Mai

Mitschriften vom vierten Tag der IASB Sitzung vom Mai 2007

18.05.2007

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 15. Mai, bis Freitag, den 18. Mai 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.

Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

Mitschriften vom ersten und zweiten Tag der IASB Sitzung vom Mai 2007

17.05.2007

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 15. Mai, bis Freitag, den 18. Mai 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.

Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern der ersten beiden Sitzungstage auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

Plan die IFRS in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften aufzunehmen

17.05.2007

Der Accounting Standards Board von Kanada (AcSB) hat eine Aktualisierung seines Einführungsplans für die Aufnahme der International Financial Reporting Standards in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht.

Der Plan sieht einen Wechsel auf den neuen Standard zum 1. Januar 2011. Der schließt einen Vergleich der IFRS mit den kanadischen Rechnungslegungsvorschriften zum 31. März 2007 ein, sowie die Erwartungen des AcSB inwiefern die IFRS wahrscheinlich in Kanada vor dem Wechsel auf IFRS für öffentlich berichtspflichtige Unternehmen angenommen werden. Der Vergleich ist auch als ein separates Dokument erhältlich. Klicken Sie hier für:

Den Einführungsplan für die Aufnahme der International Financial Reporting Standards in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften (in englischer Sprache, 392 KB)

Den Vergleich von IFRS und den kanadischen Rechnungslegungsvorschriften mit Stand 31. März 2007 (in englischer Sprache, 161 KB)

PCAOB wird über den neuen Prüfungsstandard zu internen Kontrollen abstimmen

17.05.2007

Auf ihrer Sitzung am 24. Mai 2007 wird der amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) über den finalen Standard zur Prüfung von internen Kontrollen zur Finanzberichterstattung und einigen entsprechenden Änderungen des Prüfungsstandards des Boards abstimmen.

Falls er verabschiedet wird, würde der neue Standard den Prüfungsstandard Nr. 2 eine Prüfung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung in Verbindung mit der Jahresabschlussprüfung ersetzen. Die Überarbeitung von AS 2 wurde vom PCAOB im Dezember 2006 vorgeschlagen und wurde vorgenommen, um den Prüfer auf die wichtigsten Themen zu fokussieren und so die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, das wesentliche Schwächen gefunden werden bevor diese eine wesentliche Falschdarstellung des Jahresabschlusses begründen. Zur gleichen Zeit würde der vorgeschlagene Standard die Prüfungsvorschriften, für die der PCOAB zum Ergebnis gekommen ist, dass diese ungeeignet sind, den gewünschten Nutzen zu stiften, abschaffen. Der Standard wird ebenso Hinweise geben, wie die Prüfung für kleinere und weniger komplexe Unternehmen aufgesetzt werden sollte. Der finale verabschiedete Standard muss der SEC zur Abnahme vorgelegt werden. Klicken Sie hier für:

Die Pressemitteilung zur kommenden Sitzung des PCAOB am 24. Mai 2007 (in englischer Sprache)

Den im Dezember 2006 vorgeschlagenen überarbeiteten Prüfungsstandard Nr. 2 (in englischer Sprache, 377 KB)

Die Pressemitteilung vom Dezember 2006(in englischer Sprache)

Viele amerikanischen Unternehmen haben die Auswirkungen des beizulegenden Zeitwertes aus FAS 157 nicht geprüft

17.05.2007

Nur sechs Prozent der Unternehmen in den USA haben laut einer Internet Umfrage, die vom Deloitte Financial Advisory Services (FAS) LLP durchgeführt wurde, nicht geprüft, wie Statement 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert die Bewertung ihrer Vermögenswerte und Schulden beeinflussen wird.

Die Umfrage wurde während eines Webcasts zu SFAS 157 durchgeführt. Die meisten der ca. 1500 Teilnehmer an dem Webcast waren leitende Angestellte in Finanz- und Rechnungslegungsabteilungen aus der Finanzdienstleistungsbranche, Telekommunikation und der verarbeitenden Industrie. SFAS 157 gibt verbesserte Leitlinien dazu, wie Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und führt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in einen Standard zusammen. SFAS 157 würde dann angewendet, wenn ein anderer Standard die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorschreibt oder erlaubt, so wie wertberichtigte Vermögenswerte, Vermögenswerte und Schulden, die in einem Unternehmenszusammenschluss erworben werden und einige finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Er führt auch neue Angaben ein, die die Verlässlichkeit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert betonen. SFAS 157 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. November 2007 beginnen. Der IASB hat ein Diskussionspapier (in englischer Sprache, 1.970 KB) veröffentlicht, in dem er zur Abgabe von Stellungnahmen zu SFAS 157 auffordert. Klicken Sie hier für eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage (in englischer Sprache, 68 KB).

Unsere Ansichten zum Diskussionspapier zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

16.05.2007

Wir haben dem IASB Unsere Stellungnahme zum Diskussionspapier: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (in englischer Sprache, 281 KB) übergeben.

Das Diskussionspapier legt die vorläufigen Ansichten des IASB dar, wie die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen wird, wenn die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bereits in bestehenden IFRS beschrieben ist. Es schlägt keine Ausnahmen von der Verwendung des beizulegenden Zeitwertes vor. Das Diskussionspapier wurde auf der Grundlage des SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erstellt. SFAS 157 legt eine eigene Definition des beizulegenden Zeitwertes zusammen mit einem Rahmenkonzept zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Jahresabschlüsse, die in Übereinstimmung mit den US-GAAP erstellt sind, fest. Das Diskussionspapier des IASB:

gibt die vorläufiges Ansichten des IASB zu den Vorschriften des FAS 157 wieder;

identifiziert Unterschiede zwischen des FAS 157 und der Leitlinie zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert in bestehenden IFRS ; und

fordert zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Vorschriften des FAS 157 und des vorläufigen Ansichten des IASB zu diesen Vorschriften auf.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug unserer Stellungnahme zu dem Diskussionspapier:

Stellungnehmende sind mit einer konsistenten Definition des beizulegenden Zeitwertes über verschiedene Standards hinweg besser bedient, wenn für den beizulegenden Zeitwert gilt, dass er die gleiche Bedeutung für diese verschiedenen Standards hat. Ebenso erkennt der Board in seiner Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen die verschiedenen Bedeutungen des beizulegenden Zeitwertes in bestehenden Standards an. Bevor ein Entwurf veröffentlicht werden kann, ist eine gründliche Untersuchung aller Standards nötig, um festzustellen, wo der Begriff beizulegender Standard derzeit genutzt wird und was er bedeuten soll. Ohne diese Untersuchung glauben wir nicht, dass ein allumfassender Bewertungsstandard, der die Bewertung zum gegenwärtigen Wert1 definiert, entwickelt werden kann. Darüber hinaus ist die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, wie sie in dem Diskussionspapier definiert ist, lediglich ein Bewertungsmerkmal. Wir sind nicht davon überzeugt, dass dies das relevanteste Merkmal für alle Posten darstellt.

Das Diskussionspapier folgert, dass der beizulegende Zeitwert ein Verkaufspreis ist, der auf einer Übertragung basiert (als Gegenteil von einer Begleichung). Derzeitige IFRS verwenden den Begriff beizulegender Zeitwert manchmal mit der Bedeutung Wiederbeschaffungswert und manchmal mit der Bedeutung Verkaufspreis, manchmal basierend auf Übertragungen und manchmal basierend auf Begleichungen. Wir sind der Ansicht, dass es durch das Entfernen der unterschiedlichen Begriffe, unter Verwendung einer einheitlichen Definition des beizulegenden Zeitwertes in einigen Fällen zu einer unangemessenen Behandlung kommen kann. Aus diesem Grund sollte diesen unterschiedlichen Begriffen Beachtung geschenkt werden, da jeder dieser Begriffe Verwendung in der Rechnungslegungsliteratur findet. Daher sollte der Begriff „beizulegender Zeitwert‟ fallengelassen werden, da er verschiedene Bedeutung für verschiedene Menschen hat.

1Der Begriff „gegenwärtiger Wert‟ als Gegenteil vom beizulegenden Zeitwert ist absichtlich in dieser Stellungnahme verwendet worden, um die Bewertungsmerkmale unter der Überlegung zu beurteilen, welcher Begriff derzeit angemessen ist. Bei der Beschreibung dieser Bewertungsmerkmale ist der beizulegende Zeitwert nicht immer in diesem Sinne verwendet worden, da dies zu Verwirrung hätte führen können, da verschiedenen Definitionen des beizulegenden Zeitwertes bestehen.

Klicken Sie hier für alle Deloitte-Stellungnahmen an den IASB und IASC seit 1995.

Vergleich der luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften, IFRS und US GAAP

16.05.2007

Unsere Kollegen aus Luxemburg haben Lux GAAP-IFRS-US GAAP: Ein umfassender Vergleich (in englischer Sprache, 325 KB) veröffentlicht.

Diese Publikation stellt die Hauptunterschiede zwischen den luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften, IFRS und US-GAAP zum 28. Februar 2007 dar. Bezüglich der luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften geht der Bericht auf folgendes ein:

IFRS wird in das Handelsgesetz als eine Alternative zu den derzeitigen luxemburgischen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften eingeführt. Die internationalen Standards wurden bereits als Bilanzierungswahlrecht für Kreditinstitute eingeführt. Die luxemburgischen Behörden arbeiten an einem Entwurf des Handelsgesetzes, der die Möglichkeit eröffnet, IFRS für den gesetzlichen Jahresabschluss von jeder in Luxemburg registriert Gesellschaft mit beschränkter Haftung anzuwenden.

Vorträge der gemeinsamen SME-Veranstaltungen von DRSC und Deloitte ab sofort verfügbar

14.05.2007

Am 18. und 19. Januar sowie am 19. und 20. Februar 2007 haben das DRSC und Deloitte an vier Orten in der Bundesrepublik gemeinsame Informationsveranstaltungen zum Thema "Internationale Rechnungslegung für den Mittelstand - Entwurf des IASB-Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)" durchgeführt.

In den Vorträgen wurden die Sichtweisen der Standardsetzer IASB und DRSC, der Normengeber EU-Kommission und BMJ sowie von Banken, Unternehmen, Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfern vorgestellt. Die Vorträge sind ab sofort als PDF-Files auf unserer Publikationsseite verfügbar.

Heads Up-Newsletter zur Anerkennung der IFRS durch die SEC

14.05.2007

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 14. Mai 2007 veröffentlicht.

Der Newsletter mit dem Titel Transatlantischer Handschlag (Hands across the ocean, in englischer Sprache, 64 KB) diskutiert die erwarteten SEC Aktivitäten, welche wahrscheinlich zu einer stärkeren Anwendung der IFRS in den USA durch ausländische und heimische Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, führen werden. Nachfolgend ein Auszug:

Kürzlich wurde es durch vermehrte Aktivitäten der SEC nahezu sicher, dass die Überleitungsvorschriften abgeschafft werden – ein Weckruf für viele, die in die Finanzberichterstattung mit eingebunden sind, einschließlich ausländischer und heimischer Unternehmen, Analysten, Standardsetter und Rechnungsleger. Jedoch von größerer Relevanz für die amerikanischen Unternehmen ist die Tatsache, dass die SEC in Erwägung zieht, amerikanische Emittenten entweder IFRS oder US-GAAP anwenden zu lassen [...].

Die USA würden dem Beispiel von vielen anderen Staaten folgen, die bereits IFRS akzeptieren.

Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen kann heruntergeladen werden

14.05.2007

Das vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier mit den vorläufigen Ansichten zur Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen Preliminary Views on Insurance Contracts (Part 1: Invitation to Comment and main text und Part 2: Appendices) können Sie ab sofort herunterladen. .

Das vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier mit den vorläufigen Ansichten zur Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen Preliminary Views on Insurance Contracts (Part 1: Invitation to Comment and main text und Part 2: Appendices) können Sie ab sofort herunterladen.

Stellungnahmen können bis zum 16. November 2007 entweder an CommentLetters@iasb.org oder an info@drsc.de gesendet werden.

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