Juli

Warum Sie über XBRL Bescheid wissen müssen

18.07.2008

Unten zeigen wir Ihnen häufig gestellte Fragen zu XBRL; die Antworten finden finden sie in der Broschüre, die unsere US-amerikanischen Kollegen erstellt haben: Why You Need to Know About XBRL (in englischer Sprache, 153 KB).

Es handelt sich um eine aktualisierte Neuauflage der Fassung vom 11. April 2008, auf die wir hingewiesen hatten. Die Broschüre ist aus der Sicht eines bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Stock Exchange, SEC) registrierten Emittenten geschrieben, aber die meisten der Antworten sind auch im weltweiten Zusammenhang relevant.

Warum Sie über XBRL Bescheid wissen müssen

  1. Was ist XBRL beziehungsweise was sind interaktive Daten?
  2. Wie werden Daten durch XBRL interaktiv?
  3. Was ist, wenn ein Registrant einen Position im Abschluss ausweist, die einmalig ist (d.h. andere Unternehmen haben keine solchen Position? Muss der Registrant dann eines der vorgegebenen Etiketten verwenden?
  4. Was sind die Hauptelemente der vorgeschlagenen SEC-Regeln?
  5. Wie sind die Übergangsregeln für die Einführung?
  6. Welche Formblätter und andere Finanzinformationen unterliegen den neuen Regelungen?
  7. Zu welchem Grad müssen die Fußnoten im ersten Jahr und in den folgenden Jahren mit Etiketten versehen werden?
  8. Wann müssen nach den vorgeschlagenen Regelungen die interaktiven Daten (XBRL-basierte Informationen) bei der SEC eingereicht werden?
  9. Wird XBRL das bisherige Datenbanksystem der SEC (Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval, EDGAR) ersetzen? Werden bisherige Einreichungsformulare in EDGAR durch XBRL ersetzt (d.h. müssen Registranten XBRL-Dokumente statt den normalen Abschlüssen einreichen oder sogar beide Formen)?
  10. Welche Schritte könne Registranten jetzt schon unternehmen, um sich auf die XBRL-Forderungen der SEC einzurichten?
  11. Welche Möglichkeiten gibt es für Registranten, ihre Abschlüsse nach XBRL zu erstellen/ erstellen zu lassen?
  12. Müssen XBRL-Dokumente, die bei der SEC eingereicht werden, durch den Abschlussprüfer geprüft werden? Was könnte eine Prüfungsbestätigung eines XBRL-Abschlusses beinhalten?
  13. Gelten die derzeit vorgeschlagenen Regelungen auch für Investmentfonds?
  14. Wo finde ich mehr Informationen zu XBRL?
  15. Wie kann Deloitte Unternehmen helfen, sich auf XBRL vorzubereiten und XBRL am besten zu nutzen?

Tagesordnung für die Boardsitzung im Juli

18.07.2008

Die Tagesordnung für die Boardsitzung vom 22. bis zum 25. Juli 2008 hat sich leicht geändert.

Der Sitzungsteil zu den jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008 am 23. Juli entfällt, und der Sitzungsteil mit dem Bericht des Expertenpanels zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind, ist vom 22. auf den 23. Juli verschoben worden. Dadurch wurde dem Tagesordnungspunkt Erlöserfassung am 22. Juli eine halbe Stunde mehr Zeit eingeräumt. Wir haben unsere am 12. Juli 2008 veröffentlichte Tagesordnung entsprechend angepasst.

IIF veröffentlicht abschließenden Bericht des Ausschusses für beste Marktpraxis

18.07.2008

Die internationale Bankenvereinigung (Institute of International Finance, IIF) hat einen Bericht seines im letzten Oktober gegründeten Ausschusses für beste Marktpraxis (Committee on Market Best Practices, CMBP) veröffentlich, der die offizielle Reaktion der Branche auf die aktuellen Finanzmarktunruhen darstellt.

Im 200 Seiten umfassenden Bericht werden Verhaltensmaßregeln und Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis zu solch kritischen Themen wie Risikomanagement, Vergütungen, Bewertung von Vermögenswerten, Liquiditätsmanagement, Risikoübernahme und Rating von strukturierten Produkten ausgesprochen und eine Verbesserung von Transparenz und Angaben gefordert. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Bericht des CMBP (1.974 KB)

Presseerklärung des IIF

Ansprache des IIF-Vorsitzenden Josef Ackermann vor dem Internationalen Presseclub (65 KB)

Weiter Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite mit Empfehlungen und Materialien zur Finanzmarktkrise.

Strategiematrix für Verrechnungspreise

18.07.2008

Die Strategiematrix für die Bildung von Verrechnungspreisen von Deloitte ist weiterhin der maßgebliche und umfassendste Leitfaden seiner Art.

Die Ausgabe 2008 bietet wesentliche Informationen zu Verrechnungspreissystemen in 46 Rechtskreisen weltweit und bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Broschüre enthält Leitlinien zur Planung von Methoden zur Verrechnungspreisbildung, zur Dokumentation, zu Strafen und anderen Fragen. Sie können sich den Verrechnungspreisleitfaden 2008 kostenfrei herunterladen (73 Seiten in englischer Sprache, 8.886 KB).

Vergleich zwischen IFRS und brasilianischen Rechnungslegungsstandards

17.07.2008

Die beiden berufsständischen Rechnungslegungsorganisationen von Brasilien – Conselho Federal de Contabilidade (CFC) und Instituto dos Auditores Independentes do Brasil (IBRACON) – haben gemeinsam einen Vergleich zwischen brasilianischen Rechnungslegungsstandards und IFRS herausgegeben.

Sumário da Comparaçăo das Práticas Contábeis Adotadas no Brasil com as Normas Internacionais de Contabilidade - IFRS bietet einen Gegenüberstellung der Rechnungslegungsstandards mit Stand vom Januar 2006 in portugiesischer Sprache. Alle börsennotierten Unternehmen in Brasilien müssen ab 2010 IFRS befolgen (es bestand ein Wahlrecht, dies bereits ab 2007 zu tun). Gleiches gilt für die meisten Banken und andere Finanzinstitute. Die Standardsetzer und die Regierung in Brasilien erwägen, diese Anwendungspflicht auf nicht börsennotierte Unternehmen auszudehnen. CFC und IBRACON haben freundlicherweise gestattet, diese Publikation auf IAS PLUS zur Verfügung zu stellen.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

17.07.2008

Heute, am 17. Juli 2008 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Einziger Programmpunkt ist die Fertigstellung einer Stellungnahme gegenüber dem IASB bezüglich des Arbeitsabkommens. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Stellungnahme des DSR zum PAAinE-Diskussionspapier zu Pensionen

16.07.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat bei der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) seine Stellungnahme zum PAAinE-Diskussionspapier Die Finanzberichterstattung über Pensionen eingereicht (in englischer Sprache, 117 KB).

Über die Veröffentlichung des Diskussionspapiers hatten wir in unserer Nachricht vom 31. Januar 2008 berichtet.

Vorgeschlagene vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur Berufsethik

16.07.2008

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat eine vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Überarbeitungen sollen den Kodex in zweierlei Hinsicht verdeutlichen:

die einzelnen Anforderungen die in dem Kodex enthalten sind, sollen verdeutlicht werden, und

die Anwendung des Rahmenkonzepts des Kodex soll erläutert werden.

Der vorgeschlagenen Änderungen sind Ergebnis des IESBA-Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses des Kodex. Stellungnahmen werden nur zu den vorgeschlagenen Änderungen erbeten, die Ergebnis des Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses sind, nicht zum Kodex selbst.

Arten von Änderungen am IFAC-Kodex zur Berufsethik, die in dem Entwurf vorgeschlagen werden:

Überarbeitete Formulierungen, um zu verdeutlichen, welche Sachverhalte die Vorschriften genau betreffen

Leitlinien dazu, wann ein zeitweiliges Abweichen von einer Vorschrift im Kodex zulässig ist und wie man dabei vorgeht

Beschreibung der fünf Kategorien von Gefährdung der Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Beispiele von Situationen, in denen solche Gefährdungen entstehen können

Leitlinien für die Einschätzung, ob eine Gefährdung der Einhaltung der Grundprinzipien „eindeutig unbedeutend ist‟; dies ist nach dem Kodex der Fall, wenn es sich um einen Sachverhalt handelt, „der sowohl als trivial als auch als folgenlos anzusehen ist‟

Verdeutlichung des „Rahmenkonzeptansatzes‟, um den Bedarf für Mitglieder des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zu betonen, das Rahmenkonzept im Kodex auf jede Situation anzuwenden, die im Kodex nicht ausdrücklich beschrieben ist

Klarstellung, dass die Beispiele im Kodex befolgt werden müssen

Formulierungsänderungen in Übereinstimmung mit den folgenden Prinzipien:

„erwägen‟ („consider‟) wird verwendet, wenn der Prüfer verschiedene Sachverhalte beachten muss

„evaluieren‟ („evaluate‟) wird verwendet, wenn der Prüfer die Bedeutung eines Sachverhalts einschätzen und bewerten muss

„bestimmen‟ („determine‟) wird verwendet, wenn der Prüfer einen Schluss zu ziehen und eine Entscheidung zu treffen hat

Der IESBA schlägt vor, dass der überarbeitete Kodex zum 15. Dezember 2010 in Kraft tritt, wobei zu vorzeitiger Anwendung ermutigt wird. Dieses Datum läge etwa 18 Monate nach der geplanten Veröffentlichung des Dokuments (derzeit für Juni 2009 vorgesehen). Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. Oktober 2008 erbeten. Der Entwurf kann aus dem Internet heruntergeladen werden: www.ifac.org/EDs. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier.

Feldversuche zum Entwurf des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen - Diskussion der Ergebnisse

15.07.2008

Am 7. Juli 2008 haben in Brüssel die in London ansässige ACCA (Association of Chartered Certified Accountants), der französische Standardsetter CNC (Conseil National de la Comptabilité), die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die FEE (Fédération des Experts Comptables Européens) und das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) die Ergebnisse der europäischen Feldversuche zum Entwurf eines International Financial Reporting Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (IFRS for Private Entities, IFRS for PE) und mögliche Implikationen für die Zukunft der europäischen Rechnungslegungsnormen diskutiert.

Sowohl aus französischer als auch aus deutscher Sicht wurde von erheblichen Schwierigkeiten bei der Anwendung des vom IASB vorgelegten Entwurfs berichtet. Dennoch war man sich einig, dass der IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen eine wichtige Möglichkeit darstellt, die europäischen Rechnungslegungsnormen für kleine und mittelgroße Unternehmen zu harmonisieren und die derzeitige Vielfalt zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu reduzieren.

Liesel Knorr, Präsidentin des DSR, kam zu dem Schluss, dass „diese europäische Veranstaltung erneut zeigt, wie wichtig diese Diskussionen sind. Sie zeigen zum einen, welche unterschiedlichen Ansichten bestehen. Sie zeigen insbesondere aber auch bestehende Gemeinsamkeiten in den Überlegungen zur weiteren Entwicklung des europäischen Bilanzrechts. Die weitgehend ablehnende Haltung Deutschlands in Bezug auf den IFRS for PE wird europaweit offensichtlich nicht geteilt. Damit wird deutlich, dass eine Einwirkung des IFRS for PE auf das europäische Bilanzrecht auf Dauer nicht zu verhindern sein dürfte. Für viele, nicht zuletzt international agierende, europäische Unternehmen ist es erforderlich, sich mit den internationalen Rechnungslegungsnormen auseinanderzusetzen. Dafür stellt der IFRS for PE eine geeignete Grundlage dar. Deutsche Unternehmen und Interessenten tun daher gut daran, sich in diese Diskussion einzubringen, auch wenn hierzulande derzeit die Diskussion um das BilMoG weitere Debatten verdrängt zu haben scheint.‟

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des DRSC (80 KB).

Zusammenfassung von IFRIC abgelehnter Sachverhalte aktualisiert

15.07.2008

Wir haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt.

Die Liste spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom Juli 2008 erreicht wurde, wider und beinhaltet über 135 Sachverhalte. Der folgende Sachverhalt ist neu hinzugekommen:

IAS 39 – Anwendung der Effektivzinsmethode

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