfindenden Sitzung wird die US-Börsenaufsicht SEC darüber beraten, ob sie Änderungen der Angabevorschriften bezüglich folgender Themen vorschlagen wird: Geschäftsführungs- und Vorstandsgehälter, Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen und Unternehmen, Unabhängigkeit von Vorständen und sonstige Corporate-Governance-Themen, sowie zum Aktienbesitz leitender Angestellter und Vorstände.

Die Kommission wird darüber hinaus erörtern, ob sie die meisten Angaben auf Vollmachts- und Informationserklärungen in leicht verständlicher Sprache verlangen wird. Zum Download der SEC-Erklärung klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache). Diese Sitzung wird als Webcast im Internet übertragen.

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