Juni

IDW RS HFA 36 zur Angabe der Abschlussprüferhonorare im Anhang

04.06.2010

In seiner 219. Sitzung hat der HFA die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RS HFA 36) verabschiedet.

In seiner 219. Sitzung hat der HFA die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RS HFA 36) verabschiedet. Gegenüber deren Entwurf vom September 2009 wurden im Zuge der Finalisierung der Verlautbarung noch einige, zumeist klarstellende bzw. konkretisierende Änderungen vorgenommen. IDW RS HFA 36 ersetzt den IDW Rechnungslegungshinweis: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006). Die neue Verlautbarung wird in Heft 6/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 2/2010 abgedruckt werden.

EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Gesamtergebnisrechnung

04.06.2010

Der IASB hat am 27. Mai 2010 einen Entwurf herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, dass alle Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses in getrennten Abschnitten einer einzigen fortlaufenden Darstellung erstellen.

Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses auf der Grundlage zu gruppieren, ob sie im Endeffekt in den Abschnitt der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesamtergebnisrechnung "recycled" (umklassifiziert) werden. Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) hat nun ihre englischsprachige Stellungnahme zu dem Entwurf vorgelegt (69 KB). Sie lehnt den Vorschlag ab, dass die Gesamtergebnisrechnung nur noch in einer einzigen fortlaufenden Darstellung erfolgen darf, da dies die Rechnungslegung weder ändere noch verbessere. Die neue Gruppierung der Posten des sonstigen Gesamtergebnisses wird von EFRAG unterstützt, man ist allerdings der Meinung, dass dies im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts eingeführt werden solle.

IASB wird einige Projekte bis in die zweite Jahreshälfte 2011 verschieben

03.06.2010

IASB und FASB haben ihre Absicht bekanntgegeben, die wesentlichen Konvergenzprojekte einer Priorisierung zu unterziehen, 'um eine stärkere Fokussierung auf Sachverhalte und Projekte zu gestatten, von denen sie annehmen, dass sie zu einer bedeutenden Verbesserung und einer Annäherung zwischen den IFRS und US-GAAP führen werden'.

Die Boards stellten fest, dass ihre Adressaten Bedenken über ihre Fähigkeit zum Ausdruck gebracht haben, qualitativ hochwertige Eingaben zu der großen Zahl an größeren Standardentwürfen zu übermitteln, deren Veröffentlichung für das zweite Quartal 2010 erwartet wurde. Das Zieldatum für den Abschluss einiger weniger Projekte wurde nunmehr auf die zweite Jahreshälfte 2011 verschoben. Die beiden Boards erwarten, in Kürze einen neuen Arbeitsplan freizugeben, in denen diese Projekte und deren neue Abschlusszeitpunkte benannt werden.

 

Gemeinsame Erklärung von IASB und FASB zu ihren Konvergenzbemühungen

In unserer gemeinsamen Erklärung aus dem November 2009 haben wir, der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB), erneut unseren Willen zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) und die Erreichung ihrer Konvergenz bestärkt. In dieser Erklärung haben wir das Zieldatum Juni 2011 für den Abschluss der in der Absichtserklärung 2006 genannten größeren Projekte, wie 2008 aktualisiert, bestätigt, die projektspezifischen Meilensteinziele beschrieben und die Notwendigkeit eingestanden, unsere Bemühungen in Bezug auf die Standardsetzung zu intensivieren, um diese Ziele zu erreichen.

Wir haben uns in Bezug auf diese Pläne zu Transparenz und Rechenschaft verpflichtet, indem wir regelmäßig über unsere Fortschritte berichten. In unserem ersten Bericht vom 31. März 2010 beschrieben wir den Fortschritt, den wir bis dahin erreicht hatten, erläuterten einige der Herausforderungen, denen wir uns bei der Verbesserung und Angleichung unserer Standards auf bestimmten Gebieten ausgesetzt sehen, und berichteten über erfolgte Änderungen an bestimmten projektspezifischen Meilensteinzielen.

Wie wir in unserem Fortschrittsbericht vom März 2010 berichteten, nehmen wir die Herausforderungen, die sich infolge des Strebens nach wirkungsvoller Beteiligung der Adressaten in der Welt bei einer großen Anzahl von Projekten ergeben, Ernst. Seit der Veröffentlichung des Fortschrittsberichts vom März haben Adressaten Bedenken über ihre Fähigkeit geäußert, qualitativ hochwertige Eingaben zu der großen Zahl großer Standardentwürfe zu tätigen, deren Veröffentlichung für das zweite Quartal dieses Jahres vorgesehen war.

IASB und FASB sind dabei, eine geänderte Strategie zu entwickeln, um diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Nach dieser Strategie

  • würden die größeren in der Absichtserklärung genannten Projekte einer Priorisierung unterzogen, um eine stärkere Fokussierung auf Sachverhalte und Projekte zu gestatten, von denen wir annehmen, dass sie zu einer bedeutenden Verbesserung und einer Annäherung zwischen den IFRS und US-GAAP führen werden;
  • würde die Veröffentlichungen von Standardentwürfen und der damit einhergehenden Beratungen (wie beispielsweise Gesprächsrunden) gestaffelt, um eine breite und wirkungsvolle Beteiligung der Adressaten im Standardsetzungsprozess zu ermöglichen, welche von entscheidender Bedeutung für die Qualität der aus ihnen erwachsenden Standards ist. Wir begrenzen die Zahl der pro Quartal herausgegebenen bedeutenden oder komplexen Standardentwürfe auf vier; und
  • würde ein eigenständiges Konsultationsdokument herausgegeben, in welchem Eingaben der Adressaten zu den Daten des Inkrafttretens und den Verfahrensweisen beim Übergang erbeten werden.

In der angepassten Strategie wird das Zieldatum Juni 2011 für viele der Projekte, die in der ursprünglichen Absichtserklärung benannt wurden, aufrechterhalten; darunter sind jene Projekte sowie andere, nicht in der Absichtserklärung enthaltene Sachverhalte, wo dringend eine konvergierte Lösung erforderlich ist. Das Zieldatum für die Abschluss einiger weniger Projekte wurde in die zweite Jahreshälfte 2011 verschoben. Die Art der Stellungnahmen, die wir auf die Standardentwürfe erhalten, wird dann ausschlaggebend für das Ausmaß der erforderlichen erneuten Erörterungen und den benötigten Zeitrahmen sein, um zu qualitativ hochwertigen und vereinheitlichen Standards zu kommen.

IASB und FASB haben damit begonnen, diese vorgeschlagene Strategie mit ihren jeweiligen Aufsichtsorganen sowie den Regulatoren zu erörtern, darunter Mitglieder des Aufsichtsorgans der IFRS-Stiftung.

Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahme von FASB und IASB keinen negativen Einfluss auf den Arbeitsplan der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) entfalten wird, der im Februar bekanntgegeben wurde und demzufolge 2011 erwogen werden soll, ob und wie man die IFRS in das US-amerikanischen Finanzsystem einfließen lassen kann.

Der Boards erwarten, in Kürze einen Fortschrittsbericht zu veröffentlichen, welcher einer überarbeiteten Arbeitsplan beinhaltet.

Die gemeinsame Erklärung von IASB und FASB im englischen Original können Sie hier herunterladen.

Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 1. Juni 2010

03.06.2010

Der IASB und der FASB tagten am 1. Juni 2010 im Rahmen einer Sondersitzung in den Räumen des IASB in London.

Nach der gemeinsamen Sitzung tagte der IASB noch allein. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

Expertenbeirat für Wertminderungen wird am 21. und 22. Juni 2010 tagen

03.06.2010

Der gemeinsam vom IASB und vom FASB gegründete Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten wird am 21. und 22. Juni tagen.

Der gemeinsam vom IASB und vom FASB gegründete Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten wird am 21. und 22. Juni tagen.

Ort: Räume der Industrie- und Handelsbank von China (Industrial and Commercial Bank of China, ICBC), 55 Fuxingmennei Avenue, Xicheng District, Peking, China Datum und Uhrzeit:

Montag, 21. Juni: 14:00 - 18:00 Uhr (Pekinger Zeit)

Dienstag, 22. Juni: 8:00 - 14:45 Uhr (Pekinger Zeit)

Die Boards haben das Panel eingerichtet, um sie hinsichtlich der bedeutenden praktischen Herausforderungen im Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste, wie es im Standardentwurf des IASB vom November 2009 vorgeschlagen wurde, zu beraten. Nach den im Entwurf unterbreiteten Vorschlägen werden erwartete Verluste auf Kredite (oder andere finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden) über die Laufzeit des Kredits (oder anderen Vermögenswerts) erfasst und nicht nur, nachdem ein Verlustereignis festgestellt wurde. Am 26. Mai 2010 hat der IASB auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der bisher geführten Erörterungen des EAP zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung der bisher geführten Erörterungen des EAP auf der Seite des IASB

Informationen zum Standardentwurf aus dem November 2009

Weitere Informationen über das Panel

SEC-Erklärung zu den Änderungen im Zeitplan von FASB und IASB

03.06.2010

Die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), Mary L. Schapiro, hat eine Erklärung abgegeben.

Die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), Mary L. Schapiro, hat eine Erklärung abgegeben, in der sie ihre Zuversicht zum Ausdruck bringt, dass die von FASB und IASB geplanten Änderungen am Zeitplan für die Projekte (siehe dazu die nachfolgende Nachricht) keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplan der Behörde haben wird, der im Februar 2010 bekanntgegeben wurdeund demzufolge 2011 erwogen werden soll, ob und wir die IFRS in das US-amerikanische Finanzsystem einfließen können. Die Vorsitzende Schapiro äußerte sich wie folgt:

Ich bin zuversichtlich, dass wir für eine Entscheidung seitens der Behörde im Jahr 2011 dahingehend, ob wir die IFRS in das Rechnungslegungssystem für US-amerikanische Emittenten einfließen lassen, weiterhin im Zeitplan liegen.

Die vollständige Erklärung der Vorsitzenden Schapiro können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

IVSC schlägt größere Änderungen an Bewertungsstandards vor

03.06.2010

Der Rat für internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf vorgeschlagener neuer internationaler Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) herausgegeben.

Der Entwurf entspräche der neunten Auflage der Gesamtausgabe der IVS, wobei es erhebliche Änderungen gegenüber den vorangegangenen Auflagen gäbe (siehe dazu die nachfolgende Aufstellung). Diese Standards decken die Bewertung für die meisten Arten an Vermögenswerten ab, darunter zum ersten Mal einen vorgeschlagenen Standard für Finanzinstrumente. Die Standards spiegeln zudem die jüngsten Entwicklungen bei den IFRS wider. Hier geben wir einen Überblick über einige der bedeutendsten Änderungen an den IVS, die im Entwurf unterbreitet werden:

Bestehender IVS

Vorgeschlagene Neuausgabe

Grundlegende Konzepte für Allgemein anerkannte Bewertungsprinzipien (Generally Accepted Valuation Principles, GAVP)

Die allgemeinen Bewertungsprinzipien wurden in den vorgeschlagenen IVS 101 überführt. Anderes Material, in welchem Marktwerte sowie Grundvermögen erörtert wird, wurden in IVS 103 und IVS 103.01 zusammengeführt.

Verhaltenskodex

abgeschafft.

Arten von Vermögen

nicht unmittelbar übernommen. Einige Bausteine sind in Standards zu einzelnen Vermögenswerten enthalten.

Einführung zu IVS 1,2,3

nicht unmittelbar übernommen. Bausteine in IVS 101,103 und 105 enthalten.

IVS 1 Marktwert und IVS 2 Andere Wertmaßstäbe

zu einem neuen IVS 103 zusammengeführt.

IVS 3 Berichterstattung über die Bewertung

Prinzipien in IVS 105 überführt.

IVA 1 Bewertungen in der Rechnungslegung

nunmehr in IVS 201.01 bis 201.04 enthalten. Material wurde aktualisiert und ausgeweitet, um die Entwicklungen in den IFRS widerzuspiegeln.

IVA 2 Bewertungen bei besicherten Darlehen

nunmehr auf Sachvermögen zugeschnitten und das meiste Material in IVS 202.01 überführt.

IVA 3 Bewertung von Vermögen im öffentlichen Sektor für Zwecke der Rechnungslegung

Titel geändert, um Inhalt widerzuspiegeln; überführt in IVS 201.05.

GN1 Bewertung von Realvermögen und GN2 Miet- und Pachtverträge

Bausteine in IVS 303.01 überführt und zusammengeführt.

GN3 Bewertung von Fabriken und Maschinen

aktualisiert und in IVS 302.01 überführt.

GN4 Bewertung immaterieller Vermögenswerte

dies wurde durch die geänderte und erweiterte GN4 ersetzt, die im Februar 2010 herausgegeben wurde. Diese enthält umfassende Leitlinien zu immateriellen Vermögenswerten. Der vorgeschlagene neue Standard IVS 301.02 fußt auf der geänderten GN4, wobei allerdings die ausführlicheren Leitlinien ausgespart wurden. Diese werden Teil eines zukünftigen Fachinformationspapiers.

GN5 Bewertung von Privateigentum

Es wird vorgeschlagen, diese in der neuen Auflage nicht weiterzuführen. Die Abgrenzung von Privatvermögen in den bestehenden Standards ist sehr weit und deckt viele Vermögensarten ab, die nunmehr Gegenstand speziellerer Standards sind.

GN6 Unternehmensbewertung

Aktualisierte Standards für die Unternehmensbewertung finden sich in IVS 301.01.

GN7 Beurteilung gefährlicher und giftiger Materialien

Dies ist kein Bewertungsstandard, und das Thema ist eines von vielen, das eine Einfluss auf den Wert hat. In den bestehenden IVS werden keine anderen hervorgehoben. Nicht weitergeführt.

GN8 Kostenansatz und GN9 Abgezinste Zahlungsströme

Hierbei handelt es sich um Erörterungen von Bewertungsmethoden und damit um etwas, das die Kriterien für eine Aufnahme in den Standards erfüllt. Der IVSC hat Arbeitsgruppen, die sich mit diesen Themen befassen, von denen einige wenige aktualisierte Fachinformationspapiere herausgeben.

GN10 Bewertung von Agrarvermögen

nicht fortgeführt, weil sich die Bewertungsschritte nicht von anderen Arten an Liegenschaften unterscheiden. Es wird ein neues Projekt zu biologischen Vermögenswerten vorgeschlagen, das zu einem neuen Standard führen mag.

GN11 Überprüfung von Bewertungen

Der Anwendungsbereich und die Beschränkungen eines jedweden Bewertungsauftrags werden nun in allgemeiner Form durch IVS 104 abgedeckt. Nicht weitgeführt.

GN12 Bewertung von handelsbezogenem Vermögen

aktualisiert und als IVS 303.04 weitergeführt.

GN13 Massenschätzung für Zwecke der Vermögensbesteuerung

nicht fortgeführt, weil sie keine Bewertungsschritte enthält, die von den Allgemeinen Standards abweichen.

GN14 Bewertungen von Vermögen in Rohstoffbranchen

nicht fortgeführt. Ein umfassendes Projekt zu Bewertungen in der Rohstoffbranche ist kurz vor dem Start und wird wahrscheinlich zu einem neuen Standard führen.

GN15 Bewertung historischen Vermögens

als IVS 303.02 weitergeführt.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Presseerklärung (80 KB)

Überblick und Fragen an Stellungnehmende (282 KB)

Entwurf herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IVSC, 850 KB)

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 3. September 2010 ab.

PCAOB-Leitlinie zur Registrierung von nicht-amerikanischen Prüfungsgesellschaften

02.06.2010

Die US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat die Aktualisierung einer Leitlinie Ihres Stabs in Bezug auf den Registrierungsprozess für Antragsteller aus nicht-amerikanischen Rechtskreisen herausgegeben, in denen die PCAOB die Untersuchung von bei ihr registrierten Gesellschaften verwehrt ist.

Die betroffenen Rechtskreise umfassen derzeit die 30 europäischen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, China, Hongkong sowie die Schweiz. Mit der Leitlinie werden Antragsteller aus den betroffenen Rechtskreisen darauf hingewiesen, dass der Stab der PCAOB beabsichtigt, bestimmte weitere Informationen zu erbitten, bevor er etwas in Sachen dieser Anträge unternimmt; dabei erläutert er, was ein Antragsteller tun kann, um Verzögerungen zu vermeiden, indem er die Informationen bereits dann beifügt, wenn er den Antrag zum ersten Mal einreicht. Die Leitlinie wurde im Wege einer Aktualisierung der Häufig gestellten Fragen in Bezug auf Sachverhalte hinsichtlich nicht-amerikanischer Prüfungsgesellschaften (in englischer Sprache, 42 KB).

Internetsendung von Deloitte zur internationalen Finanzberichterstattung

02.06.2010

Das Tempo der Standardsetzungsentwicklungen bei IASB hat ein bisher noch nicht dagewesenes Niveau erreicht, was zu herausfordernden Zeiten für alle mit Rechnungslegung Beschäftigten führt.

Welche wichtigen neuen Entwicklungen sollten Sie im Auge behalten? In dieser Internetsendung des IFRS Global Office von Deloitte werden wir uns folgenden Themen widmen:

das Arbeitsprogramm des IASB und der aktuelle Stand bei der Harmonisierung

Jüngste Entwicklungen bei den IASB-Projekten zu leistungsorientierten Plänen, der Darstellung des Abschlusses und finanziellen Verbindlichkeiten

Andere IFRS-Nachrichten der jüngsten Zeit

Bleiben Sie am Ball hinsichtlich der jüngsten Entwicklungen bei IASB und lernen Sie, einzuschätzen, welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf Sie und Ihr Unternehmen haben können.

Thema der Internetsendung: IFRS: Welche Auswirkungen können die Entwicklungen bei IAS auf Sie haben?

Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 17. Juni 2010, 10:00 bis 11:00 Uhr deutscher Zeit

Moderator: Joel Osnoss

Vortragende: Veronica Poole, Linda Riedel und Randall Sogoloff

Weiterführende Informationen und Anmeldung: hier

Sitzungspapiere, Präsentationen, Mitschnitte

02.06.2010

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt auf seiner Internetseite diverse Unterlagen zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.