Die Überarbeitungen sollen den
Kodex in zweierlei Hinsicht verdeutlichen:
| die einzelnen Anforderungen die in dem Kodex
enthalten sind, sollen verdeutlicht werden, und
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| die Anwendung des Rahmenkonzepts des Kodex soll
erläutert werden.
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Der vorgeschlagenen Änderungen sind Ergebnis des
IESBA-Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses des
Kodex. Stellungnahmen werden nur zu den vorgeschlagenen
Änderungen erbeten, die Ergebnis des Projekts zur
Verbesserung des Entwurfprozesses sind, nicht zum Kodex
selbst.
Arten von Änderungen
am IFAC-Kodex zur Berufsethik, die in dem Entwurf
vorgeschlagen werden:
| Überarbeitete Formulierungen, um zu
verdeutlichen, welche Sachverhalte die Vorschriften genau
betreffen
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| Leitlinien dazu, wann ein zeitweiliges
Abweichen von einer Vorschrift im Kodex zulässig
ist und wie man dabei vorgeht
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| Beschreibung der fünf Kategorien von
Gefährdung der Einhaltung der grundlegenden
Prinzipien und Beispiele von Situationen, in
denen solche Gefährdungen entstehen können
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| Leitlinien für die Einschätzung, ob eine
Gefährdung der Einhaltung der Grundprinzipien
„eindeutig unbedeutend ist‟; dies ist nach dem
Kodex der Fall, wenn es sich um einen
Sachverhalt handelt, „der sowohl als trivial als
auch als folgenlos anzusehen ist‟
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| Verdeutlichung des „Rahmenkonzeptansatzes‟,
um den Bedarf für Mitglieder des Berufsstandes
der Wirtschaftsprüfer zu betonen, das
Rahmenkonzept im Kodex auf jede Situation
anzuwenden, die im Kodex nicht ausdrücklich
beschrieben ist
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| Klarstellung, dass die Beispiele im Kodex
befolgt werden müssen
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| Formulierungsänderungen in Übereinstimmung
mit den folgenden Prinzipien:
| „erwägen‟ („consider‟) wird verwendet,
wenn der Prüfer verschiedene Sachverhalte
beachten muss
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| „evaluieren‟ („evaluate‟) wird
verwendet, wenn der Prüfer die Bedeutung
eines Sachverhalts einschätzen und bewerten
muss
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| „bestimmen‟ („determine‟) wird
verwendet, wenn der Prüfer einen Schluss zu
ziehen und eine Entscheidung zu treffen hat
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Der IESBA schlägt vor, dass der überarbeitete Kodex zum
15. Dezember 2010 in Kraft tritt, wobei zu vorzeitiger
Anwendung ermutigt wird. Dieses Datum läge etwa 18 Monate
nach der geplanten Veröffentlichung des Dokuments (derzeit
für Juni 2009 vorgesehen). Stellungnahmen zum Entwurf werden
bis zum 15. Oktober 2008 erbeten. Der Entwurf kann aus dem
Internet heruntergeladen werden:
www.ifac.org/EDs. Die
englischsprachige Presseerklärung finden Sie
hier.