Fast alle anderen Konzerne besitzen ein Wahlrecht. Sie können die IFRS verwenden, die irischen Rechnungslegungsprinzipien, die vom UK Accounting Standards Board (ASB) entwickelt werden, sowie – sofern sie klein sind – als weitere Option den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE). Ab 2012 erwartet man jedoch eine Veränderung dieser Wahlrechte. Die irischen Rechnungslegungsgrundsätze werden danach durch den
IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen ersetzt. Unsere irischen Kollegen haben die Veröffentlichung
Wählen Sie Ihre Rechnungslegungsgrundsätze: für die vorgeschlagene Abschaffung der irischen Rechnungslegungsgrundsätze planen herausgegeben (in englischer Sprache, 4.132 KB), in welcher der Plan des ASB erläutert wird. In der Publikation werden die Wahlrechte untersucht, die von der Änderung am wesentlichsten betroffenen Bereiche auf den Gebieten der Bilanzierung und der Steuern erläutert sowie Leitlinien zur Planung der Änderungen gegeben.
Die unmittelbar von diesen Plänen betroffenen Unternehmen beinhalten:
- börsennotierte Unternehmen, die die IFRS nicht auch in ihrem Einzelabschluss übernommen haben
- Tochterunternehmen börsennotierter Konzerte, die die IFRS nicht durchgängig im Konzern übernommen haben
- alle Unternehmen mit beschränkter Haftung, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind
- alle nicht börsennotierten Konzerne und Unternehmen
Dort, wo Konzernabschlüsse unter Anwendung der IFRS aufgestellt werden, sieht das Unternehmensrecht ein Wahlrecht für den Einzelabschluss eines Unternehmens vor, irische Rechnungslegungsgrundsätze oder die IFRS zu verwenden. Untersuchungen von Deloitte zeigen, dass viele börsennotierte Unternehmen immer noch die irischen Rechnungslegungsgrundsätze im Einzelabschluss des Mutterunternehmens nutzen und somit die irischen Rechnungslegungsgrundsätze für ihre irischen Tochterunternehmen verwenden. Viele Andere nutzen die IFRS im Einzelabschluss des Mutterunternehmens, verwenden aber die irischen Rechnungslegungsgrundsätze weiter für Tochterunternehmen.