Die Vorschläge stellen eine Reaktion auf Bitten der Anwender dar, sich einem Problem zu widmen, das durch die Finanzmarktkrise besonders hervorgetreten ist. In IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer ist vorgeschrieben, dass der Diskontierungssatz, den ein Unternehmen für die Bewertungen von Leistungen an Arbeitnehmer verwendet, in Anlehnung an Renditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen zu bestimmen ist. Wenn es jedoch keinen liquiden Markt für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen gibt, hat ein Unternehmen Marktrenditen für Regierungsanleihen zu verwenden. Die globale Finanzmarktkrise hat jedoch zu einer sich vergrößernden Spannweite zwischen Renditen aus Industrieanleihen und Renditen aus Regierungsanleihen geführt. Daher berichten Unternehmen mit ähnlichen Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern diese zum Teil zu sehr unterschiedlichen Beträgen. Um sich diesem Sachverhalt rasch anzunehmen, schlägt der IASB vor, die Vorschrift der Verwendung von Renditen aus Regierungsanleihe zu streichen. Stattdessen würden Unternehmen die Renditen aus erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen schätzen. Wenn diese Änderungen übernommen würden, sei sichergestellt, dass die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zwischen einzelnen Rechtskreisen gewährleistet bleibe unabhängig davon, ob ein liquider Markt für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen vorliege. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit des Sachverhalts und dem begrenzten Umfang der vorgeschlagenen Änderungne hat der IASB eine verkürzte Kommentierungsfrist für den Entwurf vereinbart. Der IASB beabsichtigt, Unternehmen zu gestatten, die Änderungen aus diesem Entwurf für ihre Abschlüsse zum Dezember 2009 zu übernehmen. Der Entwurf steht Ihnen in der
"Open to Comment"-Rubrik auf der Internetseite des IASBzur Verfügung; die Kommentierungsfrist endet am 30. September 2009.