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IASB gewährt Einblicke in die bevorstehende Agendakonsultation

09.03.2021

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Frühjahrssitzung ab. Im Rahmen eines Beitrags heute gab der IASB Einblicke in die kommende Bitte um Informationsübermittlung zu seiner dritten Agendakonsultation und fragte die Teilnehmer nach Einbindungsvorschlägen und -ideen.

Die Bitte um Informationsübermittlung wird voraussichtlich Ende März 2021 veröffentlicht, wobei die Erörterungen des Boards in der zweiten Jahreshälfte 2021 stattfinden sollen und ein endgültiges Arbeitsprogramm in der ersten Jahreshälfte 2022 veröffentlicht werden soll. Dies wird es dem neuen Boardvorsitzenden ermöglichen, an der Festlegung der Prioritäten des Boards für die Jahre 2022-2026 beteiligt zu sein.

Als einen der ersten Punkte der Präsentation erläuterte der IASB die Verbindung und Unterscheidung zwischen der aktuellen Initiative der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Agendakonsultation des IASB. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist derzeit ein sehr aktuelles Thema, und die Konsultationsteilnehmer sind sich möglicherweise nicht im Klaren darüber, was an welcher Stelle behandelt werden soll. Der IASB arbeitet derzeit an seinem Projekt zur Lageberichterstattung und könnte mehr zu Nachhaltigkeitsaspekten unternehmen, wenn die Interessengruppen dies wünschen, solange dies mit dem Jahresabschluss verbunden ist. Die IFRS-Stiftung beabsichtigt, einen Board für Nachhaltigkeitsstandards einzurichten, der sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung als solcher befassen würde. Auch wenn es einen verbindenden Zwischenbereich gibt, sollten die Stellungnehmenden die beiden Initiativen nicht verwechseln. Da die Treuhänder der IFRS-Stiftung ihre Initiative schnell vorantreiben, würden ihre Entscheidungen vorliegen, bevor der Board Entscheidungen über seine zukünftige Agenda trifft.

Der Vortragende erklärte dann, dass die Bitte um Informationsübermittlung aus drei Teilen bestehen wird: (1) Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards, (2) Kriterien für die Beurteilung, welche Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen, und (3) Priorität von Rechnungslegungsapekten. Der IASB bittet die Stellungnehmenden, sich zunächst mit den Teilen eins und zwei zu befassen und nicht sofort zu Teil drei zu springen.

Teil eins der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit hält fest, dass die Arbeit des IASB derzeit sechs Linien verfolgt:

  • Neue IFRS und wesentliche Änderungen an IFRS
  • Pflege und einheitliche Anwendung der IFRS
  • Digitale Finanzberichterstattung
  • Der IFRS für KMU
  • Einbindung der Interessengruppen
  • Verständlichkeit und Zugänglichkeit

In diesem Teil der Bitte um Informationsübermittlung bittet der IASB die Interessengruppen um ihre Meinung dazu, ob der Board sein derzeitiges Niveau der Konzentration auf die einzelnen Arbeitsbereiche erhöhen, unverändert lassen oder verringern sollte. Und obwohl es ein wenig Spielraum für zusätzliche Arbeiten gibt, werden die Stellungnehmenden gebeten, davon auszugehen, dass das Gesamtniveau der Ressourcen des Boards im Zeitraum von 2022 bis 2026 im Wesentlichen unverändert bleiben wird.

Teil zwei der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Kriterien zur Beurteilung, welche Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen, hält fest, dass der Board eine festgelegte Liste von sieben Kriterien verwenden wird, um die potenziellen Rechnungslegungsthemen zu beurteilen, die in sein Arbeitsprogramm zur Entwicklung neuer IFRS und wesentlicher Änderungen an IFRS aufgenommen werden könnten. Die Kriterien sind aus dem Handbuch für den Konsultationsprozess und der Agendakonsultation 2015 abgeleitet. Die relative Bedeutung eines jeden spezifischen Kriteriums wird je nach den besonderen Umständen variieren. Im Allgemeinen wird der Board potenzielle Projekte für sein Arbeitsprogramm in erster Linie danach beurteilen, ob das Projekt den Bedürfnissen der Investoren entspricht, wobei auch die Kosten für die Erstellung der Informationen berücksichtigt werden.

Schließlich werden in Teil drei der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Priorität von Themen der Finanzberichterstattung 22 Projekte beschrieben. Der Board wird die Meinung der Interessengruppen dazu einholen, welche Priorität sie jedem der in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen potenziellen Projekte einräumen würden - hoch, mittel oder niedrig - und ob sich ihre Priorisierung auf alle oder nur einige der in der Projektbeschreibung enthaltenen Aspekte bezieht.

Die Interessengruppen werden die Möglichkeit haben, Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung durch Stellungnahmen, eine Online-Umfrage, Einbindungsveranstaltungen und Sitzungen von Beratungsgruppen zu geben. Die Standardsetzer, die an dem IFASS-Treffen teilnahmen, wurden insbesondere gebeten, ihre Gedanken zu möglichen zusätzlichen Einbindungsaktivitäten mitzuteilen. Die Anmerkungen umfassten folgende: 

  • Es werden derzeit viele Konsultationen durchgeführt. Die Interessengruppen könnten sich überlegen, welche Ressourcen sie haben und wie sie diese einsetzen.
  • Die Prioritäten haben sich während der Coronavirus-Pandemie geändert, und die Pandemie könnte die Sichtweise der Interessengruppen auf die Themen verändert haben.
  • Der IASB könnte in Erwägung ziehen, zusätzliche Ressourcen bereitzustellen, um auf geänderte Reaktionen der Interessengruppen auf die Bitte um Informationsübermittlung reagieren zu können.
  • Die derzeitige virtuelle Umgebung könnte zusätzliche Möglichkeiten bieten, an Einbindungsaktivitäten teilzunehmen, auch an Einbindungsveranstaltungen anderer Standardsetzer.
  • Einbindungsveranstaltungen des IASB sollten, wenn möglich, in der Landessprache abgehalten werden.
  • Der IASB sollte bei der Auswahl der Teilnehmer für Einbindungsveranstaltungen mit lokalen IFASS-Mitgliedern zusammenarbeiten.
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Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee erbeten

09.03.2021

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung bitten um Bewerbungen, um zwei Vakanzen im International Financial Reporting Interpretations Committee zu füllen.

Insbesondere suchen die Treuhänder Mitglieder aus dem Erstellerbereich oder Mitglieder mit direkter und relevanter Erfahrung in der Anwendung der IFRS. 

Von den Mitglieder des IFRS Interpretations Committee wird erwartet, an etwa sechs zweitägigen Sitzungen im Jahr in London teilzunehmen. Die Amtszeiten würden 1. Juli 2021 beginnen und am 30. Juni 2024 enden, wobei eine weitere Berufung für drei weitere Jahre möglich ist. Es gibt keine Vergütung für die Mitgliedschaft, aber Reisekosten werden in vernünftigem Rahmen erstattet.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft werden bis zum 6. April 2021 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Zusammenfassung der Agendapapiere für die Ergänzungssitzung des IASB am Mittwoch

08.03.2021

Der IASB wird am 10. März 2021 per Videokonferenz tagen, um ein Thema im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern. Wir haben eine deutschsprachige Zusammenfassung der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestattet, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Außerdem heben wir die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021: Einziges Thema ist sein Vorschlag, den Zeitraum, auf den die praktische Erleichterung für auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen angewendet werden kann, um ein Jahr zu verlängern. Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag zu finalisieren, dass der Zeitraum Zahlungen abdeckt, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig waren. Der Stab geht davon aus, dass er die endgültigen Änderungen bis Ende März veröffentlichen kann, wenn der Board zustimmt.

Eine detaillierte Zusammenfassung der Agendapapiere für die Sitzung finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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Standardsetzer erörtern nichtfinanzielle Berichterstattung

08.03.2021

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Frühjahrssitzung ab. Eine Präsentation befasste sich heute mit der nichtfinanziellen Berichterstattung vor dem Hintergrund der möglichen Entwicklung von EU-Standards zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

In der Diskussion wurde zunächst der Abschlussbericht über die vorbereitenden Arbeiten für mögliche EU-Standards zur nichtfinanziellen Berichterstattung vorgestellt. Der Vortragende erläuterte, dass die Europäische Kommission die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gebeten hatte, vorbereitende Arbeiten für die mögliche Ausarbeitung von EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung vor dem Hintergrund der politischen Ambitionen und des dringenden Zeitplans des europäischen Green Deals und der Agenda für nachhaltige Finanzen durchzuführen. Die von der EFRAG eingesetzte Arbeitsgruppe, die (a) den aktuellen Stand der nichtfinanziellen Berichterstattung und die derzeit existierenden Berichtsstandards und Rahmenwerke untersuchen und (b) über das beste weitere Vorgehen berichten sollte, kam zu dem Schluss, dass die derzeitige fragmentierte Landschaft der nichtfinanziellen Berichterstattung keine Lösung bietet, die per se als EU-Berichtsrahmen übernommen werden könnte. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe schlägt daher die Einrichtung eines Standardsetzers für European Sustainable Standards (ESS) vor, der EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung im Rahmen eines ehrgeizigen Fahrplans entwickeln würde, der erste Entwürfe von Standards bis Mitte 2022 vorsieht.

Während die an der IFASS-Sitzung teilnehmenden Standardsetzer den enormen Arbeitsaufwand anerkannten, der in sehr kurzer Zeit in die umfassende Bestandsaufnahme investiert wurde, gab es auch viele Fragen und Bedenken. Neben Fragen zur Reife der verfügbaren Daten und der Operationalisierbarkeit des neuen Rahmenwerks angesichts von Prüfungsfragen betrafen die wichtigsten Kommentare eine wahrgenommene Konkurrenz zwischen internationalen Initiativen, insbesondere den Plänen der IFRS-Stiftung, einen internationalen Sustainability Standards Board (SSB) einzurichten, und den ESS. Die Redner wiesen auf die Notwendigkeit einer globalen Lösung hin, da die zugrundeliegenden Probleme ebenfalls global seien und die Unternehmen global agierten. Sie erkannten die derzeitige fragmentierte Berichtslandschaft an, verwiesen aber auf Rahmenwerke und Standards, die genutzt werden können, um Lücken zu füllen, bis eine wirklich globale Lösung verfügbar ist (TCFD und SASB wurden am häufigsten genannt). Ein Teilnehmer fragte sogar, ob der Standardsetzer für ESS die Lücke füllen solle, bis der SSB übernehmen würde. Generell wurde die Befürchtung geäußert, dass ESS die internationale Standardsetzung in diesem Bereich weiter auseinander treiben würde, da ein Alleingang dazu führen würde, dass es einen weiteren Satz von Standards gäbe, der am Ende mit den globalen Standards konvergiert werden müsste.

Der Vortragende wies in seinen Antworten auf die Dringlichkeit der Standardsetzung im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung und den Wunsch hin, die Dynamik der EU-Entwicklungen beizubehalten. Er betonte auch, dass die Entwicklung von ESS keineswegs isoliert erfolgen solle, sondern offen für die Zusammenarbeit und den Beitrag anderer interessierter Parteien sei. Schließlich wies er darauf hin, dass die EU-Standards automatisch eine Vorrangstellung einnehmen würden, da es sich um die komplexesten und umfassendsten Standards handele und ihre Anwendung verpflichtend sei. Er wies auch darauf hin, dass eine Konvergenz nicht bei allen Themen notwendig sein werde, da die EU-Standards mehr Bereiche abdecken würden als von der IFRS-Stiftung angedacht.

Der Vortrag wurde ein wenig dadurch überholt, dass die Treuhänder der IFRS-Stiftung während der Präsentation eine Erklärung veröffentlichten, in der sie die strategische Ausrichtung und die weiteren Schritte ihrer Nachhaltigkeitsinitiative bekannt gaben. Die stellvertretende Vorsitzende des IASB kommentierte dies und merkte an, dass sie erleichtert sei, zu sehen, dass die Philosophie hinter den Ideen der EU und den Entscheidungen der Treuhänder konsistent zu sein scheine und dass es viele Gemeinsamkeiten gebe. Sie merkte an, dass sich die IFRS-Stiftung viel schneller bewege, als es den Anschein habe, und dass sie bei ihrer Standardsetzungsarbeit schnell vorankommen werde, da sie auf bestehenden Rahmenwerken wie dem der TCFD aufbauen werde. Sie schloss ebenfalls mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer globalen Lösung und die Bedeutung von Zusammenarbeit.

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Abschließende Berichte zu möglichen EU-Standards für nichtfinanzielle Berichterstattung

08.03.2021

Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission zwei Briefe an die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gesendet und sie gebeten, vorbereitende Arbeiten für die mögliche Ausarbeitung solcher Standards durchzuführen. Der erste Brief beauftragte das European Reporting Lab mit der Ernennung einer Multi-Stakeholder-Projektarbeitsgruppe für Vorarbeiten für mögliche Standards. Der zweite Brief richtete sich ad personam an den Präsidenten des EFRAG-Boards, um einen möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG zu prüfen, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte. Zu beiden Aufträgen wurden jetzt abschließende Berichte an die Kommission übermittelt, die diese heute veröffentlicht hat.

Die Kommission stellt fest, dass EU-Nachhaltigkeitsstandards zwar notwendig sind, um den politischen Ehrgeiz und den dringenden Zeitplan des Europäischen Green Deal zu erfüllen, und notwendig sind, um die Kohärenz der Berichterstattungsvorschriften im Kern der EU-Agenda für nachhaltige Finanzen zu gewährleisten, dass aber auch die Koordinierung der Entwicklung von EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards mit bestehenden und entstehenden globalen Initiativen wichtig ist.

Der erste Bericht schlägt einen Fahrplan für die Entwicklung eines umfassenden Satzes von EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Der Bericht enthält 54 Vorschläge, die in vier Gruppen gegliedert sind, und beschreibt eine dreistufige Zielarchitektur, die sektorunabhängige Standards, sektorspezifische Standards und unternehmensspezifische Standards enthalten würde. Er enthält auch einen ehrgeizigen Fahrplan für die Standardsetzung, der bis Mitte 2022 einen ersten Satz von Standardentwürfen vorsieht.

Der zweite Bericht schlägt Reformen der EFRAG-Governance-Struktur vor, um eine Säule für die nichtfinanzielle Berichterstattung mit einer robusten Governance-Struktur und einem transparenten Konsutationsprozess sowie einer nachhaltigen Finanzierungsstruktur zu versehen. Die Säule der nichtfinanziellen Berichterstattung würde im Wesentlichen die Säule der Finanzberichterstattung widerspiegeln, und ein Verwaltungsrat, der über den beiden Säulen sitzt, würde sie verbinden. Der Bericht merkt an, dass die Einrichtung eines Boards für nicht-finanzielle Berichterstattung nicht um den Preis einer Schwächung der Säule für finanzielle Berichterstattung erfolgen darf.

Die beiden Berichte stehen Ihnen auf der Internetseite der Kommission zur Verfügung:

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter herausgegeben, in dem die Inhalte des Berichts zu möglichen EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zusammengefasst werden.

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Treuhänder geben strategische Ausrichtung und weitere Schritte ihrer Nachhaltigkeitsinitiative bekannt

08.03.2021

Auf ihrer Sitzung vom 2. bis 4. März 2021 setzten die Treuhänder der IFRS-Stiftung ihre Analyse und Diskussion der erhaltenen Rückmeldungen zu ihrem Konsultationspapier zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fort und beschlossen die zukünftige strategische Ausrichtung.

Die Rückmeldungen zu den ersten drei Fragen, die von den Treuhändern im Februar 2021 erörtert wurden, deuteten bereits darauf hin, dass ein Bedarf an einem globalen Satz international anerkannter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht und dass die IFRS-Stiftung eine Rolle bei der Entwicklung dieser Standards spielen sollte.

Ebenfalls im Februar 2021 erklärte IOSCO die Absicht, gemeinsam mit der IFRS-Stiftung einen Plan für die Einrichtung eines neuen Boards zur Setzung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Bedürfnissen der Kapitalmärkte entsprechen, zu entwickeln.

Basierend auf der weiteren Erörterung der Rückmeldungen zur Konsultation und ermutigt durch die IOSCO-Erklärung haben sich die Treuhänder nun auf die strategische Ausrichtung und die weiteren Schritte ihrer Initiative geeinigt.

Der neu einzurichtende Sustainability Standards Board (SSB) würde

  • sich auf Informationen konzentrieren, die für die Entscheidungen von Investoren, Kreditgebern und anderen Gläubigern wesentlich sind;
  • sich zunächst auf die klimabezogene Berichterstattung konzentrieren, aber auch darauf hinarbeiten, die Informationsbedürfnisse von Investoren zu anderen ESG-Themen zu erfüllen;
  • auf der etablierten Arbeit der Task Force on Climate related Financial Disclosures (TCFD) des Finanzstabilitätsrats sowie der Arbeit der Allianz führender Standardsetzer im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sich auf den Unternehmenswert konzentrieren, aufbauen; und
  • mit Standardsetzern aus den wichtigsten Rechtskreisen zusammenarbeiten, um Standards herauszugeben, die eine weltweit konsistente und vergleichbare Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen und gleichzeitig Flexibilität für die Koordination von Berichtsanforderungen bieten, die weitergehende Nachhaltigkeitsauswirkungen erfassen.

Die Treuhänder kündigten außerdem an, dass sie den im Dezember 2020 veröffentlichten Prototyp eines klimabezogenen Finanzberichterstattungsstandards als potenzielle Grundlage für den neuen Ausschuss zur Entwicklung klimabezogener Berichterstattungsstandards in Erwägung ziehen werden.

In Bezug auf weitere Schritte halten die Treuhänder fest, dass sie

  • beabsichtigen, ein Zusammenfassung der Rückmeldungen zu veröffentlichen, in der die erhaltenen Stellungnahmen zu ihrem Konsultationspapier zusammenfasst werden und darlegt wird, wie diese Rückmeldungen ihre Entscheidungen beeinflusst haben;
  • die vorgeschlagenen Änderungen an der Satzung der Stiftung, die für die formale Einrichtung eines neuen Boards erforderlich sind, einschließlich seiner Zusammensetzung, zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlichen werden; und
  • sich weiterhin mit dem Monitoring Board der IFRS-Stiftung über die vorgeschlagenen Änderungen austauschen werden.

Die Treuhänder betonen, dass sie weiterhin auf dem richtigen Weg sind, um noch vor der COP26-Konferenz der Vereinten Nationen im November 2021 eine endgültige Entscheidung über einen neuen Board zu treffen.

Die vollständige Ankündigung der Treuhänder in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC am 19. Februar

06.03.2021

Sowohl der Gemeinsame Fachausschuss als auch der IFRS-Fachausschuss des DRSC haben am 19. Februar 2021 per Videokonferenz getagt. Von den Sitzungen steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während seiner 19. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss die EU-Konsultation zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point, ESAP) erörtert.

Während seiner 98. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Ergänzungssitzung des IASB — Tagesordnung und Papiere verfügbar

05.03.2021

Wie bereits berichtet wird der IASB am 10. März 2021 eine ergänzende Sitzung per Videokonferenz zu auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen abhalten.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung, die von 11:30h bis 12:30h britischer Zeit angesetzt ist, sind jetzt auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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DRSC-Stellungnahme zum ESAP

04.03.2021

Der Verwaltungsrat des DRSC hat Stellung zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point, ESAP) genommen.

Das DRSC misst einem gemeinsamen Zugangspunkt für Unternehmensdaten eine zentrale Bedeutung zu. Der Verwaltungsrat des DRSC empfiehlt in einem Schreiben an die Kommission

  • so weit wie möglich nationale Datenquellen zu nutzen und nationale Daten besser in den Gesamtansatz der EU einzubeziehen,
  • keine zusätzlichen Berichtsanforderungen einzuführen und einem “file only once”-Prinzip zu folgen,
  • den praktischen Herausforderungen durch eine gestaffelte Einführung von elektronischen Meldepflichten Rechnung zu tragen.

Für ratsam hält der Verwaltungsrat, mit den jeweils aktuell verwendeten Formaten und Initiativen wie ESEF zu beginnen. Andere Informationen sollten erst dann elektronisch hinterlegt werden, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Hinsichtlich der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von unternehmensbezogenen ESG-Daten im ESAP räumt der Verwaltungsrat ein, dass aufgrund der spezifischen Offenlegungsanforderungen des Finanzsektors eine besondere Dringlichkeit besteht. In diesem Zusammenhang sollte ein pragmatischer Ansatz für die zeitnahe Bereitstellung solcher ESG-Daten im ESAP im Mittelpunkt der Überlegungen der Europäischen Kommission stehen.

Das allgemeine Anschreiben und die Antworten des DRSC auf ausgewählte Aspekte des Konsultationsfragebogens sind auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

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Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

04.03.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 16. März 2021 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung und IFRIC Update vom Februar 2021
  • IAS 38 — Konfigurations- oder Anpassungskosten in einer Cloud-Computing-Vereinbarung
  • IFRS 16 — Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen IAS 32 — Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

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