Nachrichten

ASBJ Image

Auch ASBJ fordert längere Kommentierungsfrist für den Rahmenkonzeptentwurf

10.08.2015

Der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) hat an den IASB geschrieben, und gebeten, die Kommentierungsfrist für den Rahmenkonzeptentwurf um einen Monat zu verlängern.

Der ASBJ führt die folgenden Gründe an:

  • Der ASBJ hat bei seinen bereits aufgenommenen Erörterungen festgestellt, dass einige Vorschläge im Entwurf noch tieferer Prüfung bedürfen.
  • Der ASBJ hat seine Anwender aufgefordert, ihm ihre Stellungnahmen einen Monat vor Ende der Kommentierungsfrist des IASB zukommen zu lassen. Das soll ausreichend Zeit gewähren, sich genügend tief den Kommentaren der Anwender widmen zu können, bedeutet aber auch, dass die Anwender weniger Zeit haben um zu reagieren.
  • Der ASBJ möchte umfangreiche Einbindungsveranstaltungen in Japan durchführen.
  • Der ASBJ möchte proaktiv auf einige Vorschläge im Rahmenkonzept reagieren und eigene Alternativen entwickeln.

Das englischsprachige Schreiben an den IASB finden Sie auf der Internetseite des ASBJ.

Auch die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte letzten Monat den IASB aufgefordert, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zu verlängern.

DRSC Image

DRSC bittet um Klarstellung von IFRIC 12

10.08.2015

Das DRSC hat beim IFRS Interpretations Committe eine Bitte um Klärung von IFRIC 12 'Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen' eingereicht.

In dem Schreiben wird die Frage thematisiert, ob und wie Leasingverhältnisse über bewegliche Infrastruktur als Teil einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung nach IFRIC 12 beim Konzessionsnehmer zu behandeln sind. Insbesondere werden diejenigen Fälle zur Klärung adressiert, bei denen nicht der Konzessionsgeber selbst, sondern eine dritte Partei als Leasinggeber in Erscheinung tritt und insofern Überlegungen zu Prinzipal-Agenten-Beziehungen eine besondere Bedeutung zukommt.

Zum englischsprachigen Schreiben auf der Internetseit des DRSC gelangen Sie hier.

IASB Image

Reihe von Internetpräsentationen des IASB zum Entwurf zum Rahmenkonzept

06.08.2015

Der Stab des IASB hat eine Reihe von Internetpräsentationen erstellt, die jeden Donnerstag zur Verfügung gestellt werden und jeweils einzelne Aspekte des IASB-Entwurfs zum Rahmenkonzept beleuchten. Im Wesentlichen wird kapitelweise vorgegangen. Die erste Folge wurde heute zur Verfügung gestellt.

Folgender Zeitplan für die Erläuterung der einzelnen Aspekte des Entwurfs ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ist vorgesehen:

DatumThema
6. August 2015 Kapitel 4 und 5: Elemente des Abschlusses und Ansatz (bereits hier verfügbar)
13. August 2015 Kapitel 4: Ein genauerer Blick auf Schulden und Ausführungsverträge
20. August 2015 Kapitel 6: Bewertung
27. August 2015 Kapitel 7: Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber sonstigem Gesamtergebnis)
3. September 2015 Kapitel 5: Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden
10. September 2015 Kapitel 3: Die Berichtseinheit
17. September 2015 Kapitel 1 und 2: Zielsetzung und qualitative Merkmale
24. September 2015 Mögliche Auswirkungen der Vorschläge - einschließlich Fallstudie zu Rückstellungen und Eventualforderungen

Jede Präsentation wird zwischen zehn und fünfundzwanzig Minuten dauern.

Dokument Image

IFRS fokussiert-Newsletter zum Entwurf vorgeschlagener Klarstellungen an IFRS 15

06.08.2015

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen 'IFRS fokussiert'-Newsletter mit dem Titel 'IASB schlägt Klarstellungen an IFRS 15 vor ' erstellt.

Der IASB hat am 30. Juli 2015 einen Entwurf mit vorgeschlagenen Klarstellungen von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden veröffentlicht. Die im Entwurf enthaltenen Änderungen adressieren die Themen Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen und Lizenzen und zielen auf Übergangserleichterungen für modifizierte Verträge und abgeschlossenen Verträge ab.

Sie können sich den Newsletter, in dem die Vorschläge im Entwurf erläutert werden, hier herunterladen.

EFRAG Image

EFRAG veröffentlicht Rückmeldungen zum Fragebogen zu IFRS 9 und Verbesserungen in der endgültigen Fassung

06.08.2015

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu einer Befragung veröffentlicht, mit der sie eruieren wollte, ob die endgültige Fassung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' Probleme früherer Versionen beseitigt.

Die Befragung war von EFRAG und den Partnerstandardsetzern ANC, DRSC, FRC und OIC von Ende November 2014 bis März 2015 durchgeführt worden. Anwender wurden darum gebeten, zu beurteilen, ob Sachverhalte, die in früheren Feldversuchen identifiziert worden waren mit der Veröffentlichung der endgültigen Fassung von IFRS 9 im Juli 2014 geklärt worden seien.

  • Die Befragten waren geteilter Meinung, ob die in Bezug auf Wertminderung identifizierten Sachverhalte geklärt worden seine. Allerdings waren mehr Teilnehmer der Ansicht, dass dies geschehen sei, als der Ansicht, dass dies nicht der Fall sei.
  • Bei der allgemeinen Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wurden von einigen befragten einige Schaverhalte als weiterhin ungeklärt identifiziert.
  • Insgesamt empfahlen einige Befragte aus dem Bankenbereich die Übernahme von IFRS 9, einige sprachen sich sogar für eine vorgezogene Übernahme aus. Kein Teilnehmer sprach sich gegen eine Übernahme aus.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine Presseerklärung und die Zusammenfassung der Rückmeldungen.

AASB Image

'Vorschläge zum Rahmenkonzept: Welche Bedenken gibt es?'

06.08.2015

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat eine 'Hot Topic'-Publikation herausgegeben, in der an einem Ort Verknüpfungen auf jüngste Artikel, Berichte, Erörterungen und Einreichungen von Organisationen und Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden, von denen der Stab des AASB der Meinung ist, dass sie für Anwender nützlich sein können, die am Rahmenkonzeptprojekt des IASB interessiert sind.

  • jüngste Erörterungen und Veröffentlichungen des AASB,
  • vorläufige Sichtweisen anderer Standardsetzer und Anwender,
  • jüngst vom IASB veröffentlichte Artikel und
  • frühere Einreichungen des AAB zum Rahmenkonzept.

Weitere Inhalte sollen im Lauf der Zeit hinzugefügt werden.

Zugang zu der Hot Topic-Publikation haben Sie auf der Internetseite des AASB.

Termin 2015 Image

Gemeinsame Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zu den Themen Gesamtergebnisrechnung und Versicherungen

06.08.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die italienische Analysten- und Finanzberatervereinigung (Associazione Italiana degli Analisti e Consulenti Finanziari, AIAF), und der International Accounting Standards Board (IASB) bieten am 22. Oktober 2015 eine gemeinsame Veranstaltung für Investoren in Mailand an.

Die Veranstaltung wird zwei Schwerpunkte haben:

  • Gewinn- und Verlustrechnung und die Rolle des sonstigen Gesamtergebnisses und andere Aspekte des des vorgeschlagenen Rahmenkonzepts des IASB und
  • Bilanzierung in der Versicherungsbranche.
IPSASB Image

IPSASB veröffentlicht Entwurf zum Anwendungsbereich der IPSAS

06.08.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat zwecks öffentlicher Stellungnahme den Entwurf 56 'Die Anwendbarkeit der IPSAS' herausgegeben. Die Vorschläge zielen darauf ab, mehr Transparenz hinsichtlich der Arten von Unternehmen des öffentlichen Sektors zu bieten, die der IPSASB berücksichtigt, wenn er die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) entwickelt.

Derzeit enthält jeder IPSAS eine Klausel, dass er nicht auf wirtschaftlich orientierte Unternehmen des öffentlichen Sektors anzuwenden ist. Um Bedenken von Anwendern in Bezug auf die Anwendbarkeit der IPSAS auf Unternehmen des öffentlichen Sektors entgegenzutreten, schlägt der IPSASB jetzt Folgendes vor:

  • Überarbeitung des Vorworts zu den International Public Sector Accounting Standards, um die Merkmale der Unternehmen des öffentlichen Sektors hervorzuheben, für die die IPSAS gedacht sind;
  • Streichung der Definition von staatlichen Wirtschaftsunternehmen (Government Business Enterprises, GBE) in IPSAS 1 Darstellung des Abschlusses; und
  • Änderung des Anwendungsbereichs jedes IPSAS und jeder Leitlinie zur empfohlenen Praxis (Recommended Practice Guideline, RPG) zwecks Streichung der Klausel, dass diese Verlautbarung nicht auf GBE anzuwenden ist.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den Entwurf. Stellungnahmen werden bis zum 30. November 2015 erbeten.

Die Vorschläge des IPSASB überschneiden sich teilweise mit den Fragen, die in der Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen enthalten sind, die die Treuhänder der IFRS-Stiftung im Juli 2015 herausgegeben haben. Unter Anderem hatten die Treuhänder nach der Relevanz der IRFRS gefragt und um Sichtweisen dazu gebeten, ob der IASB seinen Zuständigkeitsbereich über den derzeitigen hinaus ausweiten sollte und entweder weitere Arten von Unternehmen abdecken oder weitere Arten der Berichterstattung mit aufnehmen sollte.

Blatt - Nachhaltigkeit Image

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

06.08.2015

Ein Überblick über Entwicklungen bei IIRC, GRI, GSSB und WFE.

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat den Entwurf einer Kompetenzmatrix freigegeben, die er für unabdingbar für jeden hält, der mit Bezug zur integrierten Berichterstattung arbeitet. Die Matrix soll klare Leitlinien zu den Fähigkeiten und Erfahrungen bieten, die Voraussetzung dafür sind, erfolgreich im Bereich integrierte Berichterstattung tätig zu sein, und Unternehmen dabei helfen, Einheitlichkeit im erforderlichen Kompetenzniveau herzustellen. Der Entwurf der Matrix steht Ihnen auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung.

Der globale Rat für Nachhaltigkeitsstandards (Global Sustainability Standards Board, GSSB) hat seine erste Interpretation herausgegeben, die der Bedeutung von 'in Übereinstimmung mit' den GRI-Leitlinien gewidmet ist. Der GSSB hat den Auftrag solche verbindlichen Leitlinien herauszugeben, um die Angaben und Konzepte in GRI-Standards und ähnlichen Dokumenten zu verfeinern und klarzustellen. Anlässlich der Veröffentlichung der Interpretation hat GRI eine Presseerklärung herausgegeben.

Der Weltverband der Börsen (World Federation of Exchanges, WFE) hat einen Bericht mit den Ergebnissen einer Umfrage seiner Nachhaltigkeitsarbeitsgruppe zu Börsen und Initiativen zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance – ESG) veröffentlicht. Börsen spielen eine immer bedeutendere Rolle bei der Förderung nicht finanzieller Berichterstattung. Den Bricht der Arbeitsgruppe finden Sie auf der Internetseite des WFE.

IASB Image

Podcast des IASB zu vorläufigen Entscheidungen des IASB im Rahmen des Versicherungsprojekts

06.08.2015

Der IASB hat einen Podcast freigegeben, in dem die Erörterungen bei seiner Sitzung im Juli 2015 zu möglichen Rechnungslegungsauswirkungen, die aus der Anwendung von IFRS 9 vor Anwendung des neuen Versicherungsstandards entstehen können, zusammengefasst werden.

Während der Sitzung war der IASB vorläufig einer Empfehlung seines Stabs gefolgt, IFRS 4 Versicherungsverträge zu ändern, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen, der 2016 erwartet wird, zu adressieren.

Der englischsprachige Podcast steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.