2012

Tagesordnung für die Unterrichtseinheit des IASB am 6. Juni 2012

31.05.2012

Der International Accounting Standards Board wird am Mittwoch, den 6. Juni 2012 eine Unterrichtseinheit zu Leasingverhältnissen und Erlöserfassung abhalten.

Die Tagesordnung wurde jetzt bekanntgegeben. Insgesamt soll die Sitzung knapp drei Stunden dauern.

Die vollständige Tagesordnung können Sie hier einsehen.

Ausgewählte Fragen und Antworten zur Einführung von Swiss GAAP FER 41

30.05.2012

Swiss GAAP FER 41 'Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer' ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Die Schweizerische Treuhand-Kammer hat sich mit wichtige Fragen in Bezug auf die Einführung des Standards auseinandergesetzt.

Die Subkommission Krankenkassen der Treuhand-Kammer hat sich intensiv mit diesen neuen Rechnungslegungsvorschriften befasst und hierzu ein Q&A-Papier mit Antworten auf wichtige Fragen zur Einführung dieses neuen Standards erarbeitet. Die Q&A wurde mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG abgestimmt.

Folgende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der Treuhand-Kammer zur Verfügung:

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Schweiz finden Sie auf unserer IAS Plus-Länderseite Schweiz.

Bericht von der EFRAG-Einbindungsveranstaltung zum Diskussionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern in Amsterdam

29.05.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Verfügung, in der die Meinungsäußerungen dargestellt sind, die bei der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung von EFRAG und dem britischen Standardsetzer (ASB) zum Diskussionspapier zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern am 17. April 2012 in Amsterdam getätigt wurden.

Die Einbindungsveranstaltung war Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen Städten abgehalten wurden, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in dem Diskussionspapier zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern (veröffentlicht im Dezember 2011) dargestellt werden.

Da EFRAG bewusst darauf verzichtet hatte, in dem Diskussionspapier eine bestimmte Position einzunehmen, und stattdessen versuchte, eine umfassende Analyse der Sachverhalte zu bieten, um eine Debatte in Europa anzustoßen, war die Diskussion sehr offen und weitreichend.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Berichte von den anderen Einbindungsveranstaltungen werden derzeit nach und nach zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung in London am 16. April finden Sie hier.

Die Rückmeldungen, die bei den Einbindungsveranstaltungen eingehen, und die Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden die Grundlage der erneuten Erörterung der Sachverhalte durch EFRAG bilden. Danach wird EFRAG entscheiden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen, bevor dem IASB die europäischen Sichtweisen unterbreitet werden.

3. Sitzung HGB-Fachausschusses des DRSC

29.05.2012

Die Agenda für die 3. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC am 14. und 15. Juni 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Sie finden die Tagesordnung neben weiteren Informationen (zum Beispiel Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter) auf der Internetseite des DRSC. Schwerpunkt der Erörterungen wird der E-DRS 27 Konzernlagebericht sein.

Bericht der SEC zu den IFRS 'innerhalb weniger Wochen'

29.05.2012

Die Kommissarin Elisse B. Walter der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities Exchange Commission, SEC) hat kürzlich eine Rede gehalten, in der sie verkündete, dass "der Stab davon ausgeht, seinen endgültigen Bericht, der im Rahmen des Arbeitsplans zu erstellen ist, innerhalb weniger Wochen veröffentlichen zu können". Danach werde die SEC "die weiteren Schritte erwägen", die sich im Hinblick einer möglichen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten ergeben.

Die persönlichen Anmerkungen wurden im Rahmen einer Ansprache beim jährlichen Dinner der Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF), dem Äquivalent der IFRS-Stiftung auf US-amerikanischer Seite, am 22. Mai gemacht, aber es wurden keine weiteren Details zu den möglichen "nächsten Schritten" bekanntgegeben.

Walter sagte jedoch, dass es "kritisch" sei, dass "der FASB und der IASB weiter zufriedenstellende Fortschritte bei ihren gemeinsamen Konvergenzprojekten machten" und dass "ein solider Interpretationsprozess bei den IFRS und eine rigorose, koordinierte Anwendung und Durchsetzung der IFRS" unabdingbar seien.

Weiterhin auf die Einbindung der Vereinigten Staaten in den globalen Standardsetzungsprozess der Vereinigten Staaten eingehend, sagte Walter:

 

Jeder fragt, ob und wann die Vereinigten Staaten die IFRS übernehmen werden. Wir sollten auch fragen, wie die Vereinigten Staaten mit der Teilnahme an der Entwicklung der globalen Rechnungslegungsstandards fortfahren sollen.

Bei diesem Punkt ist meine Ansicht, dass eine jegliche Entscheidung, die IFRS zu übernehmen, eine Entscheidung beinhalten sollte, dass der FASB neu herausgegebene IFRS endossiert, nachdem ein verlässlicher Konsultationsprozess des IASB stattgefunden hat, bei dem die US-amerikanische Perspektive berücksichtigt wurde.

Der FASB ist am besten in der Lage, US-amerikanische Interessen im Standardsetzungsprozess des IASB zu repräsentieren, und daher ist es meiner Meinung nach unabdingbar, dass der FASB eine wesentliche Rolle in diesem Prozess spielt.

Der vollständige Text der Ansprache in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der SEC zur Verfügung.

Neuseeländischer Regulierer bittet im Stellungnahmen zu nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen

29.05.2012

Die neuseeländische Finanzmarktaufsicht (Financial Markets Authority, FMA) hat vorgeschlagene Leitlinien zur Veröffentlichung von nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Finanzinformationen herausgegeben. Die Leitlinien beschreiben die Erwartungen der FMA an Finanzinformationen, die in Unternehmensdokumenten wie beispielsweise Transaktionsunterlagen oder Marktankündigungen verwendet werden. Die Leitlinien basieren größtenteils auf kürzlich in Australien veröffentlichten Leitlinien und weisen auf ein international verbreitetes Problem hin.

Die vorgeschlagenen Leitlinien widmen sich dargestellten Finanzinformationen, die nicht im Einklang mit den Grundsätzen allgemein akzeptierter Bilanzierungspraxis stehen (nach neuseeländischem Recht definierte "GAAP", die die IFRS-Äquivalente einschließen). In den Leitlinien werden bekannte Formen dieser Informationen wie beispielsweise die alternativen Kennzahlen 'zugrunde liegender Gewinn' und 'normalisierter Gewinn' angesprochen.

Die FMA gibt in diesen Leitlinien ihrer Ansicht Ausdruck, dass "Adressaten von Finanzinformationen vernünftigerweise erwarten können, dass die dargestellten Informationen im Einklang mit den anerkannten Rechnungslegungsprinzipien erstellt werden". Um sicherzustellen, dass die nicht auf Rechnunglegungsprinzipien basierenden Informationen nicht irreführend sind, nennt die FMA einige Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die Fragen, warum die alternativen Kennzahlen nützlich sind, wie sie berechnet werden und wie sie auf die Finanzinformationen ünerzuleiten sind, die im Abschluss dargestellt werden. In den Leitlinien wird außerdem festgehalten, dass die Informationen unvoreingenommen sein müssen und keine Posten beschreiben sollen, die einmalig und nicht wiederkehrend sind.

Außerdem sind Leitlinien zu Informationen enthalten, die Transaktionsunterlagen wie beispielsweise in Emissionsprospekten betreffen, und es wird darauf hingewiesen, dass Finanzinformationen in solchen Dokumenten nach neuseeländischem Recht in bestimmter Hinsicht mit den Rechnungslegungsprinzipien übereinstimmen müssen. Es wird festgehalten, dass andere Finanzinformationen wie beispielsweise pro-forma-Informationen im Einklang mit den Ansatz- und Bewertungskriterien der Rechnungslegungsprinzipien erstellt werden müssen; weitere Leitlinien zur Darstellung sind ebenfalls enthalten.

Die vorgeschlagenen Leitlinien stützen sich stark auf ähnliche Leitlinien, die von der australischen Wertpapier- und Investitionsaufsicht (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) herausgegeben wurden. Der auf der Internetseite der ASIC in englischer Sprache verfügbare Leitfaden, der im Dezember 2011 herausgegeben wurde, geht über den von der FMA veröffentlichten vorgeschlagenen Leitfaden hinaus, indem er zusätzliche Hinweise zur Angabe von Finanzinformationen im Abschluss selbst enthält. Dabei werden auch durchaus umstrittene Ansichten der ASIC bei beispielsweise der Frage deutlich, ob zusätzliche Zwischenzeilen und -summen in der Gesamtergebnisrechnung sachgerecht sind. (Weitere Informationen zum Leitfaden der ASIC finden Sie in einem englischsprachigen Accounting Alert unserer australischen Kollegen).

Zu den vorgeschlagenen Leitlinien kann bis zum 29. Juni 2012 Stellung genommmen werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der FMA.

Kodexanpassungen 2012 für den Deutschen Corporate Governance Kodex

28.05.2012

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am Mitte Mai 2012 einige Änderungen beschlossen sowie verschiedene Gesetzesänderungen am Kodex nachvollzogen.

Diese Änderungen stellen die Finalisierung der Vorschläge dar, die zwecks Stellungnahme am 1. Februar 2012 veröffentlicht worden waren.

Besonderes Gewicht hat die Regierungskommission bei diesen Änderungen auf den Themenkomplex „Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Anteilseignerseite“ gelegt. So wurden Anpassungen am Kodex unter anderem bei den Regelungen zur angemessenen Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder und zur Offenlegung von Interessenkonflikten von Aufsichtsräten vorgenommen.

Auf der Internetseite der Regierungskommission stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Weitere Mitschriften von der IASB-Sitzung im Mai

27.05.2012

Der IASB hat seine reguläre monatliche Sitzung im Mai in Norwalk in den Vereinigten Staaten abgehalten. Große Teile der Sitzung fanden gemeinsam mit dem FASB statt. Wir stellen Ihnen die Übersetzung der Mitschriften von den Sitzungsteilen zur Agendakonsultation und zu den vom IFRS Interpretations Committee festgestellten Inkonsistenzen zwischen IAS 27 und SIC-13 zur Verfügung. Beide wurden am Mittwoch, den 23. Mai abgehalten.

Die folgende Verknüpfungen führen Sie direkt zu den einzelnen Mitschriften:

Mittwoch, 23. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

Sitzungsmitschriften von den verbleibenden Sitzungsteilen werden wir Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Sie können auch auf alle bisher verfügbaren Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften über die entsprechende Übersichtsseite für die gesamte Sitzung zugreifen.

Rahmenkonzeptbasierte Unterrichts-Workshops der IFRS-Stiftung

25.05.2012

Die IFRS-Stiftung hat in Anerkennung der Tatsache, dass für eine rigorose und einheitliche Anwendung der IFRS eine solide Kenntnis der IFRS vonnöten ist, eine breit angelegte IFRS-Ausbildungskampagne ins Leben gerufen. Grundlage der Kampagne ist das IFRS-Rahmenkonzept, um die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die notwendig sind, um die IFRS (einschließlich des IFRS für KMU) so zu interpretieren, wie sie gedacht sind, und die Ermessensentscheidungen zu treffen, die für die Umsetzung notwendig sind.

Der Stab des IASB reist mit seinen Workshops zu den großen Rechnunglegungskonferenzen und -symposien, Wirtschaftsprüfertagungen und Universitäten. So finden beispielsweise im Juni 2012 noch zwei Workshops in Europa statt - in Bukarest und in Amsterdam.

Der jüngste Workshop fand am 14. Mai in London statt und wurde von 30 Teilnehmern aus 20 Ländern besucht. Nach der Lehrveranstaltung informierten die Projektmitarbeiter des IASB noch über den aktuellen Stand bei den Projekten zu Investmentgesellschaften, Finanzinstrumenten, Leasingverhältnissen und Versicherungsverträgen. Außerdem wurde noch eine Frage- und Antwortphase zu neuen und geänderten Standards angeboten, die 2013 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Bilanzierung von Verschmutzungsrechten ein wichtiges Thema für nationale Standardsetzer

25.05.2012

Im November 2010 legte der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen vorerst auf Eis, um sich auf die großen Projekte aus dem Arbeitsabkommen mit dem FASB zu konzentrieren, die bis Juni 2011 abgeschlossen werden sollten. Da diese Projekte noch immer nicht abgeschlossen sind und gleichzeitig die globale Nachhaltigkeitsbewegung zu immer neuen Gesetzen und Verordnungen führt, beginnen einzelne nationale Standardsetzer, ihre eigenen Ideen zu entwickeln.

Der französische Standardsetzer Autorité des normes comptables (ANC) stellte kürzlich ein Diskussionspapier mit dem Titel Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen unter der Berücksichtigung des Geschäftsmodells der Unternehmen vor, das darauf abzielt, "die internationale Debatte und, so bald wie möglich, die Entwicklung eines internationalen Rechnungslegungsstandards durch den IASB anzuregen".

Der EU-Emissionshandel (European Union Emission Trading System, EU ETS), dessen erste Phase 2005 begann, wird 2013 in Phase III eintreten, in der die Gratiszuteilung von Emissionsrechten schrittweise zugunsten der Versteigerung von Emissionsrechten aufgegeben wird. Daher müssen die Fragen, ob handelbare Rechte und Guthaben in Emissionshandelsprogrammen Vermögenswerte sind und wie diese zu bilanzieren sind, geklärt werden. Der ANC schlägt einen Bilanzierungsansatz vor, der auf dem Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens aufbaut, da "nach den IFRS eine einheitliche Bewertung von erworbenen Rechten unabhängig von ihrer Verwendung irrelevant wäre".

In Australien, ist der jüngst eingeführte Mechanismus für die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen (Carbon Pricing Mechanism, CPM) ebenfalls in Phasen unterteilt. Die Festpreisphase, in der bestimmten Unternehmen eine Zusatzsteuer auferlegt wird, wird vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2015 laufen. In der darauf folgenden Phase der flexiblen Preise können Verschmutzungsrechte frei gehandelt werden.

In einem Arbeitspapier des Stabs des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB), das hauptsächlich den möglichen Auswirkungen der Festpreisphase auf die Finanzberichterstattung gewidmet ist, kündigt der Stab an: "Die Auswirkungen der Phase der flexiblen Preise auf die Finanzberichterstattung werden erörtert, wenn der IASB sein Projekt zur Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen wieder aufnimmt." Der Stab hält allerdings auch fest: "Der AASB verfügt über Ausweichpläne für die Entwicklung notwendiger Leitlinien zur Finanzberichterstattung nach australischen Rechnungslegungsstandards in der Phase der flexiblen Preise, falls es sich abzeichnen sollte, dass der IASB es nicht schaffen wird, rechtzeitig eine Verlautbarung, die eine Grundlage für die bilanzielle Behandlung in der Phase der flexiblen Preise bietet, bereitzustellen."

Es ist wahrscheinlich, dass der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen wieder aufnehmen wird, da während der Diskussion der Agendakonsultation am letzte Mittwoch Forschung zu Emissionshandelsprogrammen als eine der möglichen Prioritäten für die künftige Agenda des IASB genannt wurde.

Weiterführende Informationen:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.