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Heads Up-Newsletter zur Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen

16.09.2007

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 7. September 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 142 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

In dieser Ausgabe von Heads Up werden die Auswirkungen zusammengefasst, die die FASB Staff Position No. APB 14-a auf die Abschlüsse von Unternehmen hätte, die Wandelschuldverschreibungen emittiert haben. Es wird vorgeschlagen, dass die Leitlinien für Geschäftsjahre in Kraft treten sollen, die nach dem 15. Dezember 2007 beginnen. Die Anwendung würde im vorherigen Abschluss aus Vergleichsgründen rückwirkend zu erfolgen haben.

Die vorgeschlagene FSP mit dem Titel Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen, die bei Wandlung in ganz oder teilweise in bar erfüllt werden können würde bei zum Zeitpunkt des Erstansatzes eine Zerlegung der Wandelanleihe in zwei Teile erfordern:

eine Fremdkapitalkomponente, die die vertragliche Verpflichtung des Emittenten, Zins und Tilgung zu zahlen, widerspiegelt sowie

eine Eigenkapitalkomponente, welche das Wahlrecht des Investors darstellt, die Anleihe in Eigenkapital des Emittenten oder einen gleichwertigen Geldbetrag zu tauschen.

Diese Behandlung ist vergleichbar mit der Regelung nach IAS 32, mit der Ausnahme, dass IAS 32 auf alle emittierten hybriden Finanzinstrumente Anwendung findet, wohingegen FSP APB 14-a nur auf in bar zu erfüllende Wandelschuldverschreibungen anwenden ist. Die Verlautbarung würde die Bilanzierung traditioneller Formen von Wandelschuldverschreibungen, die bei Wandlung nicht in bar erfüllt werden können, nicht berühren. Derartige Wandelschuldverschreibungen würden normalerweise weiterhin in ihrer Gänze als Fremdkapital bilanziert werden.

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Einführung der IFRS in Ecuador

15.09.2007

Alle Unternehmen in Ecuador müssen ab 2008 die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden.

Hinweis: Die Umsetzung der genannten Vorschrift wurde im November 2008 aufgeschoben. Siehe die Informationen zu Beginn dieser Seite für die neuen Daten der schrittweisen Einführung der IFRS in Ecuador.
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Tagesordnung für die Septembersitzung des IASB – Überarbeitet!

15.09.2007

Die Tagesordnung für die Sitzung des IASB in der nächsten Woche, die wir bereits mit unserer Nachricht vom 7. September 2007 eingestellt hatten, ist überarbeitet worden.

Einige Tagesordnungspunkte sind anderen Tagen zugeordnet worden. Die überarbeitete Tagesordnung finden Sie nachfolgend. Am darauffolgenden Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007 wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.

18. bis 21. September 2007, London Überarbeitet

Dienstag, 18. September 2007 (nur nachmittags)

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Informationssitzung)

IFRS 1 ─ Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen ─ Erneute Erörterung des Entwurfs vom Januar 2007 ─ ursprünglich Mittwoch

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ─ Änderungen an IAS 24 ─ Erwägungen der Antworten auf den Entwurf ─ ursprünglich Freitag

IFRIC ─ Stand der Arbeiten ─ ursprünglich Freitag

Mittwoch, 19. September 2007

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu leistungsorientierten Zusagen

Rahmenkonzept ─ Berichtseinheit Restanten, die sich im Zuge der Formulierung des demnächst erscheinenden Diskussionspapiers zum Thema Berichtseinheit ergaben

Rahmenkonzept ─ Zielsetzungen und qualitative Merkmale ─ Diskussion der Antworten auf das Diskussionspapier vom Juli 2006 in Bezug auf die vorgeschlagene Zielsetzung der Finanzberichterstattung

Jährliche Verbesserungen 2006-2007 ─ Zwei Restanten im Hinblick auf die vorgeschlagenen Änderungen, die in den umfassenden Entwurf im Oktober 2007 aufgenommen werden sollen

Ergebnis je Aktie

IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen ─ Vorschlag zur Verlängerung der Kommentierungsfrist bis zum 30. November 2007 aufgrund der Feldversuche

Donnerstag, 20. September 2007

keine Sitzung angesetzt

Freitag, 21. September 2007 (nur vormittags)

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen ─ Endgültige Entscheidungen zur Änderung von IAS 32 ─ ursprünglich Dienstag

Das Arbeitsprogramm des IASB

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Seite zu Projekten auf der Agenda von IFRIC vollständig überarbeitet

14.09.2007

Im Licht der neuesten Agendaentscheidungen von IFRIC haben wir unsere Seite zur Agenda des International Financial Reporting Interpretations Committees (IFRIC) vollständig überarbeitet.

Aktuell befinden sich nur noch die folgenden sechs Projekte auf der Agenda von IFRIC:

IAS 18 Erträge: Kundenbeiträge

IAS 18 Erträge: Leitlinien zur Identifizierung von Vertretungsgeschäften

IAS 18 Erträge: Immobilienverkäufe (am 4. Juli 2007 wurde der Interpretationsentwurf D21 herausgegeben; Ende der Kommentierungsfrist: 5. Oktober 2007)

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Absicherung einer Nettoinvestition (am 19. Juli 2007 wurde der Interpretationsentwurf D22 herausgegeben; Ende der Kommentierungsfrist: 19. Oktober 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse: Sachdividenden

IAS 39 Finanzinstrumente: Verbriefungstransaktionen: Ausbuchung von Gruppen von finanziellen Vermögenswerten

Die Liste der von der Agenda von IFRIC genommenen Projekte wurde ebenfalls aktualisiert und enthält jeweils den Zeitpunkt der Entscheidung, das Projekt nicht fortzusetzen, sowie gegebenenfalls Hinweise darauf, dass das entsprechende Projekt in einem anderen Projekt aufging oder vom IASB übernommen wurde.

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EU zeigt sich besorgt über den Entwurf des IFRS für KMU

14.09.2007

In einer Rede zur Vereinfachung des wirtschaftlichen Umfelds für Unternehmen (in englischer Sprache, 71 KB) äußerte sich Charley McCreevy, der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, in Lissabon besorgt darüber, ob der vom IASB vorgeschlagene Entwurf eines IFRS für KMU (s.

unsere Quicklinkleiste rechts) „einfach genug sei, um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein". Die einschlägigen Absätze aus Kommissar McCreevys Rede haben wir nachfolgend für Sie übersetzt:

Im Bereich der Rechnungslegung und der Prüfung liegt der Schwerpunkt der Vereinfachungspläne auf den Möglichkeiten, den KMU Kosten zu ersparen. Die bestehenden Anforderungen ziehen einen administrativen Aufwand mit sich, den Unternehmen, und insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen, oft als unnötig belastend empfinden. Dies muss verbessert werden.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat kürzlich einen Entwurf eines Rechnungslegungsstandards für KMU entwickelt. Wir haben oft genug betont, dass die Rechnungslegung für KMU einfach und der Natur der Geschäfte eines kleinen Unternehmens entsprechend sein muss. Die Stellungnahmen, die wir von den Mitgliedstaaten der EU, dem Europäischen Parlament und den Interessengruppen erhalten haben, sagen aus, dass der derzeitige Entwurf des IASB nicht einfach genug sei, um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein. Deshalb habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht vor, den Entwurf des IASB für die Übernahme zur Anwendung in der EU vorzuschlagen.

Können die Mitgliedstaaten der EU ihren KMU trotzdem erlauben, den Entwurf des IASB anzuwenden? Der Ausgangspunkt der europäischen Gesetzgebung ist, dass die Mitgliedstaaten die Rechnungslegungsrichtlinien (die sogenannten 4. und 7. Richtlinien) befolgen müssen. Es ist nicht klar, ob der derzeitige Entwurf des IASB in Übereinstimmung mit den bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien der EU steht. Da derzeit sehr wenig Unterstützung von den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament für den Entwurf des IASB zu bestehen scheint, hat die Kommission derzeit nicht die Absicht, Änderungen vorzuschlagen – weder an den bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien noch an den IAS-Bestimmungen. Wenn es Mitgliedstaaten oder andere interessierte Parteien gibt, die die Anwendung des IASB-Entwurfs gestatten wollen, dann bitte ich sie, sich bei mir zu melden.

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Septemberausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

14.09.2007

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 117 KB), der die Sitzung der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 11. September 2007 zusammenfasst.

Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere Ausgaben des Newsletters hier.

Der EITF Snapshot erörtert die drei Sachverhalte, bezüglich derer die EITF auf dieser Sitzung zu vorläufigen Entscheidungen gekommen ist:

Sachverhalt 07-1 Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen (zur Entwicklung und Vermarktung von ressourcenintensiven und allgemein ungewissen Produkten),

Sachverhalt 07-4 Anwendung der Zwei-Klassen-Methode nach FASB Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie auf Personengesellschaften,

Sachverhalt 07-6 Bilanzierung von Immobilienverkäufen, bei denen die Vereinbarung eine Kaufs- und Verkaufsklausel enthält.

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China lässt IFRS-Bilanzierung für börsennotierte Unternehmen fallen

13.09.2007

Die chinesische Wertpapieraufsichtskommission (中国 证券 监督 管理 委员会, China Securities and Regulatory Commission, CSRC) hat die Anforderung zurückgezogen, dass Unternehmen, die an chinesischen Börsen notiert sind und B-Aktien emittieren, zusätzlich zu Abschlüssen nach chinesischen Rechnungslegungsgrundsätzen (CAS) auch Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlichen müssen.

B-Aktien sind Wertpapiere, die in US-Dollar gehandelt werden und die bis vor kurzem nur von ausländischen Investoren gekauft werden konnten. Derzeit haben von den 1.477 Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzen notiert sind, 109 Unternehmen B-Aktien emittiert. Im Jahr 2006 hat China einen grundlegend neuen Satz von CAS eingeführt, die auf IFRS basieren und mit einigen Ausnahmen im Großen und Ganzen mit diesen übereinstimmen. Diese Standards treten 2007 für börsennotierte Unternehmen in Kraft. Die CSRC kam zu dem Schluss, dass eine doppelte Berichterstattung nicht mehr nötig sei, da die CAS den IFRS vergleichbar seien. Der Beschluss wurde im Zhengjian Kuaiji Zi [2007] No. 30 veröffentlicht (in chinesischer Sprache, 144 KB; Quelle: Internetseite der CSRC).

Vergleich der neuen CAS und IFRS, erstellt von Deloitte

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Polnische und rumänische Übersetzungen des Entwurfs des IFRS für KMU

13.09.2007

Der IASB stellt auf seiner Internetseite nun auch eine polnische und eine rumänische Übersetzung des Standardentwurfs des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen zur Verfügung: .

Der IASB stellt auf seiner Internetseite nun auch eine polnische und eine rumänische Übersetzung des Standardentwurfs des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen zur Verfügung:

Polnisch: Project Międzynarodowego Standardu Sprawozdawczości Finansowej dla Małych i Średnich Przedsiębiorstw

Rumänisch: Proiect de expunere de Standardul International de Raportare Financiară pentru Întreprinderi Mici si Mijlocii (IFRS pentru IMM)

Eine deutsche (s. unsere Quicklinksleiste), eine französische und eine spanische Übersetzung hatte der IASB bereits zur Verfügung gestellt. Alle Übersetzungen können von der Internetseite des IASB zu Stellungnahmen heruntergeladen werden. Die Kommentierungsfrist endet am 1. Oktober 2007.

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Neuester Stand der Rechnungslegung in Kolumbien

13.09.2007

Im Februar 2004 hatte die kolumbianische Regierung zur Stellungnahme bezüglich eines Gesetzentwurfs eingeladen, nach dem IFRS die geltenden Rechnungslegungsgrundsätze in Kolumbien werden sollten.

Dieses Gesetz ist bis heute nicht in Kraft getreten. Wir ergänzen deshalb unsere neu angelegte Länderseite Kolumbien um Informationen aus einem Bericht über die Einhaltung von Standards und Vorschriften (Reports on Observation of Standards and Codes, ROSC) der Weltbank bezüglich der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Kolumbien. Im Grunde genommen gelten die kolumbianischen Rechnungslegungsstandards, die in den frühen 1990er Jahren durch den fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung eingeführt wurden, bis heute fort. Sie werden ergänzt durch diverse aufsichtsrechtliche Berichtsanforderungen, die von verschiedenen Regierungsbehörden herausgegeben werden.
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Vorschlag für die Ersetzung von IAS 31 zu Joint Ventures

13.09.2007

Der IASB hat den Entwurf Nr. 9, in dem vorgeschlagen wird, IAS 31 Anteile an Joint Venturesmit einem neuen Standard mit dem Titel Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) zu ersetzen, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der zwei oder mehre Parteien gemeinsam eine wirtschaftliche Unternehmung durchführen und die Entscheidungen in Bezug auf diese Unternehmung gemeinsam treffen. Gemeinschaftliche Vereinbarungen schließen gemeinsame Vermögenswerte, gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures ein. Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Die Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (65 KB).

Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf zwei Aspekten der derzeitigen Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen, die nach Meinung des IASB ein Hindernis für hochwertige Bilanzierung darstellen:

Die derzeitige Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen folgt der gesetzlichen Form, in der die Unternehmungen ausgeübt werden. Dies gibt nicht immer die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder, auf die sich die Parteien geeinigt haben. Eine Verschiebung des Fokus auf diese Rechte und Pflichten wird zu einer realistischeren Wiedergabe der gemeinschaftlichen Vereinbarung in der Abschlüssen der beteiligten Parteien führen.

Der bestehende Standard gibt den Erstellern bei der Bilanzierung von Anteilen an einem Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung eine Wahlmöglichkeit (Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode). Dies verringert die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Der IASB schlägt vor, diese Wahlmöglichkeit dadurch wegfallen zu lassen, dass von alle Parteien verlangt wird, sowohl die einzelnen Vermögenswerte, auf die sie Anspruch haben, als auch die einzelnen Verpflichtungen, zu deren Erfüllung sie herangezogen werden können, anzusetzen. Dies gilt auch, wenn die gemeinschaftliche Vereinbarung einer Unternehmung gilt, die in einem rechtlich eigenständigen Unternehmen ausgeführt wird. Haben die Parteien nur Anspruch auf einen Teil des Ergebnisses der Unternehmungen, wird ihr Nettoanteil an der Vereinbarung nach der Equity-Methode bilanziert.

Der Entwurf enthält auch Vorschläge für neue Anforderungen bezüglich der Angabe von Informationen zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen, Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen einschließlich einer Beschreibung der Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung und zusammengefasster Finanzinformationen bezüglich der Anteile eines Unternehmens an Joint Ventures.

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