Oktober

SEC wird Gesprächsrunde zu transparenteren Angaben einberufen

04.10.2008

Die US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird eine Gesprächsrunde einberufen, um Wege zu erörtern, ihr Angabenregime zu erneuern, um Anlegern nützlichere Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Die Gesprächsrunde wird am 8. Oktober 2008 von 9-13 Uhr am Geschäftssitz der SEC in Washington abgehalten und im Internet übertragen werden. Die Gesprächsrunde wird eine offene Diskussion zum System der Finanzangaben der SEC, einschließlich der Informationsbedürfnisse von Anlegern, börsennotierter Unternehmen und Anderer, sowie die Leistungsfähigkeit moderner Informationstechnologie zur Verbesserung der Transparenz und der einfacheren Nutzung zum Gegenstand haben. Die Gespräche am Runden Tisch werden in zwei Panels abgehalten, wobei jedes Panel aus Anlegern, Emittenten, Hochschulangehörigen und anderen Parteien, die über Erfahrungen mit dem Finanzangabenregime der Kommission vertraut sind. Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC finden Sie hier.

IDW Hauptfachausschuss verabschiedet neue Verlautbarungen

03.10.2008

In seiner 213. Sitzung am 01./02. September 2008 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Verlautbarungen verabschiedet: .

In seiner 213. Sitzung am 01./02. September 2008 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Verlautbarungen verabschiedet:

Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW EPS 203 n.F.). IDW EPS 203 n.F. setzt die Anforderungen des beim IAASB-Clarity-Projekt überarbeiteten ISA 560 (Redrafted) "Subsequent Events" um.

Der IDW Prüfungsstandard Projektbegleitende Prüfung beim Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 850) behandelt die Durchführung von projektbegleitenden Prüfungen. Anhand typischer IT-Projekte wie der Einführung von sog. Enterprise Resource Planning Systemen oder der Neuentwicklung von unternehmensindividuellen Softwarelösungen werden die wesentlichen Prüfungsphasen beschrieben und das phasenbezogene Prüfungskonzept erläutert.

Gemäß IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22) sind strukturierte Finanzinstrumente im Jahresabschluss des Erwerbers/Gläubigers als einheitlicher Vermögensgegenstand und im Jahresabschluss des Emittenten/Schuldners als einheitliche Verbindlichkeit zu bilanzieren. Weisen die Forderungen bzw. die Verbindlichkeit jedoch durch das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken oder Chancen auf, handelt es sich bei wirtschaftlicher Betrachtung um zwei Instrumente, die grundsätzlich getrennt voneinander zu bilanzieren sind, es sei denn, eine einheitliche Bilanzierung führt zu einer zutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Verlautbarungen werden in Heft 8 der "IDW Fachnachrichten" und im Supplement 4/2008 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.

Manuel Barroso äußert sich zur Finanzmarktkrise

03.10.2008

Der Präsident der Europäischen Kommission, Manuel Barroso, äußerte sich auf einer Pressekonferenz am 1. Oktober 2008 in Brüssel über die Finanzmarktkrise und sprach dabei auch Fragen der Rechnungslegung an: „Wir müssen die Regeln zur Bewertung komplexer Vermögenswerte verfeinern.

Dies kann auch beinhalten, unsere Rechnungslegungsvorschriften an neue Situationen anzupassen. Insbesondere gilt, dass wir nicht wollen, dass die Banken der EU in einer Situation in Nachteil im Vergleich zu Banken in anderen Märkten geraten, wenn diese anderen Märkte ihre Vorschriften ändern.‟ Er schien einen Vorschlag zu unterstützen, den der französische Präsident Sarkozy der Europäischen Kommission unterbreitet hat und nach dem die Vorschriften für die mark-to-market-Bilanzierung für manche Vermögenswerte von Banken geändert oder außer Kraft gesetzt werden sollten.

Presserklärung mit den Äußerungen von Manuel Barroso (in englischer Sprache, 75 KB)

weitere Informationen und Materialien auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise

IASC-Stiftung veröffentlicht IFRS-Leitfaden

03.10.2008

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen englischsprachigen Leitfaden durch die IFRS veröffentlicht: A Guide through Internationale Financial Reporting Standards.

Dieses umfassende Werk (etwa 2.900 Seiten) enthält den aktualisierten und vollständigen konsolidierten Text der IFRS mit ausführlichen Querverweisen und Annotationen. Es deckt alle IFRS und IAS, IFRIC und SIC-Interpretationen und alle vom IASB veröffentlichten weiteren Materialien – erläuternde Beispiele, Anwendungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen und abweichende Meinungen – ab, die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2008 verabschiedet wurden. Die Annotationen im Leitfaden schließen Agendaentscheidungen von IFRIC und Klarstellungen ein.

In diesem Leitfaden werden die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Paragraphen und Abschnitten eines jeden IFRS und den anderen vom IASB herausgegebenen Materialien aufgezeigt. Wenn man also einen bestimmten Paragraph oder Abschnitt eines IFRS liest, findet man im Leitfaden Antwort auf die Frage: Welche anderen Abschnitte dieses Standards oder anderer IFRS oder welche Materialien, die vom IASB herausgegeben wurden, helfen beim Verständnis dieses Paragraphen weiter? Außerdem enthält der Leitfaden weitere erklärende Annotationen und die zugehörigen Agendaentscheidungen von IFRIC.

Der Preis des Leitfadens beträgt £ 90 zuzüglich Porto. Es gibt Preisnachlässe bei Mehrfachbestellungen, für Studenten und Wissenschaftler und Einwohner von Ländern mit mittlerem oder niedrigem Einkommensniveau. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite für den Verkauf des Leitfadens.

IASB verkündet nächste Schritte bei der Reaktion auf die Finanzmarktkrise

03.10.2008

Der IASB hat den aktuellen Stand seiner Antwort auf die Finanzmarktkrise und die nächsten Schritte bekannt gegeben, die er zu gehen gedenkt.

In seiner Ankündigung deutet der IASB an, dass er 'die Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtskreisen genau beobachten wird, um unnötige Inkonsistenzen bei der bilanziellen Behandlung nach IFRS und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen zu vermeiden'. Im Wesentlichen stehen derzeit vier Punkte im Zentrum der Aufmerksamkeit des IASB:

Sicherstellung einheitlicher Leitlinien bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS und US-GAAP

Erwägung der möglichen Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzes zur wirtschaftlichen Stabilität 2008 und anderer ähnlicher internationaler Programme auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden,

Sofortige Erwägung der Möglichkeit einer Umgliederung von Finanzinstrumenten

Die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften gestatten Unternehmen in begrenzten Fällen, Finanzinstrumente in Form von Wertpapieren aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern. Ebenso dürfen Unternehmen einige Kredite, die keine Wertpapiere sind, von der Kategorie 'zur Veräußerung gehalten' (ergebniswirksam bewertet zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Marktwert) in die Kategorie 'zu Anlagezwecken gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern. Nach IAS 39 sind derartige Umgliederungen gegenwärtig unzulässig. Der IASB beabsichtigt, auf seiner Boardsitzung im Oktober 2008 alle Unterschiede zu untersuchen, wie Umgliederungen in IAS 39 und nach US-GAAP behandelt werden, und zu entscheiden, ob diese Unterschiede beseitigt werden sollen.

Bereitschaft, bei Studien zu den Auswirkungen der Bilanzierung auf die Finanzmarktkrise mitzuarbeiten.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des IASB (in englischer Sprache, 185, KB)

Unsere vollständige Seite zur Finanzmarktkrise

IASB nimmt Stellung zu den Erläuterungen zu FAS 157

03.10.2008

Der Stab des IASB hat die Klarstellungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert geprüft, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlicht worden sind.

Der Stab des IASB betont, dass es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine Änderung von FAS 157 handelt. Des Weiteren stellt der Stab des IASB fest, dass die Klarstellung im Einklang mit IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung steht. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 162 KB).

IFRS in der Immobilienbranche

03.10.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Leitfaden zur Anwendung der IFRS in der Immobilienbranche veröffentlicht: IFRS in Real Estate: More Than Just Accounting and Reporting.

In dieser Veröffentlichung werden praktische Erkenntnisse zur Anwendung der IFRS in der Immobilienbranche für Entscheidungsträger dargestellt; sie enthält folgende nützliche Abschnitte:

Herausforderungen und Möglichkeiten in Bezug auf IFRS in der Immobilienbranche

Auswirkungen der IFRS auf die folgenden Bereiche: Finanzberichterstattung, Steuern, Personalwesen, Fusionen und Akquisitionen, Informationstechnologie und Finanzen

Schlüsselaufgaben für Entscheidungsträger der Immobilienbranche

Ansätze für eine Übernahme der IFRS

Hauptunterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP in Bezug auf die Immobilienbranche

Sie können sich den Leitfaden hierherunterladen (438 KB).

IAASB veröffentlicht sieben überarbeitete ISA

03.10.2008

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat sieben überarbeitete Internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) veröffentlicht.

Einige der heute veröffentlichten Standards sind grundlegend überarbeitet worden, während andere neu gefasst und formuliert wurden, um den Klarheitsanforderungen des IAASB gerecht zu werden.

Die sieben neu überarbeiteten ISA sind die folgenden:

ISA 200 (überabeitet und neu gefasst) Allgemeines Ziel des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der Durchführung einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing. In diesem grundlegenden ISA

ist ein Überblick über eine Prüfung enthalten, um ihren Zweck und Umfang zu verstehen,

werden die jeweilige Verbindlichkeit der Vorschriften und Leitlinien in den ISA definiert und

wird die Bedeutung solider und einheitlicher Ermessensfindung durch den Prüfer betont sowie die Notwendigkeit ausreichender Prüfungsbelege für die Unterstützung des Prüfungsurteils;

ISA 320 (überarbeitet und neu gefasst) Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung eines Prüfungsauftrages;

ISA 450 (neuentworfen) Beurteilung von im Zuge einer Prüfung identifizierten Fehlaussagen;

ISA 530 (neu gefasst) Repräsentative Stichproben und andere Auswahlverfahren;

ISA 610 (neu gefasst) Interne Revision und Abschlussprüfung;

ISA 705 (überarbeitet und neu gefasst) Änderungen am Prüfungsurteil im Bericht des unabhängigen Prüfers; und

ISA 706 (überarbeitet und neu gefasst) Betonung von Paragraphen mit wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers.

Die Presseerklärung des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) finden Sie hier.

Denham, der Vorsitzende der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), der Dachorganisation des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, hat sich an die Führer der beiden Häuser des amerikanischen Kongresses und andere Schlüsselfiguren der US-Regierung gewendet und schwere Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit ausgedrückt, dass es zur Verabschiedung von Gesetzen kommen könne, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert außer Kraft setzen könnten. Die FAF fordert den Kongress auf, alle Vorschläge zurückzuweisen, die einen unabhängigen Standardsetzungsprozess gefährden könnten. Das vollständige Schreiben von Denham in englischer Sprache finden Sie hier (43 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:

Wir sind sehr besorgt in Bezug auf die derzeitigen Bemühungen einer Kräfte, Gesetze zu verabschieden, die SFAS 157 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert außer Kraft setzen sollen. Wir sind der Meinung, dass jegliche gesetzgeberische Bemühungen, einen FASB-Standard außer Kraft zu setzen, das Anlegervertrauen in größtmöglicher Weise unterminieren wird. Unserer Meinung nach würde die Tatsache, dass der Kongress beginnt, Rechnungslegungsstandards im Rahmen des politischen Prozesses zu verabschieden, die Integrität US-amerikanischer Rechnungslegungsstandards in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit US-amerikanischer Finanzberichterstattung in erheblicher Weise einschränken.

Wenn der Kongress das Zeichen aussendet, dass Einzelinteressen durch das gesetzgeberischer Verfahren dazu führen können, dass die Bilanzierungseinschätzung von Experten, die in einem offenen und gründlichen Konsultationsprozess zustande gekommen sind, außer Kraft setzen können, werden notwendige und zeitnahe Verbesserungen der Finanzberichterstattung wahrscheinlich unmöglich gemacht, und dem besten Interesse der Kapitalmarktteilnehmer kann nicht länger gedient werden.

FASB schlägt Fair-Value-Leitlinien für inaktive Märkte vor

03.10.2008

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat um Stellungnahme zu einer vorgeschlagenen Position des Stabs (FASB Staff Position, FSP) gebeten, in der Fragen hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in Märkten, die nicht länger aktiv sind, adressiert werden.

Die Zielsetzung der vorgeschlagenen FSP FAS 157-d liegt darin, klarzustellen, wie SFAS 157 auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden in inaktiven Märkten anzuwenden ist, und ein Beispiel zur Verfügung zu stellen, mit dem einige Schlüsselprinzipien erläutert werden, unter anderem die folgenden:

Prinzipien aus FAS 157, die in den Leitlinien erläutert werden:

In einigen Fällen mag ein Unternehmen zu dem Schluss kommen, dass beobachtbare Daten, die in ein Bewertungsmodell über einen Marktansatz einfließen, bedeutender Anpassungen bedürfen und daher im Endeffekt als unbeobachtbare oder Level-3-Daten anzusehen sind. Das Unternehmen kann dann zu dem Schluss kommen, dass ein Bewertungsmodell über einen Einkommenansatz, bei dem interne Annahmen der Unternehmensführung über die Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich Zahlungsströmen berücksichtigt werden, (eher) dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Unabhängig von dem verwendeten Bewertungsmodell jedoch müssen die Unternehmen angemessene Anpassungen mit aufnehmen, die denjenigen entsprechen, die Marktteilnehmer hinsichtlich einiger Risiken wie Nichterfüllung oder Liquidität machen würden.

Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert stellt den Preis dar, zu dem eine Transaktion zwischen Marktteilnehmern zum Bewertungszeitpunkt stattfinden würde. Wie in Paragraph 30 von SFAS 157 erörtert gilt, dass in Situationen, in denen nur geringe Marktaktivität wenn überhaupt für einen Vermögenswert oder eine Schuld zum Bewertungszeitpunkt vorliegt, das Bewertungsziel des beizulegenden Zeitwerts unverändert bleibt, also der Abgangspreis aus der Sicht eines Marktteilnehmers.

Händlerquotierungen oder Preise von Preisagenturen können eine relevante Eingabe für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sein, sie sind aber nicht notwendigerweise bestimmend, wenn kein aktiver Markt für das Wertpapier vorliegt. In der Einschätzung einer Händlerquotierung hinsichtlich deren Verwendbarkeit für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sollten Unternehmen sich weniger auf Quotierungen verlassen, die nicht das Ergebnis von Markttransaktionen sind.

Weitere Informationen finden sich in den englischsprachigen Materialien für Beobachter(45 KB), die der FASB für die Sitzung am 1. Oktober 2008 bereit gestellt hat, ab Seite 7. Die vorgeschlagene FSP findet sich noch nicht auf der Internetseite des FASB. Die vorgesehene einwöchige Kommentierungsfrist endet am 9. Oktober 2008, und der FASB beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen am 10. Oktober 2008 zu erörtern und ein abschließende Fassung zu verabschieden. Die Leitlinie würde mit Veröffentlichung in kraft treten. Jegliche Änderungen in der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wären in der Gewinn- und Verlustrechnung der gegenwärtigen Periode zu erfassen, und die Abschlüsse früherer Perioden würden nicht neu dargestellt.

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