Juli

Deloitte-Ratgeber: IFRS für Finanzinstrumente

01.07.2010

Unsere britischen Kollegen haben das englischsprachige Werk iGAAP 2010 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9 erläutert (sechste Auflage) ausgearbeitet, das bei LexisNexis verlegt wurde.

Die Veröffentlichung ist der maßgebliche Leitfaden für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS. Die Ausgabe 2010 enthält weiterhin viele praktische Beispiele, Vergleiche mit US-GAAP, eine Angabencheckliste für IFRS 7 und Musterangaben. Die neue Ausgabe beinhaltet außerdem Auslegungen zum neuen Standard des IASB zu Finanzinstrumenten, IFRS 9 Finanzinstrumente, sowie Interpretationen und relevante Aktivitäten beim IASB bis einschließlich 31. März 2010. iGAAP 2010 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9 erläutert (sechste Auflage) (Juni 2010) kann online über www.lexisnexis.co.uk/deloitte käuflich erworben werden.

Arbeitsentwurf des vorgeschlagenen Standards zur Darstellung des Abschlusses

01.07.2010

IASB und FASB stellen auf ihren Internetseiten als Ergebnis ihres gemeinsamen Projekts einen Arbeitsentwurf des vorgeschlagenen Standards zur Darstellung des Abschlusses zur Verfügung.

Der Entwurf spiegelt die gesammelten vorläufigen Entscheidungen wider, die von den Boards bis zu ihrer gemeinsamen Sitzung im April 2010 gefällt wurden. Die Arbeit im Projekt wird jedoch fortgesetzt, und die Vorschläge können sich noch ändern, bevor die Boards entscheiden, einen Entwurf zur Stellungnahme veröffentlichen. Vor Fertigstellung und Veröffentlichung des Entwurfs wird der Board noch weitere Untersuchungen vornehmen und weitere Einbindungsaktivitäten durchführen. Dabei wird es hauptsächlich um zwei Sachverhalte gehen: (1) die erwarteten Kosten und Nutzen der Vorschläge und (2) die Auswirkungen der Vorschläge auf die Berichterstattung durch Finanzinstitute. Die Boards laden nicht explizit zur Stellungnahme zum Arbeitsentwurf ein, sie nehmen aber Beiträge interessierter Parteien gerne entgegen. Die Boards gehen davon aus, einen endgültigen Entwurf Anfang 2011 zur Stellungnahme veröffentlichen zu können. Unsere IAS PLUS-Projektseite zur Darstellung des Abschlusses finden Sie hier.

IDW ERS HFA 38 veröffentlicht

01.07.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 38) verabschiedet.

Die Verlautbarung soll die IDW Stellungnahme des HFA 3/1997: Zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (St/HFA 3/1997) ersetzen. Der Entwurf ist in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen der Internetseite des IDW abrufbar. Außerdem wird er veröffentlicht werden in Heft 8/2010 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2010 der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 28. Januar 2011. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IDW.

AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung

01.07.2010

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB zur Verfügung (beide Dokumente in englischer Sprache): .

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB zur Verfügung (beide Dokumente in englischer Sprache):

Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2009/12 Wertminderung von Finanzinstrumenten (69 KB)

Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2010/4 Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten (38 KB)

Das AFRAC nimmt insbesondere zum Entwurf ED/2009/12 eine kritische Stellung ein.

Neuer Name und neue Internetadresse für die IASC-Stiftung

01.07.2010

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat zum 1. Juli 2010 offiziell ihren Namen in International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS-Stiftung) geändert.

Diese Änderung stellt einen weiteren Schritt in dem Prozess dar, die Namensgebung innerhalb der Organisation zu vereinfachen, wie in der Überarbeitung der Satzung 2010 gefordert worden war. Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und der Standards Advisory Council (SAC) sind bereits in IFRS Interpretations Committee und IFRS Advisory Council (IFRS-Beirat) umbenannt worden. Der Name des International Accounting Standards Board (IASB) wird unverändert bleiben. Die Internetseite des IASB hat eine neue Adresse erhalten, um die neue Namensgebung widerzuspiegeln, und lautet jetzt www.ifrs.org. Darüber hinaus werden die E-mailadressen von IFRS-Stiftung und IASB künftig in '@ifrs.org' enden. Wir sind dabei, die Adressen auf unseren Seiten zu ändern, bis auf Weiteres werden aber Seitenabfragen und E-mails mit den alten Endungen auf die neuen Adressen weitergeleitet. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden sie hier.

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