Oktober

ESMA veröffentlicht gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte

25.10.2023

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat ihre jährliche öffentliche Erklärung zu den gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten für das Geschäftsjahr 2023 betreffende Jahresabschlüsse veröffentlicht.

Zu den gemeinsamen Durchsetzungsprioritäten im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung gehören:

  • Versicherungsverträge (IFRS 17)
  • Änderungen an IAS 12: Internationale Steuerreform, Modellregeln der zweiten Säules

Zu den gemeinsamen Durchsetzungsprioritäten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung gehören:

  • Vorbereitungen für das Inkrafttreten der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
  • Die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Übergangsfinanzierung

Besonderes Augenmerk wird auf folgende Punkte gelegt:

  • Auswirkungen von Klimaaspekten in IFRS-Abschlüssen
  • Makroökonomisches Umfeld
  • Refinanzierungs- und andere finanzielle Risiken
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Angaben
  • Angaben im Zusammenhang mit Artikel 8 der Taxonomieverordnung
  • Angaben zu klimabezogenen Zielen, Maßnahmen und Fortschritten
  • Scope-3-Emissionen

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen ein Dokument mit Hintergrundinformationen zu den einzelnen Prüfungsschwerpunkten zur Verfügung. Außerdem bieten wir Ihnen einen iGAAP fokussiert-Newsletter mit einer deutschsprachigen Erläuterung der Prüfungsschwerpunkte.

ESMA-Bericht über Angaben zu klimabezogenen Sachverhalten im Abschluss

25.10.2023

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht mit Beispielen für klimabezogene Sachverhalte in IFRS-Abschlüssen veröffentlicht.

Der Bericht mit dem Titel The Heat is On: Disclosures of Climate-Related Matters in the Financial Statements soll Emittenten dabei unterstützen, solidere Angaben zu machen und eine einheitlichere Bilanzierung von klimabezogenen Sachverhalten in Abschlüssen nach IFRS zu erreichen. Der Bericht konzentriert sich auf Angaben zu Klimafragen im Jahresabschluss 2022 von europäischen Emittenten, die keine Finanzunternehmen sind.

Obwohl ESMA der Ansicht ist, dass die IFRS für den Zweck geeignet sind und eine ausreichende Grundlage für die Emittenten bieten, um klimabezogene Sachverhalte im Abschluss zu bilanzieren und anzugeben, ist ESMA auch der Ansicht, dass reale Illustrationen von Angaben den Emittenten dabei helfen können, solche Auswirkungen besser zu kommunizieren, und Anlegern und anderen Interessengruppen dabei helfen können, diese besser zu verstehen und bei ihren fundierten Entscheidungen zu berücksichtigen.

ESMA erwartet, dass Emittenten und Abschlussprüfer die erläuternden Beispiele des Berichts berücksichtigen, wenn sie darüber nachdenken, wie sie das Ausmaß, in dem klimabezogene Aspekte bei der Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen eine Rolle spielen, bewerten und offenlegen können. ESMA betont auch, dass die Leitlinien zu den Klimaauswirkungen nicht erschöpfend sind und sich schnell weiterentwickeln. Emittenten sollten die Entwicklungen der Standardsetzer in diesem Bereich und ihre Verbindung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung genau verfolgen.

Der englischsprachige Bericht, der unter anderem Beispiele von BASF, Uniper, Mercedes Benz und RWE enthält, steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

AFRAC 2023

25.10.2023

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) lädt am 1. Dezember 2023 zu seinem Forum "AFRAC 2023" ein, das wieder in virtueller Form abgehalten wird. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Insgesamt sind bei der AFRAC 2023 folgende Vorträge vorgesehen:

  • Internationale Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Stand der Umsetzung eines Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes
  • Überblick über die AFRAC-Facharbeiten
  • Präsentation ausgewählter Facharbeiten
    • Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente im UGB
    • Folgebewertung von Firmenwerten im UGB

Anmeldungen für die Veranstaltung sind bis 28. November 2023 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier.

Einreichungsplatfform für ESRS-Fragen zur Unterstützung der Implementierung

25.10.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Plattform für Fragen und Antworten zu den ESRS eingerichtet, auf der Unternehmen Fragen zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an EFRAG stellen können.

Das EFRAG-Sekretariat sammelt die Einreichungen und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien weiter mit dem Ziel, nicht-autoritative Klarstellungen zu diesen Fragen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der ersten Klarstellungen wird für Anfang 2024 erwartet. Rechtsauslegungen oder nachträgliche Änderungen des rechtlichen Rahmens (CSRD oder ESRS) fallen weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

AASB veröffentlicht Entwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Grundlage von IFRS S1 und IFRS S2

24.10.2023

Der australische Standardsetzer AASB hat einen Entwurf Entwurf SR1 'Australian Sustainability Reporting Standards - Disclosure of Climate-related Financial Information' veröffentlicht.

Die australische Regierung ist bestrebt, eine international abgestimmte, verpflichtende klimabezogene Finanzberichterstattung für große Unternehmen und Finanzinstitute einzuführen, und der AASB hat daher beschlossen, die Arbeit des ISSB als Grundlage zu verwenden, mit Anpassungen für australische Belange und Vorschriften, wo dies erforderlich ist, um den Bedürfnissen der australischen Interessengruppen gerecht zu werden.

Der jetzt veröffentlichte Entwurf SR1 enthält drei Entwürfe australischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ASRS-Standards):

  1. ASRS 1 General Requirements for Disclosure of Climate-related Financial Information, entwickelt unter Verwendung von IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen als Grundlinie, jedoch mit einer Beschränkung des Anwendungsbereichs auf klimabezogene Finanzangaben;
  2. ASRS 2 Climate-related Financial Disclosures, entwickelt unter Verwendung von IFRS S2 Klimabezogene Angaben als Grundlinie; und
  3. ASRS 101 References in Australian Sustainability Reporting Standards, entwickelt als Servicestandard, der regelmäßig aktualisiert wird, um die relevanten Versionen aller in Australien veröffentlichten nicht-legislativen Dokumente und ausländischen Dokumente aufzulisten, auf die in den ASRS-Standards verwiesen wird.

Zugang zum englischsprachigen Entwurf haben Sie auf der Internetseite des AASB.

Hinweis: Am 18. Januar 2024 hat der AASB die Aufzeichnung eines halbstündigen Internetseminars zum Entwurf auf YouTube zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

23.10.2023

Der IASB wird am 25. und 26. Oktober 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:

Dynamisches Risikomanagement: Der IASB wird die vorläufige Sichtweise des Stabs über den Anwendungsbereich des Modells des dynamischen Risikomanagements erörtern, d.h. die Art der Aktivitäten der Unternehmensleitung, für die die Anwendung des Modells des dynamischen Risikomanagements angemessen wäre und nützliche Informationen liefern würde. Der Stab wird seine Ansicht darüber darlegen, welche relevanten Merkmale einer Risikomanagementstrategie und -tätigkeit aus den Elementen des Modells des dynamischen Risikomanagements abgeleitet werden können, wie z. B. die aktuelle offene Nettoposition und die Risikominderungsabsicht, sowie die Geschäftsaktivitäten, die das Zinsänderungsrisiko verursachen. Der IASB wird auf dieser Sitzung nicht um eine Entscheidung gebeten.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird über die Vorschläge des Entwurfs zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden entscheiden, insbesondere über das Konzept der direkten (nicht direkten) Beziehung und die Grenzen einer regulatorischen Vereinbarung.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Die IASB-Mitglieder sollen in dieser Sitzung gefragt werden, ob sie Einwände gegen mehrere Agendaentscheidungen haben, die vom IFRS Interpretations Committee veröffentlicht wurden.

Bialnzierung nach der Equity-Methode: Der IASB wird darüber entscheiden, ob seine früheren vorläufigen Entscheidungen zu Anwendungsfragen für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen auf Mutterunternehmen, die sich für die Anwendung der Equity-Methode auf Beteiligungen an Tochterunternehmen in ihren separaten Abschlüssen entscheiden, sowie auf Beteiligungen an Joint Ventures angewendet werden sollen.

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Der IASB wird die Rückmeldungen zum Entwurf zur Änderung der Klassifizierung und der Bewertung von Finanzinstrumenten erörtern, insbesondere die Rückmeldungen zu Vertragsbedingungen, die einer grundlegenden Kreditvereinbarung entsprechen. Der IASB wird nicht gebeten, Entscheidungen zu treffen.

Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB wird Restanten erörtern, die im Abstimmungsprozess des Stabs über den neuen IFRS 18 über Darstellung und Angaben im Abschluss aufgetreten sind. Die Restanten betreffen die Aggregierung und Disaggregierung sowie sonstige Themen, die identifiziert wurden, einschließlich der Vorschrift, dass die Veräußerungskosten getrennt von allen anderen nach Funktionen gegliederten Aufwendungen auszuweisen sind, wenn das Unternehmen betriebliche Aufwendungen nach Funktionen gliedert, die Veräußerungskosten enthalten.

Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB wird die erneute Erörterung seiner Vorschläge im Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU fortsetzen. Der IASB wird Entscheidungen zu folgenden Themen treffen: Erlöse aus Verträgen mit Kunden, konsolidierte und separate Abschlüsse, Ansatz von Entwicklungskosten für immaterielle Vermögenswerte, Ansatz von Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte und jüngste Änderungen an den vollen IFRS.

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird entscheiden, ob Änderungen an den Abschnitten zu IFRS 2, IFRS 3, IFRS 7, IFRS 12, IFRS 15, IFRS 16, IAS 2, IAS 7, IAS 12, IAS 19, IAS 29, IAS 37 und IAS 41 vorgenommen werden sollen, um die Angabenvorschriften klarer zu fassen und sie im gesamten Standard einheitlicher zu gestalten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die ISSB-Sitzung diese Woche

23.10.2023

Der ISSB wird am 24. und 25. Oktober 2023 in hybridem Format tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

GSSB Arbeitsprogramm 2023-2025: Carol Adams, Vorsitzende des Global Sustainability Standards Board (GSSB), und Bastian Buck, der Leiter für Standards des GSSB, werden einen Überblick über das Arbeitsprogramm des GSSB für die nächsten zwei Jahre geben.

Internationale Anwendbarkeit der SASB-StandardsIn dieser Sitzung wird der Stab die Rückmeldungen vorstellen, die der ISSB in Bezug auf den Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie erhalten hat. Es werden außerdem die Empfehlungen des Stabs gegenüber den Boardberatern für SASB-Standards in Bezug auf die Rückmeldungen zum Methodikentwurf und die Entscheidungen der Boardberater für SASB-Standards vorgestellt.

Unterstützung der S1/S2-Implementierung: Der Stab wird in dieser Sitzung über den aktuellen Stand der Entwicklung von Lehrmaterialien zu IFRS S1 und IFRS S2 berichten. Der ISSB wird nicht aufgefordert, Entscheidungen zu treffen. Der Stab beabsichtigt, Lehrmaterialien zu entwickeln, die sich auf die Rückmeldungen der Interessengruppen stützen und diese berücksichtigen. Gleichzeitig hält es der Stab für notwendig, ein Gleichgewicht zwischen proaktivem Handeln und Reagieren zu finden und gleichzeitig einen systematischen Ansatz zu entwickeln, um die von den Interessengruppen aufgeworfenen Fragen zu überprüfen, zu evaluieren und zu beantworten.

Unsere detaillierten Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

ISAR 40 — Präsentationen verfügbar

20.10.2023

Die 40. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) fand vom 17. bis 19. Oktober 2023 in Abu Dhabi statt.

Die beiden Hauptthemen der Sitzung waren:

  • Aktueller Stand der globalen Rahmenkonzepte, Standards und Kodizes für die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Aussichten auf eine weitere Harmonisierung;
  • Überprüfung der praktischen Umsetzung und der jüngsten Entwicklungen bei den Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • Erleichterung der Formalisierung von Kleinst- und Kleinunternehmen: Vorschriften für die Rechnungslegung und Berichterstattung, Finanzkenntnisse, Zugang zu Finanzmitteln sowie damit zusammenhängende Fragen und praktische Lösungen; und
  • Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in der Rechnungslegung.

Die Dokumente und Präsentationen von der Sitzung können nun online abgerufen werden.

Brasilien möchte die IFRS Sustainability Disclosure Standards in Rechtsrahmen aufnehmen

20.10.2023

Das brasilianische Finanzministerium und die Comissao de Valores Mobiliarios (CVM) haben gemeinsam angekündigt, dass die IFRS Sustainability Disclosure Standards des ISSB in den brasilianischen Rechtsrahmen integriert werden.

Im Zuge dieser Umstellung werden die ISSB-Standards, die ab 2024 freiwillig angewendet werden können, ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend anzuwenden sein. Diese Entscheidung bedeutet einen großen Schritt zur Verbesserung der Transparenz auf den brasilianischen Kapitalmärkten in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen. Die Entscheidung fällt mit dem jüngsten Treffen der Trustees der IFRS Foundation in Panama City zusammen und unterstreicht die gemeinsamen Bemühungen der wichtigsten Interessengruppen in der Region, nachhaltige und widerstandsfähige Finanzsektoren zu stärken.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Tagesordnung für die kommende EEG-Sitzung

20.10.2023

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) wird am 30. und 31. Oktober 2023 ihre nächste Sitzung in Cape Town, Südafrika, abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag 30.Oktober 2023 (09:00h-17:45h)

  • Begrüßung
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

Dienstag 31.Oktober 2023 (09:00h-15:30h)

  • Aktueller Stand sonstiger laufender Projekte des IASB
  • Equity-Methode
  • Aktuelles zur Hyperinflation
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Länderprofil - Africa

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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