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Der Erfolg des ISSB erfordert auch das Handeln Anderer

18.05.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS-Stiftung hat eine Zusammenfassung der Schritte veröffentlicht, die erforderlich sind, um eine umfassende globale Grundlinie für Nachhaltigkeitsangaben zu schaffen.

In der Ankündigung wird hervorgehoben, dass die globale Grundlinie des ISSB eine einzigartige Gelegenheit bietet, die bestehende und weitere Zersplitterung der Angabenvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit zu verringern, und dass eine weit verbreitete Nutzung der Grundlinie die Kosten für die Datenersteller senken und die Entscheidungsnützlichkeit der Informationen für die Adressaten verbessern wird. Darüber hinaus werden die Schritte dargelegt, die der ISSB unternommen hat und noch unternimmt, um bis Ende 2022 die notwendigen institutionellen und fachlichen Standardsetzungsarbeiten zur Schaffung der Kernelemente der globalen Grundlinie abgeschlossen zu haben. In der Ankündigung wird jedoch auch betont, dass die Erreichung dieses Ziels auch das Handeln anderer erfordert, insbesondere der nationalen Gesetzgeber und der Marktteilnehmer. Es heißt dazu:

Der künftige Erfolg der globalen Grundlinie wird davon abhängen, ob die staatlichen Stellen sie in ihre Vorschriften für die Berichterstattung in den jeweiligen Rechtskreisen aufnehmen und ob die Marktnachfrage von Anlegern und anderen Akteuren die Verwendung der IFRS Sustainability Disclosure Standards des ISSB fördert. Der ISSB bekräftigte seine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Rechtskreisen und Interessengruppen bei der Verfolgung dieses Ziels im öffentlichen Interesse und ist bereit, sich proaktiv einzubringen, wenn Rechtskreise und andere Interessengruppen mit der Evaluierung der Standards des ISSB beginnen.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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UKEB übernimmt IFRS 17

17.05.2022

Der UK Endorsement Board (UKEB) hat die Übernahme von IFRS 17 'Versicherungsverträge' für die Anwendung im Großbritannien bekanntgegeben.

Die Übernahme von IFRS 17 ist ein wichtiger Meilenstein für den UKEB. Es ist der erste große Standard, den der UKEB übernimmt. Die Übernahme ist der erste wirkliche Test für den Übernahmeprozess des UKEB. Zugleich ist sie angesichts der Größe der britischen Versicherungsbranche von internationaler Bedeutung.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite des UKEB.

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FRC veröffentlicht Ergebnisse der Überprüfung von Abzinsungssätzen

17.05.2022

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse einer Überprüfung von unter IFRS verwendeten Abzinsungssätzen veröffentlicht.

In dem Bericht wird festgestellt, dass abgezinste Cashflows und Abzinsungssätze nach IFRS zwar häufig verwendet werden, die Bestimmung eines angemessenen Abzinsungssatzes jedoch ein komplexer Bereich der Finanzberichterstattung ist, der mit erheblichen Schätzungsunsicherheiten behaftet sein kann und eine Fehlerquelle in der Finanzberichterstattung darstellt.
 
Der FRC hat bei seiner Überprüfung Folgendes festgestellt:

  • Die für Abzinsungssätze und Cashflows verwendeten Annahmen sollten intern konsistent sein, und es sollte darauf geachtet werden, dass Risiken nicht doppelt berücksichtigt werden. Wenn nominale Zinssätze verwendet werden, sollten die Auswirkungen der Inflation auf die Zahlungsströme nicht übersehen werden; insbesondere im derzeitigen Zinsumfeld mit niedrigen nominalen Zinssätzen und relativ hoher Inflation.
  • Die Entscheidungsnützlichkeit der von vielen Unternehmen gemachten Angaben ist generell verbesserungsfähig, wobei qualitativ hochwertige Angaben sowohl den verwendeten Abzinsungssatz als auch eine Erläuterung seiner Bestimmung enthalten sollten.
  • Die Unternehmen müssen unter Umständen prüfen, ob bei der Bewertung eines wesentlichen Postens und in Fällen, in denen kein internes Fachwissen vorhanden ist, die Beratung durch einen Spezialisten erforderlich ist.

Der Bericht enthält einige Fallstudien, die auf Problemen beruhen, die der FRC bei seiner routinemäßigen Überwachung der Unternehmensberichterstattung feststellt, um einige der Herausforderungen zu veranschaulichen, denen sich Unternehmen in diesem Bereich gegenübersehen können.
 
Um eine Verbesserung der allgemeinen Qualität der Unternehmensangaben zu fördern, enthält der Bericht auch Beispiele für gute ausgeübte Praxis, bei der die Unternehmen die Faktoren, die sie bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes berücksichtigt haben, klar beschrieben haben; beispielsweise wird erläutert, ob Risiko und Inflation in den Cashflows oder im Abzinsungssatz berücksichtigt wurden.
 
Der vollständige Bericht in englischer Sprache ist auf der Internetseite des FRC abrufbar.

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ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

17.05.2022

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 9, IAS 2 (zwei Entscheidungen), IFRS 15 (drei Entscheidungen), IFRS 16/IAS 36, IAS 36 (zwei Entscheidungen), IFRS 8 und IAS 7/IAS 8 enthalten.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der sechsundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von März 2020 bis November 2021 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

Standard Topic
IFRS 9 Finanzinstrumente
Berücksichtigung von Bonitätsverbesserungen bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste
IAS 2Vorräte Bewertung des Nettoveräußerungswerts der Vorräte
IAS 2Vorräte Kosten für den Verkauf bei der Berechnung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten
IFRS 15Erlöse aus Verträgen mit Kunden Erfassung von Erlösen im Laufe der Zeit
IFRS 15Erlöse aus Verträgen mit Kunden Bedeutende Finanzierungskomponente
IFRS 15Erlöse aus Verträgen mit Kunden Ausweis von Einnahmen aus Rechtsstreitigkeiten als Erlöse
IFRS 16Leasingverhältnisse
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten
Werthaltigkeitsprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die Nutzungsrechte an Vermögenswerten umfasst
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten COVID-19-Indikatoren für Wertminderung
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten Identifizierung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
IFRS 8 — Geschäftssegmente Geschäftssegmente
IAS 7 Kapitalflussrechnungen
IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
Veränderung der Zusammensetzung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

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IPSASB-Konsultationspapier zu natürlichen Ressourcen

17.05.2022

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier 'Natural Resources' veröffentlicht.

In der Einleitung des Konsultationspapiers wird festgestellt, dass unter natürlichen Ressourcen im Allgemeinen Ressourcen wie Sonnenlicht, Luft, Wasser und Land verstanden werden, die ohne das Zutun des Menschen existieren. In vielen Rechtskreisen machen sie einen erheblichen Teil der wirtschaftlichen Ressourcen aus. Allerdings verfügen die Regierungen oft nicht über ausreichende Informationen über den monetären Wert natürlicher Ressourcen, so dass sie Rechte an diesen Ressourcen ohne Rücksicht auf finanzielle und ökologische Nachhaltigkeit oder Generationengerechtigkeit vergeben.

Derzeit gibt es keine expliziten Leitlinien in den internationalen den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für die Bilanzierung von natürlichen Ressourcen in ihrem ursprünglichen Zustand. Daher arbeitet der IPSASB nun daran, diese Lücke zu schließen. Die erste Phase seiner Arbeit konzentriert sich auf die Rechnungslegung für materielle, natürlich vorkommende Ressourcen, einschließlich Bodenschätzen, Wasser und lebenden Ressourcen, die sich in ihrem natürlichen Zustand befinden. Das vorliegende Konsultationspapier ist das erste Projektergebnis und befasst sich mit der Frage, ob natürliche Ressourcen in Mehrzweckabschlüssen als Vermögenswerte ausgewiesen werden können oder in umfassenderen Finanzberichten offengelegt werden sollten.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 17. Oktober 2022 erbeten.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine Pressemitteilung sowie eine Zugangsseite für eine Videoeinführung, das Konsultationspapier und eine At a Glance-Zusammenfassung.

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EFRAG-Unterrichtseinheiten zu den ESRS-Entwürfen

16.05.2022

Der neue Board für Nachhaltigkeitsberichterstattung von EFRAG sowie der neu eingerichtete entsprechende Fachexpertenausschuss erhalten eine Reihe von Unterichtseinheiten zu den Entwürfen für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS), um sich mit den Inhalten der Entwürfe vertraut zu machen. Diese Unterrichtseinheiten werden öffentlich abgehalten.

Die erste Unterrichtseinheit fand bereits statt - von ihr stehen eine Aufzeichnung und die Folien zur Verfügung. Die weiteren Termine sind:

  • Montag, 16. Mai, 18:00h-19:00h zum Entwurf ESRS 1
  • Donnerstag, 19. Mai, 8:00h-9:00h zum Entwurf ESRS 2
  • Freitag, 20. Mai, ab 9:45h im Rahmen der Sitzung des Nachhaltigkeits-Boards zum Entwurf ESRS E2
  • Freitag, 20. Mai, ab 9:45h im Rahmen der Sitzung des Nachhaltigkeits-Boards zum Entwurf ESRS E5
  • Montag, 23. Mai, 18:00h-19:30h zu den Entwürfen ESRS E3 und ESRS E4

Weitere Termine sollen später bekanntgegeben werden.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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DRSC weist auf gemeinsame Veranstaltung mit dem ISSB hin

16.05.2022

Das DRSC und der ISSB, in Kooperation mit der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der Deutsche Börse AG, laden ein zu einer Veranstaltung zu den Vorschlägen des ISSB für globale Mindeststandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Bis jetzt sind in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC nur der Termin (21. Juni 2022, 10:00 Uhr – 13:30 Uhr) und der Veranstaltungsort (Goethe-Universität Frankfurt) angekündigt.

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Neue Ausgabe des 'Investor Update'

16.05.2022

Die IFRS-Stiftung hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 26. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Im Profil — Dr. Kenneth Lee, Associate Professorial Lecturer an der London School of Economics and Political Science, Mitglied des Kapitalmarktbeirats
  • zur Kommentierung stehende Dokumente des ISSB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung. 

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Empfehlungen der ESMA zu Angaben über die erwarteten Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17

16.05.2022

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung zum Thema 'Transparenz bei der Umsetzung von IFRS 17 'Versicherungsverträge'' herausgegeben.

In der Erklärung wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass Emittenten die Nutzer ihrer Abschlüsse begleiten, damit diese die erwarteten Auswirkungen der Anwendung des neuen Standards auf die Rechnungslegung verstehen.

Die Empfehlungen der ESMA beziehen sich auf die Angabe der erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 17 in den Zwischen- und Jahresabschlüssen für 2022.

Wenn die Auswirkungen voraussichtlich bedeutend sein werden, erwartet die ESMA, dass die Emittenten Folgendes tun:

  • Informationen über die bei der Erstanwendung von IFRS 17 zu treffenden wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereitstellen, wie z. B. die Methoden zur Berechnung des Abzinsungssatzes und die Anwendung der Vorschriften über die Aggregationsebene;
  • die erwarteten Auswirkungen so aufschlüsseln, dass sie für die Adressaten der Abschlüsse entscheidungsnützlich sind; und
  • die Art der Auswirkungen (auf den Ansatz, die Bewertung und die Darstellung) erläutern, damit die Adressaten des Abschlusses die Änderungen und ihre Haupttreiber im Vergleich zu den unter IFRS 4 angewendeten Prinzipien zur Klassifizierung verstehen können.

ESMA fordert die Emittenten außerdem auf, die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17 auf alternative Erfolgskennzahlen, die der Emittent möglicherweise verwendet, zu erläutern, sofern diese Auswirkungen bestehen.

Die englischsprachige Erklärung steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

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ESMA-Verlautbarung zu den Auswirkungen des russischen Einmarsches in die Ukraine

16.05.2022

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung zu den Auswirkungen des russischen Einmarsches in die Ukraine auf Halbjahresabschlüsse veröffentlicht.

In der Erklärung wird auf die erheblichen Herausforderungen für die Geschäftstätigkeit und die Auswirkungen der Invasion auf das globale Wirtschafts- und Finanzsystem hingewiesen, und es werden übergreifende Botschaften für Emittenten und Abschlussprüfer formuliert:

  • eine Erinnerung an die wichtigsten Vorschriften der IFRS, die im Zusammenhang mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine anwendbar sein könnten, z. B. Wertminderung von nicht-finanziellen und finanziellen Vermögenswerten und Verlust der Kontrolle;
  • die Erwartungen von ESMA in Bezug auf Angaben in Abschlüssen, z. B. Ermessen, wesentliche Unsicherheiten und Risiken der Unternehmensfortführung;
  • die Erwartungen von ESMA in Bezug auf Angaben in Zwischenberichten der Unternehmensleitung, z.B. direkte und indirekte Auswirkungen des Einmarsches Russlands in der Ukraine und der verhängten Sanktionen auf die strategische Ausrichtung und die Ziele der Emittenten, die Geschäftstätigkeit, das Geschäftsergebnis, die Finanzlage und die Cashflows, die Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen und die Risiken der Cybersicherheit; und
  • eine Erinnerung an die Verpflichtungen der Emittenten im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung.

Die englischsprachige Erklärung steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

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