2009

Überwachungsgremium bestätigt Vizevorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung

16.01.2009

Auf ihrer Sitzung in Neu-Delhi am 15. und 16. Januar 2009 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung, der Dachorganisation des IASB, Änderungen an der Satzung des Gremiums beschlossen, die am 1. Februar 2009 in Kraft getreten sind.

Dazu gehört auch die Einrichtung eines Überwachungsgremiums (Monitoring Board, MB). Unter anderem soll das Überwachungsgremium unter Einhaltung der Leitlinien der Satzung der IFRS-Stiftung am Nominierungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen von Treuhändern bestätigen. Heute hat das Überwachungsgremium die Ernennungen von Robert Glauber (Vereinigte Staaten) und Tsuguoki Fujinuma (Japan) als stellvertretende Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung für die kommenden drei Jahre bestätigt. Beide sind bereits Treuhänder. Die Presseerklärung des IASB in englischer Sprache finden Sie hier.

Zwei Stellungnahmen des IDW

16.01.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit Schreiben vom 14. Januar 2009 an den IASB zu den Entwürfen Eingebettete Derivate – Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 und Anlagen in Schuldtiteln – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 7 Stellung genommen. Der Entwurf zu IFRIC 9 und IAS 39 wird vom IDW unterstützt, wobei eine Ausnahme für Fälle der Nichtdurchführbarkeit vorgeschlagen wird.

Der Entwurf zu IFRS 7 wird aus einer Vielzahl von Gründen abgelehnt.

Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 (in englischer Sprache, 76 KB)

Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 (in englischer Sprache, 70 KB)

DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 5

16.01.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Änderung von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (ED Discontinued Operations - Proposed Amendments to IFRS 5) verabschiedet (in englischer Sprache, 66 KB).

In drei wesentlichen Punkten lehnt der DSR den Entwurf ab:

in der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs,

in den Angabeerfordernissen für Teile eines Unternehmens, die nicht die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs erfüllen, und

in der rückwirkenden Anwendung der überarbeiteten Definition.

Stellungnahmen gleichen Inhalts wurden auch an EFRAG und den FASB gesendet.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln

16.01.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 141 KB) zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7: Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln eingereicht.

Wir halten eine Veröffentlichung des Entwurfs in seiner jetzigen Form aus den folgenden Gründen für nicht geraten:

Wir sind nicht der Meinung, dass die Vorschläge einer klaren Zielsetzung folgen, und können daher nicht feststellen, ob eine Zielsetzung erfüllt wird. In den Vorschlägen werden nicht die Auswirkungen auf das Ergebnis und die Buchwerte für alle finanziellen Vermögenswerte gezeigt, wenn sie anders klassifiziert worden wären; sie zeigen auch nicht die Auswirkungen auf die Wertminderungsverluste, wenn andere Wertminderungsmodelle angewendet werden. Ohne eine klar identifizierbare Zielsetzung, die auf einen identifizierten Informationsbedarf der Anwender ausgerichtet ist, können wir die Vorschläge in ihrer jetzigen Form nicht unterstützen.

Nach den Vorschlägen werden alternative Bewertungsgrundlagen gezeigt, obwohl das Unternehmen eventuell nicht in der Lage war, auf dieser Grundlage zu bewerten. Darüber hinaus gilt, dass das Unternehmen, wäre es in der Lage gewesen, finanzielle Vermögenswerte anders zu bewerten, möglicherweise andere Klassifizierungsentscheidungen für finanzielle Schulden getroffen haben könnte (beispielsweise die Anwendung der Fair-Value-Option). In der Folge können die Angaben verwirrend oder missverständlich sein.

Die Diskussionen bei den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise im November und Dezember 2008, die zur Veröffentlichung des Entwurfs führten, hatten den Schwerpunkt auf der Frage, welches das angemessendste Wertminderungsmodell für zur Veräußerung verfügbare Schuldtitel sei. Wir sind der Meinung, dass diese Frage weiterhin die Priorität sein sollte und dass die vorgeschlagenen Angaben zur "was wäre wenn"-Frage keine Antwort darauf bieten. Sie bieten auch keine Information für die Anwender, die als die nützlichsten angesehen werden könnte.

Wir sind der Meinung, dass für viele Unternehmen zu wenig Zeit bleibt (insbesondere für diejenigen, die Abschlüsse zum Ende des Kalenderjahrs erstellen), um die vorgeschlagenen Angaben zum Datum des Inkrafttretens zur Verfügung zu stellen. Die aufzuwendende Arbeit, die für das Zurverfügungstellen dieser Angaben notwendig ist, ist beträchtlich. Dies gilt besonders für die Bestimmung der fortgeführten Anschaffungskosten von zur Veräußerung verfügbaren Schuldtiteln, die früher einem Wertminderungsverlust unterlagen. Dies gilt für Unternehmen in allen Sektoren.

Bankenstudie erneut veröffentlicht

16.01.2009

Die im Dezember 2008 veröffentlichte Studie 'Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten' (Vorsicht: 15,9 MB!) wurde aufgrund von Darstellungsproblemen der Internetversion heute noch einmal hochgeladen.

Die Studie wurde nicht inhaltlich geändert. Eine Druckversion der Studie wird Ende Januar 2009 zur Verfügung stehen.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar geändert

16.01.2009

Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist ergänzt worden.

Als zusätzlicher Punkt wurde die Erörterung der IFRIC-Interpretation Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Außerdem wurde die Erörterung der jährlichen Verbesserungen an den IFRS ─ 2008 später in den Nachmittag geschoben. Alle Änderungen betreffen den Nachmittag des Dienstags, des 20. Januars. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am 9. Januar 2009 zur Verfügung gestellt hatten, entsprechend angepasst.

Ergebnisse der 127. DSR-Sitzung

16.01.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 5. und 6. Januar 2009 seine 127. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Januar 2009 hier herunterladen (29 KB).

Der DSR beriet über seine Stellungnahmen zum ED 10 Konzernabschlüsse (Consolidated Financial Statements), zum ED amend IFRS 1 Weitere Ausnahmen für Erstanwender (ED amend IFRS 1 Additional Exemptions for First-time Adopters) sowie zum ED amend IFRS 5 Aufgegebene Geschäftsbereiche (ED amend IFRS 5 Discontinued Operations). Die verabschiedeten Stellungnahmen werden auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht.

Des Weiteren informierte sich der DSR über die beiden Standardentwürfe zu Änderungen von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben — Anlagen in schuldrechtlichen Instrumenten (ED amend IFRS 7 Investments in Debt Instruments) und ED IFRIC 9 amend Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung — Eingebettete Derivate (ED amend IFRIC 9 and IAS 39 Embedded Derivatives).

Außerdem verschaffte sich der DSR einen Überblick zu dem IASB-Diskussionspapier zur vorläufigen Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses (DP Financial Statement Presentation).

Erneut befasste sich der Deutsche Standardisierungsrat mit dem Thema Kapitalerhaltung und beschloss, den Projektgegenstand zu konkretisieren sowie zukünftig den IFRS-Jahresabschluss in den Mittelpunkt des Projekts zu stellen.

Des Weiteren informierte sich der DSR über das IASB-Projekt zu Ausbuchungen (Derecognition).

Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS

15.01.2009

Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat einen Musterkonzernabschluss zum 31. Dezember 2008 herausgegeben.

Der Abschluss illustriert die Anwendung der Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong und am Wachstumsmarkt der Hongkonger Börse (Growth Enterprise Market, GEM), die bis zum 31. Dezember 2008 herausgegeben und in Kraft getreten waren. Die vorzeitige Anwendung neuer und überarbeiteter Standards, Änderungen und Interpretationen, die bereits veröffentlicht aber für 2008 noch nicht verpflichtend sind, wird im Abschluss nicht widergespiegelt. Da die HKFRS im Prinzip identisch mit den IFRS sind, wird mit diesem Musterabschluss auch erläutert, wie die IFRS für 2008 einzuhalten sind. Sie können sich den Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1,26 MB). Obwohl 2008 verschiedene neue Standards und Interpretationen herausgegeben wurden, tritt keiner von diesen für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 in Kraft. Aus diesem Grund hat Deloitte keine überarbeitete Fassung eines Musterkonzernabschlusses zum Dezember 2008 erstellt. Der größte Teil der Standards und Interpretationen, die 2008 herausgegeben wurden, treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Kollegen beabsichtigen daher, den Musterkonzernabschluss 2009, der die Anwendung dieser Standards und Interpretationen illustriert, in der ersten Jahreshälfte 2009 herauszugeben.

Präsentationen und Protokoll zur öffentlichen Diskussion vom 12. Januar 2009

15.01.2009

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, 12. Januar 2009, ins Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt am Main zu einem Diskussionsforum eingeladen.

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 12. Januar 2009 ins Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt am Main zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen:

ED IFRIC 9 amend Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – eingebettete Derivate

ED IFRS 7 amend Finanzinstrumente: Angaben – Anlagen in schuldrechtlichen Instrumenten

Die Präsentationen und das Protokoll der öffentlichen Diskussion stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Registrierung für die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

15.01.2009

Wir hatten am 10. Januar 2009 berichtet, dass die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 20. Januar 2009 in London stattfinden wird.

Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind. Die Registrierung zur Verfolgung der Sitzung im Internet ist nun auf der Seite des IASB möglich.

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