IAS 2

IAS 2 Vorräte

 

Überblick

IAS 2 Vorräte umfasst Vorschriften dazu, wie die meisten Arten von Vorräten zu bilanzieren sind. Im Standard wird vorgeschrieben, Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusetzen, und es werden akzeptable Methoden der Bestimmung von Kosten dargestellt. Zu diesen gehören Einzelzuordnung der individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, FIFO-Methode (unter bestimmten Voraussetzungen) und die Methode des gewogenen Durchschnitts.

Eine überarbeitete Version von IAS 2 wurde im Dezember 2003 herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

 

Entstehungsgeschichte von IAS 2

September 1974 Entwurf E2 Wertermittlung und Darstellung von Vorräten in Zusammenhang mit dem Ansatz der historischen Anschaffungskosten
Oktober 1975 IAS 2 Wertermittlung und Darstellung von Vorräten in Zusammenhang mit dem Ansatz der historischen Anschaffungskosten
August 1991 Entwurf E38 Vorräte
Dezember 1993 IAS 2 (1993) Vorräte (überarbeitet im Rahmen des Projekts zur 'Vergleichbarkeit von Abschlüssen' basierend auf E32
1. Januar 1995 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IAS 2 (1993)
18. Dezember 2003 Überarbeitete Fassung von IAS 2 durch den IASB herausgegeben
1. Januar 2005 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IAS 2 (überarbeitet 2003)

 

Relevante Interpretationen

 

Geplante Änderungen durch den IASB

  • keine

 

Zusammenfassung von IAS 2

 

Zielsetzung

Die Zielsetzung von IAS 2 besteht darin, die Bilanzierung von Vorräten zu regeln. Der Standard enthält Hinweise für die Bestimmung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren nachfolgende Erfassung als Aufwand einschließlich etwaiger Abwertungen auf den Nettoveräußerungswert. Er gibt zudem Hinweise zu Verbrauchsfolgeverfahren, mit denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Vorräten zugeordnet werden.

 

Anwendungsbereich

Vorräte umfassen Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (Fertigerzeugnisse), die sich in der Herstellung für einen Verkauf im normalen Geschäftsgang befinden (unfertige Erzeugnisse) sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die bei der Herstellung verbraucht werden (Rohstoffe) (IAS 2.6).

Allerdings schließt IAS 2 bestimmte Vorräte aus seinem Anwendungsbereich aus (IAS 2.2):

Obwohl auch die folgenden Vorräte sich im Anwendungsbereich des Standards befinden, ist IAS 2 bei der Bewertung von Vorräte nicht anzuwenden, die gehalten werden von (IAS 2.3):

  • Erzeugern land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, landwirtschaftlichen Produktionen nach der Ernte sowie Mineralien und mineralischen Stoffen jeweils insoweit, als diese Erzeugnisse in Übereinstimmung mit der gut eingeführten Praxis ihrer Branche mit dem Nettoveräußerungswert bewertet werden. Werden solche Vorräte mit dem Nettoveräußerungswert bewertet, werden Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode der Änderung erfasst.
  • Warenmaklern/-Händlern, die ihre Vorräte mit dem Nettoveräußerungswert abzüglich der Vertriebsaufwendungen bewerten. Werden solche Vorräte mit dem Nettoveräußerungswert abzüglich der Vertriebsaufwendungen bewertet, werden die Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode der Änderung erfasst.

 

Grundprinzip von IAS 2

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusetzen (IAS 2.9).

 

Bewertung von Vorräten

Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen sämtliche (IAS 2.10):

  • Kosten des Erwerbs (einschließlich Steuern, Transport- und Abwicklungskosten) abzüglich erhaltener Rabatte
  • Kosten der Herstellung (einschließlich fixer und variabler Fertigungsgemeinkosten) und
  • sonstige Kosten, die anfallen, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen.

In IAS 23 Fremdkapitalkosten werden einige begrenzte Umstände aufgeführt, in denen Fremdkapitalkosten (Zinsen) in die Anschaffungskosten von Vorräten, die die Definition eines qualifizierenden Vermögenswerts erfüllen, einbezogen werden können (IAS 2.17 und IAS 23.4).

Kosten von Vorräten dürfen nicht beinhalten (IAS 2.16-2.18):

  • Ungewöhnliche Mengen von Materialabfällen
  • Lagerkosten
  • Verwaltungsgemeinkosten, die nicht die Produktion betreffen
  • Vertriebskosten
  • Umrechnungsdifferenzen, die sich unmittelbar aus dem zuvor erfolgten Erwerb von Vorräten in Fremdwährung ergeben
  • Zinsaufwand, wenn Vorräte mit Zahlungsziel erworben wurden

Die Standardkostenmethode und die retrograde Methode können bei Ermittlung der Kosten angewendet werden, vorausgesetzt, die Ergebnisse kommen den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nahe (IAS 2.21-22).

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte, die nicht austauschbar sind, sind durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bestimmen (IAS 2.23).

Für Posten, die austauschbar sind, gestattet IAS 2 die Anwendung der FIFO-Methode oder der Methode des gewogenen Durchschnitts (IAS 2.25). Die Anwendung der LIFO-Methode, die vor der Überarbeitung von IAS 2 im Jahr 2003 noch gestattet war, ist nicht länger erlaubt.

Für alle Vorräte mit ähnlichen Eigenschaften hinsichtlich Art und Verwendung im Unternehmen ist dieselbe Kostenmethode anzuwenden. Für Gruppen von Vorräten, deren Eigenschaften sich unterscheiden, können verschiedene Kostenmethoden gerechtfertigt sein (IAS 2.25).

 

Abwertung auf den Nettoveräußerungswert

Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete Verkaufserlös in dem normalen Geschäftsgang, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten (IAS 2.6). Jegliche Abwertungen auf den Nettoveräußerungspreis sind als Aufwand in der Periode zu erfassen, in der sie eingetreten sind. Jegliche Wertaufholungen sind in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, in der die Wertaufholung eingetreten ist (IAS 2.34).

 

Erfassung als Aufwand

IAS 18 Erlöse behandelt den Ansatz von Umsatzerlösen. Wenn Vorräte verkauft und Erlöse erfasst worden sind, ist der Buchwert dieser Vorräte als Aufwand zu erfassen (oft als Herstellungskosten bezeichnet). Jegliche Abwertungen auf den Nettoveräußerungswert sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie eingetreten sind. Jedwede Umkehrung ist erfolgswirksam in der Periode zu erfassen, in der sie eintritt (IAS 2.34).

 

Angaben

Geforderte Angaben (IAS 2.36):

  • die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vorräte;
  • der Buchwert, üblicherweise untergliedert in Handelswaren, Betriebsstoffe, Werkstoffe, unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse. Die Klassifizierung erfolgt in einer Weise, die für das Unternehmen angemessen ist;
  • der Buchwert aller Vorräte, die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt werden;
  • der Betrag jeglicher Abwertungen von Vorräten, die in der Periode aufwandswirksam erfasst wurden;
  • der Betrag jedweder Wertaufholung von Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert und die Umstände, die zu der Wertaufholung geführt haben;
  • der Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet wurden;
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten, die als Aufwand erfasst wurden (Umsatzkosten). IAS 2 räumt ein, dass einige Unternehmen ihre Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach ihrer Art (Material, Personal usw.) und nicht nach ihrer Funktion (Umsatzkosten, Veräußerungskosten usw.) gruppieren. Dementsprechend gestattet IAS 2 einem Unternehmen als Alternative zur Angabe der als Aufwand erfassten Umsatzkosten die Angabe der während der Periode angefallenen betrieblichen Kosten entsprechend der Kostenart (Rohstoffe und Materialaufwand, Personalkosten, andere betriebliche Kosten). Dieses steht in Einklang mit IAS 1 Darstellung des Abschlusses, demzufolge die Darstellung der Aufwendungen nach Funktion und Art zugelassen ist.

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