September

Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im September

16.09.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, 15. September 2009, bis Freitag, 18. September 2009, zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift aller Tage der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

EU übernimmt weitere Änderungen an IAS 39

16.09.2009

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 16. September 2009 die Verordnung (EG) Nr. 839/2009 der Kommission vom 15. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Geeignete Grundgeschäfte) in europäisches Recht übernommen.

Anmeldefrist für die Gesprächsrunden zur Überarbeitung der Satzung endet in Kürze

16.09.2009

Die IASCF weist darauf hin, dass die Anmeldefrist für die beiden weiteren Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung in Kürze endet.

Sie finden in New York am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 statt. Details zu den Veranstaltungsorten und -zeiten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Die Übersetzung der Mitschrift der ersten Gesprächsrunde zum zweiten Teil der Überarbeitung steht Ihnen hier zur Verfügung.

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

16.09.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 9 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 10 eingestellt:

In Merkblatt Nr. 10 (15. September 2009) wird die Erörterung der Behandlung von Finanzinstrumenten fortgesetzt, die in Merkblatt Nr. 5 begonnen worden war. Diese Ausgabe widmet sich der Bewertung von Finanzinstrumenten. Laden Sie sich Bulletin Nr. 10 herunter (in spanischer Sprache, 175 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

Wir nehmen Stellung zum Entwurf zu Finanzinstrumenten

15.09.2009

Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung übermittelt.

Der Entwurf ist der erste Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Die anderen beiden Phasen des Projekts zu IAS 39 gelten Wertminderungen und Risikovorsorge und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Darüber hinaus wird auch das IASB-Projekt zur Ausbuchung von Finanzinstrumentenzu Änderungen an IAS 39 führen. Der IASB beabsichtigt, das Projekt zur Ersetzung von IAS 39 im Laufe des Jahres 2010 abzuschließen; das Datum der verpflichtenden Anwendung wird jedoch nicht vor Januar 2012 liegen. Im Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung wird vorgeschlagen, dass ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden soll, falls zwei Bedingungen erfüllt sind:

Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale.

Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert.

Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Weitere Informationen zu den Vorschlägen im Entwurf finden Sie hier.

Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf:

Die Einschätzung des jeweiligen Nutzens in Bezug auf die Ersetzung von IAS 39 in Einzelschritten beschränkt eindeutig unsere Möglichkeiten, die Vorschläge umfassend zu beurteilen, da es viele Bereiche gibt, die noch abzuschließen sind und die mit den Vorschlägen zur Klassifizierung und Bewertung zusammenwirken. Wir warten daher die Veröffentlichung der Entwürfe zu den anderen Aspekten dieses Projekts ab, damit wir die Ersetzung von IAS 39 in ihrer Gesamtheit verstehen und einschätzen können...

Wir unterstützen den Ansatz des IASB, der ein gemischtes Bewertungsmodell sowohl für finanzielle Vermögenswerte als auch für finanzielle Verbindlichkeiten vorsieht. Wir sind der Meinung, dass die fortgeführten Anschaffungskosten ein sinnvolles Bewertungsmerkmal für bestimmte Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen sein können, wenn gleichzeitig Angaben zum beizulegenden Zeitwert mitgeliefert werden. Der Fokus auf die Frage, ob Finanzinstrumente grundlegende Kreditmerkmale besitzen und wie das Unternehmen diese Instrumente steuert, ist ein sinnvoller Ansatz, um zu bestimmen, ob ein Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden kann. Wir hegen bestimmte Bedenken und bieten Empfehlungen im Zusammenhang damit an, wie die Merkmale der fortgeführten Anschaffungskosten relevanter und sinnvoller gestaltet werden können. Diese Bedenken und Empfehlungen finden Sie im Anhang unseres Schreibens.

Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 138 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.

Gouverneurin der US-Zentralbank äußert sich zur Rechnungslegung durch Banken

15.09.2009

Die Gouverneurin der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve Board, Elizabeth Duke, sprach sich in einer Rede über Rechnungslegungsstandards für Banken auf der nationalen Konferenz zu Banken und Sparkassen des amerikanischen Wirtschaftsprüferinstituts AICPA in Washington dafür aus, dass es "unabdingbar ist, dass ein Bilanzierungssystem die berichtete wirtschaftliche Position und Leistung direkt mit dem Geschäftsmodell und Unternehmenszweck des berichtenden Unternehmens verknüpft." Es sei schwer für sie, den Wert eines Bilanzierungssystems zu erkennen, das diese Verknüpfung nicht bietet.

Die vollständige Rede der Gouverneurin in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir für Sie einen Auszug zum beizulegenden Zeitwert und zur Bilanzierung von Kreditrückstellungen:

Hinsichtlich der Relevanz sollte das Bewertungsprinzip die Art und Weise widerspiegeln, wie Unternehmen Finanzinstrumente wirklich nutzen. Daher sollten das Geschäftsmodell und der von der Berichtseinheit gewählte Risikomanagementansatz – ebenso wie die Art und Weise, wie der Wert des Instruments selbst vermutlich realisiert wird – in die Wertbestimmung einbezogen werden.

Wenn das Geschäftsmodell auf Grundlage des Handels von Finanzinstrumenten zum Zweck ihrer Wertrealisierung oder anderer Strategien, die sich im Wesentlichen auf kurzfristige Preisbewegungen beziehen, formuliert wird, ist der beizulegende Zeitwert relevant. In dem Geschäftsmodell des Handels rückt die Berichterstattung über den beizulegenden Zeitwert das Risikomanagement der kurzfristigen Preisbewegungen in den Mittelpunkt und ermutigt die Unternehmensführung in den meisten Fällen, die Risikoneigung des Unternehmens zu definieren und das Risiko durch Sicherungsbeziehungen oder andere Mittel zu mindern. Der beizulegende Zeitwert bietet einem Unternehmen auch ein Anreiz, Kapital in einem Umfang aufzunehmen und zu halten, der ausreicht, die Preisvolatilität seiner Vermögenswerte abzudecken. Wenn das Geschäftsmodell beispielsweise ein Originate-to-distribute-Modell ist, dann ist der beizulegende Zeitwert relevant.

Wenn im Gegensatz dazu das Geschäftsmodell auf Grundlage der Wertrealisierung durch Rückerhalt des Kapitals und Zinsen über die Laufzeit des Instruments formuliert ist, dann ist der beizulegende Zeitwert weniger relevant.

Nehmen Sie beispielsweise eine Bank, die die Geschäftstätigkeit eines Wirtschaftsunternehmens finanziert. Die Wertrealisierung wird aus der Rückzahlung der Kapitalströme erfolgen. Das Risikomanagement basiert auf einer Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und der Fähigkeit des Unternehmens, den Kredit bis zur Endfälligkeit zu bedienen. In diesem Fall sollte die Bilanzierung das Unternehmen dazu bringen, eine ausreichende Finanzierungsgrundlage einzurichten, um das Instrument bis zur Fälligkeit zu halten, und genügend Kapital zu halten, um mögliche Kreditverluste im Kreditzyklus aufzufangen, vorzugsweise in Form einer designierten Rücklage. Die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts könnte tatsächlich eine gewisse Abschreckung für die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen darstellen, deren Kreditmerkmale vom Marktwert nicht leicht eingeschätzt werden können.

Tagung der nationalen Rechnungslegungsaufsichten

15.09.2009

Die Aufsichtsbehörden für den Berufsstand der Rechnungsleger aus über 20 Rechtskreisen sind am 10. und 11. September 2009 in San Francisco zum zweiten jährlichen Forum der internationalen Rechnungslegungsaufsichten zusammen gekommen.

Das Forum wird von der nationalen Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy, NASBA) gefördert und widmet sich dem Austausch über Sachverhalte und Ideen in Bezug auf globale Auswirkungen der internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsaufsicht. Während der zweitägigen Tagung äußerten sich die Vortragenden zur Komplexität der internationalen Mobilität, den Herausforderungen gesetzlicher Haftung, denen Prüfer börsennotierter Unternehmen ausgesetzt sind, und der Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten und weltweit. Fermin del Valle, Partner unserer argentinischen Schwesterfirma, früherer Vorsitzender der IFAC und Mitglied der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (FCAG), erörterte die Herausforderungen und Chancen einer globalen hochwertigen Finanzberichterstattung, die die wirtschaftliche Realität widerspiegelt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Folien zum Vortrag von Fermin del Valle (494 KB)

Presseerklärung der NASBA zum Forum (71 KB)

Mitschrift von der amerikanischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten

15.09.2009

Der IASB und der FASB luden gemeinsam am Montag, 14. September 2009, zu einer Gesprächsrunde zum Standardentwurf Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung in die Geschäftsräume des FASB in Norwalk, Connecticut ein.

An der Diskussion nahmen Vertreter des IASB und des FASB und Mitglieder ihrer Anwenderkreise aus den Bereichen Banken, Versicherer, Händler, Prüfungsgesellschaften, Finanzanalysten und Versicherungs- und Wertpapieraufsichten teil. Der fachliche Direktor des FASB, Russ Golden leitete die Sitzung. Von Seiten der Organisationen nahmen an der Runde die FASB-Mitglieder Bob Herz, Tom Linsmeier, Mark Siegel und Larry Smith sowie die IASB-Mitglieder Steve Cooper (per Videoschaltung), Patrick Finnegan, Jim Leisenring, Patricia McConnell und John T. Smith teil. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Gesprächsrunden getätigt haben, finden Sie nachfolgend. Es wurden keine Entscheidungen getroffen. Unsere Zusammenfassung des Projektverlaufs finden Sie hier. Die Mitschrift der europäischen Gesprächsrunde steht Ihnen hierzur Verfügung.

Mitschrift von der amerikanischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten
14. September 2009

Bewertungskategorien

Die Teilnehmer brachten gemischte Ansichten zum jeweiligen Nutzen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten für Posten zum Ausdruck, die nicht auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts gesteuert werden. Ein Teilnehmer äußerte die Ansicht, dass es immer besser sei auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und nicht der fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, da der beizulegende Zeitwert die möglichen Risiken und Marktschwankungen einfange, die nun mal Bestandteil von Finanzinstrumenten seien, während die fortgeführten Anschaffungskosten sich als eine weniger relevante Bewertungsgrundlage für die Adressaten von Abschlüssen herausgestellt hätten, die daran interessiert seien, was das Nettovermögen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt wert sei.

Eine Reihe von Teilnehmern aus dem Bankensektor deuteten Unterstützung für einen zweistufigen Test für fortgeführte Anschaffungskosten an, der auf dem Geschäftsmodell und den Bedingungen des Instruments basiert ähnlich dem vom IASB vorgeschlagenen. Sie betonten jedoch, dass der erste Test sich auf das Geschäftsmodell des Unternehmens beziehen sollte (beispielsweise ob das Instrument auf Grundlage einer vertraglichen Rendite gesteuert werde oder auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts) und dass die Merkmale des Finanzinstruments (ob beispielsweise das Instrument für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommt, wenn die Schwankungen der Zahlungsströme betrachtete werden) zweitrangig sein sollten.

Einige fragten, ob eine Bilanzierung, die auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens gründe, stringent genug sei. Geschäftsmodelle ändern sich im Laufe der Zeit. Ein Unternehmen, dass beabsichtig, ein Instrument bis zur Endauszahlung und wegen des Erhalts der vertraglichen Renditen zu halten, könne in Abhängigkeit der Vermögenswertqualität bankrott gehen. Darüber hinaus könne das Unternehmen verschiedene Desks haben, die auf unterschiedlicher Grundlage gesteuert würden.

Vertreter der Versicherungsbranche und der Versicherungsaufsichten äußerten Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit unbeabsichtigter Auswirkungen, wenn ein neuer Finanzinstrumentestandard entwickelt wird, ohne dass die Bilanzierung von Schulden von Versicherungsunternehmen berücksichtigt wird. Insbesondere waren sie besorgt, dass die Bilanzierungsregeln zu einem bilanziellen Ungleichgewicht führen könnten auch wenn die Vermögenswerte und Schulden einander wirtschaftlich entsprechen.

Einige Teilnehmer betonten, dass die Adressaten von Abschlüssen oft sowohl nach Angaben zum beizulegenden Zeitwert als auch nach fortgeführten Anschaffungskosten für das gleiche Finanzinstrument gucken würden. Solange die Adressaten die Informationen, die sie benötigten, in irgendeiner Form zeitnah erhalten würden, wäre es weniger von Bedeutung, wie die Grenze zwischen den einzelnen Bewertungskategorien für Bilanzierungszwecke gezogen würden. Einige Vertreter der Adressaten gaben der Meinung Ausdruck, dass die Ersteller von Abschlüssen zwei Bilanzen zur Verfügung stellen sollten: eine auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und eine auf Grundlage der fortgeführten Anschaffungskosten. Ein IASB-Mitglied fragte, ob der Board die Darstellung der Informationen zum beizulegenden Zeitwert in Klammern im Hauptteil der Bilanz fordern sollte oder in einer auffälligen umfassenden Angabe im Anhang. Eine Darstellung der Fair-Value-Angabe in Klammern im Hauptteil der Bilanz könne der Forderung nach einem Ansatz zuvorkommen, bei dem die Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden aber die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, was ein Hauptbestandteil des vorläufigen Modells des FASB sei.

Ein Teilnehmer äußerte die Ansicht, dass eine Ansatz zum beizulegenden Zeitwert über das Gesamtergebnis für Postionen angemessen sein könnte, die einer größeren Unsicherheit in der Bewertung unterliegen, da die Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz dargestellt würden, ohne dass die Gewinn- und Verlustrechnung durch die Ertragsschwankungen verzerrt würde.

Ein Teilnehmer verlangte eine umfassende Studie der Nützlichkeit der derzeitigen Fair-Value-Angaben für Finanzinstrumente. Einige mögliche Einschränkungen der derzeitigen Fair-Value-Angaben, die festgehalten wurden, schlossen die folgenden ein: (1) die Tatsache, dass ein Eingangspreiskonzept und nicht ein Abgangspreiskonzept bei der Erstellung dieser Angaben verwendet würde, (2) Fragen der Portfoliobewertung und (3) die Solidität ihrer Erstellung. Ein Boardmitglied deutete an, dass auf Grundlage der von Adressaten von Abschlüssen eingegangenen Rückmeldungen deutlich würde, dass die Informationen im Anhang nicht so stringent seien wie die Informationen im Hauptteil des Abschlusses. Ein anderer Teilnehmer hob die Notwendigkeit hervor, Informationen zum beizulegenden Zeitwert im Hauptteil des Abschlusses zu fordern, um sicherzustellen, dass diese Informationen den Anlegern in der Ergebnismeldung der Unternehmen kommuniziert würde.

Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten

Ein IASB-Mitglied erläuterte, dass die Option, "beizulegender Zeitwert durch sonstiges Gesamtergebnis" für Eigenkapitalinstrumente ohne Recycling der Gewinne und Verluste bei Realisierung zum Teil deshalb beabsichtigt sei, um die Notwendigkeit komplexer Wertminderungstests zu vermeiden. Viele Teilnehmer Teilnehmer jedoch sprachen sich für ein Recycling bei Realisierung aus. Es gab keine Unterstützung für einen Ansatz zum niedrigeren Wert von Anschaffungskosten oder Marktpreis für solche Eigenkapitalanlagen.

Vertreter aus der Versicherungsbranche äußerten die Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen realisierten und nicht realisierten Gewinnen und Verlusten wichtig sei in langfristigen Versicherungsgeschäften. Wenn ein Portfolio von Eigenkapitaltiteln langfristig gehalten wird, um langfristige Versicherungsschulden zu unterstützen, können kurzfristige Schwankungen im beizulegenden Zeitwert wenig bedeuten. Deshalb sollten solche Änderungen im beizulegenden Zeitwert nicht in den Nettoertrag eingerechnet werden.

Adressaten äußerten die Ansicht, dass die Bewertung der Gesamtergebnisrechnung zunehmend bedeutender würden. Analysten würden normalerweise Anpassungen auf Grundlage des berichteten Nettoergebnisses vornehmen, aber ein besserer Ansatz wäre sicherlich, direkt bei der Gesamtergebnisrechnung anzusetzen.

Verbriefungstranchen

Vertreter aus dem Bankensektor äußerten Bedenken Banking hinsichtlich des IASB-Modells für die Verbriefung von Tranchen. Sie fragten insbesondere, warum nur die beste Tranche für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollte und warum alle andere Tranchen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sein sollten. Ein Vorschlag war, dass die mittleren Tranchen auch für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollten, wenn die Kapital auf eine vernünftige Art und Weise vorhergesagt werden könnten und die Rendite beim Erwerb im Einklang mit dem Risiko steht. Ein andere Vorschlag war, dass die Tranchen, die mindestens eine Investitionseinstufung aufweisen könnten, für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollten.

Eingebettete Derivate

Einige Teilnehmer zogen den Vorschlag des IASB, den gegenwärtigen Bilanzierungsansatz in Bezug auf eingebettete Derivate zu streichen, dem vom FASB vorgeschlagenen Modell vor, nach dem die Komplexität nicht beseitigt wird, die mit dem Kriterium des eindeutigen und engen Zusammenhangs zusammenhängt. Einige Teilnehmer jedoch äußerten die Ansicht, dass die Möglichkeit zur Aufspaltung eines eingebetteten Derivats für finanzielle Verbindlichkeiten beibehalten werden sollten, bis die Frage des eigenen Kreditrisikos in der Bewertung von Schulden geklärt ist.

Eigenes Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden

Einige Teilnehmer äußerten Unbehagen hinsichtlich der Widerspiegelung der Auswirkung von Änderungen im eigenen Kreditrisiko in der Zeitwertbewertung von nicht derivativen finanziellen Schulden wie beispielsweise beste unbesicherte Forderungen. Einige Teilnehmer äußerten auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Widerspiegelung der Auswirkung von Änderungen im eigenen Kreditrisiko in der Zeitwertbewertung von Schulden in Form von strukturierten Produkten, bei denen die Emittenten im Allgemeinen ihre Risiken mit Ausnahme des eigenen Kreditrisikos absichern.

Konvergenz

Einige Teilnehmer fragten, wie der IASB und der FASB gedächten, zu einer konvergierten Lösung für Finanzinstrumente zu gelangen. Da der IASB beabsichtige, einen neuen Standard zu Klassifizierungen und Bewertungen herauszugeben, bei dem eine vorzeitige Anwendung für die Abschlüsse zum Jahresende 2009 gestattet sein soll, fragten die Teilnehmer, wie eine Konvergenz möglich sein solle, wenn der FASB nicht ohne Änderungen das akzeptieren würde, was der IASB bereits veröffentlicht habe. Ein Board-Mitglied des IASB meinte, dass die Frist zum Jahresende 2009 eine Reaktion des IASB auf politischen Druck darstelle und dass vorzeitige Anwender des neuen Standards gewärtig sein sollten, dass weitere Änderungen an dem Standard vorgenommen werden könnten, während der IASB und der FASB daran arbeiteten, einen konvergierten Standard herauszugeben. Der vorsitzende des FASB meinte, dass der FASB vorsichtig werde einschätzen müssen, ob die Konvergenz in diesem Bereich den Interessen der US-amerikanischen Anleger diene. Obwohl manche Teilnehmer den vom IASB vorgeschlagenen Ansatz dem Ansatz des FASB vorzogen, drängten sie den IASB doch, sich die Zeit zu nehmen, sich mit dem FASB auszutauschen, bevor der Standard zur Klassifizierung und Bewertung abgeschlossen wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

DSR-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

14.09.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten (ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung) verabschiedet.

Eine endgültige Stellungnahme ist aufgrund der Unterteilung des Projekts in drei Phasen laut DSR im Moment nicht möglich, da die Ergebnisse der anderen Phasen abgewartet werden müssten. Eine Einschätzung der Vorschläge hänge auch vom Ergebnis der Projekte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zur Darstellung des Abschlusses und zu Versicherungsverträgen ab, die ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind. Aus diesem Grund würde nach Kenntnis des DSR die Mehrheit der IFRS-Ersteller den Klassifizierungsansatz auch nicht für die Abschlüsse 2009 anwenden wollen, was bedeute, dass man die Unterteilung des Projekts in drei Phasen, die der Dringlichkeit zugeschrieben werden, hinterfragen könne. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (66 KB).

Fast 90% sehen eine IFRS-Einführung in den USA als 'wahrscheinlich' an

14.09.2009

89% der 245 Unternehmensführer, die an einer Umfrage von Deloitte im Juli 2009 teilnahmen, sagten aus, dass ihre Unternehmen eine verpflichtende Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten als hochwahrscheinlich oder relativ wahrscheinlich ansähen.

Und 80% der Unternehmen unternehmen bereits entsprechende Schritte – 40% haben bereits eine allgemeine IFRS-Einschätzung ihres Unternehmens vorgenommen, und weitere 40% beabsichtigen, dies in den nächsten ein bis zwei Jahren zu tun. Diese Ergebnisse sind vergleichbar mit den Trends, die im April 2009 von Deloitte eruiert worden waren, und zeigen, dass sich die Haltung und Dynamik in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten ändern. Darüber hinaus haben 67% der Unternehmen eine Person oder ein Team abgestellt, um sich um IFRS zu kümmern und sich auf dem laufenden Stand der Entwicklung zu halten. Nur 20% der Befragten gaben an, dass sie nicht vorhätten, irgendwelche IFRS-vorbereitenden Maßnahmen zu ergreifen. Nachfolgend die beiden Studien in englischer Sprache:

Ergänzung der IFRS-Studie 2009: Aktueller Stand der Ansichten und Maßnahmen (84 KB)

Frühere IFRS-Studie vom April 2009 (85 KB)

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