Mai

Notizen vom zweiten Tag der IFRIC Sitzung von Mai 2007

05.05.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) traf sich am Donnerstag, den 3. Mai und Freitag, den 4. Mai, zu seiner Sitzung in den Büroräumen des IASB in London. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. .

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) traf sich am Donnerstag, den 3. Mai und Freitag, den 4. Mai, zu seiner Sitzung in den Büroräumen des IASB in London. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

Accounting Roundup – April 2007

05.05.2007

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Aprilausgabe 2007 des Accounting Roundup (in englischer Sprache, 249 KB) veröffentlicht.

Die folgenden Themen werden in dieser Ausgabe behandelt:

FASB-Entwicklungen

Statement zur Bilanzierung von vorgeschlagenen finanziellen Versicherungsgarantien

Anwendungssachverhalt C21 zu SFAS 133 vorgeschlagen

Änderungen an veröffentlichter Interpretation 39

AICPA-Entwicklungen

ASB Interpretation zum Bestätigungsprozess

Veröffentlichte Audit Risk Alerts

SEC-Entwicklungen

Veröffentlichte Übereinstimmungs- und Angabeinterpretationen

Abschnitt 18 des geänderten Securities Act

Bedenken hinsichtlich der Strategien in Zusammenhang mit der Anwendung von SFAS 159

Kommissare verabschieden Verbesserungen am Sarbanes-Oxley Act

Nächste angekündigte Schritte bezüglich IFRS

Der Stab stellt Ansichten zu Interpretation 48 zur Verfügung

Veröffentlichte klarstellende Leitlinien zu bestimmten SEC Themen zur Darstellung des Abschlusses

Anti-Money-Laundering Compliance Tool eingeführt

PCAOB-Entwicklungen

Neue vorgeschlagene Prüfungsstandards

Herausgabe des freigegebenen Konzeptes zu Steuerdienstleistungen

Veröffentlichte Leitlinie zu Steuertransaktionen und Steuerdienstleistungen

Veröffentlichter Bericht zum Standard der Durchführung von internen Kontrollen durch Prüfer

GASB-Entwicklungen

Aufnahme eines Projektes zur Unterstützung von Regierungsbehörden bezüglich der Informationen zur Finanzberichterstattung

Hier finden Sie frühere Ausgaben des Accounting Roundup.

Tagesordnung für die Mai-Sitzung 2007 des IASB

04.05.2007

Der International Accounting Standards Board wird seine Mai-Sitzung 2007 in seinen Büroräumen in London vom Dienstag, den 15. Mai bis Freitag, den 18. Mai 2007 abhalten. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für diese Sitzung. .

Der International Accounting Standards Board wird seine Mai-Sitzung 2007 in seinen Büroräumen in London vom Dienstag, den 15. Mai bis Freitag, den 18. Mai 2007 abhalten. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für diese Sitzung.

15. - 18. Mai 2007, London

Dienstag, 15. Mai 2007

Leasingverhältnisse

Unternehmenszusammenschlüsse Phase II

Mittwoch, 16. Mai 2007

Rahmenkonzept – Berichterstattendes Unternehmen

IFRS 2 Ausübungsbedingungen und Annullierungen

Aktuelles zur IFRIC-Sitzung, die am 3. und 4. Mai 2007 abgehalten wurde

Jährliche Verbesserungen 2006-2007

  1. Ab welchem Zeitpunkt sollten Kosten für Werbe- und Reklameaktivitäten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, und wann sollte ein Unternehmen eine Vorauszahlung erfassen?
  2. Sollten Angaben zu IAS 28 und IAS 31 verlangt werden, wenn die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zum Beispiel die einer Venture Capital Organisation?
  3. Können erfasste Wertminderungen für assoziierte Unternehmen, im Wert wieder aufgeholt werden?
  4. Klarstellung, ob Tochterunternehmen, die im separaten Einzelabschluss als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert wurden, in den Bewertungsbereich von IFRS 5 fallen.
  5. Vorgeschlagene Formulierungsänderungen an IAS 20 und IAS 29, um definierte oder eher einheitlich benutzte Begriffe zu bestätigen.

Donnerstag, 17. Mai 2007

Darstellung des Abschlusses

Verbindlichkeiten – Änderungen an IAS 37

Freitag, 18. Mai 2007

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Jährliche Verbesserungen 2006-2007 – IAS 19: Unterschiede zwischen negativem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Plankürzungen

Kommissar führt den Nutzen der IFRS für Europa an

04.05.2007

Charlie McCreevy, EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen nahm Stellung zu dem Nutzen der IFRS in einer Rede zu Kapitalmärkten und Europäischer Wettbewerbsfähigkeit (in englischer Sprache, 76 KB), auf dem Europäischen Finanzforum in Brüssel, am 2. Mai 2007. Herr McCreevy sagte: „Für ein attraktives Europa müssen wir die besten internationalen Standards anwenden: IFRS, Basel II und bald Solvency II, die prinzipien-basierte Regelwerke sind.

Wir sind angehalten die Hindernisse bei grenzüberschreitenden Geschäften zu beseitigen und strikter gegenüber wettbewerbsbeschränkenden Tätigkeiten zu werden.

Notizen vom ersten Tag der IFRIC-Sitzung von Mai 2007

04.05.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) trift sich am Donnerstag, den 3. Mai und Freitag, den 4. Mai zu seiner Sitzung in den Büroräumen des IASB in London. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

Die wichtigsten Themen waren:

Die endgültigen Interpretationen basierend auf IFRIC D19 (Vermögenswertobergrenze) und D20 (Kundenbindungsprogramme) wurden verabschiedet, um am 1. Januar 2008 in Kraft zu treten.

Die Entwürfe zur Absicherung einer Nettoinvestition und Immobilienverkäufen wurde verabschiedet.

Beide Dokumente werden dem IASB zur Durchsicht und Verabschiedung spätestens bis Juni vorgelegt, so dass die Interpretationen und die Entwürfe im Juli veröffentlicht werden können.

Weitere Leitlinien zu neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards

03.05.2007

In unserer Nachricht vom 21. November 2006 berichteten wir, dass der Finanzminister von China eine 263-seitige Publikation zu der Einführung von 32 der 38 neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards*, CASs), die vom China Accounting Standards Committee (CASC) im Februar 2006 übernommen wurden und für 2007 Jahresabschlüsse Inkrafttreten, veröffentlicht hat.

Diese neuen CAS müssen von allen börsennotierten, chinesischen Unternehmen und können von nicht börsennotierten chinesischen Unternehmen angewendet werden. Das chinesische Finanzministerium hat kürzlich die folgenden zusätzlichen Leitlinien zu den CAS veröffentlicht:
  • Eine 622-seitige Publikation von Interpretationen der neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards in chinesischer Sprache. Diese Publikation ist auf der Internetseite des CASC als Download nicht verfügbar, aber kann in China im Buchhandel erworben werden.
  • Fragen und Antworten Teil 1 (in chinesischer Sprache, 163 KB)
  • Fragen und Antworten Teil 2 (in chinesischer Sprache, 131 KB)

Die Umsetzungsleitlinie des chinesischen Finanzministeriums von November 2006 ist in chinesischer Sprache verfügbar – Klicken Sie hier, um diese Publikation als ZIP-Datei herunterzuladen (3.820 KB). Alternativ können alle CAS und Leitlinien in chinesischer Sprache von der Internetseite des China Accounting Standards Committee heruntergeladen werden.

* Bitte beachten Sie, dass, als die 38 neuen Standards im Februar 2006 verabschiedet wurden, sie generell in Englisch als Accounting Standards for Business Enterprises oder ASBE bezeichnet wurden. Aufgrund möglicher Verwechslungen des Begriffs mit einigen älteren Verlautbarungen bezeichnet das chinesische Finanzministerium die 38 neuen Standards als Chinese Accounting Standards oder CAS.

IASB-Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen

03.05.2007

Der IASB hat ein Diskussionspapier (DP) Vorläufige Sichtweisen zu Versicherungsverträgen veröffentlicht.

Stellungnahmen werden bis zum 16. November 2007 erbeten. Danach wird der IASB einen festen Vorschlag für einen Entwurf entwickeln, der gegen Ende 2008 veröffentlicht wird. Unter Berücksichtigung einer weiteren Periode für öffentliche Beratung, erwartet der IASB, dass der Standard 2010 in Kraft treten wird. IASB Abonnenten können das DP bereits jetzt herunterladen (ein Dokument mit dem Haupttext, ein weiteres für die Anhänge). Das DP wird ab dem 14. Mai öffentlich auf der Internetseite des IASB verfügbar sein. Druckfassungen werden an die IASB Abonnenten per Post verschickt oder können vom IASB erworben werden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 68 KB).

Diskussionspapier: Vorläufige Sichtweise zu Versicherungsverträgen

Das DP schlägt vor, dass ein Versicherer seine Versicherungsverbindlichkeiten unter Anwendung der folgenden drei Bausteine bewertet:

Eindeutige, unvoreingenommene, marktgerechte, wahrscheinlichkeitsgewichtete und aktuelle Schätzung der vertraglichen Cashflows.

Gegenwärtige marktgerechte Abzinsungssätze, die die erwarteten zukünftigen Cashflows an den Zeitwert des Geldes anpassen.

Eine eindeutige und unvoreingenommene Schätzung der Marge, die von Marktteilnehmern für die Risikoübernahme (eine Risikomarge) und die Erbringung von anderen Dienstleistungen, wenn überhaupt (eine Dienstleistungsmarge) gefordert wird.

Diese Prinzipien würden für alle Arten von Versicherungsverträgen angewendet.

Das DP empfiehlt, dass eine informative und prägnante Bezeichnung für eine Bewertung, die diese drei Bausteine nutzt, „gegenwärtiger Verkaufswert‟ sein sollte. Das DP definiert den gegenwärtigen Verkaufwert als den Betrag, von dem der Versicherer erwarten würde, dass er ihn am Bilanzstichtag zahlen müsste, um seine verbleibenden vertraglichen Rechte und Pflichten sofort auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Eine Bewertung zum gegenwärtigen Verkaufswert beabsichtigt nicht, zu implizieren, dass ein Versicherer seine Versicherungsverbindlichkeiten auf einen Dritten übertragen kann oder sollte. Faktisch werden Versicherer in den meisten Fällen die Verbindlichkeit nicht auf einen Dritten übertragen können und werden dies auch nicht wünschen. Stattdessen ist der Zweck der Spezifizierung dieses Bewertungsmodels nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die den Adressaten helfen sollen, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus beabsichtigt der „gegenwärtige Verkaufwert‟ nicht zu implizieren, dass der Versicherer nicht beabsichtigt sein Verpflichtung gegenüber dem Versicherten zu begleichen. Die endgültige Begleichung gegenüber dem Versicherten wäre sicherlich ein wichtiger Bestandteil des Preises, den der Dritte für die Übernahme der Verbindlichkeit verlangen würde.

Das Papier behandelt verschiedene andere Themen, einschließlich des Verhaltens des Versicherten, Beteiligungsverträgen und dem Bericht über Veränderungen der Versicherungsverträge.

Antrag im britischen Parlament auf Ablehnung des IFRS 8

03.05.2007

Dreizehn Mitglieder des britischen House of Commons (Parlament) haben einen parlamentarischen Antrag gestellt, der sowohl die britische Regierung als auch die Europäische Kommission drängt, „eine dringende und ausführliche Prüfung der Auswirkung von IFRS 8 Geschäftssegmente‟ – ein Standard, der ihrer Ansicht nach, „völlig inakzeptable‟ ist – durchzuführen.

Den vorläufigen Beschluss finden Sie unten. Siehe auch unsere Nachricht vom 27. April 2007 hinsichtlich eines ähnlichen Beschlusses, der vom Europäischen Parlament getroffen wurde.

Die Verantwortung von multinationalen Unternehmen

Das dieses House den IFRS 8 hinsichtlich der Angaben zu operativen Segmenten für multinationale Unternehmen für völlig inakzeptable hält, da er der Unternehmensführung eine Blankovollmacht gibt zu entscheiden, was sie angeben und wie sie dies angeben und keine Konsistenz der Angaben, weder zwischen den Perioden noch zwischen Unternehmen, verlangt, und daher daran scheitert ein Standard für Angaben zu schaffen, der Investoren nutzt, die frühere Pflicht zu geographischen Angaben abschafft und die Möglichkeit eröffnet andere Rechnungslegungsregeln für Segmentinformationen anzuwenden, als die die in anderen Teilen des Jahresabschlusses eines Unternehmens genutzt werden; und daher die britische Regierung und die Europäische Kommission dringend auffordert, ihre eigenen dringende und ausführliche Prüfung der Auswirkung von IFRS 8 durchzuführen und multinationale Unternehmen zu verpflichten, über die Segmentangaben, die sie machten hinaus, vollständige Angaben für alle Länder für sämtliche Tätigkeiten in jedem geographischen Rechtskreis, in dem sie tätig sind, anzugeben, zusammen mit Informationen zu Umsatz, Ergebnis und gezahlten Steuern für jede dieser Gebiete.

Bush) und der Europäischen Union (Angela Merkel, die derzeitige Präsidentin des Europäischen Rates und Jose Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission) kamen am 30. April 2007 zu einem politischen Gipfel in Washington zusammen. Neben anderen Themen erzielten sie eine Übereinkunft zu einem Rahmenwerk für die Ausweitung der transatlantischen wirtschaftlichen Integration zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union. Das Rahmenwerk verpflichtet die USA und die EU die Arbeit an den hautsächlichen „Prioritätsprojekten‟ in den Bereichen der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, gesichertem Handel, Beteiligungen, Finanzmärkte und Innovationen zu konzentrieren. Als Teil des Projektes zu den Finanzmärkten vereinbarten die USA und die EU, „die Bedingungen für die Annerkennung der US-GAAP und der IFRS in beiden Rechtskreisen ohne die Notwendigkeit einer Überleitungsrechnung ab 2009 oder möglicherweise früher voranzutreiben‟. Die USA und die EU verständigten sich ebenfalls darauf, die Roadmapdiskussionen zwischen der Europäischen Union und dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) im Bereich der Prüferaufsicht vollauf zu unterstützen. Klicken Sie hier für:

Veröffentlichung des Rahmenwerkes der EU (in englischer Sprache, 376 KB)

Veröffentlichung des Rahmenwerkes der USA (in englischer Sprache)

Australien hebt vorgenommene Änderungen an den IFRS auf

02.05.2007

Der Australian Accounting Standards Board hat einen 'Änderungsstandard' verabschiedet, der bei Inkrafttreten die Änderungen, die der AASB an den IFRS vorgenommen hat, als er die IFRS erstmalig als australische Äquivalente der IFRS angenommen hat, aufhebt.

Die Änderungen basieren auf den Vorschlägen des Entwurfs 151 Australische Ergänzungen und Streichungen der IFRS. Der Änderungsstandard führt auch eine Reihe von redaktionellen Verbesserungen und Änderungen, die vom IASB an den IFRS vorgenommen wurden. Der Änderungsstandard (der noch nicht öffentlich verfügbar ist) ist ab dem 1. Juli 2007 anzuwenden, kann aber früher angewendet werden. Insgesamt werden die 34 australischen Standards von dem Änderungsstandard beeinflusst. Wesentliche Änderungen, die durch den Änderungsstandard eingeführt werden, schließen die folgenden ein:
  • Genehmigung der „indirekten Methode‟ zur Darstellung der Kapitalflussrechnung
  • Änderung der Definition eines „separaten Einzelabschlusses‟ und der Pflicht einen Konzernabschluss aufzustellen
  • Einführung eines Wahlrechts Gemeinschaftsunternehmen nach der Quotenkonsolidierungsmethode zu bilanzieren
  • Neue Wahlrechte bei der Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
  • Abschaffung einer großen Anzahl von Anhangangaben bei mehreren Standards

Deloitte (Australia) beabsichtigt eine umfassende Rechnungslegungsmeldung zu den neuen Vorschriften herauszugeben, die auf IAS Plus eingestellt wird.

Correction list for hyphenation

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