Notizen von der ISSB-Sitzung diese Woche

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21.07.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat gestern und heute seine erste Sitzung in Frankfurt abgehalten. Beobachter des IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte Deutschland haben die Sitzung für Sie beobachtet und Fragen und Erörterungen für Sie zusammengefasst.

 

Konsultation zu Prioritäten bei der Agendabestimmung

Ein­füh­rung 

Der ISSB-Vor­sit­zen­de Em­ma­nu­el Faber führte in die Sitzung ein und hielt ins­be­son­de­re Fol­gen­des fest:

  • Be­kannt­ga­be des voll­stän­di­gen Boards soll in den kom­men­den Wochen er­fol­gen
  • Kon­sul­ta­ti­on zu den Ent­wür­fen läuft noch bis kom­men­de Woche (29. Juli 2022), er schloss einen noch­ma­li­gen Aufruf zur Teil­nah­me an
  • Par­al­lel zur Aus­wer­tung der Kon­sul­ta­ti­on wird an den wei­ter­füh­ren­den Stan­dards ge­ar­bei­tet (Kli­ma­stan­dard stellt le­dig­lich einen Anfang dar)
  • Sitzung dient der Vor­stel­lung und Dis­kus­si­on der Papiere AP1 und AP1A

Über­blick über das Projekt

Das Agenda­pa­pier AP1 be­traf die öf­fent­li­che Kon­sul­ta­ti­on und ist wie folgt struk­tu­riert:

  • Über­blick über das Projekt
  • Über­blick über den Ansatz
  • Bereits ab­ge­schlos­se­ne Schrit­te
  • Künf­ti­ger Ansatz

Be­han­delt werden unter anderem die Kon­nek­ti­vi­tät und Zu­sam­men­ar­beit mit dem IASB sowie die In­ter­ope­ra­bi­li­tät mit anderen nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­nen Stan­dards. Zen­tra­le Be­deu­tung hat vor allem der künf­ti­ge Ansatz, dar­un­ter die Fest­le­gung des Umfangs der Vor­schlä­ge sowie die Be­wer­tung der Vor­schlä­ge anhand von Kri­te­ri­en.

Fol­gen­de Fragen für den ISSB sind im Papier ent­hal­ten:

  • Hat der ISSB Fragen oder An­mer­kun­gen zum Inhalt dieses Papiers?
  • Hat der ISSB Fragen oder An­mer­kun­gen zu den Über­le­gun­gen zum stra­te­gi­schen Gleich­ge­wicht des ISSB in den Ziffern 8-16?
  • Gibt es zu­sätz­li­che Punkte, die in diesem Papier nicht ent­hal­ten sind und die im Zu­sam­men­hang mit dem stra­te­gi­schen Gleich­ge­wicht des ISSB be­rück­sich­tigt werden sollten?
  • Sind die vor­ge­schla­ge­nen Kri­te­ri­en für die Be­wer­tung der Prio­ri­tät von Pro­jek­ten an­ge­mes­sen (siehe Ziffer 18)? (Warum oder warum nicht?)
  • Sollte der ISSB weitere Kri­te­ri­en be­rück­sich­ti­gen? (Wenn ja, welche zu­sätz­li­chen Kri­te­ri­en sollten be­rück­sich­tigt werden und warum?)

Es wurde an­ge­merkt, dass ein Zwei­jah­res­zeit­raum zu wenig sein könnte, da frag­lich sei, ob alle auf­kom­men­den Punkte um­ge­setzt werden können. Dies sei al­ler­dings eine grund­sätz­li­che Her­aus­for­de­rung in der Stan­dard­set­zung. Hier würde sich eine Frage an die In­ter­es­sen­grup­pen ergeben: Wieviel Zeit sollte für die Im­ple­men­tie­rung der An­for­de­run­gen ein­ge­plant werden?

Es bestand Ei­nig­keit, dass Klima ein zen­tra­les Thema dar­stellt. Offen sei al­ler­dings, welches das nächste „große“ Thema wird. Auch wurde an­ge­merkt, dass die Kri­te­ri­en auf den Kri­te­ri­en des IASB ba­sie­ren und grund­sätz­lich gut gewählt seien, al­ler­dings bleibe der Aspekt der je­wei­li­gen Ju­ris­dik­ti­on etwas außen vor. Gefragt wurde auch nach der In­ter­ak­ti­on des po­ten­zi­el­len Pro­jekts mit anderen Pro­jek­ten auf dem Ar­beits­plan des ISSB. So würden klima- und na­tur­be­zo­ge­ne Themen (Mee­res­res­sour­cen, Bio­di­ver­si­tät etc) nur zu­sam­men funk­tio­nie­ren. Auch zeige sich oft, dass soziale Themen in den Vor­der­grund rücken, sodass diese eben­falls mit dem Klima zu­sam­men­hän­gen.

Weitere An­mer­kun­gen waren die fol­gen­den:

  • Der Entwurf hat einen guten Stand, ist sehr um­fas­send.
  • Der Stab schlägt vor, ein zu­sätz­li­ches Kri­te­ri­um in Be­tracht ziehen, dass sich auf die Re­le­vanz für die in den in­ter­na­tio­na­len Rechts­ord­nun­gen gel­ten­den Mel­de­pflich­ten fo­kus­siert.
  • Themen wie Da­ten­schutz gehen über das Thema Nach­hal­tig­keit hinaus und müssen daher be­trach­tet werden.
  • Offen ist die Frage nach der Mess­bar­keit einiger Kri­te­ri­en.

Die Ka­pa­zi­tät des ISSB ist be­schränkt - gibt es Über­le­gun­gen, Themen aus­zu­la­gern?

Punkte, die bei der Ent­wick­lung einer Bitte um In­for­ma­ti­ons­über­mitt­lung in Er­wä­gung gezogen werden sollten

Agenda­pa­pier 1A enthält eine vor­läu­fi­ge Liste von all­ge­mein de­fi­nier­ten Punkten, die zu be­rück­sich­ti­gen sind, wenn der ISSB einen Bitte um In­for­ma­ti­ons­über­mitt­lung vor­be­rei­tet, um von den In­ter­es­sen­grup­pen Rück­mel­dung zu den Prio­ri­tä­ten seiner zu­kunfts­ori­en­tier­ten Agenda ein­zu­ho­len. Die vor­läu­fi­ge Liste enthält Themen, die im Großen und Ganzen de­fi­niert sind, die aber noch eine weitere Ver­fei­ne­rung und einer De­fi­ni­ti­on des Umfangs be­dür­fen, um spe­zi­fi­sche Pro­jekt­vor­schlä­ge zu de­fi­nie­ren. Die vor­läu­fi­ge Liste enthält auch Be­schrei­bun­gen po­ten­zi­el­ler Pro­jek­te, die in Ab­stim­mung mit dem IASB durch­ge­führt werden sollen und die Mög­lich­kei­ten für eine Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen dem ISSB und IASB auf­zei­gen, mit dem Ziel, eine Ver­bin­dung zwi­schen nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­nen Be­rich­ten und den Jah­res­ab­schlüs­sen zu er­mög­li­chen.

Agenda­pa­pier 1A ist wie folgt struk­tu­riert:

  • Weit ge­fass­te Themen (Ziffern 10-44)
  • Bran­chen­be­zo­ge­ne An­for­de­run­gen und SASB-Pro­jekt­port­fo­lio (Ziffern 45-85)
  • Mög­li­che Pro­jek­te, die in Ab­stim­mung mit dem IASB durch­ge­führt werden sollen (Ziffern 86-95)

Fol­gen­de Fragen für den ISSB sind im Papier ent­hal­ten:

  • Was sind die ersten Be­ob­ach­tun­gen der Board­mit­glie­der zu den er­mit­tel­ten Punkten und welche Über­le­gun­gen sollten bei der Vor­be­rei­tung künf­ti­ger Ent­schei­dun­gen be­rück­sich­tigt werden?
  • Sollten weitere Punkte be­rück­sich­tigt werden, die nicht in diesem Papier be­schrie­ben sind? (Wenn ja, um welche Punkte handelt es sich und warum sind sie wichtig?)

Es wurde auch an­ge­merkt, dass Cor­po­ra­te Go­ver­nan­ce als weit­ge­fass­tes Thema sollte zu­sätz­lich be­rück­sich­tigt werden sollte.

Die Board­mit­glie­der machten fol­gen­de An­mer­kun­gen:

  • Kon­zep­tio­nel­le Rah­men­wer­ke sind für die Ent­wick­lung qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger Stan­dards un­er­läss­lich und er­leich­tern das Markt­ver­ständ­nis und Ver­trau­en in diese Stan­dards.
  • Themen wie z. B. Lie­fer­ket­te sind teil­wei­se auf ver­schie­de­ne Me­tri­ken ver­teilt und sollten zu­sam­men­ge­führt werden.
  • Das Thema Un­ter­neh­mens­wert sollte ver­ein­facht und ver­stärkt werden.
  • ES sollte ein stär­ke­rer Fokus auf die Be­trach­tungs­wei­se von bran­chen­ba­sier­ten Stan­dards gelegt werden. Hier ergibt sich eine Mög­lich­keit zur Ver­ein­fa­chung ge­gen­über einer voll­stän­di­gen An­wen­dung. Dabei seien aber tie­fer­ge­hen­de Ar­bei­ten seitens ISSB not­wen­dig.
  • Die Her­aus­for­de­run­gen der bran­chen­ba­sier­ten Stan­dards sollten deut­li­cher her­aus­ge­ar­bei­tet werden.
  • Stan­dards sowie die Be­richt­er­stat­tung selbst sollen ver­netzt werden und bieten so die Chance für die Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen IASB und ISSB.

 

Klimabezogene Angaben und Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

Über­blick über die Ent­wür­fe und bis zum 7. Juli 2022 er­hal­te­ne Rück­mel­dun­gen

Quellen der Rück­mel­dun­gen

Während eine ab­schlie­ßen­de Zu­sam­men­fas­sung der Rück­mel­dun­gen für die Sitzung im Sep­tem­ber 2022 geplant ist, gab es bei dieser Sitzung bereits eine Vor­stel­lung der Ent­ste­hungs- und Ent­wick­lungs­pha­se der Ent­wür­fe und der ersten Rück­mel­dun­gen. Die Ziel­set­zung hinter den durch­ge­führ­ten Ein­bin­dungs­ver­an­stal­tun­gen um­fass­te die Be­reit­stel­lung von In­for­ma­tio­nen, die Er­hö­hung der Re­s­pon­sivi­tät der In­ter­es­sen­grup­pen den Erhalt von fach­li­chen Rück­mel­dun­gen. Ge­sprä­che wurden u.a. mit fol­gen­den In­ter­es­sen­grup­pen geführt:

  • Stan­dard­set­zer für Wirt­schafts­prü­fung und prü­fungs­na­he Dienst­leis­tun­gen
  • Stan­dard­set­zer für Kli­ma­be­richt­er­stat­tung (über Me­tho­den und Prak­ti­ken für die Be­richt­er­stat­tung über Treib­haus­gas­emis­sio­nen)

Die Rück­mel­dun­gen, die die Grund­la­ge der Dis­kus­sio­nen im Juli 2022 bilden, um­fas­sen le­dig­lich die Ein­bin­dungs­ver­an­stal­tun­gen und die fach­li­chen Aus­tau­sche, nicht aber die Stel­lung­nah­men und On­line-Be­fra­gun­gen.

All­ge­mei­ne Vor­schrif­ten

Der Stab stellte die Iden­ti­fi­zie­rung ver­schie­de­ner Be­rei­che mit und ohne Not­wen­dig­keit wei­te­rer Über­le­gun­gen auf Grund­la­ge der vor­läu­fi­gen Rück­mel­dun­gen vor. Dis­ku­tiert wurde vor allem die Not­wen­dig­keit der Klar­stel­lung von für alle Un­ter­neh­men ver­pflich­tend of­fen­zu­le­gen­den In­for­ma­tio­nen und bran­chen­be­zo­ge­nen Ver­pflich­tun­gen. In den Rück­mel­dun­gen wurden ins­be­son­de­re Klar­stel­lun­gen hin­sicht­lich der Be­rück­sich­ti­gung von Aus­wir­kun­gen auf den Un­ter­neh­mens­wert (double ma­te­ria­li­ty)  ge­for­dert – ein­zel­ne ISSB-Mit­glie­der un­ter­stüt­zen dies.

Ge­ne­rell wurde gefragt, wie die ISSB-Ent­wür­fe zu anderen Ent­wick­lun­gen, zum Bei­spiel den Vor­schlä­gen der SEC und von EFRAG, passen. Die In­ves­to­ren un­ter­stütz­ten globale Stan­dards, die zu einer ein­heit­li­chen und ver­gleich­ba­ren Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung führen. Über­grei­fend wurden auch die An­wen­dung durch KMU sowie Aufbau von Ka­pa­zi­tä­ten er­ör­tert.

Kli­ma­be­richt­er­stat­tung

Der Stab stellte die Iden­ti­fi­zie­rung ver­schie­de­ner Be­rei­che mit und ohne Not­wen­dig­keit wei­te­rer Über­le­gun­gen auf Grund­la­ge der vor­läu­fi­gen Rück­mel­dun­gen vor.

Es er­folg­te eine Dis­kus­si­on der Aus­wir­kun­gen von Carbon Offsets auf die ge­for­der­te Trans­pa­renz; ins­be­son­de­re wurde fest­ge­hal­ten, dass eine Klar­stel­lung wün­schens­wert sei, dass die Zu­läs­sig­keit je nach Ju­ris­dik­ti­on un­ter­schied­lich sein kann. Un­ter­neh­men sollten auch of­fen­le­gen, ob die konkret for­mu­lier­ten Ziele Carbon Offsets be­rück­sich­ti­gen oder nicht.

Des Wei­te­ren wurde die Not­wen­dig­keit der Be­rück­sich­ti­gung der An­for­de­run­gen und Ent­wick­lun­gen der Re­gu­la­to­rik ex­pli­zit her­vor­ge­ho­ben.

Ein wei­te­rer Dis­kus­si­ons­punkt waren die Her­aus­for­de­run­gen bei der Be­reit­stel­lung von In­for­ma­tio­nen über ak­tu­el­le und er­war­te­te Aus­wir­kun­gen, u.a. beim Umgang mit Be­wer­tungs­un­si­cher­hei­ten auf­grund von An­nah­men und Schät­zun­gen. Es gibt er­heb­li­che Über­schnei­dun­gen zwi­schen den beiden Ent­wür­fen in diesem Bereich, und ein ein­heit­li­cher Ansatz ist er­for­der­lich.

Zugehörige Themen

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